Berechnung der Vorabpauschale

  • Hat schon jemand einen ETF mit bezahlter Vorabpauschale von einem Deopt zu einem anderen Anbieter übertragen? Die Anschafffungskosten werden wohl übertragen, aber wie sieht das mit der bezahlten Vorabpauschale aus ?
    Bei den Brokern, die ich nutze, wird in der Web-Oberfläche die bezahlte Vorabpauschale nicht ausgewiesen, geschweige bei einem Übertrag.

    Gibt es hierzu Erfahungen?

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    17.09.2026 - Depot ausmisten und ETFs verkaufen

  • Hat schon jemand einen ETF mit bezahlter Vorabpauschale von einem Deopt zu einem anderen Anbieter übertragen? Die Anschafffungskosten werden wohl übertragen, aber wie sieht das mit der bezahlten Vorabpauschale aus ?
    Bei den Brokern, die ich nutze, wird in der Web-Oberfläche die bezahlte Vorabpauschale nicht ausgewiesen, geschweige bei einem Übertrag.

    Gibt es hierzu Erfahungen?

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    Man bezahlt keine Vorabpauschale.


    Es gibt Broker (Flatex z.B.), die zu jeder gekauften Position die Vorabpauschale aufführen.

  • Hat schon jemand einen ETF mit bezahlter Vorabpauschale von einem Deopt zu einem anderen Anbieter übertragen? Die Anschafffungskosten werden wohl übertragen, aber wie sieht das mit der bezahlten Vorabpauschale aus ?
    Bei den Brokern, die ich nutze, wird in der Web-Oberfläche die bezahlte Vorabpauschale nicht ausgewiesen, geschweige bei einem Übertrag.

    Gibt es hierzu Erfahungen?

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    Ja ich habe bereits ETFs von der OnVista Bank zu Scalable bzw. Baader Bank übertragen. Es gab Belege über die gezahlte Steuer auf die Vorabpauschale bzw. nur die versteuerte Vorabpauschale.

    Bei dem erneuten Umzug zu Scalable gab es keine erneuten Belege. Ich gehe aber davon aus, dass alles stimmt. Für die neu angeschafften Anteile bekomme ich ja die Abrechnungen entsprechend.

    Allgemein kannst du aber auch mit den Kaufbelegen die ja das Kaufdatum nachweisen jederzeit belegen, dass du entsprechend Vorabpauschale versteuert haben musst. Das wäre zumindest meine Auffassung, sollte die Bank die Belege verbaseln.

  • ...

    Allgemein kannst du aber auch mit den Kaufbelegen die ja das Kaufdatum nachweisen jederzeit belegen, dass du entsprechend Vorabpauschale versteuert haben musst. Das wäre zumindest meine Auffassung, sollte die Bank die Belege verbaseln.

    Das ist ja nicht so einfach und aus den Kaufbelegen nicht ersichtlich.

    Annahme:

    Kauf im 1. Jahr 100€

    Kurs am Ende des 1. Jahres: 120€ -> Steuer auf Vorabpauschale bezahlt

    Kurs am Ende des 2. Jahres: 80€ -> Kein Vorabpauschale

    Übertrag im 3. Jahr mit Kurs 90€ zu einem anderen Broker (bei den meißten steht dann sogar fälschlicherweise 90€ als Anschaffungskosten, was wahrscheinich bei einem Verkauf wieder zu 100€ wird, aber das ist ein anderes Thema)

    Kurs am Ende des 3. Jahres: 100€ -> Steuer auf Vorabpauschale bezahlt

    Verkauf im 4. Jahr zu 100€ -> eigentlich steuerfrei, aber wird die bezahlte Steuer insbesondere aus Jahr 1 und Jahr 3 wieder erstattet?

    Das ist nur ein sehr vereinfachtes Beispiel. Es gibt z.B. monatliche Sparpläne oder Käufe des selben ETF zu unterschiedlichen Zeitpunkten. Wie kann ich das kontrolieren bzw. dem Finanzamt jemals nachweisen?

  • Da es eine quellen steuer ist, musst du das dem FA nicht nachweisen, sondern die Bank.

    Genau das ist der Punkt. Welche Bank ? Mit der ersten habe ich kein Vertragsverhältnis mehr. Und ob die Zweite davon weiss, dass ich bei der ersten Bank die Steuer schon vorab und in meinem Beispiel auch noch zuviel bezahlt habe - genau das ist meine Frage.

    Wenn zuviel Steuern bezahlt wurden, muss ich das leider dem Finanzamt nachweisen, und nicht die Bank, mit der ich kein Vertragsverhältnis mehr habe.

  • Wenn Du Wert darauf legst, es selbst kontrollieren zu können musst Du sämtliche relevanten Belege aufheben. Für die Vorabpauschale ist übrigens nicht der Kurs am Jahresende maßgeblich sondern der vom Jahresanfang sofern Du ihn ein ganzes Jahr hast. Einfach noch mal etwas weiter einlesen in das Thema.

    Davon abgesehen schau Dir mal Flatex an. Meines Wissens der einzige Broker, der das transparent abbildet.

  • Hab gerade bei Finanzen.net-zero nachgeschaut.

    Der Depot-Beleg zur Vorabpauschale zeigt:
    pro (Anschaffungs-) Monat in 2025:
    - Vorabpauschale ohne Teilfreistellung
    - Vorabpauschale mit Teilfreistellung
    und dann die Aufsummierung und die ausgerechneten Werte der KESt und Soli, die dann abgerechnet wurden.

    Hebt man diesen Beleg zu den ursprünglichen Anschaffungsbelegen auf, hat man alles fürs Finanzamt, falls eine Bank mal was "verbuzzelt" hat.

  • Prima Fred und Schlaubi, jetzt kommen wir meinem Problem schon etwas näher und ihr versteht, was ich meine. Nur, dass ihr das Depot noch nicht gewechselt habt.

    Meine Frage war, ob diese Daten auch korrekt zu einem neuen Depot übertragen werden. Bei meinen jetzigen Depotüberträgen hat man es noch nicht einmal geschafft, die Einstandsdaten korrekt im neuen Depot zu anzuzeigen, geschweige denn die bereits abgeführte Steuer zur Vorabpauschale.

    Mein Eingangsfrage war, ob diesbezüglich schon jemand Erfahrung hat. Micha-1 hat das Sichwort Taxbox gebracht.

    Kann ich in diese Taxbox reinschauen und ist das dann eine Quelle, die auch das Finanzamt bei Problemen bei einer Doppelbesteuerung akzeptiert? Bei irgendwelchen Dokumenten zu Anschaffungsdaten und Steuerabzügen kann das FA ja immer argumentieren, die in diesen Dokumenten aufgeführten Steuerzahlungen nicht dem jetzt verkauften ETF zuzuordnen sind.

    Die Anschaffung und die Steuerzahlungen über die vergangenen Jahre sowie der Depotwechsel liegen ja u.U. bei einem Verkauf bereits Jahrzehnte in der Vergangenheit.

  • Nur, dass ihr das Depot noch nicht gewechselt habt.

    genau erfasst, aber die Dokumente sammle ich akribisch.

    Meine Frage war, ob diese Daten auch korrekt zu einem neuen Depot übertragen werden.

    Das musst du kontrollieren. Die Daten sollten korrekt und komplett übertragen werden. ABER ob das jeweils geklappt hat, tja - Letzte Kontrollinstanz bist du selbst!

    Die Anschaffung und die Steuerzahlungen über die vergangenen Jahre sowie der Depotwechsel liegen ja u.U. bei einem Verkauf bereits Jahrzehnte in der Vergangenheit.

    Darum sammeln und an zumindest 2 Orten (plus Datensicherung) aufbewahren.
    Sind genau so wichtig wie deine jährlichen DRV-Rentenbescheinungen deines Arbeitgebers.

    Nichts ist umsonst. ;)

  • Prima Fred und Schlaubi, jetzt kommen wir meinem Problem schon etwas näher und ihr versteht, was ich meine. Nur, dass ihr das Depot noch nicht gewechselt habt.

    Meine Frage war, ob diese Daten auch korrekt zu einem neuen Depot übertragen werden. Bei meinen jetzigen Depotüberträgen hat man es noch nicht einmal geschafft, die Einstandsdaten korrekt im neuen Depot zu anzuzeigen, geschweige denn die bereits abgeführte Steuer zur Vorabpauschale.

    Mein Eingangsfrage war, ob diesbezüglich schon jemand Erfahrung hat. Micha-1 hat das Sichwort Taxbox gebracht.

    Kann ich in diese Taxbox reinschauen und ist das dann eine Quelle, die auch das Finanzamt bei Problemen bei einer Doppelbesteuerung akzeptiert? Bei irgendwelchen Dokumenten zu Anschaffungsdaten und Steuerabzügen kann das FA ja immer argumentieren, die in diesen Dokumenten aufgeführten Steuerzahlungen nicht dem jetzt verkauften ETF zuzuordnen sind.

    Die Anschaffung und die Steuerzahlungen über die vergangenen Jahre sowie der Depotwechsel liegen ja u.U. bei einem Verkauf bereits Jahrzehnte in der Vergangenheit.

    Bei Flatex hat man nach dem Depotübertrag zu jeder gekauften Position die zugehörige Vorabpauschale.

    Wenn man zB 5* 10 Stück MSCI World gekauft hat zu jeweils unterschiedlichen Kursen hat man zu jeder dieser 5 Positionen den ursprünglichen Kaufkurs und die zur Position zugehörige Vorabpauschale angezeigt.

  • Danke andiii_98,

    endlich, das ist die Antwort auf meine Frage. Genau so hatte ich es gehofft, dass es bei dem neuen Broker/Depot nach einem Depotübertrag dokumentiert ist. 5 verschiedene Kaufzeitpunkte und 5 zugeordnete Vorabpauschalen und natürlich auch 5 Kaufkurse. Dann werde ich wohl mal bei Flatex reinschauen.

    Danke natürlich auch an alle, die zur Lösung beigetragen haben.

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