Als ehemaliger Profiteur eines Ehegattensplitting war ich schon immer dafür, daraus ein Familiensplitting zu machen, also Kinder als Voraussetzung zu machen.
Und hinsichtlich „mehr arbeiten“, kenne ich mehrere Familien mit kleinen Kindern, in denen beide Elternteile förmlich gezwungen sind, Teilzeit zu arbeiten, weil die Betreuungszeiten mehr nicht hergeben und immer weiter gekürzt werden.
Demzufolge wäre die reine Ehe, wo zwei für einander einstehen und für einander sorgen und die Sozialkassen entlassten nicht förderungswürdig. D.h. das GG wäre zu ändern von "Ehe und Familie" zu "Familie mit Kindern". Reicht ein Kind? Oder müssen es dann mindestens zwei Kinder sein, weil sonst die Umlagesysteme nicht funktionieren? Oder müssen es "mindestens drei" Kinder sein, weil "Wachstum" die Vorraussetzung für unser System ist?
Und können Entlastungen sofort geltend gemacht werden? Oder verzögert erst rückwirkend und unter der Vorraussetzung, dass unter dem Nachwuchs kein Blindgänger ist, der ein bestimmtes jährliches Mindesteinkommen nicht nachweisen kann?