Das halte ich für eine gewagte Ausssage.
Der Zahnarzt sagt Dir bei einer anstehenden Wurzelbehandlung, dass man die Behandlung bekommen kann, die die GKV übernimmt. Er empfielt aber, besser ein Werkzeug hierfür zu verwenden, dass die Wurzelkanäle sorgfältiger und gründlicher reinigt und womit dann die Wahrscheinlichkeit für den Erfolg und die Dauer des Zahnerhalts höher ist. Hierfür musst Du aber einen privaten Anteil an der Rechnung übernehmen, weil die GKV mit der uralten GOÄ das nicht übernehmen will.
Nun. wenn dein "GKV-only" behandelter Zahn dann irgendwann doch raus muss, hast du kein gesundheitliches, sondern vielleicht ein ästhetisches Problem. Die GKV kennt eben das Wirtschaftlichkeitsgebot. Danach muss eine Behandlung "ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich" sein. "Ästhetisch anspruchsvoll" kommt da nicht vor.
Und ich wiederhole das gerne immer wieder: die GKV hat nichts mit der GOÄ/GOZ zu tun.