Wenn Beamte in die GRV einzahlen sollen und das einigermaßen gerecht sein soll, dann müsste man die Besoldung um den RV-Beitrag erhöhen und der Dienstherr müsste den Arbeitgeberanteil drauflegen. Das würde also erst einmal deutlich teurer werden, allerdings spart man sich dann die Pension, wenn es denn mal soweit ist. Wäre eine umfangreiche Änderung im Beamtenrecht, die sich nur mit einer Übergangszeit einer ganzen Generation umsetzen ließe und erst einmal Geld kostet.
Man könnte Beamte als "Sonstige Versicherte" gem. § 3 SGB VI führen. Dann müsste die Besoldung nicht angepasst werden. Die Beiträge würde der Dienstherr zahlen. Wenn man das jetzt nur auf die "noch nicht endgültigen" Beamten (auf Probe, auf Widerruf oder auf Zeit) anwendet, also die die regelmäßig nachversichert werden (zahlt der dann ehemalige Dienstherr), dann ändern sich nicht die Kosten, sondern nur die Fälligkeiten.
Die Beamten (und beamtenähnlichen Vertreter) können sich auf den Artikel 33 Absatz 5 berufen und die lassen wir vorläufig raus.
Aber bis zur Lebenszeiturkunde werden dann Beamte und Co. bei Begründung eines Dienstverhltnisses ab z. B. 01.01.2029 rentenversicherungspflichtig. Bei Bedarf kann man das mit dem Recht zur privaten Krankenversicherung ähnlich gestalten. Bei den Soldaten müsste man die freie truppenärztliche Versorgung berücksichtigen, aber das könnte man regeln. Dann sollte die pauschale Beihilfe aber auch flächendeckend möglich sein, sonst wird es für den frischen Beamten teuer bis zur Lebenszeitverbeamtung.