Riester kündigen oder wechseln?

  • Hallo, ich habe eine Frage zu Riester bzw. dem Nachfolgeprodukt ab 2027.

    Ich habe einen fondgebundenen Riestervertrag Uni-Global und wollte den förderschädlich kündigen. Erhaltene Zulagen und Steuerersparnisse müssen zurückgezahlt werden. Die mit Abstand größte Position bei mir wäre aber der erzielte Kursgewinn, der mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden muß. Wenn ich den Artikel von Jan Scharpenberg vom 08.04.2026 zum AV-Depot richtig verstehe, müsste beim neuen AV-Vertrag bei Kündigung nur die Zulagen und die Steuerersparnis zurückgezahlt werden, nicht aber die Rendite. Könnte ich also zum 01.01.2027 meinen Riester-Vertrag in einen neuen AV-Vertag überführen, und diesen kurz danach kündigen, und müsste nur die erhaltenen Zulagen und die Steuerersparnis zurückzahlen, nicht aber den erzielen Kursgewinn aus Riester-Zeiten? Die Wechselgebühren fallen natürlich an, sind aber in der Höhe zu vernachlässigen. Vielen Dank für fachkundigen Rat!

  • Kater.Ka 9. April 2026 um 20:38

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Es wäre natürlich genial, wenn das aus dem Riestervertrag übertragene Guthaben plötzlich "neu und jungfräulich" wäre und keiner mehr wüsste, aus welchen Bestandteilen es sich zusammensetzt (Einzahlungen, Förderung, Erträge).

    Dein Gedanke ist nachvollziehbar, aber das wäre nun wirklich zu schön um wahr zu sein. Ich traue unserem Staat vieles zu, aber Steuern wird er sich sicherlich nicht entgehen lassen ;)

    Im Gesetzentwurf scheint noch nichts darüber zu stehen. Es wird vsl. irgendwelche Wartezeiten geben und das übertragene Guthaben wird eingeloggt, damit es in solchen Fällen separat behandelt werden kann.

  • Entschuldigung, ich meine natürlich die Steuern auf die Rendite bzw. den Kursgewinn.

    Dann warte ich nochmal die detaillierte Gestaltung der neuen AV-Förderung ab und wie mit überführten Riester-Verträgen genau verfahren wird. Eine neue Bewertung des überführten Betrages ist ja durchaus möglich.

    Ich meine bisher war es ja beispielsweise auch so, dass die Sparraten zzgl. Zulagen bei Riester zum Rentenbeginn sicher waren, bei einem Riester-Vertragswechsel dann aber der überführte Betrag (durch Kursgewinne z.B. deutlich erhöht) auf einmal die neue gesicherte Mindestsumme war. Und diese Änderung ergab sich lediglich durch die Überführung bzw. den Produktwechsel von einem Riester-Vertrag, in einen anderen Riester-Vertrag .

    Ansonsten müsste bei den neuen AV-Verträgen ja genau aufgeschlüsselt werden, welche Bestandteile des AV-Vertrages woher stammen. Z.B. alter Kursgewinn aus Riester-Vertrag und neuer Kursgewinn aus AV-Vertrag.

  • Ansonsten müsste bei den neuen AV-Verträgen ja genau aufgeschlüsselt werden, welche Bestandteile des AV-Vertrages woher stammen. Z.B. alter Kursgewinn aus Riester-Vertrag und neuer Kursgewinn aus AV-Vertrag.

    Genau das wird bzw. muss passieren.
    Um die Versteuerung der Erträge wirst du nicht herumkommen.

    Mit einer Ausnahme: Bei vor 2005 abgeschlossenen Altvertägen sind die Erträge bei förderschädlicher Kündigung steuerfrei.

    Warum willst du kündigen? Möchtest du nicht im neuen AV-Depot weitermachen?
    Hast du dir das steuerlich in der Entnahmephase schon durchgerechnet, was für dich besser wäre? Normales ETF-Depot oder AV-Depot-Mantel?

  • Also warten (und übertragen) klingt für mich derzeit auf jeden Fall für die beste Alternative. Vor allem wenn der Riester nicht besonders leistungsstark ist und man eh kündigen will.

    Selbst wenn das alles nicht so toll ausgestaltet wird, kann man immernoch davon Abstand nehmen. Aber warten bis alles in Gesetzesform gegossen worden ist und diverse Stellen dazu Rechnungen anstellen (wie hier), würde ich schon.

  • Ich stand bzw. stehe kurz vor der förderschädlichen Kündigung des Riester-Vertrages. Ich hatte ursprünglich geplant den als Wohnriester zu nutzen, um damit einen Immobilienkredit abzulösen, aber dass ist mit dem Wohnförderkonto steuerlich so dermaßen uninteressant, dass ich davon Abstand genommen habe. Die Auflösung habe ich schon durchgerechnet, ich gehe mit ca. 64 % des Vertragswertes raus. Die mit Abstand größte Position ist die Besteuerung des Kursgewinnes. Auch dadurch, dass der Gewinn nicht als Kapitalertrag mit 25%, sondern glaube als sonstiger Ertrag mit dem persönlichen Einkommenssteuersatz versteuert wird. Obwohl da 100% Aktien drin enthalten sind.

    Ich warte evtl. noch die Neugestaltung ab, um keinen Fehler zu begehen. Die Produkte Riester und ggf. auch die neue AV sind mir zu teuer und unflexibel. Mit nem privat besparten ETF fühle ich mich besser aufgehoben. Hätte ich auch eine deutlich bessere Rendite durch wesentlich geringere Kosten erzielt. Förderung hin oder her. Ca. 2.000,- Euro eingezahlt pro Jahr bei Kosten von zuletzt 1.800,- Euro pro Jahr.

  • Die Kosten des neuen AVD im Vergleich zu Riester sind hoffentlich nicht miteinander vergleichbar, mit dem Wettbewerb der neo Broker ist die Wahrscheinlichkeit schon da, dass das kommende AVD auch attraktiv im Vergleich zu einem normalen ETF Depot wird (keine Vorabpauschale, steuerfreies umschichten, staatl. Förderung plus evtl. Steuer sparen in der Ansparphase). Warten wir's ab.

    Frage: warum ist das mit dem Wohnförderkonto so dermaßen steuerlich unattraktiv? Es wird halt mit 2% fiktiv verzinst und muss halt im Rentenalter mit dem dann gültigen persönlichen (niedrigeren ?) Steuersatz versteuert werden (oder man löst es auf einen Schlag mit Rabatt ab)

  • Bei einem guten Steuerzahler ist die Riesterförderung auch höher als beim AVD.

    AVD ist mal wieder staatliches Pillepalle, wie VL und WohnBPr.

    Bitte keine Politikwissenschaftler, Volkswirte, Kommunikationswissenschaftler, Soziologen, Journalisten, Versicherungsvermittler oder Juristen mehr als Finanzexperten.

  • Bei einer Nutzung von Riester wird für die entnommene Summe ein Wohnförderkonto gebildet. Diese Summe erhöht sich bis zum Renteneintritt jedes Jahr um 2% und dann darf ich bei Renteneintrit auf die gesamte Summe (abzgl. 30 % Rabatt, wenn ich sofort komplett bezahle) Steuern zahlen. Da kommt eine Hammersumme zusammen, die viele nicht auf Tasche haben. Oder ich stottere das bis zum 85. Lebensjahr ab. Zahle quasi Steuern auf eine fiktive Summe, die ich nicht erhalte. Wo ist da der Gewinn? Und wenn ich Riester verrenten lasse, ist es auch dermaßen uninteressant, da erziele ich mit jedem ausschüttendem ETF eine bessere Rendite, und dass ohne Kapitalverzehr. Man kann es drehen und wenden, das Produkt ist einfach Käse. Und die neue geplante Altersvorsorge ist auch viel zu teuer mit bis zu 1 % Kosten. Ein Geschenk an die Finanzindustrie. 0,2-0,3 % wären okay, höchstens aber 0,5 %. Sonst habe ich doch wieder, wie bei Riester, je nach Kapitalmarktentwicklung, nach ca. 15-20 Jahren höhere Kosten, als meine jährliche Sparrate.

  • Und die neue geplante Altersvorsorge ist auch viel zu teuer mit bis zu 1 % Kosten

    da muss man abwarten, es gibt bereits anbieter die erheblich unter 1% produkt kosten erwähnt haben, ob die dann tatsächlich für die bislang angekündigten 0% zu bekommen sein werden muss man noch etwas abwarten.


    ich selber werde jedenfalls bei meinem privat depot bleiben und keine zusätzlichen Verträge abschließen.


    wenn man einen bestehenden bzw, geg auch beitragsfrei gestellten riester in ein AV-depot umbettet, dass muss man sich wenn die modalitäten bekannt sind, dann mal anschauen, wenn es dort einen guten weg gibt, wäre das AV-depot in jedemfall felxibler gestaltbar, als wie mit dem riester zeugs.

  • FAQ lesen hilft:


    „Im Rahmen des Sonderausgabenabzugs konnten bisher Altersvorsorgebeiträge in Höhe von maximal 2.100 Euro geltend gemacht werden, neben den Eigenbeiträgen wurde beim Höchstbetrag auch der Zulageanspruch berücksichtigt. Künftig können maximal 1.800 Euro zuzüglich Zulageanspruch geltend gemacht werden. Der Höchstbetrag für den Sonderausgabenabzug ist damit künftig stets höher als bisher; ohne einen mittelbar zulageberechtigten Ehegatten beziehungsweise Ehegattin und ohne Kinderzulage beträgt er beispielsweise künftig 2.340 Euro (= 1.800 Euro + 540 Euro Grundzulage).“


    ;)

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