GRV ungleich Investment

  • Wenn Beamte in die GRV einzahlen sollen und das einigermaßen gerecht sein soll, dann müsste man die Besoldung um den RV-Beitrag erhöhen und der Dienstherr müsste den Arbeitgeberanteil drauflegen. Das würde also erst einmal deutlich teurer werden, allerdings spart man sich dann die Pension, wenn es denn mal soweit ist. Wäre eine umfangreiche Änderung im Beamtenrecht, die sich nur mit einer Übergangszeit einer ganzen Generation umsetzen ließe und erst einmal Geld kostet.

    Man könnte Beamte als "Sonstige Versicherte" gem. § 3 SGB VI führen. Dann müsste die Besoldung nicht angepasst werden. Die Beiträge würde der Dienstherr zahlen. Wenn man das jetzt nur auf die "noch nicht endgültigen" Beamten (auf Probe, auf Widerruf oder auf Zeit) anwendet, also die die regelmäßig nachversichert werden (zahlt der dann ehemalige Dienstherr), dann ändern sich nicht die Kosten, sondern nur die Fälligkeiten.

    Die Beamten (und beamtenähnlichen Vertreter) können sich auf den Artikel 33 Absatz 5 berufen und die lassen wir vorläufig raus.

    Aber bis zur Lebenszeiturkunde werden dann Beamte und Co. bei Begründung eines Dienstverhltnisses ab z. B. 01.01.2029 rentenversicherungspflichtig. Bei Bedarf kann man das mit dem Recht zur privaten Krankenversicherung ähnlich gestalten. Bei den Soldaten müsste man die freie truppenärztliche Versorgung berücksichtigen, aber das könnte man regeln. Dann sollte die pauschale Beihilfe aber auch flächendeckend möglich sein, sonst wird es für den frischen Beamten teuer bis zur Lebenszeitverbeamtung.

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  • Aber könnte man für neue Beamte nicht einfach sagen, eure Pensionen sind demnächst x% niedriger als die der schon verbeamteten Personen.

    In einem gewissen Rahmen kann man das, und ich rechne auch damit, dass das nochmal kommt. Als Riester erfunden wurde war die Diskussion noch etwas lauter, da man die Förderung dieser privaten Vorsorge auch für Beamte öffnete und dann das Versorgungsniveau absenkte (begründet dann allerdings nicht mit der Fördermöglichkeit zusätzlicher Vorsorge, sondern mit der damaligen Rentenreform, siehe hier). Beim AVD war diese Diskussion quasi nicht vorhanden.

    Das ist ja ein Punkt, der in der gesamten Diskussion Rente - Pension auch zu selten angesprochen wird: Praktisch jedes Rentenreförmchen der letzten Jahre wurde dann auch wirkungsgleich auf die Beamtenversorgung übertragen. Wieso sollte das bei zukünftigen Dingen dann anders sein? Die Frage ist dann eben, welche Stellschrauben der Gesetzgeber noch nimmt (oder erfindet), um das ganze rechtmäßig und verfassungskonform umzusetzen.

    Es ist jedenfalls die unwahrscheinlichste Variante, dass die Beamtenversorgung in der aktuellen Rentendebatte und etwaiger Gesetzgebung dazu völlig unangetastet bleibt. Auch wenn manche Forenuser oder auch Politiker in Talkshows dieses Bild ganz gerne zeichnen mögen.

  • Stimmt ist nicht egal, zeigt aber deutlich wie privilegiert Beamte sind.

    Nein, es zeigt schlicht Unverständnis. Die Pension des Beamten ist nicht dessen Rente, sondern dessen Rente, betriebliche Altersvorsorge und - zumindest teilweise und bisher noch - die private Vorsorge in einem Paket.

  • "Minijobs, die von Beiträgen für die Rentenkasse befreit sind, soll es künftig nur noch für Schüler geben."

    Könnte aber ja auch heißen, dass der Minijob bleibt, nur dass das Opt-Out in Sachen Beitrag entfällt, es sei denn man ist noch SchülerIn.

    "Die Kommission empfiehlt, geringfügige Beschäftigungsverhältnisse (Minijobs) ohne Opt-out-Möglichkeit in die GRV einzubeziehen und ihren steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Sonderstatus abzuschaffen. Ausnahmen sollten nur noch für Schülerinnen und Schüler vorgesehen werden.
    In der Folge erübrigt sich auch die gesonderte Berechnung der beitragspflichtigen Einnahmen im sog. Übergangsbereich (Midijobs)."

    Quelle: Rentenkommission: Alle 33 Empfehlungen im Wortlaut - FOCUS online

  • Nein, es zeigt schlicht Unverständnis. Die Pension des Beamten ist nicht dessen Rente, sondern dessen Rente, betriebliche Altersvorsorge und - zumindest teilweise und bisher noch - die private Vorsorge in einem Paket.

    Private Vorsorge kann ein Beamter genauso machen, ist kein Unterschied.

    bAV hat auch nicht jeder Angestellte, auch wenn das gern unterstellt wird.

  • Die Vorstellung, die Rentenkommission verfüge nicht über die Expertise, umsetzbare Vorschläge zu unterbreiten, halte ich für abwegig.

    Es ist jedenfalls die unwahrscheinlichste Variante, dass die Beamtenversorgung in der aktuellen Rentendebatte und etwaiger Gesetzgebung dazu völlig unangetastet bleibt. Auch wenn manche Forenuser oder auch Politiker in Talkshows dieses Bild ganz gerne zeichnen mögen.

    In dieser Einschätzung sind wir uns ausnahmsweise mal einig.

  • Da landen wir wieder beim Grundgesetz und dem Alimentationsprinzip. Bei der bAV muss man allerdings auch festhalten: In den Bereichen, wo es heute Beamte gibt, hat auch schon jeder Angestellte eine bAV. Und bei den Kosten, die entstehen, wenn man die Beamtenversorgung in die Rente überführen will, müsste man das konsequenterweise noch drauf rechnen. Oder werden die Tarifverträge im öD auch gleich mit abgeschafft?

  • Die Vorstellung, die Rentenkommission verfüge nicht über die Expertise, umsetzbare Vorschläge zu unterbreiten, halte ich für abwegig.

    Wenn ich mir die Vorschläge im Wortlaut durchlese, bin ich bei einigen aber schon etwas stutzig. Die Empfehlung 23 z.B. suggeriert irgendwelche Verbesserungen, ignoriert dabei den status quo, der das so schon längst hergibt. Bei 24 und 25 geht es, vermute ich mal, eher um Zeichen setzen/Symbolpolitik, als um die Verbesserung von Zahlen. 33 ist auch so herrlich nichtssagend und vielversprechend zugleich, das könnte man so wortgleich in Wahlprogrammen oder Koalitionsverträgen verwenden.

    Einige andere Punkte lassen aber schon eine Expertise erkennen, die über Stammtisch oder Talkshow hinaus geht.

    Warten wir mal ab, was die Politik genau daraus dann noch bastelt.

    Einmal editiert, zuletzt von Pfennigbaron (22. Juni 2026 um 11:45)

  • Nein, es zeigt schlicht Unverständnis. Die Pension des Beamten ist nicht dessen Rente, sondern dessen Rente, betriebliche Altersvorsorge und - zumindest teilweise und bisher noch - die private Vorsorge in einem Paket.

    Das ist ein wichtiger Punkt, den ich so noch nie betrachtet habe. Insgesamt darf man hier auch nicht nur auf die Pension schauen, da man die Verbeamtung ja als Gesamtpaket über die Lebenszeit begreifen und hier aktuelle Besoldung und Pension immer zusammen denken muss.

    Aber ich glaube das ist unfassbar schwer vermittelbar. Wenn auf der einen Seite gesagt wird, die GRV kann nur Basisabsicherung sein und auf der anderen Seite fette Pensionen gesehen werden.

  • Stimmt ist nicht egal, zeigt aber deutlich wie privilegiert Beamte sind.

    Welches Privileg meinst du genau? Die 41-Stunden-Woche? Kein Weihnachts- und Urlaubsgeld? Das Streikverbot? Oder Einschränkungen der Meinungsfreiheit, der freien Berufswahl etc?

    Taxation is not charity. It is not voluntary. As we shrink the state and make government smaller, we will find that more and more people are able to take care of themselves.

    Grover Norquist

  • Private Vorsorge kann ein Beamter genauso machen, ist kein Unterschied.

    Richtig. Und für die tolle Möglichkeit zu riestern wurde sogar schon die Pensionshöhe von 75 auf 71,75% gekürzt. Ist das nicht toll?

    Neinneinnein, private Vorsorge ist es nur, wenn jemand anderes es für einen macht! ;)

    Hach ja, die hochqualifizierten und sachlichen Beiträge des neutralen Herrn Moderators...

    Taxation is not charity. It is not voluntary. As we shrink the state and make government smaller, we will find that more and more people are able to take care of themselves.

    Grover Norquist

  • Wenn man das jetzt nur auf die "noch nicht endgültigen" Beamten (auf Probe, auf Widerruf oder auf Zeit) anwendet, also die die regelmäßig nachversichert werden

    Das mag wo anders anders sein, aber bei unserer Behörde wird von 20 vielleicht einer nachversichert. Das ist also nicht die Regel.

    Bei Bedarf kann man das mit dem Recht zur privaten Krankenversicherung ähnlich gestalten.

    Das wäre ein gewaltiger finanzieller Nachteil, da man drei Jahre später mit den Altersrückstellungen beginnen würde und auch eine höheres Eintrittsalter mit entsprechend höherem Beitrag hätte.

    Dann sollte die pauschale Beihilfe aber auch flächendeckend möglich sein, sonst wird es für den frischen Beamten teuer bis zur Lebenszeitverbeamtung.

    Diese Möglichkeit wird derzeit kaum genutzt und ich wage die Behauptung, dass die Verwaltungskosten den Sinn übersteigen. Zudem wäre dann ein Wechsel in die PKV nicht mehr möglich.

    Taxation is not charity. It is not voluntary. As we shrink the state and make government smaller, we will find that more and more people are able to take care of themselves.

    Grover Norquist

  • Warten wir mal ab, was die Politik genau daraus dann noch bastelt.

    Die Frage ist ja auch ab wann die Umsetzung im Detail erfolgen wird (Übergangsfristen). Wer heute mit 58-60 in die Altersteilzeit startet um dann mit 63 - 65 in die Rente zu gehen, wird wohl einen Bestandsschutz seiner Altersvorsorgeplanung haben.

    Ich, Mitte 50, gehe davon aus voll betroffen zu sein. Also Rente für langjährig Versicherte frühestens mit 64,x plus einem 'Versicherunsmathematisch' höherem Abschlag auf den vorzeitigen Rentenbezug. Aktuell gibt es ja 0,5% Zuschlag auf die Rente pro Monat späterem Rentenbeginn.

    Das dürfte wohl auch die Größenordnung für den zukünftigen Abschlag bei vorzeitigen Rentenbezug sein. Bei angenommenen zukünftigen 36 Monaten früherem Rentenbeginn und 0,5% pro Monat Abschlag wären dass satte 18% Rentenabschlag. Ok, zwangsweise zahlt man 1 Jahr länger ein, so dass die Bemessungsgrundlage für den Abschlag etwas höher sein wird.
    Letztlich kann man nur abwarten was/wann/wie genau umgesetzt wird.
    Meine Partnerin hofft natürlich darauf, dass Sie 2030 mit 65 noch nach dann deutlich > 45 Jahren abschlagsfrei in Rente wird gehen dürfen. :/

  • Wenn die Beschlüsse morgen auf dem Tisch liegen, wann werden die den finalisiert und beschlossen, wird das noch vor der Sommerpause gemacht ?

    Hast Du Dir die Punkte mal durchgelesen?
    Die ganzen Punkte müssten ja zunächst mal in Gesetzen umgesetzt werden. Und das wird vor der Sommerpause bestimmt nix mehr werden. Ich würde mal grob schätzen, dass die neuen Regeln, wenn Sie denn umgesetzt werden ab 2032 kommen.
    Man will es sich als Politik doch auch nicht mit den geburtenstärksten Jahrgängen/Wählern verderben. ;)

  • Da wir beide ja von den neuen Regelungen mehr oder weniger betroffen sein werden (nicht zum positiven hin) sollte es in unserem Interesse liegen das die sich mit der Umsetzung noch lange Zeit lassen und dann ein evtl. Vertrauensschutz uns noch "rüber retten" wird.

  • Da wir beide ja von den neuen Regelungen mehr oder weniger betroffen sein werden (nicht zum positiven hin) sollte es in unserem Interesse liegen das die sich mit der Umsetzung noch lange Zeit lassen und dann ein evtl. Vertrauensschutz uns noch "rüber retten" wird.

    Ich bin Realist. Von der aktuellen Regierung wurde die Haltelinie bis 2031 beschlossen. Also wäre ab 2032 dann der ideale Zeitpunkt neue Reformschritte umzusetzen (nicht zu beschließen!).
    Man hätte die geburtenstärksten Wählergruppen in Rente und man hätte eine Übergangsphase für die heute in Altersteilzeit startende Arbeitnehmer. Also eine Win-Win-Situation.
    Das es uns 50+ noch voll treffen wird, davon ist ja auszugehen.

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