Den Online-Zugriff gibt es aber auch nicht unbedingt mit einer Kontenvollmacht.
Ich habe für das Konto meiner verstorbenen Mutter sowohl eine bankeninterne Vollmacht als auch eine notarielle Vollmacht über den Tod hinaus.
Da sich die Testamentsabwicklung, auf Grund der überlasteten Gerichte hier in die Länge zieht, habe ich einen Online-Zugriff für meinen Kontenzugang bei der Sparkasse beantragt.
Der Onlinezugang wurde mit der Begründung abgelehnt, dass ein solcher Zugriff auf ein Erbenkonto nicht möglich sei.
Zum Glück habe ich die Möglichkeit in ertragbarer Entfernung über eine andere Sparkasse zumindest Überweisungen und Kontoauszüge vom Konto zu ziehen.
Da scheint es von Sparkasse zu Sparkasse verschiedene Handhabungen zu geben. Meine Mutter war erst Pflegebedürftig bevor sie verstorben ist, schon während der Pflege wurde meine Vollmacht anerkannt und mit Vorlage der Sterbeurkunde war alles endgültig erledigt. Ich bekam einen Online Banking Zugang, war mit einem Gespräch vor Ort geklärt. Wenn ich auch sonst mit der Sparkasse viele Probleme hatte, dass hat ausnahmsweise mal geklappt.