GRV ungleich Investment

KI-Zusammenfassung

: Ist die gesetzliche Rentenversicherung eine schlechte Geldanlage, oder ist sie vor allem Schutz gegen Langlebigkeit und andere Risiken? Anlass ist der Vergleich mit ETF-Anlagen, besonders bei freiwilligen Beiträgen, Nachzahlungen und Sonderzahlungen.

Ist die gesetzliche Rentenversicherung eine schlechte Geldanlage, oder ist sie vor allem Schutz gegen Langlebigkeit und andere Risiken? Anlass ist der Vergleich mit ETF-Anlagen, besonders bei freiwilligen Beiträgen, Nachzahlungen und Sonderzahlungen.

  • Mehrere Beiträge betonen die Risikoabsicherung der GRV, während andere freiwillige Einzahlungen als Geldanlage neben Rürup, privaten Rentenversicherungen oder ETFs einordnen.
  • Aus der Community kommen praktische Hinweise zu Nachzahlungen für Ausbildungszeiten bis 45, Ausgleichszahlungen ab 50, Steuerwirkung, Rentenbeginn und ausführlicher Rentenauskunft.
  • Ein klarer Konsens zur GRV als gute oder schlechte Anlage entsteht nicht, aber mehrere Beiträge sehen private Kapitalanlagen eher als Ergänzung zur lebenslangen Basisrente.

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  • Ich glaube das Thema hast du nicht ganz durchdacht. Wenn die Abfindung keinen Vorteil bringt, wird auch keiner mehr gegen Abfindung gehen. Stattdessen wird jeder betriebsbedingt gekündigt werden müssen, mit allen Komplikationen. Und am Ende hat der gekündigte AN weniger Geld in der Tasche.

    Doch, gut durchdacht, eine Abfindung soll ja eben keinen Vorteil bringen, mit der aktuellen Regelung profitieren zwei Parteien (AG und AN) davon, die Allgemeinheit darf es ausbaden. Dann müssen sich zukünftig Arbeitsgerichte damit beschäftigen ob Kündigungen rechtens sind und Abfindungen festlegen, einfach auf kosten der Allgemeinheit und gut gesalbt in den Ruhestand verschwinden kann auch nicht im Sinne des Erfinders liegen.

  • Eine Abfindung kauft das Recht auf eine Kündigungsschutzklage ab nicht mehr und nicht weniger.

    Im Mittelstand sind diese Abfindungen teilweise auch recht überschaubar mit üblichem Faktor 0,5. Nicht jeder ist bei Daimler oder VW und schöpft aus dem Vollen.

  • Doch, gut durchdacht, eine Abfindung soll ja eben keinen Vorteil bringen, mit der aktuellen Regelung profitieren zwei Parteien (AG und AN) davon, die Allgemeinheit darf es ausbaden. Dann müssen sich zukünftig Arbeitsgerichte damit beschäftigen ob Kündigungen rechtens sind und Abfindungen festlegen, einfach auf kosten der Allgemeinheit und gut gesalbt in den Ruhestand verschwinden kann auch nicht im Sinne des Erfinders liegen.

    Arbeitsgerichte sind an vorderster Front für Abfindungen zuständig, besuche einfach mal eins in deiner Nähe. Bei fast jedem Prozess, in dem es um Konflikte zwischen AG und AN geht, läuft es auf eine Abfindung hinaus, das Gericht ist dann eher Vermittler über die Höhe der Zahlung. Wenn ein Arbeitgeber, freiwillig oder gerichtlich verpflichtet wird, eine Abfindung zuzahlen, wo leidet da die Allgemeinheit? Das Geld wird vom AG überwiesen, der Arbeitnehmer muss es versteuern und bekommt sehr häufig eine Sperre beim ALG. Eine Abfindung ist weiterhin von Betriebsjahren abhängig und ich kenne keine Zahlung die grundlos und freiwillig geleistet wird. Entweder ist ein Personalabbau oder das gestörte Verhältnis ausschlaggebend.

  • Arbeitsgerichte sind an vorderster Front für Abfindungen zuständig, besuche einfach mal eins in deiner Nähe. Bei fast jedem Prozess, in dem es um Konflikte zwischen AG und AN geht, läuft es auf eine Abfindung hinaus, das Gericht ist dann eher Vermittler über die Höhe der Zahlung. Wenn ein Arbeitgeber, freiwillig oder gerichtlich verpflichtet wird, eine Abfindung zuzahlen, wo leidet da die Allgemeinheit? Das Geld wird vom AG überwiesen, der Arbeitnehmer muss es versteuern und bekommt sehr häufig eine Sperre beim ALG. Eine Abfindung ist weiterhin von Betriebsjahren abhängig und ich kenne keine Zahlung die grundlos und freiwillig geleistet wird. Entweder ist ein Personalabbau oder das gestörte Verhältnis ausschlaggebend.

    Es geht darum das das Abfindungsgeld mit dem ALG verrechnet wird, warum soll ich den den noch finanziell belohnen wenn diese Person dann zusätzlich bis zum Ruhestand ALG für 2 Jahre bezieht, hätte diese Person regulär weiter gearbeitet gäbe es ja auch keinen fetten Bonus on Top, nur das Gehalt bis zum Ruhestand. Und ja, diese "Goodies" bezahlt die Allgemeinheit durch das ALG.

  • Statt Abfindung wäre ja auch eine Freistellung mit Bezügen denkbar.

    Abfindung als Wertguthaben (Wäre ja ein virtuelles Arbeitsverhältnis ohne dass man noch in den Büchern des alten Arbeitgebers steckt.) klingt für viele Fälle (insbesondere kurz vor der Rente) ganz passend.

    Mit Wertguthaben wären wir auch wieder näher am Thema "Rente"! ;)

  • Als ob der Merkur hier mitliest

    Dann wäre der Artikel besser...

    "Das bedeutet: Selbst wer nach seinem Ausscheiden mehrere Hunderttausend Euro auf dem Konto hat, kann Arbeitslosengeld I erhalten."

    Natürlich kann er das.

    Die entscheidende Frage ist doch nicht, ob der Kontostand eine Auswirkung auf das ALG 1 hat (eindeutig nein), sondern ob es gewünscht ist, trotz einer Abfindung ALG 1 erhalten zu können.

  • 650k?

    Das scheint eine Parallelwelt zu sein, der letzte Sozialplan, den ich lesen durfte hatte einen deutlich fünfstelligen Deckel und dieser wurde nur von wenigen erreicht.

    Meist gibt es noch Möglichkeiten über eine Transfergesellschaft, wenn man noch nicht zu renten nah ist.

  • Statt Abfindung wäre ja auch eine Freistellung mit Bezügen denkbar.

    So einen Fall haben wir gerade im Bekanntenkreis. Hier wurde nach etwas Verhandlung die angebotene Abfindung in eine bezahlte Freistellung bis zur Rente gewandelt.
    Für den Arbeitgeber ist dabei natürlich das Problem, dass der Mitarbeiter weiter im Headcount auftaucht. Macht nicht jeder Arbeitgeber gern.

    Und man sollte dabei als Arbeitnehmer berücksichtigen, dass es im Fall einer zwischenzeitlichen Insolvenz der Arbeitgebers auch ganz blöd enden kann. Dann steht man ggf. ohne Job und Abfindung da.

  • 650k?

    Das scheint eine Parallelwelt zu sein, der letzte Sozialplan, den ich lesen durfte hatte einen deutlich fünfstelligen Deckel und dieser wurde nur von wenigen erreicht.

    Sind sicherlich Einzelfälle. 2000 als ich mit Abfindung aus einem Konzern ausgeschieden bin, wurde einem altgedienten Kollegen eine Summe von 280.000 DM gezahlt.
    Ein paar Monate später haben Sie den Kollegen dann zurück geholt, weil er der einzige Mitarbeiter mit sehr speziellem Wissen war. :D

  • Dann wäre der Artikel besser...

    "Das bedeutet: Selbst wer nach seinem Ausscheiden mehrere Hunderttausend Euro auf dem Konto hat, kann Arbeitslosengeld I erhalten."

    Natürlich kann er das.

    Die entscheidende Frage ist doch nicht, ob der Kontostand eine Auswirkung auf das ALG 1 hat (eindeutig nein), sondern ob es gewünscht ist, trotz einer Abfindung ALG 1 erhalten zu können.

    Danke, du hast es wenigstens verstanden was ich geschrieben habe.

  • Es gibt gravierende Unterschiede, habe selbst vor zehn Jahren mal eine Abfindung erhalten, die deutlich höher war als mir heute begegnet. Einen neuen Job brauchte ich trotzdem und es ist gerade mit zunehmendem Alter nicht leicht. Oft müssen dann Abstriche beim Gehalt gemacht werden.

    Hier wird mit Extrembeispielen eine Neid Debatte befeuert.

  • So einen Fall haben wir gerade im Bekanntenkreis. Hier wurde nach etwas Verhandlung die angebotene Abfindung in eine bezahlte Freistellung bis zur Rente gewandelt.
    Für den Arbeitgeber ist dabei natürlich das Problem, dass der Mitarbeiter weiter im Headcount auftaucht. Macht nicht jeder Arbeitgeber gern.

    Und man sollte dabei als Arbeitnehmer berücksichtigen, dass es im Fall einer zwischenzeitlichen Insolvenz der Arbeitgebers auch ganz blöd enden kann. Dann steht man ggf. ohne Job und Abfindung da.

    Deswegen ja Wertguthaben an die DRV Bund übertragen und der AG ist aus der Gleichung verschwunden.

  • Hier wird mit Extrembeispielen eine Neid Debatte befeuert.

    Vollkommen korrekt. Wenn ich nur 2 Jahre überbrücken muss, dann kann ich in ALG I gehen. Aber was, wenn ich den Job mit 60 verliere? Dann müsste ich noch 7 Jahre überbrücken. Da ist eine Abfindung in 6 stelliger Höhe aber das minimum um die finanziellen Verluste auch nur annähernd auszugleichen.

  • Es mag ja Fälle geben, wo beide Seiten zufrieden aus der Sache rausgehen und auch die Sozialsysteme noch ausgenutzt werden. Die Fälle die ich zu meiner Zeit im Betriebsrat begleiten musste sahen allerdings ganz anders aus, mich stört hier die Verallgemeinerung, für mich als Arbeitnehmervertreter war jeder zusätzliche Euro bei einer Abfindung wichtig, allein die psychische Belastung der betroffenen Kollegen war immer sehr hoch und auch nicht mit Geld auszugleichen. Zumal auch noch ein nicht unwesentlicher Teil an den Fiskus überwiesen werden muss.

  • Vollkommen korrekt. Wenn ich nur 2 Jahre überbrücken muss, dann kann ich in ALG I gehen. Aber was, wenn ich den Job mit 60 verliere? Dann müsste ich noch 7 Jahre überbrücken. Da ist eine Abfindung in 6 stelliger Höhe aber das minimum um die finanziellen Verluste auch nur annähernd auszugleichen.

    Wenn du den Job mit 60 verlierst, hast du Anspruch auf 2 Jahre ALG1, als bis 62. Hast du dann 35 Versicherungsjahre auf der Uhr, kannst du ein bis zwei Jahre später Altersrente mit Abschlägen beantragen. Also sind in diesem Fall nicht 7, sondern nur maximal 2 Jahre zu überbrücken. Das ist machbar.

    Ein echtes Problem haben Leute, die mit Anfang oder Mitte 50 aus dem Job gedrängt werden. Nicht jedes Unternehmen zahlt solch hohe Abfindungen wie BMW. Einen vergleichbaren Job in dem Alter zu finden, ist sehr schwierig. Und eine normale Abfindung reicht in der Regel gerade mal, um ein bis zwei Jahre zu überbrücken.

  • Warum Neiddebatte, man gönnt mir mein Ruhestand mit 65 in ein paar Jahren ja auch nicht, trotz dann mehr als 48 Jahren Vollzeitbeschäftigung, da wird ja gebrüllt du fauler Handwerker sollst noch zwei Jahre dranhängen, das ist alles o.K., wenn aber jemand zwei Jahre vor Rentenbeginn seine Abfindung angerechnet bekommen soll ist das eine Neiddebatte, eure Logik würfelt ihr wohl auch jeden morgen.

  • Wenn du den Job mit 60 verlierst, hast du Anspruch auf 2 Jahre ALG1, als bis 62. Hast du dann 35 Versicherungsjahre auf der Uhr, kannst du ein bis zwei Jahre später Altersrente mit Abschlägen beantragen. Also sind in diesem Fall nicht 7, sondern nur maximal 2 Jahre zu überbrücken. Das ist machbar.

    Hast du das mal ausgerechnet? 2 Jahre ALG I statt 100% Gehalt; 3-4 Jahre eher in Rente mit dann 10-14% Abschlägen auf eine Rente in die eh shcon weniger Beiträge eingezahlt wurden und dann noch 1-2 Jahre als Flaschensammler überbrücken? Oder wie? Da fehlen Dir bei einem guten Gehalt am Ende locker 100.000€ in der Kasse.

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