Frau mit Kinderwagen und Aktentasche
Bild: sorbetto / GettyImages [Bearbeitung Finanztip]

Sogenannte Sonderausgaben können Deine Einkommensteuer erheblich senken. Gemeint sind mit dem Fachbegriff bestimmte Kosten der „privaten Lebensführung“. Der Fiskus listet eine Reihe an Posten auf, die er als Sonderausgaben anerkennt (§ 10 EStG). Sie gehören in vielen Fällen in die Anlage Sonderausgaben Deiner Steuererklärung.

Hier sind die wichtigsten Punkte:

1. Spenden

Spenden an gemeinnützige Organisationen kannst Du von der Steuer absetzen. Besonders stark gefördert werden Parteispenden. Für Einzelspenden bis 200 Euro reicht für das Jahr 2020 der vereinfachte Nachweis, etwa per Kontoauszug. Ab dem Steuerjahr 2021 gilt das sogar für Spenden bis 300 Euro. Bei höheren Beträgen benötigst Du eine Zuwendungsbestätigung.

Bis zu 20 Prozent Deiner Einkünfte akzeptiert das Finanzamt sofort. Spendest Du mehr, kannst Du den Restbetrag in den Folgejahren als Spendenvortrag nutzen.

2. Kirchensteuer

Auch Kirchensteuer und Kirchgeld zählen zu den Sonderausgaben. Sie werden vollständig abgezogen.

3. Berufsausbildungskosten

Bis zu 6.000 Euro Kosten für die Berufsausbildung, zum Beispiel im Rahmen eines Studiums, sind absetzbar.

4. Unterhalt

Für Unterhaltszahlungen an Ex-Partner gibt es steuerlich zwei Möglichkeiten: ein Abzug als außergewöhnliche Belastungen oder als Sonderausgaben. Als Sonderausgaben, mit dem sogenannten Realsplitting, sind höhere Kosten absetzbar: bis zu 13.805 Euro – und zusätzlich die übernommenen Basisbeiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung.

Allerdings muss Dein(e) Ex auf der Anlage U zustimmen, weil er oder sie den Unterhalt versteuern muss. Dein(e) Ex kann verlangen, dass Du den Steuernachteil ausgleichst.

5. Kinderbetreuung

Die Gebühren für die Kita oder sonstige Betreuung Deiner Kinder unter 14 Jahren sind als Kinderbetreuungskosten absetzbar. Je Kind sind bis zu 4.000 Euro drin, das sind zwei Drittel vom Höchstbetrag von 6.000 Euro. Dazu benötigst Du für jedes Kind eine Anlage Kind.

In dieser Anlage musst Du das im Jahr 2020 erhaltene Kindergeld (inklusive 300 Euro Corona-Kinderbonus) eintragen. Ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag vorteilhafter ist, ermittelt das Finanzamt für Dich.

Alleinerziehende bekommen unter bestimmten Voraussetzungen einen Freibetrag. Der Fiskus hat diesen Entlastungsbetrag Mitte 2020 auf 4.008 Euro erhöht. In der Steuerklasse II wird er beim Lohnsteuerabzug durch den Arbeitgeber normalerweise berücksichtigt. Andernfalls kannst Du das mit der Anlage Kind nachholen.

6. Schulgeld

Hast Du für den Schul- oder Internatsaufenthalt Deiner Kinder Schulgeld bezahlt? Bis zu 5.000 Euro im Jahr kannst Du für jedes Kind als Sonderausgaben geltend machen, und zwar auch in der Anlage Kind.

7. Versicherung für Krankheit und Pflege

Zumindest die Beiträge für eine Basisabsicherung in der Kranken- und Pflegeversicherung erkennt das Finanzamt in voller Höhe als Sonderausgaben an. Wenn Du ein Kind hast und dessen Krankenversicherung bezahlen musst, zählt das auch. Hast Du einen Anspruch auf Kindergeld, gehören die Aufwendungen in die Anlage Kind; falls nicht, dann in die Anlage Vorsorgeaufwand.

Hast Du als Arbeitnehmer weniger als 1.900 Euro eingetragen, dann kannst Du weitere Beiträge als „sonstige Vorsorgeaufwendungen“ absetzen, und zwar für folgende Versicherungen: Krankenzusatz, Arbeitslosen, Risikoleben, Unfall, Erwerbs- und Berufsunfähigkeit sowie Haftpflicht. Für Selbstständige, die (freiwillig) gesetzlich oder privat versichert sind, liegt der Höchstbeitrag bei 2.800 Euro.

8. Rentenversicherung

In die Anlage Vorsorgeaufwand gehören auch Deine Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, die Du Deiner Lohnsteuerbescheinigung entnimmst. Eine Steuersoftware, die die vorausgefüllte Steuererklärung unterstützt, trägt das automatisch ein. Alle unsere Empfehlungen für Software tun das.

9. Riester-Rente

Neben den Zulagen, die es für einen Riester-Vertrag gibt, ist für Besserverdienende eine Steuerersparnis von mehreren Hundert Euro drin. Dazu musst Du die Anlage AV ausfüllen. Das Finanzamt zieht zwar im Steuerbescheid die Zulagen ab, es verbleibt aber ein Steuer-Guthaben.

10. Rürup-Rente

Insbesondere für Selbständige sind Einzahlungen in einen Rürup-Vertrag ein guter Hebel, um Steuern zu sparen (Anlage Vorsorgeaufwand). Für 2020 berücksichtigt das Finanzamt 90 Prozent von maximal 25.046 Euro, also bis zu 22.541 Euro.

Wichtig: Für diese Höchstgrenzen zählen sowohl Deine Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung (siehe Punkt 8) als auch der Rürup-Vertrag. Für zusammenveranlagte Ehepaare gilt der doppelte Höchstbetrag.

11. Wohnen im sanierten Denkmal

Das Wohnen in einer denkmalgeschützten Immobilie fördert der Fiskus mit einer Denkmalabschreibung. Nutzt Du sie selbst, kannst Du über zehn Jahre bis zu 90 Prozent der Modernisierungskosten absetzen; vermietest Du sie, darfst Du sogar die gesamten Modernisierungskosten über zwölf Jahre abschreiben (Anlage FW).

Zum Ratgeber Sonderausgaben

 

Die Finanztip-Steuerserie:

1. Auftakt: Was Corona ändert – und die richtige Steuersoftware
2. Werbungskosten – absetzen, was Du zur Arbeit brauchst
3. Haushaltsnahe Dienste und Handwerker
4. Sonderausgaben absetzen – von Kinderbetreuung bis Spenden
5. Außergewöhnliche Belastungen – finanzielle Notlagen abmildern
6. Kapitalerträge – so setzt Du Deine Freibeträge richtig ein
7. So zahlst Du im Ruhestand weniger Steuern

 

 

Udo Reuß
Autor

Stand:

Udo Reuß war bis Sommer 2022 Steuer-Experte bei Finanztip. Zuvor hat der Diplom-Kaufmann mit Schwerpunkt Steuerrecht für verschiedene Wirtschafts- und Fachverlage wie Handelsblatt, F.A.Z.-Verlagsgruppe, Haufe-Lexware und Vogel Business Media geschrieben – 14 Jahre davon als Chefredakteur von Fachzeitschriften.

3 Kommentare

  1. Hallo ,
    unter dem Oberbegriff Finanztip – Steuerserie versuche ich einmal mein Anliegen einzu-
    ordnen und zwar habe ich ein Problem : von meinen Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversi-cherung wird zum überwiegeden Teil die sog. „Mütterrente“ verfassungswidrig finanziert
    und warum es in diesem sog. Sozial-und Rechtsstaat niemanden interessiert und warum diese Praxis , d.h. das Ausrauben von Beiträgen seit 2014 , rechtlich nicht angegriffen wird ?

    Freundliche Grüße

  2. Bezüglich des Arbeitszimmers kann ich Ihnen nicht zustimmen . Ich bin Rentnerin , habe Vermietung und Verpachtung , habe ein abgeschlossenes Arbeitszimmer und keinen anderen Platz , um die Arbeiten zu erledigen . In dem AZ stehen Computer, Aktenschränke , Büroschreibtisch, Schneidegerät und ein Radio – also kein Raum , in dem man sich freiwillig länger aufhält. Im Übrigen stehen mir insgesamt 200 qm Wohnraum zur Verfügung, sodaß ich nicht darauf angewiesen bin , gerade im Arbeitszimmer Radio zu hören . Das Finanzgericht hat dem Finanzamt zugestimmt, daß ich nur die 1.250,00 € ansetzen darf, obgleich ich mit Quittungen belegt, die Kosten des Az. genau ermittelt habe und Das Finanzamt vor 30 Jahren eine Besichtigung gemacht hat , um festzustellen, ob ich auch noch mehr Platz habe , um mich aufzuhalten. Dieses hat das Finanzamt bejaht und ich habe über 25 Jahre das Az voll absetzen können. Jetzt hieß es , ich wäre ja nicht 5 Stunden auf Dauer im Zimmer . Was man auch von einer Rentnerin nicht erwarten kann und außerdem kann ich die Arbeiten und ich sehe nicht ein , die nötigen Ordner etc. in meinem Wohnzimmer zu stapeln. Bitte ändern Sie daher ihre Auskunft . Das gilt nur für Berufstätige. Rentner haben keinen Anspruch auf Anerkennung der gesamten Kosten . Mit freundlichen Grüßen

  3. Toller Beitrag,
    der nochmal nützliche Tipps für die Steuererklärung mitgibt.

    Wie ist es den bei einer Betrieblichen Altersversorgung, kann man diese in der Steuererklärung auch geltend machen?

    Gruß Stefan

Comments are closed.

* Was der Stern bedeutet:

Wir wollen mit unseren Empfehlungen möglichst vielen Menschen helfen, ihre Finanzen selber zu machen. Daher sind unsere Inhalte kostenlos im Netz verfügbar. Wir finanzieren unsere aufwändige Arbeit mit sogenannten Affiliate-Links. Diese Links kennzeichnen wir mit einem Sternchen (*).

Bei Finanztip handhaben wir Affiliate-Links aber anders als andere Websites. Wir verlinken ausschließlich auf Produkte, die vorher von unserer unabhängigen Experten-Redaktion empfohlen wurden. Nur dann kann der entsprechende Anbieter einen Link zu diesem Angebot setzen lassen. Geld bekommen wir, wenn Du auf einen solchen Link klickst oder beim Anbieter einen Vertrag abschließt.

Ob und in welcher Höhe uns ein Anbieter vergütet, hat keinerlei Einfluss auf unsere Empfehlungen. Was Dir unsere Experten empfehlen, hängt allein davon ab, ob ein Angebot gut für Verbraucher ist.

Mehr Informationen über unsere Arbeitsweise findest Du auf unserer Über-uns-Seite.