Wenn ich "mit 63" keine Teilrente beantrage, dann geht bei Erreichen des Regelrenteneintrittsalters die Möglichkeit des weiteren Einzahlens verloren, wenn ich dann noch weiter arbeite.
Wer eine Vollrente bezieht, ist bei Weiterarbeit bis zum gesetzlichen Rentenalter weiter rentenversicherungspflichtig.
Erreicht er das gesetzliche Rentenalter, dann ist er nicht mehr rentenversicherungspflichtig, was heißt: Der Arbeitgeber zahlt für ihn zwar weiter Rentenversicherungsbeiträge, er selbst aber nicht, was letztlich bedeutet, daß die Beiträge des Arbeitgebers in den großen Topf fallen, der Arbeitnehmer selbst aber nichts mehr davon hat. Das ist unpraktisch.
Der angestellte Vollrentner kann in dieser Situation optional freiwillig Rentenversicherungsbeiträge zahlen, wodurch nicht nur diese Beiträge, sondern auch die Beiträge des Arbeitgebers ihm ab dem folgenden 1. Juli bei der Rentenhöhe zugutekommen. Wäre ich in dieser Situation, würde ich das so machen.