Altersvorsorgedepot unter steuerlichen Gesichtspunkten

  • Hallo zusammen,

    Ich versuche und habe große Mühe, die steuerlichen Gesichtspunkte des für Anfang 2027 geplanten Altersvorsorgedepots zu verstehen, obwohl ich so einige Blogs auch in Finanztip darüber gelesen habe. Daher habe ich mal ein Bild gemalt, wie ich das bisher verstanden habe und bitte das Forum, einmal Feedback zu geben, ob ich das richtig verstanden habe oder wo nicht.

    Ich denke ja, das Bild ist selbsterklärend, daher verzichte ich auf eine Erläuterung. Ich hoffe, ich liege nicht falsch :)

    Ich freue mich über jede Rückmeldung.

    Vielen Dank und Gruß

    bpn1

  • Kater.Ka 20. März 2026 um 12:37

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Vielleicht habe ich mit dem Bild zu viele Fragezeichen verursacht. Daher doch ein paar Erläuterungen, wie es gemeint ist:

    Sparphase:

    Im AV-Depot werden maximal 1.800 EUR p. a. gefördert (Ehepartner, mittelbare Zulagenberechtigung etc. habe ich weggelassen).

    Darüber hinaus kann man ungefördert bis zu 11.880 EUR p. a. verteilt auf 2 Depots investieren.

    Das sind die 2 oberen Beitragsblöcke

    - Geförderte Beiträge
    - Ungeförderte Beiträge

    Im geförderten Teil (links):

    Linker Block: Entweder erhält man Zulagen (Höhe ist ein eigenes Thema), dann kann man die Beiträge nicht von der Steuer absetzen (-> aus dem Netto-Gehalt)

    Rechter Block: Oder man erhält die steuerliche Förderung, kann also den Beitrag von der Steuer absetzen und wird nachgelagert besteuert.

    Das Ganze wächst durch Zinsen, und es entsteht die verzinste Ansammlung G (G für gefördert :) )

    Im ungeförderten Teil (rechts):

    Keine Zulagen, keine steuerliche Förderung. Beiträge werden aus dem Netto-Gehalt entrichtet.

    Das Ganze wächst durch Zinsen, und es entsteht die verzinste Ansammlung U (U für Ungefördert)

    Entsparphase:

    Links: Die geförderte Ansammlung G ist bei Auszahlung voll steuerpflichtig (nicht nur die Erträge). Dabei zieht der Grenzsteuersatz des Renters oder der Rentnerin, der ja geringer ist als während des Erwerbslebens.

    Rechts: Für die ungeförderte Ansammmlung U ist bei Auszahlung nur der Ertragsanteil - und auch nur teilweise - steuerpflichtig: Nur die Hälfte des Ertrags wird besteuert, wieder mit dem verhältnismäßig geringen Grenzsteuersatz des Rentners oder der Rentnerin (Halbeinkünfteverfahren).

  • Im geförderten Teil (links):

    Linker Block: Entweder erhält man Zulagen (Höhe ist ein eigenes Thema), dann kann man die Beiträge nicht von der Steuer absetzen (-> aus dem Netto-Gehalt)

    Rechter Block: Oder man erhält die steuerliche Förderung, kann also den Beitrag von der Steuer absetzen und wird nachgelagert bebesteuert.

    Das stimmt so nicht ganz.

    Man erhält mindestens die Zulagen. Das Finanzamt prüft aber zusätzlich, ob deine Steuerersparnis höher wäre. Dann kriegst du noch die Differenz erstattet.

  • Das stimmt so nicht ganz.

    Man erhält mindestens die Zulagen. Das Finanzamt prüft aber zusätzlich, ob deine Steuerersparnis höher wäre. Dann kriegst du noch die Differenz erstattet.

    Vielen Dank für die Ergänzung Ozark. Und ich glaube, da gibt es noch so einige Einzelheiten, die ich nicht berücksichtigt habe (Mindestlaufzeit für den ungeförderten Teil usw.).

    Ich wollte nur wissen, ob das Schema so korrekt ist. Also im Prinzip:

    Sparphase:

    - geförderter Teil aus Brutto ODER aus Netto aber mit Zulagen (+ Deiner Ergänzung)

    - ungeförderter Teil aus Netto

    Entsparphase:

    - Auszahlung geförderter Teil vollversteuert

    - Auszahlung ungeförderter Teil halber Ertragsanteil versteuert.

    Gruß

    bpn1

  • So hatte ich es bisher auch verstanden und mich gefragt, ob die ungeförderte Einzahlung sich dann überhaupt steuerlich lohnen kann im Vergleich zum normalen Depot...

    Klar, man spart sich in der Ansparphase die Steuer auf Vorabpauschale bzw. Ausschüttungen und kann beliebig steuerfrei umschichten, aber in der Entnahmephase ist (zumindest nach aktueller Gesetzgebung mit Kapitalertragssteuer) die Besteuerung dann ja deutlich schlechter, oder?

  • Und was ist wenn es nachher ganz anders kommt?

    Bevor nichts verabschiedet ist und die ersten Finanzprodukte auf dem Markt sind ist das ganze so ein bisschen wie die Prognose der Lottozahlen.

    Aber ein bisschen Spekulieren und hoffen darf natürlich jeder gerne.

  • Ich spekuliere darauf, dass auch die steuerliche Behandlung der Auszahlungen sich für viele ganz anders darstellen könnte, als nach heutiger Rechtslage. Daher hat sich mir die (gewünschte?) Aussagekraft dieses obigen Bildes auch noch nicht erschlossen. Außer der, dass man nach heutiger Glaskugellage auch für die Steuererklärungsanlage zur Versteuerung eines Altersvorsorgedepots nicht mit einem Bierdeckel auskommen wird.

  • So hatte ich es bisher auch verstanden und mich gefragt, ob die ungeförderte Einzahlung sich dann überhaupt steuerlich lohnen kann im Vergleich zum normalen Depot...

    Klar, man spart sich in der Ansparphase die Steuer auf Vorabpauschale bzw. Ausschüttungen und kann beliebig steuerfrei umschichten, aber in der Entnahmephase ist (zumindest nach aktueller Gesetzgebung mit Kapitalertragssteuer) die Besteuerung dann ja deutlich schlechter, oder?

    Das verstehe ich etwas anders: Wenn mein Bild stimmt, ist ja nur die Hälfte der Erträge zu versteuern. Und im Rentenalter ist mein Grenzsteuersatz vielleicht niedriger als heute (das muss in der Tat nicht für alle gelten). Dann ist der Vergleich:

    - Normales ETF-Depot und 26,xy% KESt und Soli auf den Ertrag

    vs.

    - Ungefördertes AV-Depot und Grenzsteuersatz (z. B. 30%) auf den halben Ertrag

  • Aber ein bisschen Spekulieren und hoffen darf natürlich jeder gerne.

    Ich kann förmlich riechen, wie im Bundesministerium für Gesundheit schon die Entwürfe für das 'GKV-Modernisierungsgesetz 2.0' in der Schublade liegen. Sobald die ersten Depots ordentlich Fett angesetzt haben, wird man feststellen, dass die Kassen leider 'überraschend' leer sind. Und huch, plötzlich wird die Entnahme aus dem Depot eben doch voll sozialversicherungspflichtig.

    Erinnern wir uns an die bAV-Rentner von 2004: Erst locken, dann abkassieren. Wer glaubt, dass der Staat ein gefördertes Depot unangetastet lässt, wenn die Demografie-Walze erst richtig rollt, der glaubt auch, dass die Rente sicher ist. Ich traue diesem Braten keine Millimeter weit.

    Ihr könnt rechnen, so viel ihr wollt. Euer „Gegenspieler“ hat noch nie fair gespielt und hat die Macht und das Recht die Spielregeln zu ändern. Auch kurz vor Spielschluss.

  • Ihr könnt rechnen, so viel ihr wollt. Euer „Gegenspieler“ hat noch nie fair gespielt und hat die Macht und das Recht die Spielregeln zu ändern. Auch kurz vor Spielschluss.

    Wenn man das Gemeinwesen als Gegenspieler sieht (Anführungszeichen hin oder her), dann ist Abgabenrecht das geringste Problem. :rolleyes:

    Interessanterweise ist das keine Gruppe, die in den Medien verächtlich gemacht wird, obwohl sie es eher verdient hätte als die üblichen Verdächtigten.

  • Wenn man das Gemeinwesen als Gegenspieler sieht (Anführungszeichen hin oder her), dann ist Abgabenrecht das geringste Problem. :rolleyes:

    Interessanterweise ist das keine Gruppe, die in den Medien verächtlich gemacht wird, obwohl sie es eher verdient hätte als die üblichen Verdächtigten.

    Meine Feststellung, dass Rahmenbedingungen nachträglich und systematisch zu Ungunsten der Einzahler verändert werden, ist keine Meinung, sondern eine nachprüfbare Tatsache. Was das mit einem ‚Gemeinwesen‘ zu tun haben soll, erschließt sich mir nicht.

    Ein Staat, der die Mittel der Steuer- und Beitragszahler derart unqualifiziert allokiert, agiert nicht als Partner, sondern als Gegner. Zumindest für jene, die dieses System finanzieren, statt lediglich von ihm zu profitieren oder von ihm besoldet zu werden.;)

    Ich frage mich ernsthaft, woraus die Bürger noch das Vertrauen in dieses unnötig komplizierte und von der Finanzlobby unterwanderte Altersvorsorgedepot schöpfen sollen, nachdem sie von ähnlichen Systemen immer wieder übers Ohr gehauen wurden.

  • Wenn man das Gemeinwesen als Gegenspieler sieht (Anführungszeichen hin oder her), dann ist Abgabenrecht das geringste Problem. :rolleyes:

    Interessanterweise ist das keine Gruppe, die in den Medien verächtlich gemacht wird, obwohl sie es eher verdient hätte als die üblichen Verdächtigten.

    Man kann seinen polemischen Ton gerne kritisieren, aber er hat m.E. Recht mit der Einschätzung.

    Der Staat wird noch viel mehr als bisher an Kapitalerträge rangehen. Einfach weil das Renten- und Gesundheitssystem nicht reformierbar ist. Aufgrund unserer Demografie ist keine Mehrheit für einen Umbau erkennbar. Der politische Wille fehlt völlig.

    Der normale 40h AN wird in die Knechtschaft für die ältere Generationen und ein Gesundheitssystem für leistungsabstinente Gruppen gezogen. Alles andere ist illusorisch.

    Denkt an meine Worte.

  • Die Verbreiterung der Finanzierungsbasis für die Sozialversicherung scheint ja regelrecht Existenzängste beim Stamme Nimm auszulösen. Was passiert dann erst, wenn der erste Jahrgang wieder eingezogen wird?

    Erinnert mich an die Schaefflerin damals, die schon wegen Verarmung (oder so ähnlich) so verzweifelt war.

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