Ehegattensplitting

  • Als ehemaliger Profiteur eines Ehegattensplitting war ich schon immer dafür, daraus ein Familiensplitting zu machen, also Kinder als Voraussetzung zu machen.

    Und hinsichtlich „mehr arbeiten“, kenne ich mehrere Familien mit kleinen Kindern, in denen beide Elternteile förmlich gezwungen sind, Teilzeit zu arbeiten, weil die Betreuungszeiten mehr nicht hergeben und immer weiter gekürzt werden.

    Demzufolge wäre die reine Ehe, wo zwei für einander einstehen und für einander sorgen und die Sozialkassen entlassten nicht förderungswürdig. D.h. das GG wäre zu ändern von "Ehe und Familie" zu "Familie mit Kindern". Reicht ein Kind? Oder müssen es dann mindestens zwei Kinder sein, weil sonst die Umlagesysteme nicht funktionieren? Oder müssen es "mindestens drei" Kinder sein, weil "Wachstum" die Vorraussetzung für unser System ist?

    Und können Entlastungen sofort geltend gemacht werden? Oder verzögert erst rückwirkend und unter der Vorraussetzung, dass unter dem Nachwuchs kein Blindgänger ist, der ein bestimmtes jährliches Mindesteinkommen nicht nachweisen kann?

  • Schwieriges Thema bei dem es letztendlich kein Richtig und kein Falsch gibt. Es ist eine Frage von Gerechtigkeit und die kann bei einem progressivem Steuersystem nur subjektiv beurteilt werden.

    Meine persönliche Meinung ist, wir müssen für einander Sorgen, auch wenn einer nicht arbeiten kann. Bspw. weil einer einfach keinen Job findet. Und da fände ich es schon ungerecht, wenn meine Frau oder ich mit einem Einkommen 2 Personen versorgen müssten, aber den Steuersatz eines Singles zahlen.

    Und jetzt während der Elternzeit wäre das zwar nicht unser finanzieller Ruin aber es würde uns weh tun. Ich verdiene gut und will nicht jammern, aber ich bin mir nicht sicher, ob wir uns ohne Ehegattensplitting ein drittes Kind geleistet hätten, wenn man bedenkt, dass die ersten 1.000€ im Monat schon für die Kinderbetreuung der ersten beiden Kinder weg sind.

    Obwohl ich mich eher als linksgrünversift bezeichnen würde, habe ich bei diesem Thema wirklich Bauchschmerzen.

  • Die allermeisten hier nehmen fälschlicherweise an, dass das Ehegattensplitting ein Familienförderungsmechanismus sei (daher anders ausgestaltet werden solle) oder dass dies ein archaisches Modell fördere. Dem ist mitnichten so. Es dient einzig und allein der Verhinderung der Benachteiligung der Eheleute - sie sollen nämlich gerade in der Lage sein ihre Erwerbstätigkeit einvernehmlich frei festzulegen, § 1356 BGB. Die Ehe ist auf Lebenszeit ausgelegt, das ist dern verfassungsrechtlich Institut der Ehe immanent. Deshalb kann sie auch nur durch richterliche Entscheidung geschieden werden und steht nicht zur Disposition der Eheleute.

    Selbst wenn man darin eine Bevorzugung gegenüber nichtehelichen Lebensgemeinschaften sähe (Konj. II), so wäre dies insofern berechtigt, dass das Eherecht gerade Schutz und Recht für die gemeinsame Ehezeit aber auch die Beendigung und Folgen vorsieht. Das gibt es für nichteheliche Lebensgemeinschaften gerade nicht.

  • Demzufolge wäre die reine Ehe, wo zwei für einander einstehen und für einander sorgen und die Sozialkassen entlassten nicht förderungswürdig.

    Verstehe ich jetzt inhaltlich nicht.
    Warum soll der Staat die kinderlose Ehe finanziell fördern, wenn die Ehefrau nach der Hochzeit sogar ihre sozialversicherungspflichtige Tätigkeit aufgibt oder auf Teilzeit geht ?

    Warum muss der Staat die Ehe zwischen dem berühmten „Facharbeiter“ und einer Hausfrau fördern, obwohl das Kind längst ausgezogen ist ?

  • Verstehe ich jetzt inhaltlich nicht.
    Warum soll der Staat die kinderlose Ehe finanziell fördern, wenn die Ehefrau nach der Hochzeit sogar ihre sozialversicherungspflichtige Tätigkeit aufgibt oder auf Teilzeit geht ?

    Warum muss der Staat die Ehe zwischen dem berühmten „Facharbeiter“ und einer Hausfrau fördern, obwohl das Kind längst ausgezogen ist ?

    weil er sie nicht fördert, sondern lediglich eine Benachteiligung verhindert. Die bürgerliche Ehe, d.h. im rechtlichen Sinne, ist zum eine eine rechtliche gegenseitige Verantwortungsgemeinschaft, zum anderen nach verfassungsgerichtlicher Rechtsprechung aber eben auch zugleich als wirtschaftliche Einheit anzusehen. Das hat nichts mit den Kindern zu tun. Das ist aber auch völlig konsequent, wenn man darüber nachdenkt. Daran knüpft bspw. auch an, dass bei sämtlichen Sozialleistungen oder Unterstützungs- und Förderleistungen, die von eigenem Einkommen- und/oder Vermögen abhängen, auch ein etwaiges Einkommen des Ehepartners abgefragt wird. Es ist eben eine auf Lebenszeit angelegte dauerhafte Verbindung in rechtlicher und wirtschaftlicher Hinsicht.

  • Daran knüpft bspw. auch an, dass bei sämtlichen Sozialleistungen oder Unterstützungs- und Förderleistungen, die von eigenem Einkommen- und/oder Vermögen abhängen, auch ein etwaiges Einkommen des Ehepartners abgefragt wird.

    Dies gilt aber auch für nicht-eheliche Partnerschaften. Wenn zwei unverheiratete Partner einen gemeinsamen Haushalt haben und einer der beiden ist arbeitslos und fällt aus dem Arbeitslosengeld I raus, dann wird für die Entscheidung über Arbeitslosengeld II / Hartz 4 / Bürgergeld / Grundsicherung auch das Einkommen des Partners berücksichtigt.

    Müsste nach der Logik nicht zumindest jedem in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft auch das Splitting zugesprochen bekommen?

  • Dies gilt aber auch für nicht-eheliche Partnerschaften. Wenn zwei unverheiratete Partner einen gemeinsamen Haushalt haben und einer der beiden ist arbeitslos und fällt aus dem Arbeitslosengeld I raus, dann wird für die Entscheidung über Arbeitslosengeld II / Hartz 4 / Bürgergeld / Grundsicherung auch das Einkommen des Partners berücksichtigt.

    Müsste nach der Logik nicht zumindest jedem in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft auch das Splitting zugesprochen bekommen?

    Das ist aber m.W.n. eben nur seit und bei Hartz IV (jetzt Bürgergeld/Grundsicherung) so, mit dem das Prinzip der Bedarfsgemeinschaft nur dort eingeführt wurde. Im Übrigen gilt das nicht (bspw. BAföG).

  • Ich finde, wir sollten das Ehegattensplitting ernsthaft hinterfragen – und zwar aus zwei zentralen Gründen.

    Erstens: Das Modell fördert die Ehe, aber nicht gezielt die Familie. Ob ein Paar Kinder hat oder nicht, spielt steuerlich überhaupt keine Rolle. Das halte ich für einen grundlegenden Konstruktionsfehler. Wenn der Staat unterstützen will, dann sollte er dort ansetzen, wo tatsächlich gesellschaftliche Verantwortung übernommen wird – nämlich bei Familien mit Kindern.

    Zweitens: Das Ehegattensplitting setzt falsche Anreize bei der Arbeitsverteilung. Typisch ist das Modell „ein Partner Vollzeit, der andere Teilzeit“ – oft in der klassischen Konstellation 40 Stunden zu 20 Stunden. Steuerlich wird genau dieses Ungleichgewicht begünstigt. Eine gleichmäßigere Aufteilung, etwa 30/30, wäre hingegen sowohl wirtschaftlich als auch gesellschaftlich sinnvoller.

    Was dabei häufig unterschätzt wird: die langfristigen Folgen für die Altersvorsorge. Wer über Jahre hinweg in Teilzeit arbeitet, sammelt deutlich geringere Rentenansprüche. Das wird oft erst spät sichtbar – etwa bei Trennungen oder im Rentenalter. Viele Frauen stehen dann vor erheblichen finanziellen Problemen, obwohl sie über Jahre hinweg familiäre Arbeit geleistet haben.

    Gerade deshalb ist das Thema auch eine Frage der Gleichberechtigung. Ein Steuersystem sollte nicht indirekt traditionelle Rollenmodelle zementieren, sondern moderne, partnerschaftliche Lebensentwürfe unterstützen.

    Für mich liegt die Konsequenz auf der Hand: Statt das Ehegattensplitting beizubehalten, sollten wir gezielt Familien fördern und gleichzeitig Anreize für eine fairere Aufteilung von Erwerbs- und Care-Arbeit schaffen.

  • Mal ein konkretes Beispiel, warum ich der Meinung bin, dass das Ehegattensplitting nötig ist, um die Ehe nicht zu benachteiligen:

    Wir leben aktuell genau in der Situation, dass ich berufstätig bin und meine Frau Hausfrau ist. Da ich privat Krankenversichert bin, muss meine Frau sich freiwillig gesetzlich krankenversichern. Zur Berechnung ihres Krankenkassenbeitrags wird unser gemeinsames "Familieneinkommen" herangezogen. Das hat zur Folge, dass meine Frau 600 Euro pro Monat für die GKV bezahlen muss, obwohl sie kein eigenes Geld verdient.

    Ich will mich darüber gar nicht beschweren, uns war immer bewusst, dass das so sein wird. Und wir haben auf der Gegenseite ja das Ehegattensplitting, dass uns Steuern spart.

    Nehmen wir nun den selben Fall an, nur dass wir nicht verheiratet sind. Dann würde meine Frau nur den Mindestbeitrag für die GKV bezahlen müssen. Gleichzeitig müsste ich dann deutlich mehr Steuern bezahlen. Und damit wäre die Ehe finanziell ja der Nicht-Ehe gegenüber schlechter gestellt. Und das darf nicht sein.

    Wenn man das Ehegattensplitting also abschaffen wollte, dass müsste man auf der Gegenseite auch die finanziellen Pflichten, die sich aus der Ehe ergeben abschaffen.

  • Wir leben aktuell genau in der Situation, dass ich berufstätig bin und meine Frau Hausfrau ist.

    Vorab: du hast für eure persönliche Einzelfallsituation aus deiner Sicht „gefühlt“ Recht.

    Nur darf sich Finanz- und Sozialpolitik nicht am Einzelfall orientieren (das „dänische Prinzip“)

    Eine „Hausfrau“ (und einen Hausmann) gibt es nicht.
    Wir sprechen hier von Menschen, die im Arbeitsmarkt aus verschiedensten Gründen nicht aktiv sind.
    Vereinfacht: entweder müssen, können oder wollen sie nicht. „Dürfen“ habe ich mir mal gespart, um keine Diskussion auszulösen. Das gibt es übrigens auch.

    Deine Argumentation im Beispiel ist nachvollziehbar, greift aber ökonomisch und systematisch zu kurz, weil sie zwei Ebenen miteinander vermischt: das Steuerrecht (Ehegattensplitting) und das Sozialversicherungsrecht (hier konkret die Beitragsbemessung in der GKV).

    Zunächst zum Kern des Beispiels:
    Es stimmt, dass bei freiwillig gesetzlich versicherten Ehepartnern ohne eigenes Einkommen das sogenannte „Familieneinkommen“ zur Beitragsbemessung herangezogen wird. Das führt in Konstellationen wie der geschilderten dazu, dass relativ hohe Beiträge anfallen. Gleichzeitig bewirkt das Ehegattensplitting eine steuerliche Entlastung, insbesondere bei stark ungleichen Einkommen.

    Du konstruierst daraus aber eine Art „Nullsummenspiel“, das nur im Status quo aufgeht.

    Das Problem dabei: Diese beiden Regelungsbereiche folgen unterschiedlichen Logiken.
    Das Ehegattensplitting ist eine einkommensteuerliche Regelung, die an der Leistungsfähigkeit des Haushalts ansetzt und historisch das Einverdienermodell begünstigt.

    Die GKV-Beiträge hingegen orientieren sich am Solidarprinzip und an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Versichertengemeinschaft. Also nicht primär am Familienstand, sondern am verfügbaren Einkommen.

    Dass hier Inkonsistenzen entstehen, ist unbestritten. Daraus folgt aber nicht zwingend, dass das Splitting „notwendig“ ist, sondern eher, dass die Systeme nicht sauber aufeinander abgestimmt sind.

    Der entscheidende Denkfehler in deinem Beitrag liegt darin, die Ehe gegenüber der Nicht-Ehe als zwingend „neutral“ oder sogar „bevorzugt“ darstellen zu wollen. In modernen Steuer- und Sozialstaaten auf der Welt ist jedoch nicht mehr die Institution Ehe per se der Referenzpunkt, sondern das Individuum bzw. der Haushalt als ökonomische Einheit. Entsprechend gibt es in vielen Ländern gar kein Pendant zum Ehegattensplitting. Da ich mich in skandinavischen Ländern damit auskenne, nehme ich mal kurz Bezug darauf. Dänemark, Schweden…

    Dort gilt seit langem ein strikt individualisiertes Steuer- und Transfersystem. Einkommen wird individuell besteuert, Sozialleistungen und Beiträge knüpfen überwiegend an die einzelne Person an. Eine systematische steuerliche Begünstigung der Ehe existiert nicht. Gleichzeitig sind viele Risiken (Gesundheit, Kinderbetreuung, Pflege) stärker kollektiv abgesichert, sodass die Frage, ob jemand verheiratet ist oder nicht, deutlich weniger finanzielle Konsequenzen hat.

    Der oft zitierte Grundsatz, dass sich Finanz- und Sozialpolitik nicht an Einzelfällen orientieren können, entspricht tatsächlich einem zentralen Prinzip dieser Systeme:
    Politische Regelungen werden so gestaltet, dass sie im Durchschnitt konsistent, administrierbar und gerecht sind und NICHT so, dass jede denkbare Lebenskonstellation exakt „ausbalanciert“ wird. Dass es in bestimmten Konstellationen zu relativen Vor- oder Nachteilen kommt, wird als unvermeidbar angesehen, solange die Gesamtstruktur o.k. ist.

    Dieses Prinzip setzt den Fokus auf Erwerbsanreize für beide Partner:innen.
    Dänemark ist übrigens unverhohlen migranten-feindlich, wenn diese das aus kulturellen Gründen ablehnen.

    Vor diesem Hintergrund wirkt das deutsche System eher wie ein historisch gewachsener Kompromiss mit widersprüchlichen Anreizen:
    Das Ehegattensplitting setzt starke Anreize für Einverdiener-Ehen.
    Gleichzeitig erzeugen Sozialabgabenregelungen (wie bei dir im Beispiel) Belastungen, die genau dieses Modell wieder relativieren oder konterkarieren.

    Wenn man dein Beispiel ernst nimmt, könnte man also ebenso gut argumentieren: Nicht das Splitting ist „notwendig“, sondern das System insgesamt inkonsistent.

    Heißt konkret bei dir: die KV/PV müsste eben in Summe 250 bis 300 Euro kosten.

  • Danke für deine Antwort. Vielleicht habe ich mich auch unklar ausgedrückt.
    Ich bin gar nicht per se gegen eine Abschaffung des Splittings, ich wollte mit dem Beispiel nur zeigen, dass es in einer Ehe neben dem finanziellen Vorteil des Splittings auch diverse finanzielle "Nachteile" gibt.


    Und ein einseitiges Abschaffen des Splittings wäre meiner Meinung nach ungerecht. Man müsste dann größer Ansetzen und eben auch bei den Solzialleistungen ansetzen.

  • Durch was sind die Gedanken um eine Abschaffung des Ehegattensplitting motiviert? Geht es um eine bessere Absicherung und Altersversorgung der Ehefrauen für den Fall der Trennung/Scheidung? Geht es darum, notwendigerweise weiteres Arbeitskräftepotential zu erschliessen? (Trotz 3 Millionen Arbeitslosen?) Geht es darum, Lohn-/Gehaltbasierte Arbeit gerechter zur verteilen? Oder geht es ganz banal darum, Kosten einzusparen?

  • Durch was sind die Gedanken um eine Abschaffung des Ehegattensplitting motiviert? Geht es um eine bessere Absicherung und Altersversorgung der Ehefrauen für den Fall der Trennung/Scheidung? Geht es darum, notwendigerweise weiteres Arbeitskräftepotential zu erschliessen? (Trotz 3 Millionen Arbeitslosen?) Geht es darum, Lohn-/Gehaltbasierte Arbeit gerechter zur verteilen? Oder geht es ganz banal darum, Kosten einzusparen?

    Der aktuelle Trigger sind sicher die Kosten, die anderen von dir genannten Begründungen, sind aber ebenso valide und schon lange in der Diskussion und es gibt weitere.

    Das Spannungsfeld Arbeitskräftepotential, Arbeitslosigkeit bei gleichzeitigem Fachkräftemangel wäre einen eigenen Beitrag wert.

  • Man könnte auch einfach unser progressives Steuersystem mit zig Ausnahmetatbeständen / Absetzungsmöglichkeiten durch ein einfaches lineares Steuersystem ersetzen, so wie es viele Länder vor allem in Osteuropa oder Asien praktizieren ("Flattax"). Also Beispiel 10kEUR Grundfreibetrag und dann konstant 22% Steuer. Damit hätte sich die Frage nach Ehegattensplitting gleich mit erledigt.

  • Man könnte auch einfach unser progressives Steuersystem mit zig Ausnahmetatbeständen / Absetzungsmöglichkeiten durch ein einfaches lineares Steuersystem ersetzen, so wie es viele Länder vor allem in Osteuropa oder Asien praktizieren ("Flattax"). Also Beispiel 10kEUR Grundfreibetrag und dann konstant 22% Steuer. Damit hätte sich die Frage nach Ehegattensplitting gleich mit erledigt.

    Die Flattax hat das Problem, dass sie kleinere/mittler Einkommen deutlicher stärker belastet. Zwar nicht prozentual, aber in den Auswirkungen. Denn vereinfacht gesagt 22% von 80.000 EUR oder 100.000 EUR zu verlieren ist viel weniger einschneidend als 22% von 30.000 p.a. Bis zu einem gewissen Einkommen nehmen die Grundbedürfnisse wie Unterkunft/Nahrung/Strom+Wärme/Transport den größten Teil der Ausgaben ein, mit steigendem Einkommen nehmen diese Ausgaben nicht zu, sondern der Freiraum für Zusatzausgaben steigt.

    Es gibt im Steuerrecht idR zwei Möglichkeiten bei der Ausgestaltung:

    Eine administrativ einfache Steuer, Bsp: Umsatzsteuer. Die ist recht einfach (mal von den Ausnahmen mit 7% abgesehen) zu erheben und einzutreiben. Sie ist aber relativ ungerecht, weil sie alle für alle die gleiche Erhöhung bedeutet (keine Progression, aber die Zusatzkosten eben den mit weniger Geld mehr belasten als den, der ohnehin mehr zur Verfügung hat. Sie ist damit weniger "gerecht"

    Eine administrativ komplexe Steuer, Bsp. Einkommensteuer: Diese ist zwar recht komplex ausgestaltet, ermöglicht dabei aber dem Grunde nach eine viel gerechtere Besteuerung, weil sie a) progressiv ist, was eben dem mehr wegnimmt, der ohnehin mehr hat als er für das notwendige braucht und

    b) Man Belastungen/Ausgaben zusätzlich geltend machen kann ("Absetzen").

    Das Einkommensteuerrecht ist nicht komplex, weil der Staat da irgendeine Verschwörung betreibt, sondern weil er es versucht 'gerecht' auszugestalten.

  • na klar springen da gleich die kleinen "Kanzler Schröder" herbei, "es kann doch nicht sein, dass meine Sekretärin genauso viel Steuer zahlt wie ich".

    Allein der Zugewinn an Transparenz macht ein lineares Steuersystem per se gerechter als der "gut gemeinte" Kauderwelsch in D

  • Demzufolge wäre die reine Ehe, wo zwei für einander einstehen und für einander sorgen und die Sozialkassen entlassten nicht förderungswürdig. D.h. das GG wäre zu ändern von "Ehe und Familie" zu "Familie mit Kindern". Reicht ein Kind? Oder müssen es dann mindestens zwei Kinder sein, weil sonst die Umlagesysteme nicht funktionieren? Oder müssen es "mindestens drei" Kinder sein, weil "Wachstum" die Vorraussetzung für unser System ist?

    Und können Entlastungen sofort geltend gemacht werden? Oder verzögert erst rückwirkend und unter der Vorraussetzung, dass unter dem Nachwuchs kein Blindgänger ist, der ein bestimmtes jährliches Mindesteinkommen nicht nachweisen kann?

    Heute gilt das Ehegattensplitting auch direkt und nicht rückwirkend, falls die Ehe nicht bis zum Tod besteht.

  • na klar springen da gleich die kleinen "Kanzler Schröder" herbei, "es kann doch nicht sein, dass meine Sekretärin genauso viel Steuer zahlt wie ich".

    Allein der Zugewinn an Transparenz macht ein lineares Steuersystem per se gerechter als der "gut gemeinte" Kauderwelsch in D

    Deine Denkweise ist nicht so geeignet für die Probleme der Besteuerung.

    Für dich mal ein ganz einfaches Beispiel:

    Lukas ist seit Geburt schwerbehindert und bekommt als Hilfsarbeiter 3.200 Euro Brutto inclusive Weihnachtsgeld. EG 2 , Stufe 3 TVÖD für die Kommunen.
    Sein Zwillingsbruder Lars bekommt als Angestellter im öffentlichen Dienst 5.400 Euro Brutto.
    Beide Single.

    Und jetzt rechne mal die heutige Situation in Deutschland gemütlich durch.

    Ist übrigens ein ganz realer Fall aus einer Kommune im Spätzleland.

Passende Ratgeber für Dich

Von Finanztip-Experten fundiert recherchiert

Was Finanztip ausmacht
Finanztip Bewertungen