Firmenkonto nach Kündigung

  • Hallo Community

    nach dem uns bereits das 2. Geschäftskonto gekündigt wurde und das obwohl wir nur mit Ländern handeln die nicht sanktioniert sind, zumindest nicht von Staatswegen. Anscheinend sind in Deutschland jetzt Banken auch schon berechtigt darüber zu entscheiden.

    Gibt es irgendeinen Weg um auch in Zukunft weiter Im & Export Geschäfte zu machen ohne das die Banken gleich mit Rauswurf reagieren? Allein schon das die meisten Banken kein Bargeld mehr annehmen ist eine Frechheit.

    Gruß Frank

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  • Kater.Ka 22. Juni 2026 um 17:43

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Welche Bank nimmt kein Bargeld mehr an?

    Unsere örtliche Sparkasse nimmt z. B. 2,50 Euro Gebühr bei Bargeldeinzahlung. So hörte ich, kann ich (zum Glück) nicht bestätigen, da kein Kunde dort.

    Ist besser als gar kein Bargeld anzunehmen, aber 2,50 Euro sind schon eine Ansage.

  • Anscheinend sind in Deutschland jetzt Banken auch schon berechtigt darüber zu entscheiden.

    Ja, in Deutschland darf ein Unternehmen ganz allein darüber entscheiden mit welchen Kunden/Lieferanten man zusammen arbeiten möchte oder eben nicht. Und Banken sind Unternehmen wie andere Unternehmen auch.
    Da hilft dann nur eine Bank zu suchen, die mit Eurem Unternehmen zusammen arbeiten will.

    Allein schon das die meisten Banken kein Bargeld mehr annehmen ist eine Frechheit.

    Nein, das ist eine unternehmerische Entscheidung der jeweiligen Bank. Und bevor die Bank sich evtl. Ärger/Aufwand mit den Aufsichtsbehörden einhandelt, kündigt Sie lieber die Geschäftsbeziehung.

  • Ich würde mich gezielt nach Banken umsehen, die sich auf Firmen mit internationalem Zahlungsverkehr spezialisiert haben.

    Dort sind grenzüberschreitende Geschäfte oft Alltag und werden möglicherweise anders bewertet als bei einer klassischen Regionalbank.

  • Hallo Frank,

    Sie machen also Im- und Exportgeschäfte mit Bargeldzahlungen? Darf ich einmal fragen, in welchen Währungen?

    Außerdem, Sie machen Geschäfte mit Staaten? Nach meinem beschränkten Überblick betreffen Sanktionen ganz überwiegend Einzelpersonen, Organisationen und Firmen aus bestimmten Staaten und selten alle Rechtssubjekte in diesen Staaten.

    Gruß Pumphut

  • Hallo, vielen Dank für die vielen Reaktionen.

    Bargeld Einzahlungen sind aktuell nur bis 10.000,- € im Jahr ohne Nachweis möglich. Bei allem was darüber hinaus geht, muss die Herkunft nachgewiesen werden. Aber selbst das schützt nicht vor Kündigung. Eine Begründung gab es nie, nur den Hinweis auf die Geschäftsbedingungen.

    Es ist nicht so das man einfach zu einer anderen Bank geht und ein neues Geschäftskonto eröffnen kann. Da gibt es offensichtlich schwarze Listen. Nach dem Rausschmiss bei der VB habe ich 3 Monate gebraucht um eine neue Bank zu finden die uns ein Konto gibt. Und ich habe viele Anträge gestellt, seit dem weiß ich wie viele Banken es in Deutschland gibt.

    Da ich schon etwas älter bin, kann ich mich noch daran erinnern das der Steuerzahler so mache Bank mit Steuergeld gerettet hat. Es gab auch diverse Politiker die Banken als "Systemrelevant" bezeichnet haben. Und meiner bescheidenen Meinung nach hat eine Unternehmensgruppe die "Systemrelevant" ist eine besondere Verantwortung gegenüber seinen Kunden.

    Es wäre mir sogar recht wenn sich die Banken Ihrer Aufgabe gerecht würden und die von Ihnen bemängelten Geschäfte der BaFin melden, damit endlich mal klar wird das wir weder mit Länder / Personen / Institution/ sonstige handeln die unter Sanktionen stehen, noch sonst irgendwelche verbotenen Geschäfte machen.

    Übrigens alle Geschäfte werden in €uro abgewickelt.

    Entschuldigt die Zusammenfassung aber muss mich erst daran gewöhnen. Schaue jetzt öfters vorbei, hab nicht mit so vielen Antworten gerechnet.

  • bwohl wir nur mit Ländern handeln die nicht sanktioniert sind

    Gibt es irgendeinen Weg um auch in Zukunft weiter Im & Export Geschäfte zu machen

    Bargeld Einzahlungen sind aktuell nur bis 10.000,- € im Jahr ohne Nachweis möglich. Bei allem was darüber hinaus geht, muss die Herkunft nachgewiesen werden. Aber selbst das schützt nicht vor Kündigung

    Wenn du international tätig bist, sollte aber doch Bargeld nicht das Problem sein oder? Ich gehe davon aus, dann internationale Kunden "digital" bezahlen. Also per Überweisung.

  • Hallo Frank oder Malakov,

    ich versuche mich noch einmal an einer inhaltlichen Antwort.

    Bargeld Einzahlungen sind aktuell nur bis 10.000,- € im Jahr ohne Nachweis möglich. Bei allem was darüber hinaus geht, muss die Herkunft nachgewiesen werden. Aber selbst das schützt nicht vor Kündigung. Eine Begründung gab es nie, nur den Hinweis auf die Geschäftsbedingungen.

    Sie machen also Ex- und Importgeschäfte, wo Sie mehr als 10k Bargeldeinzahlungen im Jahr haben? Da würden bei mir als Bankmitarbeiter auch alle Warnlampen angehen. Selbst wenn es vollkommen legale Geschäfte sein sollten, kann das die Bafin oder die Geldwäscheeinheit des Zolls oder eine Schwerpunktstaatsanwaltschaft erst einmal zum Anlass von Untersuchungen nehmen. Mein Arbeitgeber und ggf. ich selbst bekomme Ärger. Nächste Überlegung: Was bringt mir der Kunde an Gebühren? So wenig, weg damit.

    Bitte immer daran denken, bis auf wenige Ausnahmen gibt es im deutschen Geschäftsverkehr keinen Kontrahierungszwang.

    M.E. haben Sie nur eine Chance auf ein Geschäftskonto, wenn Sie auf bargeldlosen Zahlungsverkehr umstellen.

    Gruß Pumphut

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