Das Problem dabei: Diese beiden Regelungsbereiche folgen unterschiedlichen Logiken.
Das Ehegattensplitting ist eine einkommensteuerliche Regelung, die an der Leistungsfähigkeit des Haushalts ansetzt und historisch das Einverdienermodell begünstigt.
Und das ist aus meiner Sicht einfach falsch und verfälscht die Diskussion. Das Einverdienermodell wird nicht begünstigt, sondern lediglich dem Zweiverdienermodell gleichgestellt.
Zweitens: Das Ehegattensplitting setzt falsche Anreize bei der Arbeitsverteilung. Typisch ist das Modell „ein Partner Vollzeit, der andere Teilzeit“ – oft in der klassischen Konstellation 40 Stunden zu 20 Stunden. Steuerlich wird genau dieses Ungleichgewicht begünstigt. Eine gleichmäßigere Aufteilung, etwa 30/30, wäre hingegen sowohl wirtschaftlich als auch gesellschaftlich sinnvoller.
Bringt es uns gesellschaftlich weiter, wenn der Bürokaufmann jetzt 10 Stunden mehr arbeitet und die promovierte Ingenieurin 10 Stunden weniger?
Was dabei häufig unterschätzt wird: die langfristigen Folgen für die Altersvorsorge. Wer über Jahre hinweg in Teilzeit arbeitet, sammelt deutlich geringere Rentenansprüche. Das wird oft erst spät sichtbar – etwa bei Trennungen oder im Rentenalter. Viele Frauen stehen dann vor erheblichen finanziellen Problemen, obwohl sie über Jahre hinweg familiäre Arbeit geleistet haben.
Das ist eine Entscheidung die ich gerne mit meiner Frau innerhalb der Ehe treffen würde. Bei Trennungen gibt es Regeln zum Zugewinnausgleich. Ich glaube nicht, dass Familien dann mehr arbeiten. Wir würden einfach weniger konsumieren und weniger für die private Altersvorsorge zurücklegen.