GRV ungleich Investment

  • Da stimme ich dir absolut zu. Hieße aber auch, man würde ernsthaft versuchen, 62jährige zu vermitteln, was nicht getan wird.

    Das spart doch massiv Kosten ein. Zum einen liegt die Rente unter dem Arbeitslosengeld, und in diesem Alter gibt es dann auch noch Abschläge.

    Dass die Rente immer unter dem Arbeitslosengeld liegt, ist nicht zwingend gesagt.

    Wenn Du die Abschläge so weit erhöhst, dass es Geld spart, dann laufen die Kosten beim Sozialamt auf.

    Aber nett, dass die Regelungen der 80er und 90er, die uns die Probleme beschert haben, recycelt werden sollen. :rolleyes:

  • Wer vermittelt die 62jährigen nicht? Die Bundesagentur für Arbeit? Eine Behörde? Ein Amt? (Ex Arbeitsamt) Auf jedem Fall eine staatliche Organisation?

    Es ist ein offenes Geheimnis, dass das Arbeitsamt da - sagen wir das mal ganz salopp- nicht die größten Bemühungen zeigt. Ich kenne Fälle, da wurde wortwörtlich gesagt "Keine Sorge, wir lassen sie in Ruhe".

    Taxation is not charity. It is not voluntary. As we shrink the state and make government smaller, we will find that more and more people are able to take care of themselves.

    Grover Norquist

  • *hüstel* Familienversicherung

    Es ist ja weitgehend bekannt, dass du gerne über die aktuellen gesetzlichen Sozialversicherungen herzlichst. Hier geht es aber um die GRV - wo bitte gibt es da eine Familienversicherung?

    Wenn meine Frau nicht arbeitet, zahlt sie nichts in ihre Rente ein. Somit erwirbt sie auch keinen Rentenanspruch (von Erziehungszeiten abgesehen), lediglich der Anspruch auf Witwenrente besteht. Und meine Kinder haben erst Recht nichts davon, dass ich in die GRV einzahlen, sondern müssen später (auf Grund des Umlagesysteme) das Geld für meine Rente zahlen. Lediglich der Anspruch auf Waisenrente bleibt, wird aber natürlich von Jahr zu Jahr geringer und ich hoffe nicht, dass meine Kinder diesen irgendwann geltend machen müssen.

  • Heute nutzen wir zunehmend 'die Cloud'. Ständig gibt es neue halbgare Funktionen. Teilweise gewöhnt man sich gerade an Funktionen/Tools, da werden Sie auch schon wieder abgekündigt/eingestellt.

    Aber das hat doch weder mit Alter noch mit Qualifikation zu tun. Es nervt mich als Software Entwickler mit 38 Jahren genauso, wenn alle halbes Jahr ein neues Tool kommt, wenn ich mich jeden Monat auf eine neue UI umstellen muss, das Jira mal wieder seine Arbeit verweigert oder "Atlassian Intelligence" durchgedrückt wird. Genau wie ich davon genervt bin, dass bei uns die Geschäftsführung der Schnapsidee verfallen ist, dass wir mehr KI nutzen sollen, sich aber natürlich keine Mühe macht, das systematisch aufzuziehen sondern einfach eine Mail mit einer handvoll Microsoft-Webinare über den Zaun wirft und kommentiert, dass man sich bei Interesse anmelden soll...

    Vielleicht ist das auch beginnender Altersstarrsinn, aber nicht alles Neue ist automatisch besser. Und ich bin jetzt von meiner Rente etwa 30 Jahre entfernt, also so weit wie von 1995! Die Älteren haben diese Schweinezyklen halt schon zigmal erlebt und sehen jetzt vollkommen zurecht die Probleme.

  • Hier geht es aber um die GRV - wo bitte gibt es da eine Familienversicherung?

    Die Grundaussage war, dass es doch nicht sein kann, dass die Sozialversicherung Leistungen ohne Beiträge bezahlt. Komischerweise wird das bei der Familienversicherung anders gesehen.

    Taxation is not charity. It is not voluntary. As we shrink the state and make government smaller, we will find that more and more people are able to take care of themselves.

    Grover Norquist

  • Ich finde es richtig, dass es Sozialleistungen gibt, die ohne Beiträge geleistet werden, allerdings fände ich es besser, wenn die zwei Themen getrennt werden. Zum einen die Beiträge für die eigenen Leistungen und getrennt davon, die zusätzlichen Sozialleistungen.

    Wahrscheinlich - ohne weitere Prüfung - sind die fremden Leistungen größer als die Zuschüsse des Staates. Diese zusätzlichen Leistungen wären dann von allen Steuerzahlern zu leisten und es wäre sichtbar, dass es zusätzliche Leistungen sind, die sich der Staat im Rahmen der Umverteilung erlaubt.

  • Zu den versicherungsfremden Leistungen in der GRV (wobei diese nicht abschließend geklärt sind und in Diskussion stehen) gehört m. E. auch auf den Prüfstand die reguläre Rentenerhöhung für beitragslose Anrechnungszeiten.

    Die Rentenerhöhung in der GRV bemisst sich nach produktiven Werten, den Lohnsteigerungen und dem Nachhaltigkeitsfaktor anhand der Anzahl der Beitragszahlenden.

    Dass diese produktiven Werte für eine Rentenerhöhung auf produktive Beitragszeiten angewendet werden ist gerecht, aber auch auf beitragslose Anrechnungszeiten?


    Die GRV hat u. a. die Funktion der sozialen Fürsorge und des sozialen Ausgleichs - das unterscheidet sie von privaten Versicherungen.

    Vielleicht kommt sie dieser Funktion schon durch Anrechnungszeiten nach.

    Private Versicherungen kennen solche produktiven Erhöhungen nicht, und auch Betriebsrenten werden nach dem BetriebsrentenG nach „billigem Ermessen“ erhöht (regelmäßig 1%).

    Wenn eine transparente Trennung von Beitragszeiten und beitragslosen Zeiten (GRV/Steuermittel) für die GRV das Ziel wäre, dann gehörte die Trennung der Rentenerhöhung nach Beitragszeiten (GRV) und Anrechnungszeiten (z.B. Ermessen wie bei Betriebsrenten, in diesem Fall auch nach verfügbaren Steuermitteln) stringent dazu.

    Ich weiß nicht, ob das hier schon diskutiert wurde, wäre aber auch etwas für die Reformliste.

  • Meines Erachtens sollte man aufhören zu suchen, wo man überall was findet was man nicht als Rentenleistung anerkennen sollte. Wichtiger ist wohl zu schauen wer für was einzahlt, die Bemessungsgrenze wäre für mich so ein Fall. Warum sollen Leute mit wenig Einkommen den vollen Prozentsatz einzahlen und gut verdienende nicht, um mal einen Fall zu nennen.

  • Ich beziehe mich auf die versicherungsfremden, nicht beitragsgedeckten Leistungen, wie sie hier im Bericht des Bundesrechnungshofes näher benannt werden:

    https://www.bundesrechnungshof.de/SharedDocs/Downloads/DE/Berichte/2023/hauptband-2023/09-volltext.pdf?__blob=publicationFile&v=4


    Stichworte: Bundeszuschüsse, mehr Transparenz, gesellschaftlicher Diskurs, der auch in Fragen der Rentenversicherung stattfinden darf.


    Soll heißen, wenn mehr Transparenz zu Leistungen/Versicherungsbeiträgen/Steuerzuschüssen erreicht werden soll, wie hier auch tw diskutiert, gehört konsequenterweise der Umgang mit produktiv-basierten Rentenerhöhungen bei nicht beitragsgedeckten Leistungen zur Prüfpalette der Reformmassnahmen.

    Die Zeiten, insbesondere Zeiten der Pflichtbeiträge, werden erfasst. Es ergäbe sich theoretisch in einem Bescheid eine Aufteilung der Entgeltpunkte mit zwei unterschiedlichen Arten der Rentenanpassung (wenn eine Erhöhung errechnet / beschlossen wird).

  • Meines Erachtens sollte man aufhören zu suchen, wo man überall was findet was man nicht als Rentenleistung anerkennen sollte. Wichtiger ist wohl zu schauen wer für was einzahlt, die Bemessungsgrenze wäre für mich so ein Fall. Warum sollen Leute mit wenig Einkommen den vollen Prozentsatz einzahlen und gut verdienende nicht, um mal einen Fall zu nennen.

    Das löst doch kein Problem, es verschiebt nur. Aus höheren Beiträgen entstehen höhere Ansprüche.

  • Meines Erachtens sollte man aufhören zu suchen, wo man überall was findet was man nicht als Rentenleistung anerkennen sollte. Wichtiger ist wohl zu schauen wer für was einzahlt, die Bemessungsgrenze wäre für mich so ein Fall. Warum sollen Leute mit wenig Einkommen den vollen Prozentsatz einzahlen und gut verdienende nicht, um mal einen Fall zu nennen.

    Das würde wohl nicht wenige freuen, weil dann höhere Rentenansprüche aufgebaut werden, zu deren Beiträgen die Arbeitgeber den hälftigen Anteil tragen (müssten).

    Es ist eine Sozialversicherung - die BBG sollte/soll eine ausreichende Absicherung darstellen. Nicht mehr.