Ehegattensplitting

  • Auch wenn ich nicht DIE LÖSUNG im Ärmel habe, die normale Besteuerung für Leuten mit unterschiedlichem Einkommen erfolgt nach ihrer Leistungsfähigkeit. Jemand mit 80 k zahlt mehr als einer mit 50 k. Das Ehegattensplitting weicht vom normalen ab. Warum soll das fair sein, wenn nur eine kleine Gruppe der Ehepaare davon massiv profitiert?

    weil es eben die Ehe ist, die eine gegenseitige rechtliche und wirtschaftliche Verantwortungsgemeinschaft ist? Sie ist deswegen eben gerade nicht vergleichbar. Warum will man das nicht verstehen?Deswegen gibt es bei der Beantragung von einkommensabhängigen Förderleistungen wie BAföG o.ä. auch gesonderte Freibeträge für Ehegatten usw., weil die Ehe als Einheit angesehen wird (aber eben keinen Freibetrag für nichteheliche Partner). Das wird schon allein durch den Grundsatz des Familiennamens deutlich, was zwar mittlerweile sehr viel liberalisieter wurde, aber bei den Kindern bspw. weiter durchschlägt.

  • Dann trifft es wenigstens alle Ehen fair und nicht nur die, die aus irgendwelchen Gründen das Pech haben, nicht gleich zu verdienen.

    Selbst wenn man ungleich verdient, egal ob Kombi aus 3/5, 4/4, oder 4/4 mit Faktor da man zusammen veranlagt ist. Bleibt die Höhe der zu zahlenden Steuer gleich. Diese wird spätestens mit der Steuer Erklärung ausgeglichen.

    Wenn ein Ehepaar z.b. 120 000€ in einem Jahr verdient, ist die absolute Höhe der gezahlten Steuer unabhängig der Aufteilung immer gleich.

    Das einzige was die Aufteilung bringt ist. Dass man die Steuerschuld besser trifft, und somit nicht so hohe Rückerstattungen beim Steuer Ausgleich über die Steuererklärung hat. Sondern diese Unterjährig bekommt.

  • Auch wenn ich nicht DIE LÖSUNG im Ärmel habe, die normale Besteuerung für Leuten mit unterschiedlichem Einkommen erfolgt nach ihrer Leistungsfähigkeit. Jemand mit 80 k zahlt mehr als einer mit 50 k. Das Ehegattensplitting weicht vom normalen ab. Warum soll das fair sein, wenn nur eine kleine Gruppe der Ehepaare davon massiv profitiert?

    Weil die steuerliche Leistungsfähigkeit nach meinem Dafürhalten davon abhängt, wie viele Personen man (gesetzlich verpflichtet, Einstandspflicht) zu versorgen hat. Und die liegt halt in beiden Fällen bei mindestens 2 Erwachsenen. Beide müssen wohnen, essen trinken

    Das gilt auch bei unverheirateten Paaren. Und die Ungerechtigkeit kann ich auch nicht auflösen.

    Aber, und da können wir vielleicht auf einen Nenner kommen. Progressive Steuersätze haben immer eine Ungerechtigkeitskomponete. Ich kann nachvollziehen, wenn Du die aufs Individuum brichst. Ich, der mit seinem Einkommen maßgeblich auch den Partner mitfinanziert und in einer echten wirtschaftlichen Einheit lebt, empfinde das als extrem ungerecht.

  • Wenn man eine Seite besser stellt impliziert es, dass eine andere Seite diese Vorteile nicht hat. Es ist eine Frage des Blickwinkels. Man gewährt einer Teilgruppe von Ehepaaren einen jährlichen fünfstelligen finanziellen Vorteil und begründet das mit dem Schutz der Ehe und spricht oft von Familie. Für mich eine eklatante Ungleichbehandlung.

    Aber das tut man im Bezug auf unterschiedliche Ehepaare ja eben nicht. Gleiches gemeinsames Einkommen wird immer gleich versteuert. Egal wie die Verteilung ist. Es wird also gerade eine Ungleichbehandlung beseitigt.

    Jemand mit 80 k zahlt mehr als einer mit 50 k. Das Ehegattensplitting weicht vom normalen ab. Warum soll das fair sein, wenn nur eine kleine Gruppe der Ehepaare davon massiv profitiert?

    Warum soll es fair sein, dass ein Paar, welches sich einvernehmlich auf 100% Arbeiten für Partner A und 100% Care-Arbeit entscheidet mit einem Gesamteinkommen von 100k zvE am Ende 11k mehr Steuern zahlt, als wenn die beiden sich für jeweils 50% Arbeiten und 50% Care-Arbeit entscheiden und damit ebenfalls als Gesamteinkommen 100k zvE haben?

  • Auch wenn ich nicht DIE LÖSUNG im Ärmel habe, die normale Besteuerung für Leuten mit unterschiedlichem Einkommen erfolgt nach ihrer Leistungsfähigkeit. Jemand mit 80 k zahlt mehr als einer mit 50 k. Das Ehegattensplitting weicht vom normalen ab. Warum soll das fair sein, wenn nur eine kleine Gruppe der Ehepaare davon massiv profitiert?

    Vielleicht aus dem gleichen Grund wie ein Ehepartner, der keine Einkünfte hat, aber einen verdienenden Partner, keine Grundsicherung bekommt?

  • Dieses Thema, dass auch unverheiratet zusammen wohnende Menschen als Bedarfsgemeinschaft betrachtet werden, halte ich auch für sehr fragwürdig...

    Andererseits steht es jedem dieser Menschen frei, in den Hafen der Ehe einzulaufen, um dann von finanziellen Vorteilen zu profitieren, wenn diese so viel günstiger sind als im Stand der "wilden Ehe"...

  • Es benachteiligt aber auch alle Ehepaare, die in etwa gleich viel verdienen. Warum werden eigentlich nur die mit dem unterschiedlichen Verdienst gefördert? Ist die Ehe der anderen weniger schützenswert?

    Jetzt gibt es zu diesem Thema schon mehr als 300 Einträge. In vielen von denen sehr verständlich erklärt wurde, wie das Ehegattensplitting funktioniert. Und trotzdem gibt es immer noch manche, die es nicht verstanden haben oder vielleicht auch nicht verstehen wollen.

    Um es noch einmal ganz klar zu sagen: kein einziges Ehepaar wird durch das Ehegattensplitting benachteiligt. Es ist völlig egal, ob die Einkommensverteilung zwischen beiden 100/0 oder 0/100 oder irgendetwas dazwischen ist. Die zu zahlende Einkommensteuer ist in allen Fällen gleich.

    Und noch etwas: sollte das Ehegattensplitting abgeschafft werden, hat niemand, außer dem Finanzminister, mehr Geld. Es wäre einfach eine Steuererhöhung.

  • Ganz ehrlich gesagt:

    Wenn bei einem Ehepaar einer der Partner plötzlich aus irgendeinem Grund kein Einkommen und keine Rücklagen mehr hat, dann muss der andere Partner ohne Wenn und Aber einspringen.

    Klar, man kann sich scheiden lassen, aber das dauert lange und man ist, je nach Konstellation, auch nach der Scheidung mit Unterhaltspflichten belastet.

    Ein nicht verheiratetes Paar kann sich innerhalb von Tagen trennen und dann finanziert der Staat den (Ex-)Partner...

    Genau das ist der Unterschied....

  • Die "Feststellung", dass die Ehe nicht unbedingt das alleinige aktuelle Modell ist, führt bei einigen dazu, das gekürzt wird

    • gewünschte Abschaffung des Ehegattensplitting
    • Gewünschte Abschaffung der kostenlosen GKV Mitversicherung

    Bei anderen führt es zu höheren Bezügen und Mehrausgaben:

    https://www.br.de/nachrichten/de…steigen,VGqlXGM

    Zitat

    https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/ges…icationFile&v=6

  • Die verfassungswidrige Besoldung wird aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichtes angepasst, nicht, weil Beamte den Hals nicht voll bekommen.

    Erst einmal brauchst Du niemanden unterstellen, dass er denkt, dass "Beamte den Hals nicht voll bekommen", wenn er auf einzelne Vorgänge hinweist, so wie ich mit Beitrag RE: Ehegattensplitting.

    Es ist bloss sehr auffällig, wenn dieselbe Beobachtung "mehr Alleinerziehende" zu sehr unterschiedlichen Konsequenzen führt. Wer bekommt denn als alleinerziehend in der freien Wirtschaft mehr Geld auf dem Level von 80% des Medianeinkommens?

    Und was Deinen Verweis auf das Bundesverfassungsgericht angeht: Wieso wird hier im Forum und von der Politik die Ehe als "überholt" angesehen, und mit negativen Konsequenzen belegt, wenn sie derzeit noch im Grundgesetz "besonderen Schutz" genießt? Müsste man dann nicht erst das GG ändern, bevor man die kostenlose Mitversicherung und das Ehegattensplitting kippt?

  • Erst einmal brauchst Du niemanden unterstellen, dass er denkt, dass "Beamte den Hals nicht voll bekommen", wenn er auf einzelne Vorgänge hinweist, so wie ich mit Beitrag RE: Ehegattensplitting.

    Es ist bloss sehr auffällig, wenn dieselbe Beobachtung "mehr Alleinerziehende" zu sehr unterschiedlichen Konsequenzen führt. Wer bekommt denn als alleinerziehend in der freien Wirtschaft mehr Geld auf dem Level von 80% des Medianeinkommens?

    Und was Deinen Verweis auf das Bundesverfassungsgericht angeht: Wieso wird hier im Forum und von der Politik die Ehe als "überholt" angesehen, und mit negativen Konsequenzen belegt, wenn sie derzeit noch im Grundgesetz "besonderen Schutz" genießt? Müsste man dann nicht erst das GG ändern, bevor man die kostenlose Mitversicherung und das Ehegattensplitting kippt?

    Das besagte Urteil im Volltext abrufbar:

    https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Ent…7.html?nn=68080

    Ein Hinweis: Deine Fragen lassen sich beantworten durch den Besuch einer gut bestückten Bibliothek, vorzugsweise einer Universitätsbibiliothek mit Zugriffen zu bspw. Kommentaren zum Grundgesetz oder Lehrbüchern zum Familienrecht, in denen ganz regelmäßig auch die entsprechenden Bezüge zum Verfassungsrecht hergestellt werden.

    Wie du an den Senatsentscheidungen des BVerfG, die sich anders als Kammerentscheidungen auf grundsätzliche Fragen beziehen, die das Gericht bislang noch nicht geklärt ist, sehen kannst, ist das Verfassungsrecht eine ausgesprochen komplexe Materie.

    Der Beitrag von JackDawson war völlig richtig, da du den aktuellen Entwurf zur Besoldungsanpassung verlinkt hast, der eben - wie auch ausdrücklich überall darauf hingewiesen wurde - zuvorderst der Umsetzung der neuen Rechtsprechung dient.

  • Ein Hinweis: Deine Fragen lassen sich beantworten durch den Besuch einer gut bestückten Bibliothek, vorzugsweise einer Universitätsbibiliothek mit Zugriffen zu bspw. Kommentaren zum Grundgesetz oder Lehrbüchern zum Familienrecht, in denen ganz regelmäßig auch die entsprechenden Bezüge zum Verfassungsrecht hergestellt werden.

    Den Hinweis gab es schon mehrfach. Es gibt eben Leute, die das Forum als Bibliothek verstehen, in der man Fragen bis zum Umfallen stellen kann. 😉

Passende Ratgeber für Dich

Von Finanztip-Experten fundiert recherchiert

Was Finanztip ausmacht
Finanztip Bewertungen