Diese Ergebnisse des Koalitionsausschusses findet man inzwischen auch in einem 12-seitigen Ergebnispapier: https://www.bundesregierung.de/resource/blob/…schuss-data.pdf
Zum Thema Steuern heißt es darin im Wortlaut:
ZitatAlles anzeigenDie Koalition entlastet die Bürgerinnen und Bürger zum 1. Januar 2027 bei der Einkommensteuer. Die Entlastungswirkung wird erzielt durch eine Anhebung des Grundfreibetrages, die Anhebung des Kinderfreibetrages, die Erhöhung des Kindergeldes, eine Anhebung des Arbeitnehmerpauschbetrages und ein Abflachen der zweiten Progressionszone, die mit einer Rechtsverschiebung des Spitzensteuersatzes einhergeht. Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, liegt der Fokus damit auf mittleren und geringen Einkommen. Die Entlastung ist so ausgestaltet, dass sie für Familien mit Kindern am stärksten wirkt; damit erleichtert die Koalition gezielt den Alltag von Familien.
In voller Wirkung ab 2028 kann eine berufstätige Familie mit zwei Kindern und einem zu versteuernden Gesamteinkommen von 60.000 Euro gegenüber heute um mehr als 600 Euro jährlich entlastet werden. Das Entlastungsvolumen der Reform beläuft sich auf insgesamt ca. 10 Milliarden Euro pro Jahr.Die Steuerausfälle von Ländern und Kommunen, die über die verfassungsrechtlich vorgeschriebene Erhöhung des Grundfreibetrages und des Kinderfreibetrages respektive des Kindergeldes hinausgehen, wird der Bund ausgleichen, abzüglich der Einnahmeverbesserungen für Länder und Kommunen aus den steuerlichen Maßnahmen.
Die Gegenfinanzierung erfolgt vor allem über eine Veränderung der „Reichensteuer“ in folgender Form: ab einem zu versteuernden Einkommen von 250.000 EUR in Höhe von 45% und ab einem zu versteuernden Einkommen von 280.000 EUR in Höhe von 47%.
Der Pauschalsteuersatz bei den sogenannten Mini-Jobs wird von zwei auf fünf Prozent angehoben.
In den Jahren 2027 und 2028 wird eine Gewinnabführung in Höhe von jeweils 500 Millionen EUR bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau vorgenommen.
Die steuerliche Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen wird von 20% auf 15% (d.h. von bis zu 1.200 EUR auf bis zu 900 EUR pro Jahr) reduziert.