Bitcoin wird "Status eines Gold-Ersatzes" erreichen

KI-Zusammenfassung

: Welche Rolle Bitcoin künftig im Finanzsystem spielen kann, fragt der Startbeitrag mit Blick auf Wertspeicher gegen Inflation und kleine Portfolio-Beimischung.

Welche Rolle Bitcoin künftig im Finanzsystem spielen kann, fragt der Startbeitrag mit Blick auf Wertspeicher gegen Inflation und kleine Portfolio-Beimischung.

  • Mehrere Beiträge sehen knappes digitales Geld mit Netzwerkeffekten und wachsender institutioneller Nachfrage, während Kritiker Bitcoin als spekulatives Gut ohne laufende Erträge oder inneren Wert einordnen.
  • Aus der Community kommen praktische Hinweise zu kleinen Positionen, starker Volatilität und sicherer Verwahrung über Seed-Phrasen oder Hardware-Wallets.
  • Viele Beiträge behandeln begrenzte Beimischung eher als spekulative Option denn als risikoarme Standardanlage oder Ersatz für Gold, Aktien oder ETFs.
  • Die Frage wäre in letzter Instanz durch das Bundesverfassungsgericht zu klären. Die geplante Kryptobesteuerung ist lt. der Meinung von Fachleuten im Steuerrecht ein (möglicher) Verstoß gegen Artikel 3 GG. Der BFH hat zuletzt klar eingeordnet, dass Krypto zu §23 EStG zählt. Die Änderung einer Besteuerung ist per se nicht zu beanstanden, wenn die Gründe dafür nachvollziehbar und schlüssig sind. Ich halte die Gründe für äußerst wackelig, wenn sich an der Besteuerung von Gopd nichts ändern wird. Aus meiner Sicht ist insbesondere Bitcoin "reifer" geworden, während Gold in den letzten Jahren deutlich an Volatilität zugenommen hat.

    Einen anderen Angriffspunkt sehe ich nicht. Bestandsschutz als Angriffspunkt fällt raus und wäre nachträglich durch Ausgestaltung sicher noch "zu retten", falls da was käme.

    Aber am Ende bin ich weder Richter am BFH, noch Verfassungsrichter am BVerfG. Und Garantien gibt es nie.

    Ich halte es nach wie vor für realistischer, dass es erst gar nicht umgesetzt wird.

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  • Menschen werden nicht unterschiedlich belastet, da jeder Mensch frei entscheiden kann, ob er Bitcoin oder Gold kauft. Nur das Asset wird unterschiedlich besteuert.

    So wie zukünftig das AVD anders versteuert wird, als ein normales Depot. Das ist auch keine unterschiedliche Behandlung der Menschen, die ein AVD haben bzw. nicht. Da bist Du wirklich auf einem Holzweg.

    Darum geht es nicht, du hast den eigentlichen Punkt noch nicht erfasst. Nochmal: Bitcoin wird im deutschen Steuerrecht ebenso wie Gold, Fremdwährungen oder beispielsweise Oldtimer als „anderes Wirtschaftsgut“ im Sinne des § 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG behandelt.

    Wenn der Gesetzgeber nun Bitcoin aus dieser Systematik herausnimmt und dauerhaft besteuert, Gold aber weiterhin nach einem Jahr steuerfrei bleibt, werden die jeweiligen Anleger steuerlich unterschiedlich behandelt, obwohl ihre Vermögenswerte derselben steuerlichen Kategorie zugeordnet sind.

    Genau da kommt Art. 3 Abs. 1 GG ins Spiel. Der Gesetzgeber müsste einen sachlichen Grund dafür liefern, warum ein Bitcoinhalter anders behandelt wird als ein Goldhalter.

    Darum geht es. Nicht darum, ob jeder frei entscheiden kann, was er kauft.

    Das wertvollste Produkt, das man sich mit Geld kaufen kann, ist ein leerer Kalender.

  • Der Vollständigkeit halber: Wenn es plausible Gründe gibt, dann kann Bitcoin natürlich anders besteuert werden.

    Genau das ist ja der Kern der ganzen Debatte, die sachliche Begründung, warum Bitcoin anders besteuert werden sollte als bspw. Gold und ob diese Begründung dann juristisch Stand hält.

    Das wertvollste Produkt, das man sich mit Geld kaufen kann, ist ein leerer Kalender.

  • Soweit ich weiß, wird der Stichtag auf den 31.12.2026 gelegt, so denn der Gesetzentwurf noch dieses Jahr verabschiedet würde. Wie man das aber grundsätzlich überwachen und besteuern will, ist noch gänzlich unbekannt und deswegen ist die Verabschiedung auch noch gar nicht fixiert.

  • Soweit ich weiß, wird der Stichtag auf den 31.12.2026 gelegt [...].

    Siehe Beitrag:

    Einundzwanzig
    8. September 2026 um 18:51

    Das wertvollste Produkt, das man sich mit Geld kaufen kann, ist ein leerer Kalender.

  • Genau das ist ja der Kern der ganzen Debatte, die sachliche Begründung, warum Bitcoin anders besteuert werden sollte als bspw. Gold und ob diese Begründung dann juristisch Stand hält.

    Genau. Wenn Bitcoin gleich besteuert werden soll, wie Wertpapiere, muss sich der Gesetzgeber bzw. die entsprechenden Gerichte mit der Frage beschäftigen, ist Bitcoin wie ein Wertpapier anzusehen, sprich u.a. auch, hat Bitcoin Emittenteneigenschaften, wie Anteil an einem echten Unternehmen, dass Dividende ausschüttet, Gewinne erwirtschaftet und einen rechtlich greifbaren Herausgeber/Emittent hat....tja, und das ist zumindest bei Bitcoin nicht der Fall.

  • Wenn Bitcoin gleich besteuert werden soll, wie Wertpapiere, muss sich der Gesetzgeber bzw. die entsprechenden Gerichte mit der Frage beschäftigen, ist Bitcoin wie ein Wertpapier anzusehen, sprich u.a. auch, hat Bitcoin Emittenteneigenschaften, wie Anteil an einem echten Unternehmen, dass Dividende ausschüttet, Gewinne erwirtschaftet und einen rechtlich greifbaren Herausgeber/Emittent hat....tja, und das ist zumindest bei Bitcoin nicht der Fall.

    Nach meinem Verständnis muss nicht dargelegt werden, dass Bitcoin wie Aktien ist, sondern dass es nicht (mehr) wie Gold und andere sonstige Wirtschaftsgüter ist.

  • Nach meinem Verständnis muss nicht dargelegt werden, dass Bitcoin wie Aktien ist, sondern dass es nicht (mehr) wie Gold und andere sonstige Wirtschaftsgüter ist.

    Ich würde sagen, dass der Punkt "anders als Gold" auf jeden Fall höher zu bewerten ist bzw. der wichtigere Punkt ist, aber auch ein mangelnder Vergleich mit Aktien könnte evtl wackelig werden, wobei man da ggf nochmal unterscheiden sollte, wie die genaue Argumentation ist. Die muss nicht zwingend lauten: Bitcoin ist genau wie ne Aktie (was auch nicht die Kernargumentation ist).

    Ich hätte Gold und Aktien da zusammen rausgenommen. "Physische" Gold und Kryptobestände mit 15% (auch über automatischen Steuerabzug) und Derivate oder andere Formen ohne Auslieferungsoption wie Kapitalerträge behandeln (letzteres ist ja derzeit schon der Fall).

  • ist Bitcoin wie ein Wertpapier anzusehen, sprich u.a. auch, hat Bitcoin Emittenteneigenschaften, wie Anteil an einem echten Unternehmen

    Dir ist scheinbar nicht bekannt, dass

    a) nicht alle Wertpapiere einen Anteil an einem Unternehmen verbriefen und

    b) die KESt nicht nur für Wertpapiere gilt.

    Sie gilt für alle Kapitalerträge, auch Sparbuchzinsen, Erträgen aus Privatdarlehen, GmbH-Ausschüttungen etc.

    Leider sammeln sich hier im Strang gerade sehr viele Mutmaßungen und Meinungen, keine Fakten.

  • Hornie: Welche Fakten sollen denn von wem kommen, wenn es um einen Referentenentwurf eines geplanten Gesetzes geht, dessen Verfassungsmäßigkeit am Ende vll durch das BVerfG geprüft wird? Fakt ist, dass es in der Hinsicht derzeit gar keine wirklichen Fakten gibt. Bist du der (vermeintliche) Faktenbestimmer?

  • Nach meinem Verständnis muss nicht dargelegt werden, dass Bitcoin wie Aktien ist, sondern dass es nicht (mehr) wie Gold und andere sonstige Wirtschaftsgüter ist.

    Richtig. Man wird wohl eine neue steuerliche Kategorie festlegen, die dann von „sonstigen Wirtschaftsgütern“ abgrenzbar wäre. Bei Altcoins dürfte das leichter fallen als bei Bitcoin, da die Überschneidungen zwischen Gold und Bitcoin schon groß sind.

    Das wertvollste Produkt, das man sich mit Geld kaufen kann, ist ein leerer Kalender.

  • Welche Fakten sollen denn von wem kommen, wenn es um einen Referentenentwurf eines geplanten Gesetzes geht, dessen Verfassungsmäßigkeit am Ende vll durch das BVerfG geprüft wird? Fakt ist, dass es in der Hinsicht derzeit gar keine wirklichen Fakten gibt.

    Deshalb abwarten und nicht spekulieren.

  • Dir ist scheinbar nicht bekannt, dass

    a) nicht alle Wertpapiere einen Anteil an einem Unternehmen verbriefen und

    b) die KESt nicht nur für Wertpapiere gilt.

    Sie gilt für alle Kapitalerträge, auch Sparbuchzinsen, Erträgen aus Privatdarlehen, GmbH-Ausschüttungen etc.

    Das ist richtig und da stimme ich dir zu. Aber in allen diesen Fällen gibt es dort einen rechtlich greifbaren Herausgeber/Emittent. Ein wichtiges Herausstellungsmerkmal, was diese Asset-Klasse ausmacht/charakterisiert und welches du bei Bitcoin und vielen anderen Kryptos eben nicht hast und was bei der Beurteilung, warum Bitcoin und Co. gleich einem Wertpapier(oder auch nicht) sein soll, ein Rolle spielen sollte aus juristischer Sicht.

  • Steuerpflichtig sollen doch nur realisierte Kryptogewinne werden. Hatten nicht einige Protagonisten hier beschworen, ihre Bitcoin nie zu verkaufen? Problem solved.

    Oder war das etwa nur vorgeschoben und es ging in Wahrheit doch um Spekulation? Dann wird doch zu Recht besteuert!

  • Steuerpflichtig sollen doch nur realisierte Kryptogewinne werden. Hatten nicht einige Protagonisten hier beschworen, ihre Bitcoin nie zu verkaufen? Problem solved.

    Oder war das etwa nur vorgeschoben und es ging in Wahrheit doch um Spekulation? Dann wird doch zu Recht besteuert!

    Wenn NIE verkauft werden soll, kann der Bitcoin auch auf 1 $ fallen. Kein Problem. 😅

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