Rentnerin wirft Münze in Sparschwein
Bild: sorbetto / GettyImages [Bearbeitung Finanztip]

Mehr als fünf Millionen Rentner müssen Steuern zahlen – und noch mehr sind verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Diese Punkte solltest Du über die Versteuerung Deiner Rente wissen:

1. Nur ein Teil der Rente ist steuerfrei

Renten gehören zu den „sonstigen Einkünften“ und sind grundsätzlich zu versteuern. Allerdings wird nur ein Teil davon besteuert. Wie viel das ist, hängt davon ab, wann Du erstmals gesetzliche Rente erhalten hast. Bei einem Rentenbeginn bis 2005 musst Du die Hälfte Deiner Rente versteuern. Seitdem stieg der Anteil mit jedem Jahrgang um 2 Prozentpunkte. Wer also vergangenes Jahr in Rente ging, muss seine Einkünfte bereits mit 80 Prozent versteuern, 20 Prozent bleiben steuerfrei. Ab Rentenstart in diesem Jahr erhöht sich der zu versteuernde Anteil nur noch um 1 Prozentpunkt. Wer also 2021 in Rente geht, behält noch 19 Prozent steuerfrei.

2. Wenn Deine Rente steigt, kannst Du in die Steuerpflicht rutschen

Im ersten Kalenderjahr, das Du komplett in Rente warst, rechnet das Finanzamt aus Deinen Einkünften und dem Besteuerungsanteil Deinen individuellen Rentenfreibetrag aus – und legt ihn im Prinzip bis zum Lebensende fest. Von nun an musst Du alles oberhalb dieses Freibetrags versteuern. Er bleibt dauerhaft gleich. Also können schon Rentenerhöhungen dazu führen, dass Du in die Steuerpflicht rutschst, auch wenn Du bislang noch keine Steuern auf Deine Rente zahlen musstest.

Im Juli 2020 ist die Rente in Ostdeutschland um 4,2 Prozent gestiegen, in Westdeutschland um 3,45 Prozent. Allein dadurch sind rund 51.000 Rentner erstmals steuerpflichtig geworden. Deshalb solltest Du immer wieder Deine aktuelle Situation überprüfen. Spätestens, wenn Du vom Finanzamt dazu aufgefordert wirst, musst Du eine Steuererklärung abgeben.

 

3. Wann Du als Rentner eine Steuererklärung abgeben musst

Der Grundfreibetrag ist das steuerfreie Existenzminimum. Für das Jahr 2020 beträgt er 9.408 Euro. Liegst Du mit dem steuerpflichtigen Teil Deiner Rente (zuzüglich 102 Euro Werbungskostenpauschale) oberhalb des Grundfreibetrags, musst Du eine Steuererklärung mit Anlage R abgeben. Erst recht gilt das, wenn Du noch weitere unversteuerte Erträge hast – zum Beispiel Mieteinnahmen.

Deine Riester-Rente und Renten aus einer Direktversicherung, einer Pensionskasse oder eines Pensionsfonds musst Du in die neue Anlage R-AV/bAV eintragen. Eine ausländische Rente gehört in die neue Anlage R-AUS.

Als Faustregel kann man sagen: Ein Neurentner, der ausschließlich eine monatliche Bruttomonatsrente von knapp 1.180 Euro beziehungsweise knapp 14.000 Euro im Jahr bezieht, liegt so gerade an der Grenze zur Steuerpflicht.

4. So werden Pensionen besteuert

Pensionen gehören als Versorgungsbezug in die Anlage N, ebenso Betriebsrenten aus einer Direktversicherung des Arbeitgebers oder einer Unterstützungskasse. Von der voll steuerpflichtigen Pension geht ein Versorgungsfreibetrag plus Zuschlag ab. Das gilt auch für Betriebsrentner, die 63 Jahre oder älter sind.

Versorgungsfreibetrag und Zuschlag sinken für jeden neuen Jahrgang. Wenn Du etwa 2020 erstmals eine Pension erhalten hast, bleiben davon 16 Prozent steuerfrei, höchstens aber 1.200 Euro plus 360 Euro Zuschlag. Auch dieser Versorgungsfreibetrag bleibt zeitlebens konstant – wie der Rentenfreibetrag (siehe Punkt 2).

5. Was Du von der Steuer absetzen kannst

In der Rente hast Du viele Möglichkeiten, Ausgaben in die Steuererklärung einzutragen und damit Steuern zu sparen: zum Beispiel die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, sowie Kirchensteuer und Spenden als Sonderausgaben. Pflege- und Krankheitskosten kannst Du bei den außergewöhnlichen Belastungen berücksichtigen lassen.

Kosten für Handwerkerinnen und haushaltsnahe Dienstleistungen kannst Du ebenfalls absetzen. Hinzu kommt eine Werbungskostenpauschale von 102 Euro. Hattest Du höhere Werbungskosten, weil Du beispielsweise einen Rentenberater oder Gewerkschaftsbeiträge bezahlt hast, kannst Du diese stattdessen ansetzen.

Wenn Du alles angibst, was absetzbar ist, dann musst Du weniger oder möglicherweise überhaupt keine Steuern mehr zahlen.

 

Wirst Du doppelt besteuert?

In einigen Fällen werden Rentnerinnen und Rentner offenbar doppelt besteuert. Wir haben 2018 zum ersten Mal darüber berichtet, in unserem aktuellen Ratgeber findest Du dazu alle wichtigen Informationen. Vor dem Bundesfinanzhof laufen inzwischen zwei Verfahren. Mit einem Urteil ist wahrscheinlich Ende Mai zu rechnen. Wir halten Dich im Newsletter auf dem Laufenden.

Zum Ratgeber Rentenbesteuerung

 

Die Finanztip-Steuerserie:

1. Auftakt: Was Corona ändert – und die richtige Steuersoftware
2. Werbungskosten – absetzen, was Du zur Arbeit brauchst
3. Haushaltsnahe Dienste und Handwerker
4. Sonderausgaben absetzen – von Kinderbetreuung bis Spenden
5. Außergewöhnliche Belastungen – finanzielle Notlagen abmildern
6. Kapitalerträge – so setzt Du Deine Freibeträge richtig ein
7. So zahlst Du im Ruhestand weniger Steuern

Udo Reuß
Autor

Stand:

Udo Reuß war bis Sommer 2022 Steuer-Experte bei Finanztip. Zuvor hat der Diplom-Kaufmann mit Schwerpunkt Steuerrecht für verschiedene Wirtschafts- und Fachverlage wie Handelsblatt, F.A.Z.-Verlagsgruppe, Haufe-Lexware und Vogel Business Media geschrieben – 14 Jahre davon als Chefredakteur von Fachzeitschriften.

6 Kommentare

  1. Als EURE langjährige fastzienierde Leserin hätte ich noch einige Fragen an EUCH.
    Ich erhalte eine Erwerbsminderungsrente.
    Nun meine Frage an mein Finanztip-Team zur Steuerabgabe:
    Muss ich meine ausgezahlte Direktversicherung auch noch versteuern?
    Die Krankenkassenbeträge werden auch noch abgezogen.
    Da ich meine Steuern über das Qicksteurprogramm immer selber erledige.
    Bis wann muss ich als Rentnerin die Steuern an das Finanzamt senden?
    Vor Corona war es de 31.07. und für die noch arbeitende Bevölkerung gab es eine Verlängerung. Gilt dies auch für Rentner zu?
    Muss ich meine Kapitalerträge dem Finanzamt melden? Die Banken senden es sowieso zu mit den dazugehörigen Abschlägen wie Soli und so weiter?
    Für eine Antwort von Euch wäre ich sehr, sehr dankbar.
    Eure treue Leserin.

    1. In über 150 Steuer-Ratgebern können alle Leser die meisten Antworten auf ihre Fragen selbst herleiten.
      Hier steht alles zur Rentenbesteuerung: https://www.finanztip.de/steuererklaerung/rentenbesteuerung/
      Auch Rentenzahlungen aus einer betrieblichen Altersvorsogre sind grundsätzlich steuerpflichtig (siehe Kapitel 5 im Ratgeber).

      Zur unterschiedlichen Besteuerung einer Direktversicherung, die vor bzw. nach 2005 abgeschlossen wurde: https://www.finanztip.de/betriebliche-altersvorsorge/direktversicherung/ (Kapitel 7)

      Abgabefrist Steuererklärung 2020: Alle, die eine Steuererklärung abgeben müssen, haben Zeit bis zum 1.11.2021, wenn sie diese selbst erstellen
      https://www.finanztip.de/steuererklaerung/steuererklaerung-frist/

      Falls von allen Kapitalerträgen bereits die Abgeltungssteuer abgeführt wurde, ist grundsätzlich keine Anlage KAP erforderlich. Es gibt aber bestimmte Situationen, in denen es sich dennoch lohnt und manche in denen eine Abgabe Pflicht ist (z.B. wenn es unversteuerte Zinsen gab, etwa aus dem Ausland oder vom Finanzamt…):
      https://www.finanztip.de/steuererklaerung-anlage-kap/

      Und hier stehen unsere Empfehlungen für Steuerprogramme, mit denen Du eine Steuererklärung einfach selbst erstellen kannst:
      https://www.finanztip.de/steuersoftware/

      Freundliche Grüße
      Udo Reuß
      Steuer-Redakteur bei Finanztip

  2. Hallo, meine Frau und ich wir sind beide Rentner und wir haben bislang bis 2020 unsere Steuererklärungen von einem Steuerberater bearbeiten lassen.
    Grund, ich konnte in der Vergangenheit auf Baustellen immer noch mein Taschengeld aufbessern. Die Corona Krise jedoch hat meine Tätigkeiten im Jahre 2020 beendet.
    Da die Kosten der Bearbeitung durch den Steuerberater für uns zu hoch sind, beabsichtige ich die Steuererklärung für 2021 und zukünftig selber zu bearbeiten.
    Ich würde mich freuen, wenn Sie mich beraten in Hinsicht, welche Software zur Bearbeitung verwenden kann und woher ich dies beziehen kann. Ich möchte schon jetzt damit anfangen, damit gleich Anfang 2022 die Erklärung dem Finanzamt zusenden kann.
    Für Ihre Mühen danke ich im Voraus und verbleibe
    mit freundlichen Grüßen
    Eugen Ney

  3. Guten Tag,

    guter Überblick zu Rentenbesteuerung. Sie schrieben, dass jede Rentenkategorie eine andere Besteuerungssystematik hat. Kann es dann zu verschiednen Steuerklassen kommen?
    Bei mir tauchen bei den Steuerklassen die , 3 und 6 auf bei der Besteuerung.
    Wei hängt das zusammen. Rentner , Witwer und Alleinerziehende sind doch mit Steuerklasse 1i der Regel eingestuft.
    Wäre gut dies mal zu beleuchten.

    Freundliche Grüße
    K. Schiffbauer

  4. Muss bei einer bestätigen Nicht Veranlagung
    (NV) auch eine Steuererklärung gemacht werden?

  5. Ich lebe in Kanada und beziehe eine Rente in Deutschland, gebe eine Steuererklärung in beiden Ländern ab (unbeschränkt steuerpflichtig). Den Finanztip lese ich regelmäßig und habe ihn an alle dt. Freunde in Kanada weiterempfohlen. Es wäre schön, wenn auch für in Übersee lebende Rentner
    Steuertips für eine in der BRD abzugebende Steuererklärung publiziert werden könnten, da viel Unsicherheit besteht und die hiesigen Steuerberater nicht darauf spezialisiert sind.
    Vielen Dank für‘s Lesen meines Kommentare.

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