Hallo, ich habe eine Frage zu Riester bzw. dem Nachfolgeprodukt ab 2027.
Ich habe einen fondgebundenen Riestervertrag Uni-Global und wollte den förderschädlich kündigen. Erhaltene Zulagen und Steuerersparnisse müssen zurückgezahlt werden. Die mit Abstand größte Position bei mir wäre aber der erzielte Kursgewinn, der mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden muß. Wenn ich den Artikel von Jan Scharpenberg vom 08.04.2026 zum AV-Depot richtig verstehe, müsste beim neuen AV-Vertrag bei Kündigung nur die Zulagen und die Steuerersparnis zurückgezahlt werden, nicht aber die Rendite. Könnte ich also zum 01.01.2027 meinen Riester-Vertrag in einen neuen AV-Vertag überführen, und diesen kurz danach kündigen, und müsste nur die erhaltenen Zulagen und die Steuerersparnis zurückzahlen, nicht aber den erzielen Kursgewinn aus Riester-Zeiten? Die Wechselgebühren fallen natürlich an, sind aber in der Höhe zu vernachlässigen. Vielen Dank für fachkundigen Rat!