Mitarbeiteraktien Halten oder Verkaufen? Bitte um Rat

  • Ich habe 2012, 2013 und 2016 Mitarbeiteraktien gekauft (Airbus Deutschland, ESOP, Free Plan, Matching Shares; Austritt aus dem Unternehmen 2017). Da ich nun noch bummelige 10 Jahre bis zur Regelaltersrente habe (gesetzl. Stand heute), möchte ich meine Finanzen vereinfachen (KISS). Daher überlege ich, die Aktien (Wert Stand heute 8757€) abzustoßen. Doch hier bin ich mir unsicher:

    - ist es evtl. sinnvoller, die Aktien nach Renteneintritt zu verkaufen (niedrigerer persönlicher Steuersatz)? - momentan befindet sich das Depot bei der Societé Generale in Frankreich (vom Arbeitgeber so eingerichtet). Würde gern ein Depot hier in Deutschland führen – sinnvoll oder egal? - was muss ich aus steuerlicher Sicht beachten bzw. wieviel Steuern fallen bei einem Verkauf an? Kann jemand einen guten Rechner hierzu empfehlen?

    Meine weitere finanzielle Situation: Tagesgeldkonto (5stelliger Betrag), war für Hauskauf gedacht, der Plan wurde nun ad acta gelegt. Betrag soll in World-ETF (habe mich noch nicht konkret entschieden, bin auf der Zielgeraden) überführt werden, Notgroschen gut gefüllt. Einkommen (über Beitragsbemessungsgrenze) und Arbeitsplatz sicher. Verheiratet, keine Kinder, Mieter.

    Ich habe mich damals nicht weiter mit dem Thema beschäftigt und stehe der Materie nun völlig ahnungslos gegenüber. Wie die meisten Kollegen. Daher bin ich für Infos und Rat sehr dankbar. Und Ja: ich muss mir den Vorwurf, dass man nichts abschließt, was man nicht versteht, ans Revers heften. Aber das möchte ich nun ändern.

    Einen schönen Rest-Sonntag

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  • Wenn du sie nach Renteneintritt verkaufst, auch.

    Insofern würde ich das sofort machen.

    Ist natürlich falsch, weil in diesem Fall theoretisch wegen der Günstigerprüfung eine gewisse Rückerstattung nach der Einkommensteuererklärung kommen kann.
    Ich würde unabhängig davon jetzt einfach verkaufen und den Betrag in einen Welt-ETF stecken.

  • Ist natürlich falsch, weil in diesem Fall theoretisch wegen der Günstigerprüfung eine gewisse Rückerstattung nach der Einkommensteuererklärung kommen kann.
    Ich würde unabhängig davon jetzt einfach verkaufen und den Betrag in einen Welt-ETF stecken.

    Ja, ich habe meinen Kommentar umgeworfen ;)

    Aber die Abgeltungssteuer ist dieselbe? Dann habe ich es doch verstanden.

  • Zu Depot/Mitarbeiteraktien in Frankreich kann ich nichts sagen. Es wundert mich eher, dass diese dort nach Austritt aus der Firma weiter für Dich verwaltet werden. Ich habe mich damals, weil ich mich nicht drum kümmern wollte, gegen Mitarbeiteraktien (bei mir in CH verwaltet) entschieden.

    Die Google-KI meint, dass der Verkauf über das "Mitarbeiter-Portal unter dem Equiniti ESP Portal" oder ein landesspezifisches Portal erfolgt. Hast Du auf sowas noch Zugriff?

    Am Ende musst Du aber sowieso die Steuern zahlen und ggf. den Aufwand treiben, sie in F zu verkaufen (oder in Dein Depot zu überführen, falls möglich).

    Zusammen mit der Aussage "möchte ich meine Finanzen vereinfachen" würde ich mich daher direkt drum kümmern anstatt das erst auf den Rentenbeginn zu verschieben.

    Ob Du in der Rente wirklich bei weniger wie 26,375% Steuern (inkl. Verkaufsgewinn) liegen wirst, musst Du wohl selber ausrechnen. Das hängt ja nicht nur von Deiner Rente ab (ggf. inkl. 1-2 BAVs). Klar kannst Du, wenn Du nur knapp darunter liegst, auch über ein paar Jahre verkaufen und auf entsprechende Kursverläufe spekulieren. MIt KISS hat das für mich aber nichts zu tun.

    Wie die meisten Kollegen.

    Du hast also noch Kontakt zu Deinen früheren Kollegen, aber niemand von ihnen hat sich damals informiert, wie er irgendwann an die Aktien kommt?

  • Wird das nicht immer gleich versteuert?

    Die Aktien liegen in einem Art Sammeldepot in Frankreich. Damit könnte F durchaus noch ein Wörtchen mitreden beim Verkauf.

    Dazu meint Google noch (mag aber KI-Seitig falsch haluziniert sein) dass es ggf. Steuervorteile bime Kauf gab, die heute aber verjährt sind (im Sinne einer Rückzahlung, da länger wie 5 Jahre gehalten).

    Was bisher mit den Dividenden geschieht, weiss auch nur Alabama. Ggf. ist auch dafür bereits heute mehr Aufwand nötig wie bei Dividenden in D. Ich habe mich um Auslandsdepots nie gekümmert, der damalige Aufwand mit den Dividenden aus CH hat mich abgeschreckt, auch wenn das in CH mittlerweile besser geworden sein soll.

  • - ist es evtl. sinnvoller, die Aktien nach Renteneintritt zu verkaufen (niedrigerer persönlicher Steuersatz)?

    Die viel spannendere Frage ist doch, was du genau erwartest. Ein schneller Blick auf den Chart zeigt mir, dass Airbus die letzten Jahre recht gut lief...ob du dann die nächsten 10 Jahre mit einer Firma den Markt deutlich schlägst?

    Ich würde an der Stelle tendenziell Klarschiff machen. Selbst wenn dein persönlicher Steuersatz unterhalb der Abgeltungssteuer liegt, wie viele Prozentpunkte werden das sein? Wie wiegst du das gegen das Risiko, dass deine Aktien die nächsten Jahre schlechter als der Markt abschneiden?

  • Wenn ich mich recht entsinne war es bei meiner Schwester möglich französische Mitarbeiteraktien in ein deutsches Depot umzuziehen und anschließend in Deutschland zu verkaufen. Grundsätzlich machen die Dividenden von französischen Aktien wenig Freude wegen der Quellensteuer. Möglicherweise müsstest Du die bereits jetzt jedes Jahr Deine erhaltenen Dividenden per Einkommensteuererklärung deklarieren, denn Deine französische Bank wird die Kapitalertragssteuer für Dich nicht abführen. Alleine schon um diesen bürokratischen Akt loszuwerden, würde ich mich eher zeitnah davon trennen.

  • Da gibt es scheinbar einen Unterschied zwischen D und F.

    Was wiederum vom konkreten Depotanbieter und dessen Verrechnung abhängt. Wenn er "falsch" rechnet, muss man halt den Aufwand über ein passendes Franz. Formular treiben und hoffen, dass Frankreich sowas auch zeitnah umsetzt.

    Das kann man sich hier alles durchlesen, wenn man den KI-Angaben auf Google nicht traut:
    https://www.finanztip.de/indexfonds-etf/quellensteuer/

  • Bei Mitarbeiterprogrammen informiert der Arbeitgeber ausführlich und kompetent über alle Voraussetzungen und Fachfragen.

    Völlig korrekt. Nur mit dem Ausscheiden und eventuellen Umstrukturierungen beim ehemaligen Arbeitgeber etc. kann das alles recht spannend werden. Aktiengesellschaften können sich splitten oder fusionieren und sogar ihren Firmensitz verlegen. Nicht dass es nicht zu schaffen wäre, aber auf so einem Weg gehen immer Details verloren in der Wissenskette.

    Ich würde auf jeden Fall auch zum Aufräumen tendieren, weil man nie weiß wie sich das zukünftig entwickelt und um große Beträge geht es sicher nicht.

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