(Muss man) Haus vor der Pflege retten? Wie?

  • Hallo,


    meine Eltern haben ein abbezahltes, viel zu großes Haus (war mal ein Mehrgenerationenhaus und jetzt wohnen sie alleine da drin. Es wären locker 2, eher 3 weitere Wohneinheiten drin möglich. Sie wollen aber keinen mehr im Haus haben, was verständlich ist. Noch ist die Pflege des Hauses weniger ein Problem.


    Was aber wenn von heute auf morgen was passiert? Mind. einer oder gar beide zum Pflegefall werden?


    Im Grundbuch stehen die Eltern. Es sind keine Lasten, Einsitzrechte, Dienstbarkeiten eingetragen.


    Ist zwar eine "riesen Hütte", die gut in Schuss ist, aber uffm Dorfe vom Ortsgericht geschätzt nur so 100k € wert ist.


    Ein Verkauf kommt daher für die Eltern nicht infrage, da sie sich von dem Geld kein anderes adäquates Eigenheim kaufen oder eine entsprechende Wohnung mieten können. Da würden 100k € vllt 10 Jahren reichen. Aber wolln wir mal hoffen, dass sie noch deutlich älter werden. Nach dem Durchschnittsalter dürften es also noch so 20 Jahre sein. Und, wenn 10 Jahre rum sind, noch 10 Jahre Miete zahlen, von der dürftigen Rente ...


    Was wären also Dinge, die meine Eltern machen müssten, dass nicht im Falle eines Pflegealfalles auf einmal vom Sozialamt (?), vom Pflegeheim ... gesagt wird, dass das Haus veräußert werden kann und muss, um Pflegekosten abzudecken?


    Wir Kinder wollen das Haus insofern nicht haben, weil wir unsere eigenen Eigenheime bzw. Wohnungen haben und zu weit weg wohnen. Wir wollten es auch nicht zu Lebzeiten der Eltern haben, um damit Kohle zu machen.


    Es geht ums Absichern des Hauses, sodass es einem "nicht einfach weggenommen" werden kann.


    Wäre eine Übertragung des Hauses im Grundbuch eine Möglichkeit, ohne dass es eine Schenkung ist und Schenkungssteuern entrichtet werden müssen? Und die Eltern erhalten ein lebenslanges Einsitzrecht!?


    Unabhängig davon sollten die Eltern den Kindern schon jetzt, wo sie noch voll geschäftsfähig und klar im Kopf sind, iRd Vorsorgevollmachten (gelten die unbefristet bzw. bis auf Widerruf und sind nicht zeitlich begrenzt?) entsprechende Rechte erteilen, bevor irgendwann mal das Amtsgericht einen Betreuer bestellt und die Kinder nichts zu melden haben?


    Was ist evtl. noch alles zu wissen und zu beachten?


    Danke.


    Grüße

  • Verschenken mit Nießbrauchrecht im Grundbuch sollte gehen. Ob dann der Beschenkte zur Kasse gebeten wird bei Pflegebedürftigkeit der Eltern, weiß ich nicht. Da gab es einige eher positive Änderungen in den letzten Jahren.

  • Mal andersherum gesehen: Ich soll über meine Sozialbeiträge und Steuern für die Pflege deiner Eltern aufkommen, damit du das Geld vom Hausverkauf behalten kannst?

    Wenn in D große Unternehmen mit zig Anwälten und Beratern alle Schlupflöcher nutzen zur Steuervermeidung ist das aber OK, oder? Aber wenn man wenig hat, ist das ein Verbrechen...

  • Wir Kinder wollen das Haus insofern nicht haben, weil wir unsere eigenen Eigenheime bzw. Wohnungen haben und zu weit weg wohnen. Wir wollten es auch nicht zu Lebzeiten der Eltern haben, um damit Kohle zu machen.

    naja irgendwem muss das dingen ja gehören.

    es gibt das konstrukt verschenken mit Nießbrauchrecht, bzw. Wohnrecht, das sollte so gestaltet sein, dass bei einem Auszug aus der Sache dieses Recht erlischt.

  • Könnten die Eltern im Pflegefall vielleicht vermieten um Geld zu generieren?

    Oder eine Einheit für die ausländische Pflegeperson vorhalten, was eventuell billiger käme als zwei Heimplätze und die dritte Einheit zur Kompensation der Unkosten vermieten?

  • Es gibt viele Möglichkeiten, ein Heimplatz ist nicht zwingend notwendig heutzutage. Es gibt so viele Hilfen damit die alten Menschen möglichst lange zu Hause gepflegt werden können. Vor allem wenn man Haus und Wohnmöglichkeiten hat, kann man zum Beispiel eine 24 Stunden Pflegekraft engagieren. Das ist alles günstiger als ein Heimplatz. Falls die Eltern dann ins Heim müssen, könnt ihr immer noch das Haus vermieten oder wenn es ganz dicke kommt verkaufen.

  • Unabhängig davon sollten die Eltern den Kindern schon jetzt, wo sie noch voll geschäftsfähig und klar im Kopf sind, iRd Vorsorgevollmachten (gelten die unbefristet bzw. bis auf Widerruf und sind nicht zeitlich begrenzt?) entsprechende Rechte erteilen, bevor irgendwann mal das Amtsgericht einen Betreuer bestellt und die Kinder nichts zu melden haben?

    Das ist immer sinnvoll. Eine Vorsorgevollmacht ist auch nicht zeitlich begrenzt.

    Meine Frau und ich haben auch gegenseitig eine. Ist keine große Sache die auszufüllen aber wertvoll wenn es drauf ankommt. Ebenso eine Patientenverfügung.

    Als es bei meinen Eltern soweit war, war es genau das was die entsprechenden Stellen sehen wollten.

  • Es gibt viele Möglichkeiten, ein Heimplatz ist nicht zwingend notwendig heutzutage. Es gibt so viele Hilfen damit die alten Menschen möglichst lange zu Hause gepflegt werden können. Vor allem wenn man Haus und Wohnmöglichkeiten hat, kann man zum Beispiel eine 24 Stunden Pflegekraft engagieren. Das ist alles günstiger als ein Heimplatz. Falls die Eltern dann ins Heim müssen, könnt ihr immer noch das Haus vermieten oder wenn es ganz dicke kommt verkaufen.

    Nun, es kommt sehr auf die Pflegebedürftigkeit an. Ist wirklich eine 24 Stunden Bereitschaft erforderlich, ist ein Heim dank Politik und Gerichtsurteilen günstiger. 24x30x12,82€ Mindestlohn=9230€

  • Uwe2025 Informiere dich doch erstmal bevor du solche Zahlen hier schreibst.


    Eine 24h Pflegekraft kostet je nach Deutschkentnissen ca.4000€ im Monat.

    Gibt genug Anbietet im Netz zu finden.

    Alle wollen Alt werden aber keiner will alt sein. Deswegen darf jeder sich schon vorher darauf vorbereiten wie es mal sein wird Hilfe zu brauchen.


    Der Termin zur Einschulung steht fest, aber der Termin wann du dir selber nicht mehr helfen kannst ist ungewiss.

  • Der Eigenteil für stationäre Pflege liegt aktuell bei ca. 3.100€ (je nach Pflegeheim etwas unterschiedlich). Er ist nicht vom individuellen Pflegegrad abhängig. Reichen die eigenen Mittel nicht aus, zahlt auf Antrag das Sozialamt "Hilfe zur Pflege". Dabei gilt ein Schonvermögen von 10.000€ (z. B. muss ein Haus verkauft werden) und es gibt ein Taschengeld von 150€.

    Für ambulante Pflege könnte ein höherer Eigenanteil anfallen, weil die "Hilfe zur Pflege" auf die Höhe der Kosten stationärer Pflege gedeckelt ist. Das ist doch auch OK so, oder soll die Allgemeinheit unbegrenzt dafür aufkommen, dass jemand lieber in seiner alten Umgebung bleibt, statt in ein Pflegeheim zu ziehen?

  • Ist es nicht so, dass auch während der Pflege Menschen in ihrem viel zu großen Haus wohnen bleiben dürfen? Letztlich ist es von den Kosten /Wert her ja angemessen, wenn es wirklich nur 100K sind.

    Erst wenn beide ins Pflegeheim müssen, würde das Haus "verwertet" werden. Und da ihr es ohnehin nicht haben wollt, ist das dann doch okay.

    Deine Eltern haben eine schmale Rente, schreibst du. Haben sie Ersparnisse oder Wertgegenstände? Und "dürftige" Rente ist genau wieviel? Ist ja auch individuell.

  • Nein, es sind dann nur noch 8240€. Sorry, ich mache die Regeln nicht.

    Na gut, wenn das Haus so groß ist, kann man sich über Miete des nicht mehr gebrauchten Gebäudeteils ja etwas sparen. So eine "ausländige Pflegeperson" will auch wohnen. Und nah am 24h-Arbeitsplatz zu wohnen, ist ein Goodie, zumal wenn da alles tippy-toppy ist.

  • https://www.eva-stuttgart.de/fileadmin/Redaktion/2_unsere_angebote/im_alter/alzheimer_beratung/Was_bleibt_finanziell_bei_Heimaufenthalt_des_Partners.pdf

    lies dir mal das verlinkte Beratungsblatt durch

    Ein Haus oder eine Eigentumswohnung in angemessener Größe gehört auch zum
    Schonvermögen, solange die leistungsberechtigte pflegebedürftige Person, ihr Ehe- oder
    Lebenspartner (oder ein minderjähriges Kind) darin weiter wohnt (§ 90 Abs. 2 Nr.8 SGB XI). Bis
    zu einer Größe von ca. 80-90 qm und einem Grundstück bis zu 500-800 qm gilt als angemessen.

    Man könnte höchstens argumentieren, dass ein Verkauf unwirtschaftlich wäre da zu wenig Gewinn aus Verkauf vs. hohe Unterkunftskosten für den Nicht-im-Heim-lebenden Ehegatten. Aber evtl. gibt es dann Leistungen nur Darlehensweise und dann besteht das Sozialamt auf Eintragung einer Grundschuld (wird meines Wissens dort regelmäßig so gemacht).

    Es muss also vermutlich keiner der Eheleute ausziehen, wenn der andere im Heim ist. Aber das Haus "sichern" für die nächste Generation geht nicht so einfach, außer die Eltern geben es jetzt aus der Hand (Schenkung mit Nießbrauch oder Wohnrecht) und werden erst in 10 Jahren Pflegebedürftig ... dann wäre die Frist einer Schenkungsrückforderung vorbei.

    Wie bereits erwähnt, sollte das bei nur 100.000 € Wert steuerfrei gehen, aber Notarkosten/Grundbuchkosten werden anfallen.

    Vorsorgevollmachten machen aus meiner Sicht immer Sinn, solange man noch klar im Kopf ist und deine Eltern sagen, wie Sie sich den Worst-Case vorstellen (Pflege zu Hause, Heim, wo? ...)

  • Unabhängig davon sollten die Eltern den Kindern schon jetzt, wo sie noch voll geschäftsfähig und klar im Kopf sind, iRd Vorsorgevollmachten (gelten die unbefristet bzw. bis auf Widerruf und sind nicht zeitlich begrenzt?) entsprechende Rechte erteilen, bevor irgendwann mal das Amtsgericht einen Betreuer bestellt und die Kinder nichts zu melden haben?

    Ja, das sollte man auf jedem Fall machen!
    Es wird i.d.R ein Kind (oder Vertrauensperson!) als Betreuer eingetragen, ein 2. Kind (oder eine Vertrauensperson) als Backup. Kann ja sein, dass der erste Betreuer dann schon selbst Tod ist und man will ja ggf. nicht alle Vollmachten neu ausstellen.

    Wir (meine Eltern und ich) haben das Alles gemeinsam besprochen und die Vorlagen für Betreuungsverfügung, Patientenverfügung und Vollmacht gemäß der Vorlagen des Bundesjustizministeriums genutzt.
    Anschließend sind wir dann zum Notar und haben Alles beglaubigen lassen.
    Bei der Bank, sollte man nochmal eine extra Bankvollmacht erteilen, da die Banken sich bisweilen querstellen, wenn man 'nur' mit einer allgemeinen Vollmacht vorstellig wird.:rolleyes:

    War auf jedem Fall sehr hilfreich, als mein Vater kurzfristig zum Pflegefall wurde und meine Mutter allein komplett überfordert war! Und auch als es um die Suche eines Seniorenheimes in meiner Nähe für meine Mutter ging ist es natürlich ideal, wenn man über alle notwendigen Vollmachten verfügt auch allein unterschreiben/entscheiden zu können.
    Ich habe natürlich Alles zuvor immer genau mit meiner Mutter besprochen!

  • ... . Aber das Haus "sichern" für die nächste Generation geht nicht so einfach, außer die Eltern geben es jetzt aus der Hand (Schenkung mit Nießbrauch oder Wohnrecht) und werden erst in 10 Jahren Pflegebedürftig ... dann wäre die Frist einer Schenkungsrückforderung vorbei.

    Besser wäre ein Verkauf gegen gestundendes (oder sehr niedrige Raten) Verkäuferdarlehen (ggf. mit Eintragung eines Wohnrechts wegen Sicherheit für die Eltern und zur Minderung des Wertes, aber kein Nießbrauch da dieser für die Pflegekosten herangezogen werden kann) und Schenkung/Verzicht der Darlehensrückzahlung nach 1 bis 2 Jahren. Im schlimmsten Fall könnte die Darlehensschenkung zurück gefordert werden (also man muss das Darlehen wie vereinbart bedienen), aber nicht mehr das Haus.