Ehegattensplitting

  • Das Problem dabei: Diese beiden Regelungsbereiche folgen unterschiedlichen Logiken.
    Das Ehegattensplitting ist eine einkommensteuerliche Regelung, die an der Leistungsfähigkeit des Haushalts ansetzt und historisch das Einverdienermodell begünstigt.

    Und das ist aus meiner Sicht einfach falsch und verfälscht die Diskussion. Das Einverdienermodell wird nicht begünstigt, sondern lediglich dem Zweiverdienermodell gleichgestellt.

    Zweitens: Das Ehegattensplitting setzt falsche Anreize bei der Arbeitsverteilung. Typisch ist das Modell „ein Partner Vollzeit, der andere Teilzeit“ – oft in der klassischen Konstellation 40 Stunden zu 20 Stunden. Steuerlich wird genau dieses Ungleichgewicht begünstigt. Eine gleichmäßigere Aufteilung, etwa 30/30, wäre hingegen sowohl wirtschaftlich als auch gesellschaftlich sinnvoller.

    Bringt es uns gesellschaftlich weiter, wenn der Bürokaufmann jetzt 10 Stunden mehr arbeitet und die promovierte Ingenieurin 10 Stunden weniger?

    Was dabei häufig unterschätzt wird: die langfristigen Folgen für die Altersvorsorge. Wer über Jahre hinweg in Teilzeit arbeitet, sammelt deutlich geringere Rentenansprüche. Das wird oft erst spät sichtbar – etwa bei Trennungen oder im Rentenalter. Viele Frauen stehen dann vor erheblichen finanziellen Problemen, obwohl sie über Jahre hinweg familiäre Arbeit geleistet haben.

    Das ist eine Entscheidung die ich gerne mit meiner Frau innerhalb der Ehe treffen würde. Bei Trennungen gibt es Regeln zum Zugewinnausgleich. Ich glaube nicht, dass Familien dann mehr arbeiten. Wir würden einfach weniger konsumieren und weniger für die private Altersvorsorge zurücklegen.

  • Es war doch klar, dass diese Diskussion wiederkommt - dem Sozialdemokraten im Finanzministerium ist ja mal wieder das Geld anderer Leute ausgegangen.

    Taxation is not charity. It is not voluntary. As we shrink the state and make government smaller, we will find that more and more people are able to take care of themselves.

    Grover Norquist

  • Es war doch klar, dass diese Diskussion wiederkommt - dem Sozialdemokraten im Finanzministerium ist ja mal wieder das Geld anderer Leute ausgegangen.

    Ich frage mich gerade, warum ich dich nicht schon längst auf die Blockierliste gesetzt habe, für all die ganzen sinnlosen Sachen, die du schreibst. Und hier unterschlägst, dass bei all dem ja auch die CDU mit im Spiel ist. Aber Hauptsache mal das Beinchen gehoben...

  • Ich frage mich gerade, warum ich dich nicht schon längst auf die Blockierliste gesetzt habe, für all die ganzen sinnlosen Sachen, die du schreibst. Und hier unterschlägst, dass bei all dem ja auch die CDU mit im Spiel ist. Aber Hauptsache mal das Beinchen gehoben...

    Die Forderung kommt aber nicht aus der CDU, sondern von eben jenem Finanzminister, der nunmal in der SPD ist.

    Taxation is not charity. It is not voluntary. As we shrink the state and make government smaller, we will find that more and more people are able to take care of themselves.

    Grover Norquist

  • Worauf möchtest Du hinaus? Beide bekommen Ihren Freibetrag und zahlen darüber hinaus Ihren Flattax Betrag nach meinem Modell. Das wäre eine einfache und verständliche Steuerpolitik.

    Lukas könnte abhängig von seiner Behinderung weitere Unterstützung bekommen, ob man das über weitere Freibeträge im Steuersystem löst oder ihm anderweitig eine Kompensation zukommen lässt, ist Geschmackssache. Aber eigentlich Sozialpolitik und nicht Steuerpolitik.

    PS: Lustigerweise bin ich alleinerziehender Vater eines behinderten Jungen, der Lucas heisst. Von daher kenne ich die ganzen Untiefen von Steuerfreibeträgen vs. Einzelnachweisen, Pflegeleistungen etc und erneuere mein Statement: Alles viel zu kompliziert.

  • Und durch das Ehegattensplitting in der gegenwärtigen Form wird das nicht getan?

    Da das Ehegattensplitting jede Verteilung der Arbeitszeit (zumindest bei angenommenem gleichem Stundenlohn) steuerlich gleichstellt, tut es das genau nicht.

    Nebenbei: Die Anwesenheit der Versuchung prüft den freien Willen, schränkt ihn aber nicht ein.

    Beeinflussen und einschränken sind auch zwei unterschiedliche Dinge.

  • Und durch das Ehegattensplitting in der gegenwärtigen Form wird das nicht getan?


    Nebenbei: Die Anwesenheit der Versuchung prüft den freien Willen, schränkt ihn aber nicht ein.

    Es ist dennoch zumindest ein Manipulationsversuch, der vermutlich nicht ohne Konsequenzen für den Betroffenen bleibt. Und der dann doch eine einschränkende Wirkung entfaltet, insofern der Betroffene in Anbetracht der Versuchung nicht vollkommen unbeeinflusst bleibt. :P

  • Das Ehegattensplitting sorgt ja gerade dafür, dass die Ehe als eine wirtschaftliche Einheit betrachtet wird. Mann überlässt es eben der Familie, wie die (bezahlte und unbezahlte) Arbeit aufgeteilt wird, ohne jede Beeinflussung.

    Das versteuernde Einkommen in Summe macht MIT Ehegattensplitting die Steuerlast in deinen beiden Fällen gleich.

    Ohne Splitting würde der mit 100.00€ deutlich mehr Steuern zahlen, unabhängig vom Einkommen des Partners.

    Deswegen lohnt es sich ja aktuell genau für paare mit großem Einkommensunterschied.

    Heute ist die Steuerlast der Familie gleich, egal ob 100/0, 80/20 oder 50/50 verdient wird. Es wird steuerlich kein Familienmodell bevorzugt oder benachteiligt. Daher ist der letzte Satz falsch.

    Eine Abschaffung des Splittings wäre eine Benachteiligung der ersten beiden Fälle. Aber warum soll es aus staatlicher Sicht sinnvoll sein, Familien zu 50/50 zu drängen? Wenn wir sonst vom mündigen Bürger sprechen, hier soll der Staat die Familienorganisation lenken? Also soll der besser Verdienende in Teilzeit gehen, um 50/50 anzustreben? Ist das wünschenswert?

    Die Förderung von Familien mit kleinen Kindern kann man auch ohne Ehegattensplitting oder kostenlose Mitversicherung in der KV angehen z.B. durch höhere Kinderfreibeträge oder höheres Kindergeld.

    Dadurch kann man das beschriebene Problem eben nicht lösen. Ein höheres Kindergeld etc. reduziert nur die höheren Lasten durch Kinder. Das ist wichtig, aber ein anderer Aspekt.

    Ein Steuersystem sollte nicht indirekt traditionelle Rollenmodelle zementieren, sondern moderne, partnerschaftliche Lebensentwürfe unterstützen.

    Genau das macht das jetzige System ja nicht. Es lässt die Familie frei entscheiden, ohne finanzielle Nachteile.

    Das Ehegattensplitting setzt starke Anreize für Einverdiener-Ehen.

    Warum wird dieser sachlich falsche Satz so oft wiederholt?

  • Ich sehe vor allem das Problem der Steuerklassen (3 und 5).
    In der Regel hat der gutverdienende Mann die StKl. 3 und die Teilzeitarbeitende Frau die 5. Das bedeutet letztendlich, dass das Nettoeinkommen der Frau stark geschmälert wird, womit ihre Arbeit dann also weniger wertvoll erscheint.

    Das ist absolut korrekt. Das wäre m.E. ein Grund, über die Abschaffung der Steuerklassen nachzudenken.

    Es gibt sehr wohl Frauen, die gerne mehr beruflich machen wollen. Und dann rechnet er vor, dass sich das nicht lohnt. Das wars dann wieder mit Selbstbestimmung, Gleichberechtigung.

    Splitting weg, für wenig Begüterte ohne Nachteil und alle anderen können auch ohne auskommen wie viele andere auch.

    Und genau das ist die falsche Schlussfolgerung! Ursache der Rechnung, dass sich das nicht lohnen würde, ist ausschließlich die Steuerklasse. Diese hat aber bekanntlich keinen Einfluss auf die finale Steuerbelastung!

    Wenn die Frau die Steuerklasse 5 nimmt, bedeutet das, dass sie ihren Grundfreibetrag an den Partner abgegeben hat. Dadurch wird bei ihr eine hohe Steuerbelastung ausgewiesen. Durch eine Abschaffung der Steuerklassen würde sie keine oder fast keine Steuer in der Lohnabrechnung sehen. Das hätte emotional sicherlich hohe Vorteile.

    Das hat aber alles nichts mit dem Splittingverfahren zu tun!!!

    Dem informiertem Bürger sollte klar sein, dass das "Zusatzgehalt" der Ehefrau genauso zu versteuern ist, wie eine entsprechende Gehaltserhöhung des Mannes. Eigenartig, dass nur wenige Männer, die so etwas vorrechnen, eine Gehaltserhöhung ablehnen würden.

  • Warum wird dieser sachlich falsche Satz so oft wiederholt?

    Ich hab eben das gleiche geschrieben und Dir ein Danke da gelassen. Aber ganz falsch ist der Satz tatsächlich nicht. Die Beitragsbemessungsgrenze führt dazu, das unter Einbezug der Sozialversicherungen das Paar mit 120k/0k € netto erstmal ca. 4k mehr in der Tasche hat, als ein Paar mit 60k/60k netto.

    Natürlich hat man auch entsprechende Nachteile bei der Rente.

    Also komme ich zu dem Schluss, wenn man reformierten will, sollte man hier ansetzen auch auch die Sozialbeiträge splitten. Allerdings hab ich keine Ahnung, wie man das mit dem AG Anteil machen würde. Das würde auch hervorragend zu dem Parallelthread passen, bei dem es um die GKV Beiträge geht.

  • Und das ist aus meiner Sicht einfach falsch und verfälscht die Diskussion. Das Einverdienermodell wird nicht begünstigt, sondern lediglich dem Zweiverdienermodell gleichgestellt.

    Wie bitte ? Das System wurde 1957 eingeführt. Was wird da „gleichgestellt“ ?

    Historisch war es so, dass eine völlig idiotische Lösung von 1949-1957 galt, bis das Bundesverfassungsgericht diese Besteuerung als verfassungswidrig erklärte.
    Wer Interesse an den Regelungen ab 1949 hat, kann die gerne nachschauen.

    Sie macht aus heutiger Sichtl leider den Eindruck, als sei sie von einem Idioten entwickelt worden.

    Nur deshalb, wurde 1958 das Ehegattensplitting eingeführt.

  • Hier noch ein aktueller Beitrag von Professor Dr. Christian Rieck zu diesem und anderen Themen, die gerade diskutiert werden:

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  • Wenn das Ehegattensplitting abgeschafft wird, aber für bestehende Ehen beibehalten wird, sehe ich einen Ansturm auf die Standesämter dieses Jahr.

    Das ist je nach Konstellation schon ein erheblicher finanzieller Vorteil, den sich viele junge Paare nicht entgehen lassen werden.

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