Gold ETC oder Gold Physisch?

  • Und wie komme ich im Krisenfall in die Schweiz? Das ist doch alles nicht durchdacht!

    Das ist einfach. Du setzt dich in dein Auto und fährst Richtung Süden. Aber niemand hat behauptet, dass man bei einer Finanzkrise in die Schweiz fliehen muss. In den meisten Fällen dürfte Bargeld in ausreichender Menge, gerne auch in anderen Währungen, das man zu Hause aufbewahrt, ausreichen. Allerdings kann es im Extremfall auch Situationen geben, in denen man das Land schnell verlassen muss.

    Dann schon besser einen Broker im Ausland, dann muss ich nur mich selbst in Sicherheit bringen, wo auch immer und komme dann an meine Wertpapiere.

    Wie kommst du denn an deine Wertpapiere? Wenn der Zugang per App und Smartphone erfolgt, wünsche ich viel Erfolg im Ausland, wenn dein Mobilfunkvertrag in D nicht mehr existiert. Welches Ausland meinst du denn? Wenn die Zeiten tatsächlich so unruhig werden, dass du dich im Ausland ins Sicherheit bringen musst, dann würde ich nicht darauf wetten, dass Online-Angebote noch erreichbar sein werden,

  • Klar. Aber, die letzten Jahre mal als Sondereffekt ausgeklammert, kaum einen messbaren Beitrag zur Rendite. Beim ETF kämpft man um 0,01% TER, aber beim Gold werden die Lagerkosten und der Spread komplett ignoriert.

    Deswegen habe ich Gold-ETC ausschl. dewegen gekauft, dass im Krisenfall meist etwas weniger Unruhe im Depot herrscht. Ist wohl auch das psychologisches.

  • Wenn wir in Deutschland tatsächlich mal in eine existenzielle Krise geraten würden, in der man Gold braucht, um überhaupt noch Lebensmittel kaufen zu können, hätten wir wahrscheinlich längst ganz andere Probleme und anarchische Zustände. Und dann kommt im Zweifel sowieso einfach jemand, der stärker ist, nimmt dir dein Gold weg und du kannst nichts dagegen machen. Ich kann mir ehrlich gesagt kaum ein realistisches Szenario vorstellen, in dem Gold als Krisenwährung wirklich einen nennenswerten Nutzen hätte.

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    Das Buch empfiehlt explizit, physisches Gold zu kaufen, auf das man generell leicht zugreifen kann. Das heißt also entweder bei sich zu Hause in kleinen Mengen oder bei Privatbanken, da diese ausserhalb des staatlichen Systems sind und der Staat diese nicht konfiszieren könnte.

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    Niemand kann vorhersagen, was kommen kann ....

    Etwas Gold ist bestimmt nicht schädlich, denn es hat einen eigenen inneren Wert. Ob man diesen Wert während einer Krise nutzen kann, glaube ich nicht.
    Genau so wenig glaube ich, dass man nach einer Krise sein Gold aus seinem Versteck herausholt und dass man das mal eben so "ohne Probleme" verwerten kann.

    Ich behaupte, dass du auch heute schon ein gewisses (Nachweis-) Problem hast, wenn du deinen Goldschatz zu Bargeld machen möchtest, ohne dass du damit irgendwie und irgendwo registriert wirst. Ich verstehe diese Vorsorge (Tausche Geld gegen Gold) so, dass viele Leute glauben, sie könnten anonym Vermögen "sichern" dass es so, wie schreibst, nicht konfisziert werden kann.
    Unterstellen wir, es gäbe ein Goldbesitzverbot und du wirst zur Abgabe gezwungen - wie willst du das in der Zukunft wieder in den Kreislauf bringen?

  • wie willst du das in der Zukunft wieder in den Kreislauf bringen?

    Wie würde folgendes Szenario denn heute (legal) ablaufen?
    Nehmen wir das o.g. Beispiel: Jemand stellt 10 Jahre nach dem Erbfall (Alleinerbe) fest, dass der Verstorbene ihm ein Schließfach in der Schweiz mit Gold im Wert von 1,5Mio € hinterlassen hat.
    Für das Gold gibt es keine Kaufnachweise mehr. D.h. es kann nicht nachvollzogen werden, wann das Gold von wem zu welchem Preis verkauft werden kann.

    Ich vermute, man müsste sich beim Finanzamt wegen der Erbschaftsteuer melden?
    Wie weist man Haltefrist von einem Jahr für die Steuerfreiheit beim Verkauf nach?

  • Wie würde folgendes Szenario denn heute (legal) ablaufen?
    Nehmen wir das o.g. Beispiel: Jemand stellt 10 Jahre nach dem Erbfall (Alleinerbe) fest, dass der Verstorbene ihm ein Schließfach in der Schweiz mit Gold im Wert von 1,5Mio € hinterlassen hat.
    Für das Gold gibt es keine Kaufnachweise mehr. D.h. es kann nicht nachvollzogen werden, wann das Gold von wem zu welchem Preis verkauft werden kann.

    Ich vermute, man müsste sich beim Finanzamt wegen der Erbschaftsteuer melden?
    Wie weist man Haltefrist von einem Jahr für die Steuerfreiheit beim Verkauf nach?

    Alles richtig - du zeigst das beim Finanzamt an.
    Den Nachweis, dass ich das Gold länger als ein Jahr besitze ist -genau wie beim Bargeld im Tresor- nicht so ganz einfach, da bin ich absolut bei dir.

    In dem Ursprungsbeitrag ging es darum Gold vor dem Zugriff (Konfiszierung durch den Staat) zu schützen. Wenn man nach einem solchen Ereignis noch Goldschätze findet, dann haben die wohl kaum noch einen Wert, denn ich kann ihn nicht ohne Probleme einlösen.
    Ob ich damit dann unproblematisch über irgendwelche Grenzen komme, ohne aufzufallen oder aufgehalten zu werden, kann ich nicht beantworten.

    (.... das hatten wir doch alles schon einmal in einem Teil von Deutschland, bzw. auch in den USA...)

  • Danke, mir ging es nur um die legale Umsetzung, denn ich gehe davon aus, dass man sich an Vermögen, das man vor seinem Staat verstecken muss, ohnehin nicht erfreuen kann...

    Und wenn man dann auswandern wollte: Man kann sich ja mal mit den Erfahrungen von Menschen mit Fluchterfahrung befassen und für sich einschätzen, wie realistisch es wäre, auf so einer Reise Gold mit sich zu führen...

  • Wie würde folgendes Szenario denn heute (legal) ablaufen?
    Nehmen wir das o.g. Beispiel: Jemand stellt 10 Jahre nach dem Erbfall (Alleinerbe) fest, dass der Verstorbene ihm ein Schließfach in der Schweiz mit Gold im Wert von 1,5Mio € hinterlassen hat.
    Für das Gold gibt es keine Kaufnachweise mehr. D.h. es kann nicht nachvollzogen werden, wann das Gold von wem zu welchem Preis verkauft werden kann.

    Ich vermute, man müsste sich beim Finanzamt wegen der Erbschaftsteuer melden?
    Wie weist man Haltefrist von einem Jahr für die Steuerfreiheit beim Verkauf nach?

    Man kann sich natürlich beliebige Szenarien ausdenken. Das bedeutet aber nicht, dass sie auch nur annähernd etwas mit der Realität zu tun haben. Insbesondere dann, wenn man Dinge hinein interpretiert, die nicht zutreffen.

    Nehmen wir dein Szenario. Wie würde denn der Erbe feststellen, dass so ein Schließfach existiert? Er entdeckt also einen Schlüssel, der so aussieht, als würde er zu einem Schließfach gehören. Dem Schlüssel kann man aber nicht ansehen, wo auf der Welt sich dieses Schließfach befindet. Eine Schließfachnummer steht da auch nicht drauf. Wenn nicht zusätzlich Dokumente existieren, die einen entsprechenden Hinweis liefern, ist dieser Schlüssel wertlos. Selbst wenn man Ort und Nummer des Schließfächer herausgefunden hat, benötigt man immer noch eine Vollmacht oder einen Erbschein, um Zugriff darauf zu bekommen.

    Kommen wir zu dem Punkt "Kaufnachweis". Wozu benötigt man den? Um Gold zu verkaufen, benötigt man keinen Kaufnachweis. In D muss man bei Verkauf an Händler seine Personalien angeben, das aber allein aus buchhalterischen Gründen. Auch wenn es immer wieder gerne erzählt wird: der Händler meldet den Ankauf nicht beim Finanzamt. Wer das behauptet, verbreitet Falschinformation.

    Im Normalfall erfährt also das Finanzamt niemals, dass man physisches Gold verkauft hat. Da der Gewinn aus Verkäufen nach einem Jahr steuerfrei ist, ist niemand verpflichtet, solche Verkäufe dem Finanzamt zu melden. Wobei der Ausdruck "melden" wohl auch mit Absicht verwendet wird, um die Leute zu verunsichern. Hat man Gewinne aus unterjährigen Verkäufen erzielt, sind diese bei der Einkommensteuererklärung anzugeben. Das muss niemand etwas "melden".

    Und so läuft die Nummer mit dem Schließfach in der Realität. Wer z.B. in einem Schließfach, gerne in der Schweiz, eine größere Menge Gold aufbewahrt und an seine Erben weitergeben will, erteilt diesen noch zu Lebzeiten die entsprechende Vollmacht. Der Schlüssel für das Schließfach wird einfach an die Erben weitergegeben. Das ist das übliche Modell, um Erbschaftsteuer zu vermeiden.

  • Und wenn man dann auswandern wollte: Man kann sich ja mal mit den Erfahrungen von Menschen mit Fluchterfahrung befassen und für sich einschätzen, wie realistisch es wäre, auf so einer Reise Gold mit sich zu führen...

    Ich glaube, du hast zu viele Filme und Serien geschaut. Gold mit sich zu führen, wenn man das Land verlassen muss, ist sicherlich die schlechteste Idee. Wer vorausschauend handelt, wird seine Goldbestände idealerweise schon dort lagern, wohin er im Krisenfall reisen wird.

  • Ich glaube, du hast zu viele Filme und Serien geschaut.

    Vielleicht zu wenige. Ich beabsichtige weder Erbschaftsteuer zu hinterziehen, noch für den Fall eines Zusammenbruchs des Staates vorzusorgen.
    Mein Ansatz ist eher, meinen Teil dazu beizutragen, dass dieses Land lebenswert bleibt, als mich auf dessen Niedergang vorzubereiten.
    Aber diese Schwerpunkte sind individuell zu setzen (oder auch das eine Tun und das andere nicht lassen...).

  • Der Schlüssel für das Schließfach wird einfach an die Erben weitergegeben. Das ist das übliche Modell, um Erbschaftsteuer zu vermeiden.

    Eine Schließfachvollmacht regelt den Zugriff, sie befreit das geerbte Gold nicht von der Erbschaftsteuer. Bei unbeschränkter Steuerpflicht in Deutschland muss auch geerbtes Gold im Schweizer Schließfach dem Finanzamt angezeigt werden.

    Quelle: § 30 ErbStG zur Anzeige geerbten Auslandsvermögens

  • Und damit irrelevant. Sagen wir du hast 2% in Gold angelegt. Im Krisenfall lösen sich die anderen 98% deines Vermögens in Luft auf. Ob da die 2% weiter helfen?

    Es macht ja schon einen Unterschied ob ich 0,00 Vermögen habe oder wenigstens etwas im Gegenwert von 5, 10 oder 20 T€.

    Wer schon mal hungrig vor dem Bäcker stand und die Börse vergessen hat, wird wissen wie sehr man sich über 1€ in der Jackentasche gefreut hat.

    Ich habe mein Gold in kleinen 50er 1g Tafeln, handlich und gut zu teilen, was hoffentlich und höchstwahrscheinlich nie nötig sein wird.

  • Ich habe mein Gold in kleinen 50er 1g Tafeln, handlich und gut zu teilen, was hoffentlich und höchstwahrscheinlich nie nötig sein wird.

    Genau das ist das Problem: die Realität ist anders. Solltest du irgendwo auf der Welt in eine Lage kommen, mit 1g Goldstückchen zu zahlen, wird dir jemand „freundlich“ erklären, dass seine Jungs den Rest bei dir abholen.

  • Wenn das Schiff unter geht habe ich lieber das Rettungsboot als den Berechtigungsschein auf das Rettungsboot.

    1. Möglichst resilentes und autarkes Heim in D

    2. Plan B um möglichst schnell die EU verlassen zu können

    3. Ein wenig physisches Au Backup um einen unsicheren Zeitraum brücken zu können oder als integraler Bestandteil von Plan B

  • Deswegen meinte ich ja scherzhaft, dass man im Zweifelsfall schon vorher nicht-motorisierte Hobbies (Wandern, Walken, Radfahren) über und entlang der Landesgrenzen ausüben sollte.

    Sagt jemand, der noch im Rahmen eine Schleierfahndung als Wanderer/Skifahrer kontrolliert wurde. Ist mir schon zweimal passiert, einmal beim Skifahren in Ischgl, ein anderes mal beim Wandern...Wenn auch zweimal in Jahrzehten.

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