Wenn es nicht der Familienförderung dient, warum wird es nicht gerechterweise für alle Bevölkerungsgruppen (auch die nicht verheirateten) möglich gemacht?
Wir sind nicht verheiratet und haben keine Kinder. Unser Einkommensunterschied ist sehr groß. Ich fühle mich benachteiligt. Wir würden extrem von der Regelung profitieren. Vielleicht macht es ja doch noch Sinn einfach wegen den Steuervorteilen fix zum Standesamt zu gehen.Andersrum müssen wir trotzdem füreinander einstehen wenn es einer Person finanziell schlecht geht (Bedarfsgemeinschaft). Das geht natürlich auch ohne verheiratet zu sein.
Weil für die Ehe ausdrücklich ein besonderer Schutz besteht nach Art. 6 Abs. 1 GG, das korrespondiert eben auch gerade mit den entsprechenden differenzierten Regeln für das innereheliche Recht sowie auch das Scheidungsfolgenrecht usw.
Die Ehe ist ein besonderes Institut, das gerade für das gemeinschaftliche Leben mit gegenseitiger rechtlicher und wirtschaftlicher Verantwortlichkeit ausgestaltet ist.