Geldanlage für Über-90-Jährige mit Vollmacht nach Hausverkauf

  • Hallo zusammen,

    kann jemand Depotbanken für die Einmalanlage von (in Summe) einem niedrigen bis mittleren sechsstelligen Betrag in einen Geldmarkt-ETF sowie Festgeldanbieter (ggf. auch Tagesgeldanbieter) empfehlen, die - entsprechende Vollmacht vorausgesetzt - die Verwaltung von Beginn an vollständig durch Dritte (d.h. komplett ohne Beteiligung des Konto-/Depotinhabers) ermöglichen?

    So viel als tl;dr. Wen es interessiert, nachfolgend ausführlicher zum Hintergrund, meinem Recherchestand und weiteren Details zur Frage:

    Hintergrund

    Eine Über-90-jährige Frau ist pflegebedürftig mit fortgeschrittener Demenz und lebt im Pflegeheim. Sie ist praktisch geschäftsunfähig (de facto, aber nicht gerichtlich festgestellt). Eine der Töchter verfügt jedoch über eine umfassende notarielle General- und Vorsorgevollmacht, die bereits greift und ohne Beschränkungen ausgeübt werden kann. Die Vollmacht umfasst auch Finanzgeschäfte (insbesondere Bank- und Immobiliengeschäfte).

    Durch die im Pflegeheim zu leistenden Zuzahlungen ist das zuvor existierende Barvermögen der Frau inzwischen aufgebraucht (nur gesetzliches Schonvermögen verbleibt). Sie ist Alleineigentümerin eines Einfamilienhauses. Zur Finanzierung der weiteren Pflegekosten muss das (leer stehende) Einfamilienhaus verkauft werden. Die notarielle General- und Vorsorgevollmacht umfasst auch Immobiliengeschäfte, der Verkaufsprozess läuft bereits und steht tatsächlich sogar kurz vor dem Abschluss. Entsprechend wird in einigen Wochen ein erklecklicher sechsstelliger Betrag auf dem Girokonto der Frau eingehen.

    Mal davon abgesehen, dass der Betrag die Einlagensicherung erheblich übersteigt, sollen die Beträge nicht unverzinst herumliegen. Es sollen daher mehrere große fünf- bis kleine sechsstellige Beträge angelegt werden. Die Tochter (wie auch die übrigen Kinder der Frau) haben mit Finanzen nicht viel am Hut, daher ist das Thema auf meinem Tisch gelandet. Ich soll auswählen wo wie viel angelegt wird. Die gesamte Abwicklung erfolgt aber durch die Tochter (mit Unterstützung, soweit nötig) mit besagter notarieller Vorsorge- und Generalvollmacht. Die Tochter kann mit Banking-Apps ausreichend gut umgehen (ist also kein Ausschlusskriterium), jedoch wäre die Bedienung am PC per Webbrowser vorzuziehen.

    Fragestellung

    Die Anlagestrategie an sich soll hier nicht Thema sein. Der Anlagehorizont ist realistisch betrachtet überschaubar, das Sicherheitsbedürfnis überwältigend (d.h. Aktien-ETFs fallen raus), der Verwaltungsaufwand muss minimal sein. Die Anlage wird sich daher auf Geldmarkt-ETFs, evtl. Tagesgeld und Festgelder beschränken. Dass das nur einen (teilweisen) Inflationsausgleich darstellt ist vollkommen klar.

    Bei allen Banken ist zwingende Voraussetzung, dass das auf die Frau laufende Konto vollständig von der Tochter verwaltet werden kann - natürlich nach Vorlage der Vollmacht. Wenn die Bank eine notarielle Vollmacht verlangt ist das überhaupt kein Problem, allerdings muss es möglich sein die Vollmacht noch vor Kontoeröffnung vorzulegen. Auch darf der Zugang des Bevollmächtigten nicht eingeschränkt sein.

    Depotbank

    Ich würde jetzt erst mal anhand von https://www.finanztip.de/wertpapierdepot/ alle Banken ausschließen die das Vollmacht-Kriterium nicht erfüllen. Das sind laut Artikel Trade Republic, Scalable Capital, ING und alle Neobroker bei der Baader Bank (Smartbroker+, Traders Place und Finanzen.net Zero). Außerdem fallen nach meinem Verständnis die Banken raus, die laut Tabelle keine "selbsterstellte Vollmacht" erlauben - denn das ist die notarielle Vorsorge- und Generalvollmacht ja prinzipiell. Damit fallen auch Flatex und Merkur raus. Von den Finanztip Empfehlungen bleiben dann nur noch Comdirect, S Broker und Consorbank übrig. Keine Finanztip Empfehlungen, aber in der Tabelle mit entsprechenden Häkchen sind dann noch Targo, 1822direkt, Postbank, HypoVereinsbank und DKB; ob die für diesen Einzelfall funktionieren würden kann ich aktuell nicht einschätzen.

    Die Unterschiede von Comdirect / S Broker / Consorbank anhand der Finanztip Tabelle sind minimal… Kostentechnisch nimmt sich das alles nichts: Ob nun 2 € / 5 € / 0 € laufende Kosten und 60 € / 55 € / 70 € Gebühr für die Einmalanlage anfallen ist im Kontext sechsstelliger Anlagebeträge nicht entscheidend. Wie viele Handelsplätze und ETFs im Angebot sind spielt auch keine Rolle, es geht nur um die Einmalanlage in Geldmarkt-ETFs. Soweit ich das überblicke bieten alle Anbieter eine Browseroberfläche, was gut ist. Spannend beim S Broker ist der Auszahlplan und immerhin 1,5% aufs Tagesgeldkonto, zudem ist die Frau bereits Sparkassenkundin. Bei der Consorbank habe ich etwas Bedenken aufgrund der rechtlichen Komplexität von Vollmacht und Erbe in Verbindung damit, dass die französische BNP Paribas hinter der Consorbank steht.

    Daher tendiere ich beim Depo aktuell zum S Broker. Haltet ihr das für eine sinnvolle Wahl? Habt ihr konkrete Erfahrungen, evtl. sogar speziell zur Nutzung von Vollmachten dort? Könnt ihr vor dem o.g. Hintergrund andere Banken (zentral dabei ist die Vollmacht) empfehlen?

    Banken für Tages- und Festgelder

    Neben der Anlage in einem Geldmarkt-ETF sollen Gelder auch in besser verzinsten Festgelder angelegt werden. Konkret angedacht ist ein Festgeld mit 1 Jahr und 3 Jahren, evtl. auch mit 2 und 5 Jahren Laufzeit. Theoretisch denkbar wäre als Alternative zum Geldmarkt-ETF auch ein Tagesgeld das in Vergangenheit langfristig gute Zinsen geboten hat (Zinshopping fällt definitiv raus), das steht aber nicht sonderlich im Vordergrund, weil durch den Geldmarkt-ETF inhaltlich bereits abgedeckt.

    https://www.finanztip.de/festgeld/ kenne ich natürlich, leider wird dort das Thema Vollmacht (durchaus verständlicherweise) überhaupt gar nicht angerissen. Ich weiß, dass WeltSparen schon mal komplett raus fällt, Raisin bietet keine Vollmachten an. Meines Wissens gilt das generell für ausländische Tages- und Festgelder.

    Kann jemand Banken empfehlen die Festgelder mit Zinsen über dem Niveau von Geldmarkt-ETFs bieten und wie oben dargestellt Vollmachten akzeptieren? Mein Ansatz wäre bisher über Check24 zu gehen und dann jede Bank einzeln zu prüfen…

    Weitere Themen

    Steueroptimierung soll hier nicht Thema sein. Da muss ich mir überhaupt erst mal einen Überblick über die aktuelle Steuersituation der Frau verschaffen, ich vermute aber es läuft auf eine NV-Bescheinigung hinaus, aber das soll wie gesagt nicht Thema sein.

    Das Thema Erbe soll hier auch nicht Thema sein. Dass man auf diese Art sehr erfolgreich das in einem Leben aufgebaute Vermögen (teilweise) vernichtet ist mir vollkommen klar - ich habe das nicht zu entscheiden und ich habe sehr aktiv versucht die Kinder schon vor >12 Jahren für das Thema zu sensibilisieren (ja, d.h. man hätte das Erbe komplett retten können, hätte man damals gehandelt). Das wurde aber von den Betroffenen abgelehnt. Auch wird bis zum tatsächlichen Erbfall in Bezug aufs Erbe nichts passieren. Ich bin froh, dass ich immerhin dafür sensibilisieren konnte, dass keine sechsstelligen Beträge auf dem Girokonto herumliegen. Betrachtet das also als Warnung, dass ihr euch ums Erbe kümmern solltet - lasst es nicht so weit kommen wie hier, egal ob nun aus der Position des Erblassers oder der Erben.

    Danke für eure Tipps!

    Viele Grüße
    Rudi

  • Daher tendiere ich beim Depo aktuell zum S Broker. Haltet ihr das für eine sinnvolle Wahl?

    Als Sparkassenkundin wahrscheinlich die einfachste Alternative.

    Ansonsten mal in der Filiale nachfragen wie es mit execution only Depots ausssieht.

    https://hartmutwalz.de/execution-only/


    Dann könntest du der Tochter sagen welcher Geldmarkt ETFs gekauft wird und fertig ist die Laube.

    Über einen Auszahlplan der Gefa Bank mal informieren. Wäre auch eine einfache Lösung, weiß ich aber nicht ob es da in diesem Fall geht.

  • Spannend beim S Broker ist der Auszahlplan und immerhin 1,5% aufs Tagesgeldkonto, zudem ist die Frau bereits Sparkassenkundin

    Ich nehme mal an, dass dort bereits eine Bankvollmacht für die Tochter existiert.

    In dem Fall würde ich Fall zum S-Broker gehen und das gesamte Geld in einen Geldmarkt-Fonds stecken (das Erbe soll ja nicht betrachtet werden, persönlich würde ich mir ausrechnen, wieviel Geld vermutlich die kommenden 10 Jahre benötigt wird und das darüber liegende Geld in einem weltweiten Aktien-ETF oder lifestrategy ETF anlegen).

    Dann jeweils für 6-12 Monate Anteile des Geldmarkt-Fonds verkaufen, aufs Tagesgeld legen und von dort früh genug vor Abbuchung der Heimkosten auf das Girokonto umbuchen lassen.

    Da das wohl automatisch geht, wäre mir das als Verwalter (habe ich selber auf andere Weise für meine Mutter gemacht) viel mehr wert wie in paar Euro Zinsverlust, die man gegen die Verkaufskosten gegenrechnen muss. Oder gar noch den Aufwand, eine neue Bank zu suchen.

    Festgeld? Nein Danke in dem Fall. Mir wäre das wieder zuviel Aufwand, zuviel Bindung für den eher geringen Zinsgewinn. Aber klar, wer daran (in so einem Fall) Spaß hat und Geld, dass frühestens in 5 Jahren benötigt wird, auf 3 Jahre festlegt, soll es machen.

    Das mit der Gefa-Bank mag auch eine Alternative sien. Muss man halt vorab klären, was im Erbfall passiert und dass trotzdem genug verfügbares Geld übrig bleibt, um Sonderausgaben für die Pflege tragen zu können, welche die KK/PV ggf. nicht trägt.

    Betrachtet das also als Warnung, dass ihr euch ums Erbe kümmern solltet - lasst es nicht so weit kommen

    Die Erblasserin hat ihr Leben lang für SICH gespart und vermutlich dem/den Kinder(n) u.U. eine gute Ausbildung finanziert.

    Aber klar, es gibt gewisse Leute, bei denen immer der Staat zahlen soll.

    Man sollte sich früh genug um die Vollmachten kümmern, was hier ja der Fall war.

  • Meines Erachtens sollte die Geldanlage bei einer Filialbank (Sparkasse oder Volksbank) erfolgen.

    Warum.... ?

    Ich kann mir nicht vorstellen, dass eine onlineBank aufgrund einer bestehenden Vollmacht ein Konto oder ein Depot für eine Dritte Person anlegt, also ohne dass die betreffende Person mitwirkt.

    Etwas anderes ist es, wenn die Person (noch) selbst in der Lage wäre ein Konto/Depot zu eröffnen und dann entsprechende Vollmacht(en) erteilt.

    Ist es absehbar, dass neben der Vollmacht aufgrund der Demenz eventuell noch eine gerichtliche Betreuung angeordnet wird/werden muss...?

  • Die Sparkasse, zu der aktuell eine Geschäftsbeziehung besteht, wäre auch meine erste Wahl. Ob die Lösung dann über den S-Broker läuft oder über ein Depot mit Sonderkonditionen ist zweitrangig. Es gibt auch vergleichsweise kostengünstige Geldmarktfonds bei der Deka, die natürlich kein Sparkassenberater von sich aus anbieten wird. Bei dem Betrag sollte die Sparkasse schon verhandlungsbereit sein. Neben Geldmarktfonds kämen meiner Meinung auch noch Euro-Staatsanleihen im kurzlaufenden Bereich in Frage. Bei entsprechender Lust sich einzuarbeiten, könnte man eine Anleihenleiter (z.B. 1, 2, 3 Jahre) abbilden. Einmal im Jahr wird eine Anleihe fällig, die man teilweise für die Entnahme verwendet und den Rest neu anlegt.

    Ein Depot bei einer anderen Bank einzurichten dürfte ganz sicher nicht einfach sein. Meine Erfahrungen im Rahmen einer nicht offiziellen Betreuung beschränken sich bei meiner Mutter auf ein Konto bei der Sparkasse (Institutsvollmacht über den Tod hinaus). Wir mussten dafür allerdings keine neuen Konten einrichten.

    Neobroker würde ich erst gar nicht anfragen und Lösungen mit mehreren Banken würde ich mir selbst nicht antun. Wenn sie bisher mit Aktien nichts zu tun hatte, ist das keine Option meiner Einschätzung nach.

    Sofern mehr als ein Erbe existiert, sollte man das Vorgehen untereinander abstimmen.


    PS: Hier ein Link wo man eine Liste von Bundeswertpapieren findet
    https://www.bundesbank.de/de/service/bun…se-und-renditen

  • Danke für eure Beiträge!

    Ich werde der Tochter dann im ersten Schritt empfehlen sich mit der örtlichen Sparkasse betreffend eines S Broker Zugangs in Verbindung zu setzen (Vollmacht liegt dort vor, ja). Eine Abwicklung über die Filiale möchte ich vermeiden, Ziel muss aus meiner Sicht der S Broker Zugang sein - ich stelle es mir etwas schwierig vor die Tochter derart gut zu briefen, dass sie sich gegen einen professionell im Verkauf geschulten Bankberater durchsetzt um Sonderkonditionen auszuhandeln oder Execution Only durchzusetzen.

    Betreffend der Gültigkeit der Vollmacht erwarte ich keine Probleme. Es handelt sich wie erklärt um eine notarielle Vorsorge- und Generalvollmacht. Diese ist nicht nur nicht inhaltlich beschränkt (sie gilt uneingeschränkt auch schon vor dem Tod), sondern zählt auch alle Rechtsgeschäfte auf die ohne ausdrückliche Nennung sonst nicht umfasst wären (wie Immobiliengeschäfte). Laut Notar erübrigt sich dadurch auch die praktische Notwendigkeit für eine gerichtliche Feststellung der Geschäftsunfähigkeit. Dass die Betreuung dann durch die Tochter erfolgt ist ebenfalls geregelt (ja, das Gericht könnte davon de jure abweichen, macht das de facto aber nur in absoluten Ausnahmefällen). Da kann ich fotoman nur zustimmen: Da hat man frühzeitig und sehr gut vorgesorgt.

    Wenn der Verkauf des Einfamilienhauses keine rechtlichen Probleme verursacht, wird auch ein Konto nicht an rechtlichen Problemen scheitern. Allerdings könnte es definitiv daran scheitern, dass die Bank das halt einfach nicht möchte… Daher dürftet ihr absolut Recht haben, dass es vermutlich besser ist nicht noch mehr Banken zu beteiligen. Dass mehr Banken auch die Verwaltung nicht gerade vereinfachen stimmt definitiv auch.

    Konkrete Erfahrungen betreffend "Festgeld mit Vollmacht" hat sonst leider niemand? Schade. Gefa Bank sehe ich mir mal an, Danke Horst Talski!

    Ich schau mir auch nochmal das Thema Bundesanleihen an, Danke 90 Prozent Aktien! Mein aktueller Wissensstand dazu war bisher, dass diese bei den eher kurzen Laufzeiten (1/3 Jahre, max. 5 Jahre) kaum einen Zinsvorteil gegenüber Geldmarkt-ETFs haben - aber da muss ich mich definitiv erst mal auf den aktuellen Stand bringen.

    Über weiteres Feedback und eure Erfahrungen freue ich mich! Vielen Dank nochmal an alle!

  • Die Banken müssen eine vom Notar beglaubigte Vollmacht anerkennen, sie tun es aber nicht.

    Der Grund dafür ist folgender:

    Die notarielle Vollmacht muss für jedes einzelne Geschäft bei der Bank im Original vorgelegt werden, gleichgültig, ob eine Überweisung erfolgt oder du einen Betrag von dem Konto des Betroffenen verfügen möchtest.

    Stellen wir uns vor, die Bank würde dir bei dem Konto des Vollmachtgebers eine Bankkarte ausstellen mit der du munter über das Guthaben verfügen könntest oder du hättest eine onlineVollmacht für das Konto.

    Eine notarielle Vollmacht kann vom Vollmachtgeber jederzeit widerrufen werden. Sie wäre danach nicht mehr gültig und die Bank wäre schadenersatzpflichtig, wenn sie Verfügungen nach dem Widerruf zulässt.

Passende Ratgeber für Dich

Von Finanztip-Experten fundiert recherchiert

Was Finanztip ausmacht
Finanztip Bewertungen