Ehegattensplitting

  • Die steuerlich einfachste Lösung wäre eine Umstellung auf einen „Ehefreibetrag“.

    Das würde sauber alle Probleme lösen. Paare erhalten ab Eheschließung diesen Freibetrag.

    Das könnten z.B. 900 Euro im Jahr sein.

  • Die steuerlich einfachste Lösung wäre eine Umstellung auf einen „Ehefreibetrag“.

    Das würde sauber alle Probleme lösen. Paare erhalten ab Eheschließung diesen Freibetrag.

    Das könnten z.B. 900 Euro im Jahr sein.

    Du ignorierst damit halt weiterhin die gesamte Systematik, insbesondere Art. 6 Abs. 1 GG i.V.m. § 1356 BGB.

  • Ich meine: nicht alle DINKs weisen einen so grossen Unterschied zwischen ihren Einkommen auf, so dass sie "extrem" stark vom Ehegattensplitting steuerlich profitieren.

    Und nicht alle Leute, die Kapitalerträge erwirtschaften, erzielen dabei so hohe Beträge, dass sie steuerlich von der pauschalen KapEst "extrem" profitieren.

    Warum will man dann das Ehegattensplitting pauschal abschaffen, während die individuelle Besteuerung von Kapitalerträgen abgelehnt wird? Wird da nicht mit zweierlei Maß gemessen?

  • Auffallend ist, dass die meisten Leute, die ein pauschales Ehegattensplitting ablehnen, eine Art "Familiensplitting für Ehen mit Kindern" befürworten.

    Ich bin für ein Familiensplitting (oder wie man es nennen will) ganz unabhängig davon, ob die Eltern verheiratet sind oder nicht. Ob nun ein Elternteil verwitwet ist, geschieden oder nie verheiratet war, finde ich ziemlich egal. Kinder werden steuerlich nicht ausreichend berücksichtigt, was dazu führt, dass Alleinerziehende häufig am Rande der Armutsgrenze leben. Wer es mit dem Schutz von Familie und Ehe ernst nimmt, sollte den dringenden Handlungsbedarf an dieser Stelle erkennen. Leider kann der Finanzministier nicht ersatzlos auf Einnahmen verzichten, weshalb es aus meiner Sicht fair und geboten ist, übermäßige Vorteile beim Ehegattensplitting zu reduzieren zugunsten der Kinder.

    Ich selbst habe als ungewollt kinderlos stets vom Ehegattensplitting profitiert. Da ich aber Vollzeit gearbeitet habe, war der Vorteil monetär durchaus übersichtlich.

  • Ich bin für ein Familiensplitting (oder wie man es nennen will) ganz unabhängig davon, ob die Eltern verheiratet sind oder nicht. Ob nun ein Elternteil verwitwet ist, geschieden oder nie verheiratet war, finde ich ziemlich egal. Kinder werden steuerlich nicht ausreichend berücksichtigt, was dazu führt, dass Alleinerziehende häufig am Rande der Armutsgrenze leben. Wer es mit dem Schutz von Familie und Ehe ernst nimmt, sollte den dringenden Handlungsbedarf an dieser Stelle erkennen. Leider kann der Finanzministier nicht ersatzlos auf Einnahmen verzichten, weshalb es aus meiner Sicht fair und geboten ist, übermäßige Vorteile beim Ehegattensplitting zu reduzieren zugunsten der Kinder.

    Ich selbst habe als ungewollt kinderlos stets vom Ehegattensplitting profitiert. Da ich aber Vollzeit gearbeitet habe, war der Vorteil monetär durchaus übersichtlich.

    Ich finde man sollte hier trennen. Beim Ehegattensplitting geht es um die gerechte Besteuerung innerhalb der Ehe unabhängig von der Aufteilung der Arbeit.

    Will man Kinder fördern, ist das Familiensplitting der falsche Weg, da man hier Familien mit niedrigen Einkommen viel weniger fördert als hohe Einkommen.

  • Oder soll das Ehegsttensplitting aus einem anderen Grund abgeschaft werden, und zwar weil - wie im Artikel auch gesagt - die Frauen motiviert werden sollen, sich stärker im Erwerbsleben zu engagieren? Und das wiederum wegen einer gesellschaftlichen Notwendigkeit (Fachkräfte- oder Arbeitskraftmangel)? Und/oder in ihrem eigenen Interesse (Unabhängigkeit vom Ehemann, insbesondere Absicherung im Alter)?

    Der Grund für die geplante Abschaffung ist doch leicht erkennbar. Wem nützt denn die Abschaffung? Hat dadurch nur ein Steuerzahler mehr in der Tasche? Natürlich nicht, der einzige Profiteur dieses Aktion wäre der Finanzminister. Es handelt sich ganz simpel um eine Steuererhöhung, die für manche der Betroffenen auch mal 10.000 EUR jährlich ausmachen kann. Allein die Begründung, dass das Ehegattensplitting verhindere, dass Frauen(?) mehr arbeiteten, ist schon hanebüchen. Daran erkennt man leicht, dass die Regierung keine echten Argumente hat, sie ist lediglich verzweifelt bemüht, die immer größer werden Löcher im Haushalt zu stopfen.

  • Mann hat wenig Interesse, etwas zu ändern.

    Woher kommt denn das Plus im Geldbeutel, wenn es sich angeblich nur um einen Steueraufschub handelt wie hier gepostet wurde? Wenn demnach Steuerklasse 4 für beide dasselbe bringt, was spricht dagegen 3/5 zu streichen? Und durch die Änderung können/kommen eheinterne Absprachen auf den Prüfstand.

  • Es handelt sich ganz simpel um eine Steuererhöhung, die für manche der Betroffenen auch mal 10.000 EUR jährlich ausmachen kann.

    Das wären genau diejenigen, wo ich Mitleid für überflüssig halte.

    Für mich wäre eine einseitige Abschaffung des Ehegattensplitting ohne höhere Unterstützung für Kinder inakzeptabel und Newb Du hast natürlich völlig recht. Ein "Familiensplitting" alleine ohne Erhöhung von Kindergeld oder kostenlosen Angeboten im Bereich Kinderbetreuung würde einseitig "Besserverdienende" bevorzugen und wäre für mich auch nicht ok.

  • https://www.sueddeutsche.de/kolumne/leserb…form-li.3459752


    Zitat

    Reform birgt soziale Gefahren

    Zu zwei Punkten in Zusammenhang mit dem Ehegattensplitting hört und liest man interessanterweise nie etwas:

    Was ist mit der Steuergerechtigkeit? Sollten Personen, die eine Bedarfsgemeinschaft bilden und gegenseitig unterhaltspflichtig sind, bei einem bestimmten gemeinsamen Einkommen nicht auch gleich viel Steuern zahlen wie andere mit gleichem Einkommen, bei denen das vielleicht anders auf die Partner verteilt ist? Oder soll dann differenziert werden danach, ob eine verdammenswerte und vor allem, freiwillige, Teilzeittätigkeit vorliegt? Wenn das Ehegattensplitting abgeschafft ist und ein Partner sein Einkommen verliert oder noch auf Arbeitssuche ist, hat er dann Anspruch auf Sozialleistungen, oder wird wie bisher der andere, leistungsfähige Partner zum Unterhalt herangezogen?

    Die Abschaffung des Ehegattensplittings soll einen Fehlanreiz beseitigen oder, andersherum formuliert, eine steuerliche Bestrafung bewirken für Paare, von denen einer nur Teilzeit arbeitet oder gar keiner Erwerbsarbeit nachgeht. Diese Bestrafung wirkt aber genauso für alle Paare, die aus anderen Gründen unterschiedlich viel verdienen. Hierzu nur ein paar Stichworte: Branche, Position, Künstler aller Art, Krankheit, Berufsunfähigkeit, Kurzarbeit, Arbeitslosigkeit, Behinderung, Weigerung des Arbeitgebers, auf Vollzeit aufzustocken. Soll deren steuerliche Schlechterstellung als Kollateralschaden in Kauf genommen werden?

  • Und auch Eheleute ohne Kinder - gewollt oder nicht gewollt - bauen Häuser, verschulden sich dafür bei den Banken und halten die Wirtschaft am Laufen.

    Es gibt auch Paare ohne Trauschein, die - mit oder ohne Kinder - Häuser bauen und sich dafür verschulden. Die profitieren aber nicht von irgendeinem Ehegattensplitting. Passt also auch nicht.


    Ich finde man sollte hier trennen. Beim Ehegattensplitting geht es um die gerechte Besteuerung innerhalb der Ehe unabhängig von der Aufteilung der Arbeit.

    Will man Kinder fördern, ist das Familiensplitting der falsche Weg, da man hier Familien mit niedrigen Einkommen viel weniger fördert als hohe Einkommen.

    Unverheiratete Paare, bei denen einer die Care-Arveit übernimmt und daher weniger verdient, haben den Vorteil aber nicht. Während die kinderlose DAX-CEO-Gattin, die einfach keine Lust auf arbeiten hat und lieber mit den Freundinnen den ganzen Tag Aperol Spritz im Szenelokal trinkt, ihren Freibetrag schön auf den Mann weiterreicht.

    Mann hat wenig Interesse, etwas zu ändern.

    Woher kommt denn das Plus im Geldbeutel, wenn es sich angeblich nur um einen Steueraufschub handelt wie hier gepostet wurde? Wenn demnach Steuerklasse 4 für beide dasselbe bringt, was spricht dagegen 3/5 zu streichen? Und durch die Änderung können/kommen eheinterne Absprachen auf den Prüfstand.

    Und wieder mal die Vermischung. Das monatliche Mehr im Geldbeutel kommt durch die Steuerklasse. III/V geht aber nur auf, wenn einer kein Einkommen hat. Sonst gibt es eine Nachzahlung im nächsten Jahr. Bei IV/IV bleibt monatlich weniger Geld übrig, aber dafür gibt es im nächsten Jahr Geld zurück, wenn nicht beide gleich verdienen.

    Das Splitting sorgt aber dafür dass beide Ehepaare, wenn sie zusammen das gleiche verdienen, am Ende die gleiche Steuer zu zahlen haben. Egal ob III/V oder IV/IV.

  • Es gibt auch Paare ohne Trauschein, die - mit oder ohne Kinder - Häuser bauen und sich dafür verschulden. Die profitieren aber nicht von irgendeinem Ehegattensplitting. Passt also auch nicht.


    Unverheiratete Paare, bei denen einer die Care-Arveit übernimmt und daher weniger verdient, haben den Vorteil aber nicht. Während die kinderlose DAX-CEO-Gattin, die einfach keine Lust auf arbeiten hat und lieber mit den Freundinnen den ganzen Tag Aperol Spritz im Szenelokal trinkt, ihren Freibetrag schön auf den Mann weiterreicht.

    Und wieder mal die Vermischung. Das monatliche Mehr im Geldbeutel kommt durch die Steuerklasse. III/V geht aber nur auf, wenn einer kein Einkommen hat. Sonst gibt es eine Nachzahlung im nächsten Jahr. Bei IV/IV bleibt monatlich weniger Geld übrig, aber dafür gibt es im nächsten Jahr Geld zurück, wenn nicht beide gleich verdienen.

    Das Splitting sorgt aber dafür dass beide Ehepaare, wenn sie zusammen das gleiche verdienen, am Ende die gleiche Steuer zu zahlen haben. Egal ob III/V oder IV/IV.

    Betrachte die Ehe als so eine Art "Nachweis" oder "Ausweis" für den Zustand der "Lebensgemeinschaft". Als eine gemeinsame "Beurkundung" dieses Zustands. Wie soll der Staat - und andere - sonst wissen, dass eine Lebensgemeinschaft (immer) noch vorliegt? Über einen gemeinsamen Wohnsitz? Das könnte aber auch eine WG sein, ohne die Verpflichtung füreinander wirtschaftlich einzustehen. Es musss ja keine kirchliche Trauung sein. Und keiner verlangt eine Hochzeitsfeier oder eine Hochzeitsreise. Was spricht gegen die Eheschliessung, als eine Urkunde?

  • Wie soll der Staat - und andere - sonst wissen, dass eine Lebensgemeinschaft (immer) noch vorliegt? Über einen gemeinsamen Wohnsitz? Das könnte aber auch eine WG sein, ohne die Verpflichtung füreinander wirtschaftlich einzustehen.

    Gegenfrage: Wieso schafft der Staat das komischerweise bei diversen Sozialleistungen genau dies zu prüfen - Stichwort "Bedarfsgemeinschaft"? Wieso muss jemand für den unverschuldet arbeitslos gewordenen Partner, der anschließend keinen neuen Job findet und in die Grundsicherung rutscht, finanziell mit einstehen, obwohl man nicht verheiratet ist? Wieso wird also eine nicht eheliche Lebensgemeinschaft schlechter gestellt als vergleichbare ledige Personen, ohne die Vorteile einer Ehe zugesprochen zu bekommen?

  • Gegenfrage: Wieso schafft der Staat das komischerweise bei diversen Sozialleistungen genau dies zu prüfen - Stichwort "Bedarfsgemeinschaft"? Wieso muss jemand für den unverschuldet arbeitslos gewordenen Partner, der anschließend keinen neuen Job findet und in die Grundsicherung rutscht, finanziell mit einstehen, obwohl man nicht verheiratet ist? Wieso wird also eine nicht eheliche Lebensgemeinschaft schlechter gestellt als vergleichbare ledige Personen, ohne die Vorteile einer Ehe zugesprochen zu bekommen?

    Du hast hier einen Punkt, das ist nicht fair geregelt und das kann man anders sehen. Ich denke, wenn man das Splitting für alle öffnet, bilden sich Steuerspar-WGs, die sich jederzeit wieder auflösen können. Nur bei der Ehe hat der Staat eine einklagbare Garantie, dass die Partner füreinander einstehen. Per Unterhalt sogar über die Trennung hinaus.

  • Außer, dass dies zu weniger Arbeit von Frauen führe und dann zu weniger Rente.

    Ich zitiere das BVerfG:

    Zitat

    Das Gebot des Schutzes von Ehe und Familie in Art. 6 Abs. 1 GG aber bezieht sich auf jede Ehe und Familie, die den heute in der Bundesrepublik gesetzlich normierten bürgerlich-rechtlichen Instituten Ehe und Familie entspricht, überläßt also die Gestaltung der Privatsphäre in diesem Rahmen den Ehegatten selbst. Der Gesetzgeber dürfte daher eine bestimmte Gestaltung der privaten Sphäre der Ehe nicht unmittelbar erzwingen. Ist aber ein solcher unmittelbarer Zwang verfassungswidrig, so kann dasselbe Ziel auch nicht geeignet sein, eine Maßnahme zu legitimieren, die, wie die Zusammenveranlagung mittelbar diesem Ziel dienen soll.

    Taxation is not charity. It is not voluntary. As we shrink the state and make government smaller, we will find that more and more people are able to take care of themselves.

    Grover Norquist

  • Gegenfrage: Wieso schafft der Staat das komischerweise bei diversen Sozialleistungen genau dies zu prüfen - Stichwort "Bedarfsgemeinschaft"? Wieso muss jemand für den unverschuldet arbeitslos gewordenen Partner, der anschließend keinen neuen Job findet und in die Grundsicherung rutscht, finanziell mit einstehen, obwohl man nicht verheiratet ist? Wieso wird also eine nicht eheliche Lebensgemeinschaft schlechter gestellt als vergleichbare ledige Personen, ohne die Vorteile einer Ehe zugesprochen zu bekommen?

    Ich denke, dass Du hier einen gültigen Punkt genannt hast.

    Aber woran macht der Staat das dann fest, ob eine nicht-eheliche Lebensgemeinschaft vorliegt? Kann/muss man die dann auch irgendwie anders offiziell erklären, anstelle einer Eheschliessung auf dem Standesamt? Oder sind z.B. gemeinsame Kinder und ein gemeinsamer Wohnsitz ein "sicherer Indikator" ?

    Und: was hält einen davon ab, den Schritt zu gehen, eine Eheschliessung vorzunehmen - und sie einfach nur als Verwaltungsakt für's Finanzamt zu betrachten, so wie eine Änderung der Steuerklasse.

  • Ich finde man sollte hier trennen. Beim Ehegattensplitting geht es um die gerechte Besteuerung innerhalb der Ehe unabhängig von der Aufteilung der Arbeit.

    Das "innerhalb der Ehe" stimmt so nicht, "der Ehe als Ganzes" trifft es wohl eher.

    Steuerlich werden (abgesehen von der Vorauszahlung als Lohnsteuer) die Eheleute als eine Person gesehen. In den Zweigen der Sozialversicherung sieht das anders auch.

    Lohnfortzahlungstage können auch nicht zwischen Ehepartnern übertragen werden.

  • Das "innerhalb der Ehe" stimmt so nicht, "der Ehe als Ganzes" trifft es wohl eher.

    Jaja, fällt mir schwer zuzugeben, aber da hast Du natürlich Recht.

    Steuerlich werden (abgesehen von der Vorauszahlung als Lohnsteuer) die Eheleute als eine Person gesehen. In den Zweigen der Sozialversicherung sieht das anders auch.

    Auch da hast Du Recht. Ich hatte das schonmal hier irgendwo geschrieben, dass ich durchaus finde, dass man auch bei den Sozialversicherungsleistungen splitten sollte. Auch wenn das etwas radikal ist, und ich nicht weiss, was man mit dem AG Anteil macht.

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