Mietschulden der Ex - wer zahlt?

  • Hallo zusammen,


    ich bräuchte eine Einschätzung, wie ich Mietschulden meiner Ex eintreiben kann, die sich dauerhaft in Südafrika aufhält. Wo ist Gerichtsstand bei deutschen Mietschulden, wie kann ich ihrer habhaft werden?

    Zum Sachverhalt:

    wir hatten den Mietvertrag gemeinsam unterschrieben, ich bin `nach der Trennung ausgezogen, sie blieb in der Wohnung wohnen und der Mietvertrag unverändert (da sie sonst aus der Whg. geflogen wäre). Nette Geste von mir, die mir jetzt um die Ohren fliegt, weil sie unangekündigt in ihr Heimatland Südafrika abgehauen ist, ohne die Wohnung zu kündigen oder die letzten 3 Monate nach der Kündigung zu zahlen. Der Vermieter wendet sich natürlich an mich bzgl. Miete&NK, da wir beide im Mietvertrag stehen.

    Frage nun: was muss ich tun, um von meiner Ex die Nachzahlung einzufordern ? Kann/muss/soll ich das in Südafrika geltend machen oder muss das über Deutschland geschehen; dann wird s sicherlich im Sand verlaufen.

    Mir ist ihre Adresse&Aufenthaltsort bekannt; somit könnte man ihr Post vom Anwalt zukommen lassen. Ich selber besitze auch eine Aufenthaltsgenehmigung für Südafrika was u.U. hilft, um vor Ort juristisch gegen sie vorzugehen.


    Was ist euere Einschätzung/Rat?

  • Frage nun: was muss ich tun, um von meiner Ex die Nachzahlung einzufordern ? Kann/muss/soll ich das in Südafrika geltend machen oder muss das über Deutschland geschehen; dann wird s sicherlich im Sand verlaufen.

    du kannst jedenfalls einen titel erwirken der wenn sie irgendwann deutschen boden betritt und vor ablauf der verkährung ist vollzogen werden kann, geg. gibt es ja noch deutsche konten von denen auch pfändungen möglich sind.


    ansonsten halt geg. über ein inkasso... es gibt ein paar die dort tätig sind und forderungen geg. durchsetzen

  • Was ist euere Einschätzung/Rat?

    Mowbray wie das Viertel in Kapstadt?! :/ Würde mir Inkasso-Eintreibungen genau dort jetzt nicht unbedingt zutrauen, ansonsten sehr schöne Gegend und spannende Stadt!


    Frage: Um wie viel Euro geht es denn überhaupt?


    Mein Verständnis von gemeinsam unterschriebenen Mietverträgen: Haftung solidarisch, also jeder muss auch für den/die jeweils anderen für die Mietzahlungen haften bzw. aufkommen…

  • wirf nicht gutes Geld schlechtem Geld hinterher. Den Vermieter wirst du erst mal zahlen müssen. Ob wirklich die Chance besteht, einen Teil von der Ex wieder zu bekommen dürfte fraglich sein.

    Ich würde das Geld (zähneknirschend) als Lehrgeld verbuchen.

  • Hallo mowbray,


    ich verstehe Sie so, Sie haben bereits erkannt und akzeptiert, dass Sie gegenüber dem Vermieter zahlen müssen.


    Hier im Forum dürften Sie wohl der „Spezialist“ für südafrikanisches Recht sein. Demzufolge sollten Sie einschätzen, ob Rechtsverfolgung und erfolgreiche Eintreibung in Südafrika Chancen haben.


    Sie können vermutlich in Deutschland einen vollstreckbaren Titel erreichen. Alle dafür notwendigen Kosten tragen aber erst einmal Sie. Wie schätzen Sie es ein, kommt Ihre Ex in den nächsten 30 Jahren noch einmal nach Deutschland und ist dann auch noch zahlungsfähig?


    M.E. hat es @ Mittvierziger schon auf den Punkt gebracht. Werfen Sie schlechtem Geld nicht noch gutes hinterher.


    Gruß Pumphut

  • Der Mietvertrag ist eindeutig. Du bist einer der Mieter und haftest gesamtschuldnerisch. Also musst Du alle Deine Schulden beim Vermieter zahlen.


    Jetzt glaubst Du, dass Du einen Anspruch gegen Deine Mitmieterin hast. Auf welcher Grundlage? Was für Verträge gibt es zwischen Euch? Liegt eine schriftliche Vereinbarung vor? Unterliegt diese dem deutschen Recht?


    Vergiss es einfach..

    Das erscheint mir eine vernünftige Alternative zu sein.

  • hallo,

    danke für die zahlreichen Antworten. Mir ist durchaus bewusst, dass die Chancen gering sind, von meiner Ex die Kohle zurückzubekommen und ich zunächst zahlungspflichtig bin. Nach meinem Auszug gab es zw. uns keine Vereinbarung aber da sie nach meinem Auszug noch 9 Monate dort gelebt hat, könnte ich mir durchaus vorstellen, dass ich wenigstens 50% von ihr verlangen kann. (Mietvertrag unterliegt deutschen Recht)

    Ihrer Rückkehrnach D ist in naher Zukunft ausgeschlossen; es läuft ein HKÜ Verfahren über das Bundesamt für Justiz/Central Authority in Südafrika gegen sie wg. Rückführung der gemeinsamen Kinder.

    Es geht um 4.500€, die ich ihr ungern "schenken" will. In Anbetracht der geringen Erfolgschancen, würde ich das lieber ohne Anwalt/Kosten machen, da noch weitere Verfahren gegen Sie Kosten verursachen (Kindesunterhalt, Umgang).

  • Nach meinem Auszug gab es zw. uns keine Vereinbarung aber da sie nach meinem Auszug noch 9 Monate dort gelebt hat, könnte ich mir durchaus vorstellen, dass ich wenigstens 50% von ihr verlangen kann.

    Hast Du denn über diese 9 Monate weiterhin Deinen hälftigen Anteil bezahlt?


    Falls nicht, könnte es durchaus sein, dass Deine Ex mit Gegenforderungen aufrechnet. Denn für Deinen Anteil an der Mietschuld ist es - wenn es keine Vereinbarungen zwischen Euch gab - im Zweifel völlig irrelevant, ob oder wann Du freiwillig weggezogen bist.


    Wenn Du von den neun Monaten am Ende nur an dreien hängen bleibst (statt an viereinhalb), kommst Du also evtl. noch günstig davon...

  • Sie hat die Kinder nach Südafrika mitgenommen, und du machst dir Gedanken über Mietschulden?


    Hat sie denn in der Wohnung zusammen mit euren gemeinsamen Kindern gewohnt?

    das ist nur die Spitze vom Eisberg, glaub mir und ich habe ihre Faxen sowas von Dicke, dass ich keine Bock habe, ihr auch noch diese Unverschähmtheit durchgehen zu lassen. Nach Auszug hat sie mit den gemeinsamen Kindern in der Whg gelebt. In den 9 Monaten nach Auszug habe ich 3 Monate 50% der Miete gezahlt. Das könnte in der Tat sein Ansatz ihrerseits sein, guter Einwand.....da es aber keine Vereinbarung gab, ist nicht ausgeschlossen, dass sie zur Verantwortung gezogen werden kann, da ich nachweislich nicht mehr in der Whg gelebt habe.

  • Hast du denn Unterhalt gezahlt?


    Ganz ehrlich, du bist aus der gemeinsamen Familienwohnung ausgezogen, sie hat sich alleine um die Kinder gekümmert, und dafür willst du jetzt Miete von ihr?


    Ganz abseits von rechtlichen Erwägungen (dazu musst du einen Anwalt fragen) finde ich das schwierig.

  • Ich bräuchte eine Einschätzung, wie ich Mietschulden meiner Ex eintreiben kann, die sich dauerhaft in Südafrika aufhält.

    Die Chance dürfte gegen 0 gehen, insoweit dürfte es sinnvoll sein, daß Du das Thema schnell abhakst.

    Wir hatten den Mietvertrag gemeinsam unterschrieben, ich bin `nach der Trennung ausgezogen, sie blieb in der Wohnung wohnen und der Mietvertrag unverändert (da sie sonst aus der Whg. geflogen wäre). Nette Geste von mir, die mir jetzt um die Ohren fliegt, weil sie unangekündigt in ihr Heimatland Südafrika abgehauen ist, ohne die Wohnung zu kündigen oder die letzten 3 Monate nach der Kündigung zu zahlen. Der Vermieter wendet sich natürlich an mich bzgl. Miete&NK, da wir beide im Mietvertrag stehen.

    Aus seiner Sicht ist das nachvollziehbar.

    Was muss ich tun, um von meiner Ex die Nachzahlung einzufordern?

    Keine realistische Chance. Insgesamt dürften die drei Monatsmieten Dein kleinstes Problem sein.

    das ist nur die Spitze vom Eisberg, glaub mir und ich habe ihre Faxen sowas von dicke, dass ich keinen Bock habe, ihr auch noch diese Unverschämtheit durchgehen zu lassen. Nach Auszug hat sie mit den gemeinsamen Kindern in der Wohnung gelebt. In den 9 Monaten nach Auszug habe ich 3 Monate 50% der Miete gezahlt. Das könnte in der Tat ein Ansatz ihrerseits sein, guter Einwand. Da es aber keine Vereinbarung gab, ist nicht ausgeschlossen, dass sie zur Verantwortung gezogen werden kann, da ich nachweislich nicht mehr in der Wohnung gelebt habe.

    Das alles ist völlig neben der Kappe. Es wird billiger und wird leichter gehen, wenn Du derlei Überlegungen völlig in die Schublade verbannst. Abhaken. Fertig. Ja, wirklich.


    Die Entflechtung der Familie, Dein Verhältnis zu Deinen Kindern (Du sprichst von Plural, also sind das mindestens zwei) dürfte entscheidend mehr Probleme bereiten.

  • natürlich habe ich Kindesunterhalt gezahlt. Natürlich sind die 3 Monatsmieten da kleinste meiner Probleme. Und nein, die Ex hat sich nicht alleine um die Kinder gekümmert. War haben Wechselmodell gemacht, bei dem sie abwechselnd 1 Wo ihr/mir in meiner neuen Whg gewohnt haben. Außerdem will ich nicht die Miete der 9 Monate, sondern die der 3 Monate nachdem sie unsere Kinder verschleppt hat und die Whg leer stand (und ich ALLES alleine ausräumen durfte).

    "Freiwillig ausgezogen" ist im Übrigen eine nette Umschreibung für die Tatsache, dass sie das Türschloß der gemeinsamen Wohnung rechtwidrig ausgewechselt hat, um mich auszusperren. Es sei bemerkt, dass keinerlei Missbrauch in irgendeiner Form vorlag oder angezeigt wurde, der solch eine Aktion rechtfertigen würde.

    Wie bereits richtig angemerkt, sind die Mietschulden das kleinste Problem, aber meine Geduld mit der Ex ist einfach am Ende. 4.500€ sind ne Menge Geld für mich.

    Ich hatte gehofft, jemand hat ggf. eine zündende Idee, wie ich das Geld von meiner Ex zumindest teilweise zurückbekommen kann, aber leider hat sich meine Vermutung bestätigt, dass die Chancen schlecht stehen.

    Danke dennoch für das feedback!

  • Hast du denn Unterhalt gezahlt?


    Ganz ehrlich, du bist aus der gemeinsamen Familienwohnung ausgezogen, sie hat sich alleine um die Kinder gekümmert, und dafür willst du jetzt Miete von ihr?


    Ganz abseits von rechtlichen Erwägungen (dazu musst du einen Anwalt fragen) finde ich das schwierig.

    Ganz schön übergriffiges Verhalten von dir. Du kennst die Umstände doch gar nicht, was sollen diese dreisten Unterstellungen? Bist du hier der Hilfspolizist oder was? Junge, Junge, Junge …


    natürlich habe ich Kindesunterhalt gezahlt. Natürlich sind die 3 Monatsmieten da kleinste meiner Probleme. Und nein, die Ex hat sich nicht alleine um die Kinder gekümmert. War haben Wechselmodell gemacht, bei dem sie abwechselnd 1 Wo ihr/mir in meiner neuen Whg gewohnt haben.

    Du brauchst dich hier nicht zu rechtfertigen.


    Viel Erfolg bei deinem Vorhaben!

    "If you don't believe it and you don't get it, I can't make you believe it."

    - Satoshi Nakamoto


  • wir hatten den Mietvertrag gemeinsam unterschrieben,

    .......Nette Geste von mir, die mir jetzt um die Ohren fliegt, weil sie unangekündigt in ihr Heimatland Südafrika abgehauen ist, ohne die Wohnung zu kündigen

    Was ist euere Einschätzung/Rat?

    Geh so schnell wie möglich zum Anwalt.


    Du kannst einen gemeinsamen Mietvertrag nicht alleine kündigen, bzw. wird der Vermieter das nicht akzeptieren. Die Mieterin könnte ja plötzlich wieder auftauchen und auf ihren Mietvertrag bestehen, den sie ja nie gekündigt hat.


    Dein Post klingt so, als ob du dir nur um die Mieten der Vergangenheit Gedanken machst, von den laufenden Mieten schreibst du nichts.


    Wenn du nichts Wesentliches weggelassen hast und bereits die Gerichte bemüht hast, um aus den Vertrag rauszukommen, dürfte der Vertrag noch existieren, mit allen Konsequenzen für dich.


    Eine Beratung durch einen Anwalt in Anspruch zu nehmen, ist wahrscheinlich keine ganz dumme Idee.


    Was hast du denn mit den Sachen gemacht, die du aus der Wohnung geräumt hast?