Na ja, eher unkontrollierte Fremdwortverwendung. Bei seiner 'Logik' fehlt nämlich noch eine 3. Beteiligte. 😉
Der/die dritte Beteiligte bist offensichtlich mal wieder Du.
Na ja, eher unkontrollierte Fremdwortverwendung. Bei seiner 'Logik' fehlt nämlich noch eine 3. Beteiligte. 😉
Der/die dritte Beteiligte bist offensichtlich mal wieder Du.
Mal abgesehen davon, dass Zucker lediglich als Sündenbock verwendet wird.
das problem an zucker ist dass dieser in vielen Produkten zugesetzt wird, auch in produkten in denen ein kunde dass gar nicht erwartet.
und der effekt einer extra steuer auf zucker in großbritanien hat tatsächlich zu einer reduzierung des konsums des stoffes geführt. Hersteller verwenden keinen oder weniger Zucker für ihre Produkte und gekauft werden die trotzdem noch
Ich schlage das englische und dänische Vorgehen vor: zahnmedizinische Versorgung wird komplett ausgeschlossen und ist von allen Beitragszahlenden komplett selbst zu finanzieren.
Im Anbetracht der Tatsache, dass diejenigen sich das nicht leisten werden können, die sich am unteren Ende von Einkommen, Vermögen und Besitz befinden. Und Im Hinblick darauf, dass diejenigen, die sich am oberen Ende von Einkommen, Vermögen und Besitz befinden, wohl eh schon ausserhalb des solidarischen GKV Systems befinden.
Wen werden diese Mehrkosten wohl teffen?
...wo gesagt wurde, dass den Versicherten nicht nur eine Unterfinanzierung versicherungsfremder Leistungen von jährlich ca 10 Mrd aufgebürdet wird, sondern auch die hälftigen Kosten der neuen Krankenkassenreform, die derzeit auf insgesamt 50 Mrd geschätzt werden. PKVs, die dieselben Krankenhäuser nutzen, sind von diesen Kosten der neuen Krankenhausreform ausgenommen.
Ein aktueller Artikel zum Thema:
ZitatDer Bund wälzt Kosten auf Sozialversicherungen ab, statt sie aus Steuern zu zahlen. Würde die Bundesregierung diese Praxis stoppen, bliebe Beitragszahlern netto mehr.
Wie ich bereits weiter oben ausgeführt habe, spielt es für mich keine große Rolle, ob ich das Geld aus der rechten Tasche (KV/PV-Beiträge) oder aus der linken Tasche (Steuern) bezahlen muss.
Sicherlich würde Finanzierung über Steuern die Basis derjenigen die die Zeche zahlen müssen verbreitern, aber ob das für die häufig bemühte 'Mitte der Gesellschaft' etwas bringen würde? Ich habe daran so meine Zweifel.
Aber klar! Alle tatsächlichen Kosten erstmal rein in den Steuertopf und dann mal schauen, ob das Entlastungen bringt.
Wie soll man denn in diesem Modell mit den Millionen umgehen, die gar nichts zahlen?
Wer nichts zahlt, bekommt auch nichts zurückerstattet. Eine BRE wäre sicherlich nur ein Baustein, neben dem Selbstbehalt.
Außerdem würde ich bezweifeln, dass dies am Ende Einsparungen bringt.
In praktisch jeder Versicherung gibt es Selbsthalte und Schadensfreiheitsrabatte. Die Versicherungen machen sich den Aufwand nicht, weil er nichts bringt, sondern weil er sehr wohl was bringt. Das Grundproblem jeder Versicherung besteht in der Informations-Asymmetrie. Der Versicherte kennt sein Risiko deutlich besser als die Versicherung und er hat auch einen großen Anreiz, das Risiko herunterzuspielen. Selbstbeteiligungen jeglicher Form reduzieren das Problem, indem sie den Versicherten an den Kosten beteiligen. Auf Basis real eintretender Versicherungsfälle.
Wer sich also jeden Tag 3 Tafel Schokolade reinknallt und Bewegung für unnötig hält, wer sein Motorrad voll ausfährt,... beteiligt sich mehr an seinen Versicherungsschäden als der Durchschnitt.
Steuern sind nicht zweckgebunden. Jede Steuer landet im großen Topf und kann für beliebige unsinnige Dinge ausgegeben werden.
Ich erinnere mich, dass vor etlichen Jahren einmal die Tabaksteuer erhöht wurde; diese Erhöhung sollte in die Terrorismusbekämpfung fliessen (kein Witz!!). Ich konnte das allerdings bis heute nicht verifizieren...
Wen werden diese Mehrkosten wohl teffen?
ALLE gesetzlich Versicherten. Vor etlichen Jahren stand bei mir eine von der TK abgelehnte grosse Zahnbehandlung für 7.000,00 € an. Die habe ich mit einem Darlehen selbst finanziert...
Ich erinnere mich, dass vor etlichen Jahren einmal die Tabaksteuer erhöht wurde; diese Erhöhung sollte in die Terrorismusbekämpfung fliessen (kein Witz!!). Ich konnte das allerdings bis heute nicht verifizieren...
Das sind unverbindliche Aussagen, die von der Politik jederzeit kassiert werden können.
Es gilt: Steuern sind Geldleistungen, die nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen und von einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen auferlegt werden, bei denen der Tatbestand zutrifft, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft (§ 3 Abs.1 1. HS AO).
Ich erinnere mich, dass vor etlichen Jahren einmal die Tabaksteuer erhöht wurde; diese Erhöhung sollte in die Terrorismusbekämpfung fliessen (kein Witz!!). Ich konnte das allerdings bis heute nicht verifizieren...
Galt hierzulande nicht auch mal "Tanken für die Rente" ... ? Oder gilt das ggf. immer noch ... ?
Wer solchen Dingen ausweichen kann, tut dies in der Regel. Vor einigen Jahren täglich beobachtet (Lindau (Bodensee)): Die Autofahrer machten regelmäßig einen kleinen Umweg ins direkt benachbarte Austria (Lochau), um dort zu tanken ...
Ich erinnere mich, dass vor etlichen Jahren einmal die Tabaksteuer erhöht wurde; diese Erhöhung sollte in die Terrorismusbekämpfung fliessen (kein Witz!!). Ich konnte das allerdings bis heute nicht verifizieren...
Ja, das war damals die Aktion. Da zu diesem Zeitpunkt schon die Warnhinweise auf den Schachteln waren ging der Witz rum, dass dieser doch bitte zukünftige angepasst werden müsste:
"Rauchen gefährdet die Gesundheit, nicht rauchen die innere Sicherheit!"
Das sind unverbindliche Aussagen, die von der Politik jederzeit kassiert werden können.
Es gilt: Steuern sind Geldleistungen, die nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen und von einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen auferlegt werden, bei denen der Tatbestand zutrifft, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft (§ 3 Abs.1 1. HS AO).
Und trotzdem sind Steuern und Abgaben in der Vergangenheit gerne zur Finanzierung eines speziellen Themas eingeführt worden (oder die Einführung mit einem bestimmten Thema begründet worden):
Und trotzdem sind Steuern und Abgaben in der Vergangenheit gerne zur Finanzierung eines speziellen Themas eingeführt worden (oder die Einführung mit einem bestimmten Thema begründet worden):
Als die Mineralölsteuer eingeführt wurde, stand im entsprechenden Gesetz explizit drin, daß mindestens 50% ihres Aufkommens in den Straßenbau fließen müssen.
Skandal!!! Die Rechenwerte der Sozialversicherung sollen in einem Anfall von lupenreinen Bolschewismus angpasst werden. (Passiert zwar jedes Mal im Herbst, aber dieses Jahr bestimmt aus reiner Bosheit!)
Vielleicht ist auch einfach nur die Qualität des Journalismus über Jahre erodiert.
Hab ich mir auch gedacht. Ein jahrzehntelang praktiziertes Vorgehen ist auf einmal ein Skandal.
Noch trauriger als die Qualität der Presse ist jedoch, dass der gemeine Leser so wenig Ahnung hat, dass er die Unfähigkeit der Schreiberlinge nicht durchschaut.
Skandal!!! Die Rechenwerte der Sozialversicherung sollen in einem Anfall von lupenreinen Bolschewismus angpasst werden. (Passiert zwar jedes Mal im Herbst, aber dieses Jahr bestimmt aus reiner Bosheit!)
https://www.spiegel.de/wirtschaft/soz…de-deba0cd51e6d
Vielleicht ist auch einfach nur die Qualität des Journalismus über Jahre erodiert.
Zitat...soll unter anderem die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung 2026 auf 8450 Euro pro Monat steigen. In diesem Jahr liegt der Wert noch bei 8050 Euro.
Das sind 5% Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze. D.h. man müsste - wenn man beispielsweise vorher und nachher unter der Beitragsbemessungsgrenze liegt - in 2025 auch mindestens 5% mehr Lohn bekommen haben, damit für die zusätzlichen Beiträge der prozentuale Anteil am Lohn gleich bleibt.
Aber:
ZitatGehen wir davon aus, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Jahr 2025 weiter die 45.358€ verdienen, denn es nicht davon auszugehen, dass ihre Löhne und Gehälter um 11,32 Prozent steigen, wie der Anstieg des vorläufigen Durchschnittsentgeltes. Dies bedeutet ab 2025, dass sie nicht mehr einen Entgeltpunkt erwirtschaften, sondern nur noch 0,8983 Entgeltpunkte (45.358€ ./. 50.493€).
Die Rentenformel zur Errechnung der monatlichen Rente ergibt dann für die Zeit vom 01.01.2025 bis 30.06.2025 einen monatlichen Rentenanspruch von 35,32€.
Gegenüber den Rentenansprüchen in der Zeit vom 01.07.2024 bis 31.12.2024 sinken die Rentenanwartschaften im Jahr unter gleichen Bedingungen um genau 4 Euro (39,32€ minus 35,32€).
D.h. die Rentenversicherung extrapoliert schon mal ein höheres Durchschnittsentgelt, als tatsächlich gegeben ist? Hier werden dann zusätzlich auch noch weniger Rentenpunkte erworben, oder?
Und ausserdem ist es vermutlich ein denkbar schlechter Zeitpunkt, um freiwillig zusätzliche Rentenpunkte zu erwerben, weil die Rentenpunkte teuer sind(?)
Das vorläufige Durchschnittsentgelt interessiert nur beim Ausgleich von Abschlägen ("Rentenpunkte kaufen") bzw. im Jahr des Rentenbeginns sowie im Vorjahr. Wenn ich erst in zwei oder mehr Jahren in Rente gehe, kann ich mir die Aufregung sparen.
Das vorläufige Durchschnittsentgelt interessiert nur beim Ausgleich von Abschlägen ("Rentenpunkte kaufen") bzw. im Jahr des Rentenbeginns sowie im Vorjahr. Wenn ich erst in zwei oder mehr Jahren in Rente gehe, kann ich mir die Aufregung sparen.
Aber ist meine Vermutung richtig, dass die vorläufigen Berechnung der Erhöhung des Durchschnittsentgelts von 11,32% sowohl a) den für dieses Jahr zu erwerbenden Rentenpunkt-Anteils drückt, als auch b) "Rentenpunkte kaufen" für 2025/2026 unattraktiv macht? - wenn man voraussetzt, dass das Durchschnittsentgelt tatsächlich in 2025 wesentlich geringer steigt?
Bzw. man sollte mit dem "Rentenpunkte kaufen" warten, bis sich die konjunkturelle Delle in die erfasste geringe tatsächlichen Erhöhungen des Durchschnittsentgelts niederschlägt und dann in Folge auch in dem von der GRV voraussichtlich für 2026 geschätzte Erhöhung des Durchschnittsentgelts wiederfindet?
b) Ja (Das ist der umgedrehte Effekt wie in 2022, als pandemiebedingt ein sehr niedriges vorläufiges Durchdchnittsentgelt errechnet wurde und der Ausgleich von Abschlägen quasi "Rabatt" hatte.)
a) Bei einem Rentenbeginn 2028 oder später kann es mir völlig egal sein, wie viele Entgeltpunkte vorläufig ermittelt wurden, die Berechnung mit den endgültigen Werten ist ausschlaggebend.
Aber ist meine Vermutung richtig, dass die vorläufigen Berechnung der Erhöhung des Durchschnittsentgelts von 11,32% sowohl a) den für dieses Jahr zu erwerbenden Rentenpunkt-Anteils drückt, als auch b) "Rentenpunkte kaufen" für 2025/2026 unattraktiv macht? - wenn man voraussetzt, dass das Durchschnittsentgelt tatsächlich in 2025 wesentlich geringer steigt?
Bzw. man sollte mit dem "Rentenpunkte kaufen" warten, bis sich die konjunkturelle Delle in die erfasste geringe tatsächlichen Erhöhungen des Durchschnittsentgelts niederschlägt und dann in Folge auch in dem von der GRV voraussichtlich für 2026 geschätzte Erhöhung des Durchschnittsentgelts wiederfindet?
Hatten wir eigentlich schon diskutiert und geklärt: wird die Anzahl / der Anteil der in 2025 erworbenen Rentenpunkte auf Basis des geschätzen oder des tatsächlichen Durchschnittsentgelt berechnet?
b) Ja (Das ist der umgedrehte Effekt wie in 2022, als pandemiebedingt ein sehr niedriges vorläufiges Durchdchnittsentgelt errechnet wurde und der Ausgleich von Abschlägen quasi "Rabatt" hatte.)
a) Bei einem Rentenbeginn 2028 oder später kann es mir völlig egal sein, wie viele Entgeltpunkte vorläufig ermittelt wurden, die Berechnung mit den endgültigen Werten ist ausschlaggebend.
Zu a)
Aber wieviele Entgeltpunkte ich im Laufe meiner Beitragsjahre erworben habe, hat ja trotzdem Einfluss auf die Rentenhöhe, auch wenn die Punkte in der Auszahlungsphase dann mit einem aktuellen Rentenwert bewertet werden.
Hatten wir eigentlich schon diskutiert und geklärt: wird die Anzahl / der Anteil der in 2025 erworbenen Rentenpunkte auf Basis des geschätzen oder des tatsächlichen Durchschnittsentgelt berechnet?
Die Berechnung der Entgeltpunkte aus 2025 erfolgt mit dem vorläufigen Durchschnittsentgelt wenn die Rente 2025 oder 2026 beginnt, falls die Rente 2027 oder später beginnt, dann mit dem entgültigen Durchschnittsentgelt.
Deine Rente wird später aus vielen Jahren mit entgültigen Werten berechnet und aus wenigen (regelmässig nur 1 bis 2) Jahren mit vorläufigen Werten. Falls man noch Entgeltpunkte nach Rentenbeginn erzielt werden die immer mit vorläufigen Werten berechnet.