Elternunterhalt - Achtung lang.

  • Die Schwester meines Mannes (…) hat das 180 qm große Eltern-Haus nach dem Tod meines Schwiegervaters vor 11 Jahren übernommen und meine Schwiegermutter besitzt darin Wohnrecht.

    Sie selbst wohnt 150 km von dem Haus entfernt (…)

    Und als Ergänzung: Mein Mann hat kaum Ersparnisse.

    Vielleicht eine blöde Frage, aber wem gehörte das Elternhaus vor dem Tod des Schwiegervaters und wer hat den Schwiegervater beerbt?

    Falls der Schwiegervater Allein- oder Miteigentümer an dem Haus war, müsste Dein Mann eigentlich mitgeerbt haben oder zumindest einen Pflichtteilanspruch erworben haben.

    Wurde das alles seinerzeit sauber geklärt?

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  • Vielleicht eine blöde Frage, aber wem gehörte das Elternhaus vor dem Tod des Schwiegervaters und wer hat den Schwiegervater beerbt?

    Falls der Schwiegervater Allein- oder Miteigentümer an dem Haus war, müsste Dein Mann eigentlich mitgeerbt haben oder zumindest einen Pflichtteilanspruch erworben haben.

    Wurde das alles seinerzeit sauber geklärt?

    Damals war es so, dass mein Mann dagegen war das Haus zu behalten, weil nach seiner Meinung nach zu groß, zu ländlich und zu Renovierungsbedürftig für seine Mutter.

    Seine Schwester wollte das Haus behalten und als Altersvorsorge für sich selbst nutzen.
    Daher hat mein Mann seinen Pflichtteil gegen einen recht kleinen Obulus abgetreten und meine Schwiegermutter hat das Haus an meine Schwester verschenkt.

    Das ist auch alles notariell geregelt worden - die 10 Jahre sind auch verstrichen. Denke das Haus wird meine Schwägerin behalten können.

    Oder siehst du das anders?

  • Erstmal hier nochmal danke an Alle Antworten.

    Es waren sehr viele gute Tipps dabei und ich bin doch etwas beruhigter.

    Im Endeffekt wird uns wohl nur der Gang zu einem Fachanwalt/Steuerberater bleiben und mein Mann wird das mit der Teilzeit auch nochmal überdenken müssen.

  • Vielen Dank für die ausführliche Antwort und die damit verbundene Zeit!


    Eine Frage hat sich für mich damit noch nicht beantwortet, vielleicht kannst du mir helfen:

    Ist es nach aktueller Rechtslage wirklich egal, wie viel Vermögen ich auf meinem Konto habe? Mir kommt das Ganze so unlogisch vor :rolleyes:.

  • Ist es nach aktueller Rechtslage wirklich egal, wie viel Vermögen ich auf meinem Konto habe? Mir kommt das Ganze so unlogisch vor :rolleyes: .

    Das ist nicht unlogisch, sondern das deutsche Rechtssystem.

    Hier stößt du auch auf ein Grundproblem der deutschen Gesellschaft, wie sie Einkommen und Vermögen differenziert und anders besteuert beziehungsweise rechtlich wertet.

    Ich verdeutlich es dir an einem Beispiel:

    Wenn der Sohn der Mutter ein Einkommen von 90.000 € hat und gleichzeitig ein Vermögen von 10 Millionen € hat, gibt es für das Sozialamt keine Möglichkeit, die Sozialhilfe abzulehnen.

    Auch wenn die Schwiegertochter jährlich als Top Managerin 5 Millionen € verdient und ein Vermögen von 30 Millionen € hat, spielt es in diesem Fall überhaupt keine Rolle.

    an diesem übertriebenen Beispiel merkst du, dass in der Bundesrepublik Deutschland Vermögen generell geschützt ist. Ein Vorwurf, den viele erheben.

  • es nach aktueller Rechtslage wirklich egal, wie viel Vermögen ich auf meinem Konto habe? Mir kommt das Ganze so unlogisch vor

    Man ist seinem Ehepartner unterhaltspflichtig, seinen Kindern und seinen Eltern. Aber nicht der ganzen Familie des Ehepartners auch noch.

    Praktisch wirtschaften viele Eheleute so, als würde ihnen alles gemeinsam gehören. Rechtlich ist es aber nicht so.

    Genauso, wie man z.B. auch nicht für Verträge oder Schulden des Ehepartners (mit-)haftet, es sei denn, man ist selbst Vertragspartner oder hat eine Bürgschaft übernommen.

  • Wenn nur der Mann herangezogen wird, sollte eine 97 oder 98%-Teilzeit das Problem lösen...

    Ich habe mal gelesen, dass das Sozialamt ein fiktives Gehalt für eine Vollzeit Stelle annimmt, falls man versucht durch solche Tricks sein Gehalt zu drücken und nicht beispielsweise schon mehrere Jahre aus guten Gründen Teilzeit arbeitet.

  • Ich habe mal gelesen, dass das Sozialamt ein fiktives Gehalt für eine Vollzeit Stelle annimmt, falls man versucht durch solche Tricks sein Gehalt zu drücken und nicht beispielsweise schon mehrere Jahre aus guten Gründen Teilzeit arbeitet.

    Kann schon sein, im Regelfall findet man aber einen Arzt, der einem gesundheitliche Gründe bescheinigt.

    Taxation is not charity. It is not voluntary. As we shrink the state and make government smaller, we will find that more and more people are able to take care of themselves.

    Grover Norquist

  • Was genau? Der Begriff Schonvermögen vs. Freibetrag für die Altersvorsorge? Dein Einworteinwand ist so für mich wenig hilfreich. Habe ich etwas falsch verstanden? Habe dazu sogar einen Artikel von Finanztip aus Oktober 2023 gefunden.

    https://www.finanztip.de/elternunterhal…schonvermoegen/

    Diese Info hatte ich eben auch in unterschiedlichen Quellen gefunden.

    Das der Staat Einkünfte anders behandelt als Vermögen ist kein Geheimnis, aber meistens ist es nach meiner Erfahrung so, dass wenn er ans Vermögen geht, dann richtig.

    Es heißt ja auch, dass man seinen Schwiegereltern gegenüber nicht Unterhaltspflichtig ist, aber im Endeffekt ist man es ja doch über den ehelichen Unterhalt.

    Und ich finde keine verlässlichen Infos, ob in unserem Fall wirklich nur mein Mann ein Schonvermögen behalten darf, oder ob sich meine Ersparnisse dran sind, wenn er seine Unterhaltszahlungen nicht mehr leisten könnte, aber auch schon alles Vermögen (außer sein Schonvermögen) aufgebraucht hat.


    Bei den Unterhaltszahlungen für die Kinder gibt es ja - soweit ich das verschiedenen Erfahrungsberichten aus dem Internet entnehmen kann (leider keinen Artikel o. Ä. dazu gefunden) - auch eine Art Hintertür für den Staat:

    Angenommen dein Kind hätte mit 18 50.000€ auf seinem Konto und laut Düsseldorfer Tabelle müssten wir ihm für die Erstausbildung 1.000€ im Monat zahlen, so würden die Ersparnisse des Kindes auf unseren Unterhaltsanspruch ihm gegenüber angerechnet.
    Heist also wir hättenn dann, weil wir ein sparsames Kind haben, weniger Unterhaltsanspruch ihm gegenüber und müssten wieder mehr für die Heimkosten blechen.


    Und nicht falsch verstehen, irgendwo sehe ich die direkten Verwandten in der Pflicht, für einander zu sorgen, aber nicht auf Kosten von unserer Kinder.

    Weil man sucht sich irgendwo nicht aus, wer seine Eltern sind, aber man ist für seine Kinder verantwortlich.

    Und würden meine Ersparnisse auch mit angegangen, bliebe uns ja nicht mal mehr die Hintertür, die Junior‘s darüber zu unterstützen.

  • Angenommen dein Kind hätte mit 18 50.000€ auf seinem Konto und laut Düsseldorfer Tabelle müssten wir ihm für die Erstausbildung 1.000€ im Monat zahlen, so würden die Ersparnisse des Kindes auf unseren Unterhaltsanspruch ihm gegenüber angerechnet.

    Das ist auch in dieser Absolutheit nicht richtig. Ich glaube, wir kommen hier so nicht weiter, wenn man sich offenbar im Internet irgendwelche Sachen zusammen sucht.

    Der oben zitierte Artikel von Finanztip hat keine praktische Bedeutung. Er kommt nur dann ins Spiel, wenn der unterhaltspflichtige Mensch geltend macht, er könne den errechneten Unterhalt an den Elternteil nicht bezahlen, weil er noch zusätzliche Verpflichtungen habe. Zum Beispiel einen Konsumentenkredit.

    Das bedeutet: zuerst würde das Sozialamt das Rechenschema durchführen.

  • Das ist auch in dieser Absolutheit nicht richtig. Ich glaube, wir kommen hier so nicht weiter, wenn man sich offenbar im Internet irgendwelche Sachen zusammen sucht.

    Der oben zitierte Artikel von Finanztip hat keine praktische Bedeutung. Er kommt nur dann ins Spiel, wenn der unterhaltspflichtige Mensch geltend macht, er könne den errechneten Unterhalt an den Elternteil nicht bezahlen, weil er noch zusätzliche Verpflichtungen habe. Zum Beispiel einen Konsumentenkredit.

    Das bedeutet: zuerst würde das Sozialamt das Rechenschema durchführen.

    Nunja - eben WEIL ich keine für mich ausreichenden Quellen im Internet gefunden habe, habe ich HIER diese Frage gestellt.
    Aber vermutlich richtig, wir kommen hier so nicht weiter. Vielen Dank trotzdem für die Zeit.

  • Das ist auch in dieser Absolutheit nicht richtig. Ich glaube, wir kommen hier so nicht weiter, wenn man sich offenbar im Internet irgendwelche Sachen zusammen sucht.

    Der oben zitierte Artikel von Finanztip hat keine praktische Bedeutung. Er kommt nur dann ins Spiel, wenn der unterhaltspflichtige Mensch geltend macht, er könne den errechneten Unterhalt an den Elternteil nicht bezahlen, weil er noch zusätzliche Verpflichtungen habe. Zum Beispiel einen Konsumentenkredit.

    Das bedeutet: zuerst würde das Sozialamt das Rechenschema durchführen.

    Konnt ihr das bitte genauer erklären? Ich hatte es so verstanden, dass man ans Ersparte muss, sobald der errechnete Unterhalt aus dem Einkommen nicht für die Deckung der Pflegeheimkosten aussreicht.

    Wenn die 100000 Euro-Grenze fällt, dann wird das in Zukunft öfters der Fall sein. Dann werden Leute mit 6000 Euro Monatseinkommen unterhaltspflichtig, aber was sie dann aus dem Einkommen zahlen müssen, wird nie und nimmer fürs Heim reichen.

    Und das trifft ja eher nicht die jungen Leute sondern Menschen, die sich am Ende ihrer beruflichen Laufbahn befinden oder welche, die schon im Vorruhestand sind. Da gibts oft wenig Einkommen aber die Ersparnisse eines ganzen Arbeitslebens in Hinblick auf die bekannte Rentenlücke.

  • Wenn man andere Bereiche anschaut, die es schon länger gibt und wo es etablierte Rechtsprechung gibt, z.B. Unterhalt für Kinder oder Kostenbeiträge für Jugendhilfe:

    Da wird der Unterhalt/Beitrag basierend auf dem Einkommen und zulässigen Abzügen berechnet. Wenn man darüber hinaus noch aufwändig lebt oder andere Ausgaben hat, die nicht als Abzug anerkannt werden, zahlt man natürlich den festgesetzten Betrag. Im Bereich Jugendhilfe kann ein Platz 10.000€ im Monat kosten, was kaum jemand aufbringen kann. Gezahlt wird ein Eigenanteil, den Rest zahlt das Jugendamt. Und dass jemand mit 60000€ brutto zukünftig 3000€ Heimkosten für ein Elternteil aufbringen kann /soll, sehe ich nicht.

  • In ö wird bei einkommensabhängigen Leistungen auch die Unterhaltsverpflichtung ggüber Ehegatten als einkommenmindernd angesehen.

    30% der Einkommensdifferenz zwischen den Einkommen der Partner ist der fiktive Unterhaltsanspruch des einkommensschwächeren Partners ggüber dem einkommensstärkeren Partner.

    Im hiesigen Beispiel hat die Schwiegertochter weniger Einkommen als der Sohn. Somit sollte beim Sohn wohl die Unterhaltspflicht ggüber seiner Frau ebenso einkommensmindermd gewertet werden wie die ggüber seinen Kindern.

    Als Einkommen aus Vermögen würden bei der Schwiegertochter allerdings wohl auch realisierte Zuwächse (Zinsen, Ausschüttungen) gelten, nicht aber das Depotvermögen an sich. Wenn man da überhaupt draufkommt.

    Aber keine Ahnung wie das in D wäre….

  • In ö wird bei einkommensabhängigen Leistungen auch die Unterhaltsverpflichtung ggüber Ehegatten als einkommenmindernd angesehen.

    https://www.deubner-recht.de/themen/elternu…indhaftung.html

    In Deutschland gibt es auch einen Ehegattenunterhalt. Die Konstellation ist tatsächlich interessant.

    Taxation is not charity. It is not voluntary. As we shrink the state and make government smaller, we will find that more and more people are able to take care of themselves.

    Grover Norquist

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