Machen wir uns noch eunmal bewusst, dass die Aktivrente eine Regelung im Steuerrecht sein wird, die die Leute am Arbeiten halten soll, weil dann das Argument wegfällt "Wenn ich weiterarbeite, dann muss ich für jeden Euro Verdienst 2 Euro Steuern zahlen!".
Diejenigen, die neben der Rente weiterarbeiten, weil sie das Geld brauchen, kämen aber vermutlich bei der Jahressteuererklärung sowieso am Grundfreibetrag oder unterhalb raus. Insofern ist der Steuerschaden überschubar.