Würden sich bei einer Anhebung des Gehaltes zum Ausgleich der KV-Kosten nicht die Pensionsansprüche erhöhen? Soweit ich weiß, orientiert sich die Beamtenpension am letzten Bruttogehalt.
Richtig, das käme noch dazu.
Würden sich bei einer Anhebung des Gehaltes zum Ausgleich der KV-Kosten nicht die Pensionsansprüche erhöhen? Soweit ich weiß, orientiert sich die Beamtenpension am letzten Bruttogehalt.
Richtig, das käme noch dazu.
Heute ist mir noch ein schöner Fall der kostenlosen Mitversicherung über den Weg gelaufen.
Ein Bekannter ist krank und kann nicht arbeiten, Krankengeld ist seit 2 Jahren ausgelaufen und Stütze vom Amt gibt keine weil seine Ehefrau arbeitet. Ist aus seiner Sicht auch in Ordnung das es nichts vom Amt gibt.
Aktuell ist er auf die Unterstützung seiner Frau angewiesen und ist zum Glück auch über diese krankenversichert.
Ich bin mal gespannt ob man auch von ihm 200€ abkassieren möchte/wird. In letzter Konsequenz würde das bedeuten das seine Frau das für ihn zahlen müsste. Oh was werden die sich freuen.
Zusätzlich noch das Ehegattensplitting weg, dann können sie ihr Häuschen verkaufen. ![]()
Heute ist mir noch ein schöner Fall der kostenlosen Mitversicherung über den Weg gelaufen.
Ein Bekannter ist krank und kann nicht arbeiten, Krankengeld ist seit 2 Jahren ausgelaufen und Stütze vom Amt gibt keine weil seine Ehefrau arbeitet. Ist aus seiner Sicht auch in Ordnung das es nichts vom Amt gibt.
Aktuell ist er auf die Unterstützung seiner Frau angewiesen und ist zum Glück auch über diese krankenversichert.
Ich bin mal gespannt ob man auch von ihm 200€ abkassieren möchte/wird. In letzter Konsequenz würde das bedeuten das seine Frau das für ihn zahlen müsste. Oh was werden die sich freuen.
Zusätzlich noch das Ehegattensplitting weg, dann können sie ihr Häuschen verkaufen.
Bei der Dauer wäre das ein Fall für die Rentenversicherung und die KVdR.
Zusätzlich noch das Ehegattensplitting weg, dann können sie ihr Häuschen verkaufen.
Das Ehegattensplitting bleibt, sagt der Söder!
Und falls doch nicht, wird das bestimmt nicht auf laufende Verfahren gelten, sondern erst ab Stichtag für dann neu Verheiratete.
Das Ehegattensplitting bleibt, sagt der Söder!
Und falls doch nicht, wird das bestimmt nicht auf laufende Verfahren gelten, sondern erst ab Stichtag für dann neu Verheiratete.
Was es gesellschaftspolitisch nicht besser macht. So nach dem Motto "Was Du mit der aktuellen Generation nicht hinbekommst, weil die sich noch daran erinnern können, was sie für Rechte haben, das machst Du dann halt mit der nächsten oder übernächsten Generation, die es gar nicht anders kennen bzw. denen Du es dann als "normal" verkaufen kannst."
Rückwirkend bis 1890 kanns ja wohl auch nicht gelten!? ![]()
Rückwirkend bis 1890 kanns ja wohl auch nicht gelten!?
Dafür habe ich mit meinem Kommentar auch gar nicht votieren wollen. Von mir aus kann die kostenlose Mitversicherung von Eheleuten gerne beibehalten werden. Es ist halt eine der Maschen, um über den Faktor Zeit Dinge zu erreichen. Die Inflation und die nicht stattfindene oder verspätet stattfindende Anpassung von Einkommensbändern für die progressive Besteuerung sorgt z.B. auch über die Zeit dafür, dass immer mehr vom Einkommen im Grenzsteuersatz landet und der durchschnittliche Steuersatz steigt ("kalte Progression"). Damit wiederum wird der Unterschied zur pauschalen Besteuerung von KapEst immer größer. Das ist auch so ein Spielchen mit dem Faktor Zeit.
und der durchschnittliche Steuersatz steigt ("kalte Progression").
Der Abbau wurde ja bereits 2024 beschlossen, allein, mir fehlt dafür ein Ergebnis. ![]()
Die automatische Anpassung der Grenzsteuersätze an die Inflation, wäre auch mal ein Fortschritt!
Die automatische Anpassung der Grenzsteuersätze an die Inflation, wäre auch mal ein Fortschritt!
Und das rückwirkend über all die Jahre, in denen das nicht so erfolgt ist.
Und das rückwirkend über all die Jahre, in denen das nicht so erfolgt ist.
Träumer!![]()
Ich möchte rückwirkend auch die Kindergartengebühren, die ich 1990 bis 1995 für meine Töchter gezahlt habe, wiederhaben! Heute ist der Besuch schließlich kostenlos in den Grundzeiten! ![]()
Da ich der Erbe meines verstorbenen Vaters bin, natürlich auch die Kindergartengebühren, die er für mich 1971 in DM gezahlt hat., plus Inflationsausgleich! ![]()
Ich bin wiederum so alt, da gab es noch gar keine Kindergartengebühren.
automatische Anpassung der Grenzsteuersätze an die Inflation,
Plus automatische Anpassung des Gehaltes an die Inflation, hat sich mein Vermieter auch gegönnt. Reallohnkürzungen muss der AG dann begründen durch nachweislich schlechtere Leistung des Mitarbeiters ![]()
Ich möchte rückwirkend auch die Kindergartengebühren, die ich 1990 bis 1995 für meine Töchter gezahlt habe, wiederhaben! Heute ist der Besuch schließlich kostenlos in den Grundzeiten!
Also hier nicht. Aber mein Bundesland hängt ja auch nicht am Tropf des Finanzausgleichs...
Und natürlich wäre es nicht nur fair, sondern auch absolut sinnvoll, das Splitting auch für bestehende Ehen abzuschaffen. Vielleicht nicht von jetzt auf sofort, aber mit 1-2 Jahren Vorwarnung.
Und natürlich wäre es nicht nur fair, sondern auch absolut sinnvoll, das Splitting auch für bestehende Ehen abzuschaffen. Vielleicht nicht von jetzt auf sofort, aber mit 1-2 Jahren Vorwarnung.
Sinnvoll wäre es, das den Ehepartnern selbst zu überlassen. Ich möchte dem Staat keinen zinslosen Kredit geben. Wer das anders sieht, dem steht IV/IV jetzt schon offen.
Entweder es gibt Splitting oder nicht. Das kannst du nicht selbst entscheiden. Aber klar ist, dass eine neue Regelung nur einen spürbaren Effekt haben wird, wenn sie keinen überbordenden Bestandsschutz enthält
Die Ehe ist dann keine "Bedarfsgemeinschaft"?
Siehe die Diskussion hier:
Nur wenn Kinder vorhanden sind, dann ist es eine "Bedarfsgemeinschaft"?
Entweder es gibt Splitting oder nicht. Das kannst du nicht selbst entscheiden. Aber klar ist, dass eine neue Regelung nur einen spürbaren Effekt haben wird, wenn sie keinen überbordenden Bestandsschutz enthält
Klar kann ich. Ich muss mich ja nicht gemeinsam veranlagen lassen.
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