Hallo,
meine Eltern haben ein abbezahltes, viel zu großes Haus (war mal ein Mehrgenerationenhaus und jetzt wohnen sie alleine da drin. Es wären locker 2, eher 3 weitere Wohneinheiten drin möglich. Sie wollen aber keinen mehr im Haus haben, was verständlich ist. Noch ist die Pflege des Hauses weniger ein Problem.
Was aber wenn von heute auf morgen was passiert? Mind. einer oder gar beide zum Pflegefall werden?
Im Grundbuch stehen die Eltern. Es sind keine Lasten, Einsitzrechte, Dienstbarkeiten eingetragen.
Ist zwar eine "riesen Hütte", die gut in Schuss ist, aber uffm Dorfe vom Ortsgericht geschätzt nur so 100k € wert ist.
Ein Verkauf kommt daher für die Eltern nicht infrage, da sie sich von dem Geld kein anderes adäquates Eigenheim kaufen oder eine entsprechende Wohnung mieten können. Da würden 100k € vllt 10 Jahren reichen. Aber wolln wir mal hoffen, dass sie noch deutlich älter werden. Nach dem Durchschnittsalter dürften es also noch so 20 Jahre sein. Und, wenn 10 Jahre rum sind, noch 10 Jahre Miete zahlen, von der dürftigen Rente ...
Was wären also Dinge, die meine Eltern machen müssten, dass nicht im Falle eines Pflegealfalles auf einmal vom Sozialamt (?), vom Pflegeheim ... gesagt wird, dass das Haus veräußert werden kann und muss, um Pflegekosten abzudecken?
Wir Kinder wollen das Haus insofern nicht haben, weil wir unsere eigenen Eigenheime bzw. Wohnungen haben und zu weit weg wohnen. Wir wollten es auch nicht zu Lebzeiten der Eltern haben, um damit Kohle zu machen.
Es geht ums Absichern des Hauses, sodass es einem "nicht einfach weggenommen" werden kann.
Wäre eine Übertragung des Hauses im Grundbuch eine Möglichkeit, ohne dass es eine Schenkung ist und Schenkungssteuern entrichtet werden müssen? Und die Eltern erhalten ein lebenslanges Einsitzrecht!?
Unabhängig davon sollten die Eltern den Kindern schon jetzt, wo sie noch voll geschäftsfähig und klar im Kopf sind, iRd Vorsorgevollmachten (gelten die unbefristet bzw. bis auf Widerruf und sind nicht zeitlich begrenzt?) entsprechende Rechte erteilen, bevor irgendwann mal das Amtsgericht einen Betreuer bestellt und die Kinder nichts zu melden haben?
Was ist evtl. noch alles zu wissen und zu beachten?
Danke.
Grüße