Man schaut sich das an und denkt sich nur... wer soll da eigentlich durchsteigen ?
Meinen persönlichen Lebenslauf kenne ich, den konnte ich mit den Angaben abgeleichen. Und da der Lebenslauf imm Bezug auf die DRV recht einfach ist, wären bei mir Lücken oder sonstige Ungereimtheiten dabei aufgefallen.
Relevant war das bei mir aber nur bei der ersten Kontenklärung. Sonst wird sowieso jährlich anhand der Renteninfo geprüft, ob die neuen Rentenpunkte ansatzweise dem entsprechen, was zu erwarten war.
gerade wenn man wie ich früher mal ne Ausbildung gemacht hat oder die Kindererziehungszeiten dazu kommen.
Die Kindererziehungszeiten sollten als Anrechnungszeiten und als Berücksichtigungszeiten in der Rentenauskunft stehen. Außer, Du hast sie nie gemeldet.
Ausbildungszeiten müssen genauso drin stehen. Spätestens da musst Du auch vor einem Beratertermin den Aufwand treiben, Dir mind. die Zeiten aufzuschreiben, wenn Du sie nicht auswendig weisst. Für eine evtl. nötige Kontenklären benötigst Du sogar Nachweise, die Du auch selber beibringen musst.
Ob Du dann Spaß daran hast, auf Basis der in der Rentenauskunft genannten Beträge Deiner Rentenpunkte nachzurechnen, dies einem (kostenpflichtigen) Rentenberater überträgst oder der Rechnung der DRV glaubst, bleibt Dir überlassen.