Krankenkassen verklagen Bund auf zehn Milliarden Euro

  • Verlagert das Problem, dass dann die Steuerzahler die Kosten übernehmen werden.

    Ja, aber das sind eben gesamtgesellschaftliche Kosten die von ALLEN getragen werden sollten. Und nicht nur von den GKV-Versicherten und den Unternehmen.
    Und Steuern zahlen irgendwie alle. Selbst der Bürgergeldempfänger der einkauft zahlt Steuern (Mehrwertsteuer).

  • Grundsätzlich zu den Kosten der Sozialsysteme: Sofern es (politisch, verbandlich) nicht durchsetzbar ist, an BBG, Steuerfinanzierung, Progressivität etc. zu schrauben, muss wohl drastisch die Leistung reduziert werden. Wir haben uns an einen gewissen Luxus gewöhnt, den will natürlich keiner mehr missen.

    Vielleicht läuft es ja in Zukunft auf eine Art Schadenfreiheitslösung wie beim KFZ raus ;-). Lasse ich den Bruch gipsen, oder könnte das auch von selbst wieder gerade zusammenwachsen? 1 Beinbruch im Jahr ist frei, für den zweiten muss man die Selbstbeteiligung auf den Tisch legen. Lohnt es sich beim Alten noch, das Karzinom - äh den Rost - zu behandeln, oder wäre das Geld besser in einem jüngeren Modell investiert.

    Steht der jüngeren Generation eine dystopische Zukunft bevor, eine immer mehr gespaltene Gesellschaft, kann sich eine würdevolle medizinische Versorgung oder Pflege bald nur noch der privat zusatzversicherte Gutverdiener leisten?

    Oder ist das alles nur "Bullshit"? Hoffentlich.

  • Ja, aber das sind eben gesamtgesellschaftliche Kosten die von ALLEN getragen werden sollten. Und nicht nur von den GKV-Versicherten und den Unternehmen.

    Aber warum dann bei Sozialhilfeempfängern aufhören? Für die Familienversicherung sind die Argumente nicht wirklich stärker. Eine Krankenversicherung müsste Beiträge pro Kopf erheben. Und wenn wir dabei sind...warum wird eigentlich der Beitrag nach Einkommen gestaffelt? Ist nicht der soziale Ausgleich auch eine versicherungsfremde Leistung?


    Das ist jetzt natürlich etwas überspitzt...aber in der GKV krankt es an sehr viel mehr als nur 10 Milliarden

  • Ist nicht der soziale Ausgleich auch eine versicherungsfremde Leistung?

    Ach ne!
    Warum ist die GKV wohl eine Sozialversicherung? (Darum sind die Familien auch "kostenlos" mit drin.)

    Und wenn wir dabei sind...warum wird eigentlich der Beitrag nach Einkommen gestaffelt?

    Na ja, da könnte man doch besser die BBG auflösen.
    Jeder Arbeitnehmer zahlt seine Prozente, egal wieviel er verdient.
    (Die RV in der Schweiz kennt das ja. Alle zahlen ihre Prozente, egal wieviel sie verdienen. Und es gibt einen Höchstsatz an Rente, auch wenn einzeln unverhältnismäßig viel eingezahlt wurde.)

  • Warum ist die GKV wohl eine Sozialversicherung?

    Und? Wo liegt jetzt der entscheidende Unterschied zwischen jemand, der 557€ verdient und mit dem minimalsten Satz einzahlt und jemand, der gar nicht einzahlt? Man mag hier einen qualitativen Unterschied sehen...quantitativ ist der aber nicht sehr groß und schwer zu verargumentieren. Das Gleiche gilt für die Frage, ob ein nicht arbeitender Partner kostenfrei mitversichert werden soll oder ein nicht arbeitender Fremder. In beiden Fälle reden wir von einer Person, die ohne Beitrag versichert wird.

    Wer denkt, mit dem Stichwort Sozialversicherung das eine Problem zu erschlagen, bekommt automatisch das andere Problem.

  • Aber warum dann bei Sozialhilfeempfängern aufhören? Für die Familienversicherung sind die Argumente nicht wirklich stärker. Eine Krankenversicherung müsste Beiträge pro Kopf erheben. Und wenn wir dabei sind...warum wird eigentlich der Beitrag nach Einkommen gestaffelt? Ist nicht der soziale Ausgleich auch eine versicherungsfremde Leistung?


    Das ist jetzt natürlich etwas überspitzt...aber in der GKV krankt es an sehr viel mehr als nur 10 Milliarden

    Die Kosten für das Versicherungskollektiv müssen gedeckt sein, das geht nicht nur über eine Kopfpauschale, innerhalb des Kollektivs kann es Ausgleiche geben.

    Ist die Möglichkeit zur Flucht aus dem System nicht auch eine versicherungsfremde Leistung? ;)

  • Die Kosten für das Versicherungskollektiv müssen gedeckt sein, das geht nicht nur über eine Kopfpauschale, innerhalb des Kollektivs kann es Ausgleiche geben.

    Ist die Möglichkeit zur Flucht aus dem System nicht auch eine versicherungsfremde Leistung? ;)

    Du meinst den Wechsel in die private KV (PKV)?

    Es wird ja oft betont, dass die Krankenhäuser und Ärzte ohne ihre Einnahmen über die PKV Versicherten nicht über die Runden kommen würden und dass sie bei den GKV Versicherten quasi draufzahlen und die PKV Einnahmen als Ausgleich brauchen.

    Aber wer zahlt für die PKV eigentlich?

    Bei Beamten doch letztendlich der Staat. Also ist das schon mal über Steuern finanziert. Oder?

    Bei ehemaligen freiwillig in der GKV versicherten Angestellten, die in die PKV gewechselt sind, ist es letztendlich der AG. Dem gibt der AN als Gegenleistung seine Arbeitskraft.

    Auch der Beamte gibt seine Arbeitskraft als Gegenleistung. Aber sein Arbeitgeber ist der Staat. Und dessen gesamte Aktivitäten werden über Steuern finanziert.

    Zusätzlich können Leistungen des Arbeitgebers über Schulden finanziert werden, sowohl bei privaten Arbeitgebern, als auch beim Staat. Dazu kann man sich fragen, wer am Ende für die Schulden bezahlt (bzw. arbeitet).

    Und wenn es um die Arbeit geht, die als Gegenleistung für die direkten und indirekten Zahlungen der jeweiligen privaten oder öffentlichen Arbeitgebers geleistet wird, da kann man sich fragen, ob die Entlohnung adäquat bzw. gerecht ist. Das gehört in den Gesamtkontext, sollte aber gedanklich trotzdem individuell adressiert werden.

    Und es geht auch darum, wer welchen Anteil des Lohnes zahlt (z.B. auch Aufträge des Staates an die Privatwirtschaft) und wer welchen Anteil vom Lohn entnimmt und das dann mit einem Etikett "Steuer", "Abgabe" oder "(Versicherungs-)Beitrag" deklariert.

  • Durch meinen vorherigen Beitrag, während des Schreibens angeregt, stelle ich mal die ketzerische Frage:

    Könnt man die Krankenversicherung komplett auf "steuerfinanziert" umstellen?

    Dann würde wohl der Staat mit reinreden wollen, was für wen an Krankenversorgung gemacht wird. Man könnte sich dann eigentlich nicht mittels Geld auf dem einen oder anderen Weg darüber hinaus gehende Leistungen erkaufen.

    Aber wäre dass dann nicht im Sinne verschiedener Artikel des GG, insbesondere Art 1, Absatz (1) und Art 2, Absatz (2) ?

    Wie gesagt: eine ketzerische - meinetwegen auch provokative - Frage. Als Gedankenspiel. Vielleicht sollte man das in einem separaten Thread diskutieren.

  • Es wird erzählt, dass die pKV günstiger ist und bessere Leistungen bringt und zusätzlich noch die gKV mitfinanziert. Irgendwas haut da ja nicht hin.


    Bei den Beamten zahlt der Beamte für die pKV. Meine Frau sieht zumindest monatlich eine Abbuchung in Richtung Versicherer. Das Geld dafür hat sie natürlich über die Amtsbezüge vom Dienstherrn bekommen.

    Sie reicht aber auch Rechnungen bei der Beihilfestelle ein. (Da zahlt dann das Land.)

  • Ja, könnte man, wenn man denn wollte. (Will "man" wahrscheinlich aber nicht.)

    Da wäre eher die Streitfrage, ob man das dann noch Krankenversicherung nennen sollte.

    Den NHS nennt man ja auch "Service" und nicht "Insurance".

    Es heisst ja auch gesetzliche Rentenversicherung.

    Wie man das dann nennt, das wäre mir auch egal. Und ob "man" das will, ist mir auch erst mal egal. Mir geht's darum, darüber nachzudenken und darüber zu diskutieren, ob es machbar und sinnvoll wäre. Damit man ggf. Argumentationsmaterial hat um "man" zu überzeugen, das umzusetzen.

  • Aber wer zahlt für die PKV eigentlich?

    Bei Beamten doch letztendlich der Staat. Also ist das schon mal über Steuern finanziert. Oder?

    Wie bitte? Natürlich muss die Beamt:in die private Krankenversicherung selbst bezahlen.
    In der Yogagruppe ist seit September ein Beamter in Ruhestand dabei.
    Er ist vorzeitig mit 60 aus gesundheitlichen Gründen ausgemustert worden.
    Er hat mir erklärt, dass er von den Arztrechnungen, die er selber bezahlen muss, 70 Prozent als Beihilfe vom Staat bekommt und für die 30 Prozent eine eigene private Krankenversicherung habe muss.
    Die zahlt er natürlich selber von seinem eigenen Geld.

  • Anscheinend sind es eben genau diese 10 Mrd € im Jahr und die werden den GKV-Versicherten auferlegt und nicht allen Steuerzahlern, was die Belastung für den Einzelnen kleiner macht.

    Wobei 10 Milliarden angesichts von rund 320 Milliarden Einnahmen in 2024 (Quelle) den Bock nicht fett machen. Und natürlich gibt es in der Praxis sehr wenige Arbeitgeber, die sich auf eine Stelle knapp oberhalb der Minijob-Grenze einlassen...ist einfach nicht wirtschaftlich.

    Aber wie monstermania gesagt hat...gesamtgesellschaftliche Kosten sollten von allen gedeckt werden. Und da wird es sehr schwer zu verargumentieren, warum die KV für Arbeitslose eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe sein soll, die Versicherung der Hausfrau aber eine Aufgabe des Kollektivs. Und das Gleiche gilt für die Frage, warum die Beiträge für die gleiche Leistung sehr unterschiedlich sind. Der soziale Ausgleich ist auch keine ureigene Aufgabe der KV, sondern eine gesamtgesellschaftliche soziale Leistung.


    Es wird erzählt, dass die pKV günstiger ist und bessere Leistungen bringt und zusätzlich noch die gKV mitfinanziert. Irgendwas haut da ja nicht hin.

    Wenn du als Angestellter die Wahl hast, zahlst du in der GKV den Höchstbetrag und subventionierst eine Menge andere Leute mit. Da fällt es der PKV nicht schwer, bei besserer Leistung für den einen Versicherten auch günstiger zu sein. Zumal die Beiträge auch nach Risiko gestaffelt sind

  • Quelle: http://www.versicherungsbote.de:

    Beamte-haben-hoehere-Lebenserwartung-als-Arbeiter

    Männliche Beamte leben im Schnitt fünf Jahre länger als männliche Arbeiter

    Laut Studie sind die Unterschiede speziell bei Männern sehr groß. Demnach leben verbeamtete Männer im Schnitt mehr als fünf Jahre länger als männliche Arbeiter. Bei Frauen beträgt der Unterschied immer noch drei Jahre.

    Doch Unterschiede gibt es auch zwischen Beamten und Angestellten. Männliche Beamte im Alter von 65 Jahren können im Schnitt noch mit weiteren 21,5 Lebensjahren rechnen, gleichaltrige Angestellte und Selbstständige nur noch mit 19 Jahren. Die verbleibende Lebenserwartung ist bei männlichen Arbeitern am Geringsten: ihnen bleiben im Schnitt lediglich weitere 15,9 Jahre.

    Auftraggeber der Studie war der Sozialverband VDK. Für die Daten hat das DIW Berlin die Haushaltsbefragung des Sozio-Oekonomischen Panels (SOEP) genutzt: die größte wiederkehrende Befragung in Deutschland zur Lebens- und Einkommenssituation mit mehr als 14.000 Haushalten. Diese Daten wurden mit den amtlichen Sterbetafeln abgeglichen.

    Interessant.