Hängt von den Kosten ab......nur weil etwas geschenkt ist muss es noch nicht billig sein.
Es gibt Verträge die sind so teuer da lohnt selbst das halbe Arbeitgeber Geld nicht.
Und an dein Geld welches im Vertrag festhängt kommst du nicht ran.
Hängt von den Kosten ab......nur weil etwas geschenkt ist muss es noch nicht billig sein.
Es gibt Verträge die sind so teuer da lohnt selbst das halbe Arbeitgeber Geld nicht.
Und an dein Geld welches im Vertrag festhängt kommst du nicht ran.
Von unseren Finanztip-Experten getestet
Was Finanztip ausmachtZu beachten ist auch, dass ein vom AG zuschussfähiger Beitragsentlastungsbaustein auch im Rentenalter weitergezahlt werden muss, die Entlastung, die dann wirtschaftlich „ankommt“, reduziert sich also entsprechend. Ich habe mich dagegen entschieden.
Hängt von den Kosten ab......nur weil etwas geschenkt ist muss es noch nicht billig sein.
Es gibt Verträge die sind so teuer da lohnt selbst das halbe Arbeitgeber Geld nicht.
Und an dein Geld welches im Vertrag festhängt kommst du nicht ran.
Das ist richtig. Produkte, bei denen ein Dritter, in diesem Fall der Arbeitgeber, etwas dazu zahlt, sind häufig für den Kunden gar nicht so günstig, wie es der Verkäufer darstellt. Auch dürfte die Verzinsung nicht besonders hoch sein, da das Kapital in sicheren Anleihen angelegt werden muss.
Wer mit spätestens mit Mitte 30 in die PKV wechselt, hat mehr als 30 Jahre Zeit bis zur Rente. Über diesen langen Zeitraum ist es vertretbar, die Rücklagen in einen thesaurierenden Aktien-ETF zu investieren.
Ich habe mich als Angestellter und knapp unter 30 dafür entschieden 100€ pro Monat in den Entlastungstarif einzubringen (50:50 mit meinem Arbeitnehmer) und die Kosten die ich mir im Vergleich zur GKV spare bzw. die Beitragsrückerstattungen kommen in einen MSCI World Etf.
Hintergrund war für mich auch, dass wenn man Kinder plant, deren Betrag auch vom Arbeitgeber bis zur Höchstgrenze der gkv mitgetragen wird.
korrekt, wenn man Arbeitnehmer ist und der Gesamtbeitrag im bezuschussfähigen Bereich bleibt, ist es ok, zumal es auch als Basisabsicherung steuerlich geltend gemacht werden kann.
Zu beachten ist auch, dass ein vom AG zuschussfähiger Beitragsentlastungsbaustein auch im Rentenalter weitergezahlt werden muss, die Entlastung, die dann wirtschaftlich „ankommt“, reduziert sich also entsprechend. Ich habe mich dagegen entschieden.
Wer die Weiterzahlung der Beitrage im Rentenalter erfunden hat, sollte den Nobelpreis der Versicherungen erhalten.
Und einen zweiten Nobelpreis für die schlechte Verzinsung des Produktes.
Abgaben sparen frißt Hirn.
Soweit ich weiß, handelt es sich nicht um einen Taschenspielertrick sondern um die rechtliche Ausgestaltung als Versicherungsleistung im Gegensatz zu einem simplen Sparvertrag. Durch diese Ausgestaltung wird die steuerliche Absetzbarkeit und AG Bezuschussung möglich.
Ich denke niemand ist intellektuell damit überfordert, den Nettobetrag der Reduzierung auszurechnen durch Abzug des Beitrags und dann zu beurteilen, ob sich das lohnt oder nicht.
Tendenziell lohnt es sich
-wenn man AN ist
-wenn man im Gesamtbeitrag im bezuschussfähigen Bereich bleibt
-wenn man nicht plant, im Alter aus der PKV zu flüchten
-wenn man den Baustein so jung wie möglich abschließt
-wenn man nicht plant, im Alter aus der PKV zu flüchten
Das ist sowieso keine gute Idee, denn wer in der PKV war, hat meist schlechte Karten für die KVdR, in der gesetzlichen als Rentner freiwillig zu sein, kann ziemlich doof werden.
Ist in der PKV eigentlich auch eingepreist, dass ab der Rente kein Krankentagegeld mehr notwendig wird?
Klar Krankentagegeld ist in der PKV ein eigener Baustein, der im Rentenalter einfach entfällt.
Tendenziell lohnt es sich
-wenn man AN ist
-wenn man den Baustein so jung wie möglich abschließt
Ich würde behaupten, dass er sich als AN (sonst gar nicht) eher lohnt, je später man ihn abschließt.
Wenn man jung ist hat man viele Jahrzehnte Zeit, das Geld arbeiten zu lassen. Das ist am Aktienmarkt so viel stärker ggü. dem Garantieprodukt, dass es die AG Zuschüsse auch in Eigenanlage mehr als reinholt.
Wenn man den Baustein jedoch später im Leben abschließt, ist der Vorteil des 50%igen Zuschusses überwiegend.
Wie gesagt, jeder kann ja das Angebot der PKV zum Zeitpunkt x nachrechnen und mit einer Eigenanlage vergleichen. Viele Wege führen nach Rom.
Bitte beachten: Es ist ja auch eine Wette auf die Lebenszeit, je älter man wird, desto höher die Rendite. Der angesparte ETF Topf ist ggf. irgendwann leer.
Da sollte aber genau gerechnet werden und auf die Kosten geachtet werden.
Das ist nichts anderes als ein Sparvertrag, das geht oft auch selber günstiger und zur Not kommt man auch noch an sein Geld heran.
Findige Versicherungsverkäufer nutzen diese Verträge gerne um mit angeblichen Steuersparmodelen die horrenden Kosten vor dem Sparer zu verstecken.
Hier ist Vorsicht angesagt und kluges Nachrechnen.
Es kann durchaus lohnende Beitragsentlastungstarife geben, aber das was ich bisher gesehen habe war leider Kostenverseucht.
Nachrechnen sollte man immer, da stimme ich uneingeschränkt zu.
Ich habe mich dafür entschieden und es hat sich für mich gut gerechnet:
1. Beteiligung des Arbeitgebers zu 50%
2. Beteiligung der Arbeitsagentur zu 100% (!)
3. Steuerliche Absetzbarkeit
4. Keine relevanten Kosten bei der Versicherung. Im Gegenteil, das Guthaben wurde zu rund 2% verzinst. (Ich habe mir den aktuellen Stand meines Guthabens vom Versicherer mitteilen lassen)
Eventuelle Nachteile:
Bei vorzeitigem Tod ist das Geld für die Erben futsch. Bei einem Wechsel in die GKV ist das Geld (großteils) auch weg.
Konkret in Zahlen bedeutet das mir (Ende 50) folgendes:
Aktueller PKV Gesamtbeitrag (Beitragsentlastungstarif habe ich jetzt gestoppt, weil ich nicht mehr arbeite): unter 400 €. Garantierte Beitragsentlastung ab 65 rund 250 Euro/Monat.
Hätte ich in einen ETF Sparplan investiert, hätte dieser nach(!) Steuern mit mindestens 8% p.a. rentieren müssen, um zu einem gleichen Kapitalstock zu gelangen.
Im Moment tut sich auch ein weiterer Unsicherheitsfaktor auf:
Es ist im Gespräch, die 100000 Euro-Grenze für den Elternunterhalt zu kippen.
Wenn man also entsprechend Geld für 25 Jahre PKV im Ruhestand zurückgelegt hat, kann es sehr schnell sein, dass das einkassiert wird.
Aber das bezieht sich doch, soweit ich weiß, nur auf das jährliche Gehalt, oder nicht? Das wäre ja was, wenn man bei einem Vermögen von 100000€ plötzlich monatlich 2000€ abdrücken müsste 😳
Nein, wenn man im Prinzip unterhaltspflichtig ist, und man die laufenden Pflegekosten nicht komplett aus dem Einkommen zahlen kann, dann muss man - bis auf ein Schonvermögen - auch auf die Rücklagen zugreifen, so habe ich das zumindest verstanden.
Hallo zusammen,
in der Tendenz werden die persönlichen und familiären Aufwendungen steigen - so habe ich den Bericht in der Finanztip App verstanden.
Oder übersehe ich da etwas?
LG
Aber das bezieht sich doch, soweit ich weiß, nur auf das jährliche Gehalt, oder nicht? Das wäre ja was, wenn man bei einem Vermögen von 100000€ plötzlich monatlich 2000€ abdrücken müsste 😳
Das hängt von der jeweiligen Gesetzgebung ab. Wir mussten seinerzeit, als es die 100.000€-Grenze noch nicht gab, nicht wenig zahlen. Die Vorgehensweise des Sozialamtes war sehr unerfreulich. Man wurde schlimmer durchleuchtet als ein Hartz4-Empfänger. Da wurde sogar gefragt, welches Auto man fährt.
Die Berechnungsmethode war früher sehr komplex. Ich weiß nicht, wie es heute ist, wenn man die 100000€-Grenze reißt. Zumindest war es früher so, dass man durch den Elternunterhalt nicht in existenzielle Schwierigkeiten gebracht werden durfte. Aber vierstellig konnte die monatliche Zahlung werden. Man musste zwar nicht sein Haus verkaufen, aber anderes Vermögen wurde schon berücksichtigt.
Noch eine Sache, die sich mit Einführung der 100000€-Grenze geändert hat: Diese ist nur relevant für das unterhaltspflichtige Kind. Die Einkünfte des Ehepartners werden nicht berücksichtigt. Früher war das anders, da mussten sämtliche Finanzen beider Ehepartner offengelegt werden und wurden bei der Berechnung berücksichtigt.
Sollte die Grenze also wieder abgeschafft werden, dürfte es für nicht wenige ziemlich teuer werden.
Nein, wenn man im Prinzip unterhaltspflichtig ist, und man die laufenden Pflegekosten nicht komplett aus dem Einkommen zahlen kann, dann muss man - bis auf ein Schonvermögen - auch auf die Rücklagen zugreifen, so habe ich das zumindest verstanden.
Das verstehe ich etwas anders: https://www.bmjv.de/DE/themen/gese…rhalt_node.html
Freibetrag von 2650€/Monat netto, dazu sind nur 30% des darüber hinausgehenden Einkommens unterhaltspflichtig. Da sollte genug übrig bleiben, um ein ordentliches Leben zu führen. Zum eben nicht das "normale" Netto genutzt wird, sondern ein angepasstes, in dem noch solche Dinge wie Altersvorsorge berücksichtigt sind.
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