Verstehe nicht, warum zur Betrachtung des Grundgehalts nicht auch die großzügigen Möglichkeiten für Beihilferegelungen und die Unkündbarkeit miteingerechnet werden. Das ist viel wert, hab das bei einer Kollegin mitbekommen.
Nimmt man die Unkündbarkeit weg, bleibt eben der Kündigungsschutz nach TvÖD, der (was die eigentliche Frechheit ist) für Wessis schon sehr weit geht (40 Jahre alt, 15 Jahre im öD, dann ist auch der Angestellte unkündbar, sofern er nicht in Ostdeutschland arbeitet). Aber ja, das lasse ich als (wegen TVöD, aber auch KschG real doch eher kleineren) Vorteil noch gelten.
Beihilferegelungen sind praktisch allen Änderungen der GKV recht zeitnah gefolgt. Da bin ich mal gespannt wie sich das in naher Zukunft entwickelt. Es ist eine falsche und etwas seltsame Annahme, dass die selben Gesetzgeber, die die Beschäftigten nur noch ärgern, gleichzeitig den Beamten ständig den Hintern pudern würden. Vielleicht den Ministerialbeamten mit B-Besoldung noch eher, bzw. die merken dann die Einschränkungen nicht so wie eine/r mit A9 oder A13. Gespart wird auch da. Siehe Besoldungsurteile...
Zur Beihilfe: aktuell bleibe ich auf den ersten 300 Euro im Jahr sitzen (Kostendämpfungspauschale genannt), bekomme eine Erstattung in 6 Wochen nach Antragseingang und hab bei der PKV einen "Beihilfeergänzungstarif" abgeschlossen, weil ich die Ansicht der Versicherung teile, dass die Beihilfe doch nicht so das großzügigste der Welt ist. Auch nicht, wenn man auf das Angebot des Gesetzgebers reingefallen ist, für Wahlleistungen einen monatlichen Beitrag zu zahlen. Jede Wette, dass für diesen Beihilfeergänzungstarif bald deutliche Leistungs- und Beitragsänderungen anstehen.
Wenn die Kollegin diesen ganzen Zauber so nicht hat, bitte verrate wohin man sich dafür versetzen lassen muss.