Vorruhestand

  • Und wenn man durch Kapitalerträge eigentlich mehr verdient, als man ausgeben kann: kann man sich dann durch einen Minijob günstig in die GKV einkaufen - wenn sie einem reicht?

    Durch eine versicherungspflichtige Beschäftigung würde man das bewerkstelligen können. Daher wird man das Herumdoktorn am Minijob im Auge behalten müssen.

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  • Das hört sich so an, als ob da eine Ungerechtigkeit im System liegt, die einem veranlassen sollte - wenn möglich - zuzusehen, dass man vor Eintritt in die Rente in der KVdR zu landet. Bzw. im Extremfall, wenn man im hohen Alter mehr mit Kapitalerträgen einnimmt, als mit der Rente, dann sollte man letztere gar nicht beantragen, sondern in den Wind schreiben, damit die Kapitalerträge nicht durch Sozialversicherungen belastet werden (Privatier).

  • Das hört sich so an, als ob da eine Ungerechtigkeit im System liegt, die einem veranlassen sollte - wenn möglich - zuzusehen, dass man vor Eintritt in die Rente in der KVdR zu landet. Bzw. im Extremfall, wenn man im hohen Alter mehr mit Kapitalerträgen einnimmt, als mit der Rente, dann sollte man letztere gar nicht beantragen, sondern in den Wind schreiben, damit die Kapitalerträge nicht durch Sozialversicherungen belastet werden (Privatier).

    Was ist z.B., wenn jemand in drr KVdR landet und dann ein grosses Anlage-Depot erbt? Dann zahlt er Erbschaftsteuer, aber für die Kapitalerträge keine Sozialversicherungsbeitröge?

  • ... zuzusehen, dass man vor Eintritt in die Rente in der KVdR zu landet.

    Den Status KvdR kannst Du erst als Rentner erreichen. Du kannst maximal sicherstellen bzw. dafür sorgen, dass Du als später als Rentner Anspruch auf den Status KvdR hast! :rolleyes:
    Aber eben erst, wenn Du auch eine Rente beziehst.

    Was ist z.B., wenn jemand in drr KVdR landet und dann ein grosses Anlage-Depot erbt? Dann zahlt er Erbschaftsteuer, aber für die Kapitalerträge keine Sozialversicherungsbeitröge?

    Aktuell ist es so, dass ein Rentner mit dem Status KvdR nur auf seine Renteneinkünfte Beiträge zur GKV und PV zahlt (GRV, bAV, viele Direktversicherungen).
    Sonstige Einkünfte zählen nicht. Also nicht nur Kapitalerträge sondern auch Einkünfte aus Miet- oder Pachtverträgen. Ich schreibe das nur, weil sich viele immer gern an den Kapitaleinkünften aufhängen.

  • Du suchst eine risikolose Anlage, die dir über einen Zeitraum von 25 Jahren eine positive Realrendite liefert. Kurzum, das wird dir nicht gelingen.

    Aus genau diesem Grund sind solche "Frührentner- oder FIRE-Entnahmedepots", üblicherweise auch stark aktienlastig. Denn nur so kannst du eine ausreichend hohe Realverzinsung erzielen.

    Was mich in deinem Post stutzig macht ist die "jahrzehntelange Selbstständigkeit" in Kombination mit dem Wunsch absoluter Risikofreiheit im Portfolio. Ich hätte von einem Unternehmertyp mehr Risikofreude erwartet.
    Noch dazu erreichst du am Ende das genaue Gegenteil, du reduzierst das Risiko nicht, sondern du erhöhst es durch den garantierten, schleichenden Kaufkraftverlust.

    Meine Empfehlung: Aktien, jedoch als breit diversifizierter ETF und nicht in Form von Einzelaktien (oder gar High-Yield-Bonds), auch wenn du die letzten Jahre zufällig damit gut mit gefahren bist.

    Sicher nicht was du hören wolltest, aber meine ehrliche Meinung.

    Je mehr Anregungen, desto besser. Wir stehen gerade am Anfang unserer Überlegungen. Es gibt sicherlich noch mehrere und bessere Lösungsansätze. Dieses erste Szenario bildet primär den Wunsch auf baldige und unbegrenzte Freizeit ab. Die Zeit mit den Enkelkindern nimmt immer mehr an Bedeutung zu.

    Als Selbstständiger habe ich subjektiv weniger Risiko als ein Angestellter, wenn ich mich im Freundes- und Bekanntenkreis umsehe. Die ersten Jahre waren wegen des übermäßigen Zeitaufwandes nervenaufreibend, aber riskant war es nie. Kommt natürlich immer auch auf das jeweilige Geschäftsmodell an.

  • Wenn das Geld etwas knapper wird, dann könntet Ihr (oder nur einer von Euch) ein paar Stunden arbeiten und somit Versicherungsschutz herbeiholen.

    Falls der Minijob tatsächlich versicherungspflichtig werden sollte, dann wäre das mit noch weniger Einsatz zu erreichen.

    Ja, den Gedanken hatten wir auch bereits. Aber solange wir mit den Erträgen nicht über den Grundfreibetrag kommen, und das wäre ja ohnehin nur in der Anfangsphase so, lässt es sich in Deutschland ähnlich günstig leben wie bspw. in Spanien. Dort gibt es keinen doppelten Freibetrag für Zusammenveranlagte, sind dafür aber unschlagbar günstig in der Krankenversicherung. Unterm Strich ist Deutschland erstaunlicherweise nur unwesentlich teurer.

  • Nur am Rande aber in dem speziellen Kontext:

    Was mich in deinem Post stutzig macht ist die "jahrzehntelange Selbstständigkeit" in Kombination mit dem Wunsch absoluter Risikofreiheit im Portfolio. Ich hätte von einem Unternehmertyp mehr Risikofreude erwartet.

    Nach meinen Erfahrungen eine etwas pauschale und "limitierte" Sichtweise (auch wenn das in vielen Fällen tatsächlich so sein mag):

    Erinnere mich beispielsweise an einige Protagonisten (Selbständige, Unternehmer), die gerade deshalb (Tragen des unternehmerisches Risiko, Abhängigkeit von der Konjunktur) im Gegenzug zu diesen Risiken sozusagen eine eher sehr bis ausgesprochen defensive Herangehensweise bei den "privaten Finanzen" präferiert und gefahren hatten (gut gefülltes Girokonto oder mehrere, Tages- und Festgelder, daneben noch Zentralbankgeld (Bargeld), möglichst schnell lastenfrei gestelltes Wohneigentum (selbst genutzt), teilweise sogar BSVs und/oder PRVs im Bestand usw.).

    Noch dazu erreichst du am Ende das genaue Gegenteil, du reduzierst das Risiko nicht, sondern du erhöhst es durch den garantierten, schleichenden Kaufkraftverlust.

    Eine Binse: Auf die sehr lange Sicht (15 oder 20 Jahre plus) wird das nach aller Voraussicht so sein (wobei: Rückspiegelbetrachtungen stellen allerdings keine Garantie für die Zukunft dar). Über Zeiträume von "nur" 10 bis 15 Jahren können aber auch Aktien- und/oder Immobilienmärkte eher schleppend verlaufen oder sogar stagnieren.

    Zum anderen ist eine solche defensive Aufstellung (der Asset-Allocation) unbedenklich, wenn auch damit absehbar das individuelle Finanz-Ziel erreicht wird (Beispiel: Finanziell auskömmlicher Ruhestand bzw. ebensolche Ruhestandsplanung).

    Dazu kommt noch die subjektive Risikobereitschaft sprich individuelle Risikotoleranz. Stichwort: Der gesunde und ruhige Schlaf die eigenen privaten Finanzen betreffend. Selbst in objektiv ähnlicher oder sogar gleicher Situation (Stichwort: Objektive Risikotragfähigkeit), entscheiden sich manche für einen Aktienanteil von max. 10 oder 20 Prozent, andere für einen Aktienanteil von 50, 80 oder 90 Prozent und wieder andere für einen gehebelten ETF auf den Nasdaq 100 oder den S & P 500. So lange dabei die Wahrscheinlichkeiten in Bezug auf das oder die eigenen Finanz-Ziel(e) adäquat berücksichtigt werden, halte ich auch das für unbedenklich.

  • Bzw. im Extremfall, wenn man im hohen Alter mehr mit Kapitalerträgen einnimmt, als mit der Rente, dann sollte man letztere gar nicht beantragen, sondern in den Wind schreiben, damit die Kapitalerträge nicht durch Sozialversicherungen belastet werden (Privatier).

    Wie soll das funktionieren? Willst Du dann überhaupt keine KV mehr haben?

    In der Rente ist man entweder KVdR, freiwillig GKV oder PKV versichert.

    Die KVdR führt quasi die Verbeitragung der GKV als Angestellte weiter und erweitert sie auf zuvor langjährig freiwillig GKV Versicherte, die nicht AN waren.

    In der PKV sind die Einnahmen auch irrelevant, da zählt nur der individuelle Beitrag.

    Nur in der freiwiligen GKV ist es anders. Da landet man zur Rente aber nur, wenn man zuvor lange PKV war und noch kurz vor Rente in die GKV zurück wechselt. Sowas kann man sich für die eigenen Einnahmequellen durchrechnen.

    Was ist z.B., wenn jemand in drr KVdR landet und dann ein grosses Anlage-Depot erbt?

    Was ist, wenn jemand vorher Familienversichert ist (also bisher garnichts für seine GKV zahlt) und dann ein großers Depot hat? Oder wenn er selbiges mit einem Midi-Job und minimalen GKV-Beiträgen erreicht?

  • Wenn ich dss richtig verstehe, dann werden bei freiwillig gesetzlich Krankenversicherten im Rentenalter alle Einkünfte für die Beiträge herangezogen. Ist das richtig?

    Da scheint mir eine erhebliche Unwucht drin zu stecken, dass hier z.B. die Kapitalerträge aus der privaten Altersvorsorge mit herangezogen werden. Wenn jemand knapp unter der Grenze für die Freiwilliggkeit in der GKV liegt und pflichtversichert ist, aber trotzdem ähnlich hohen private Altervorsorge betreibt, dann werden dessen Kapitalerträge hieraus nicht für die Beiträge im Rentenalter herangezogen. Oder habe ich das falsch verstanden?

  • Wenn jemand knapp unter der Grenze für die Freiwilliggkeit in der GKV liegt und pflichtversichert ist, aber trotzdem ähnlich hohen private Altervorsorge betreibt, dann werden dessen Kapitalerträge hieraus nicht für die Beiträge im Rentenalter herangezogen. Oder habe ich das falsch verstanden?

    Ja….bei Arbeitnehmern ist es egal.

  • Wenn jemand knapp unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze verdient, dann ist die Beitragsbemessungsgrenze (und damit der Höchstbeitrag) doch bereits erreicht. :/

    Ja, aber die Höhe der Rente ist doch eine andere, als die vom Gehalt.

    Die Frage ist: Wenn jemand während seines Erwerbslebens über der JAE lag und vor der Rente entsprechend lange freiwillig in der GKV freiwillig versichert war, ist er dann pflichversichert in der KVdR oder ist er dann freiwillig versichert in der KVdR? In anderen Worten: Setzt sich sein Zustand aus dem Erwerbsleben, dass er freiwillig in der GKV versichert war, für die KVdR einfach fort?

    Und muss er aufgrund dessen dann in der Rentenbezugsphase GKV Beiträge auf Kapitalerträge zahlen?

  • Das hatten wir hier bereits mehrfach:

    Bei der KVdR geht es um Vorversicherungszeiten, also um die Frage, ob man überhaupt versichert war. Das "wie", also pflichtversichert, freiwilliges Mitglied oder familienversichert, spielt dabei keine Rolle.

    Vorversicherungszeit erfüllt -> Pflichtversicherung (Es sei denn, ein Ausschlussgrund greift. z. B. aktuelle Beschäftigung mit hohem Verdienst oder hauptberufliche selbstständige Tätigkeit.)

    Und selbst wenn Du 8.000 EUR Rente beziehst, dann würdest Du bis zur Beitragsbemessungsgrenze Beiträge als Pflichtversicherter zahlen und nicht als freiwilliges Mitglied.

  • Das hatten wir hier bereits mehrfach:

    Bei der KVdR geht es um Vorversicherungszeiten, also um die Frage, ob man überhaupt versichert war. Das "wie", also pflichtversichert, freiwilliges Mitglied oder familienversichert, spielt dabei keine Rolle.

    Vorversicherungszeit erfüllt -> Pflichtversicherung (Es sei denn, ein Ausschlussgrund greift. z. B. aktuelle Beschäftigung mit hohem Verdienst oder hauptberufliche selbstständige Tätigkeit.)

    Und selbst wenn Du 8.000 EUR Rente beziehst, dann würdest Du bis zur Beitragsbemessungsgrenze Beiträge als Pflichtversicherter zahlen und nicht als freiwilliges Mitglied.

    Danke!

    Der Status "freiwillig" hier und da (GKV vs KVdR) ist halt verwirrend.

  • Wenn ich dss richtig verstehe, dann werden bei freiwillig gesetzlich Krankenversicherten im Rentenalter alle Einkünfte für die Beiträge herangezogen. Ist das richtig?

    Nein.
    Wer freiwillig GKV versichert war (siehe 90%-Regel in der 2. Hälfte seines Arbeitslebens) bekommt als Rentner den Status KvdR und zahlt dann nur GKV-Beiträge auf seine Rente.
    Ist natürlich finanziell besonders vorteilhaft für jene Rentner, die eine eher kleine gesetzl. Rente erhalten und das Gros Ihrer Altersbezüge aus sonstigen Einkünften erzielen (z.B. Miet- und Pachteinnahmen, Kapitaleinkünfte).
    Ob man so etwas allerdings gezielt planen kann!? :/
    Gesetze können sich ändern.

  • Nein.
    Wer freiwillig GKV versichert war (siehe 90%-Regel in der 2. Hälfte seines Arbeitslebens) bekommt als Rentner den Status KvdR und zahlt dann nur GKV-Beiträge auf seine Rente.
    Ist natürlich finanziell besonders vorteilhaft für jene Rentner, die eine eher kleine gesetzl. Rente erhalten und das Gros Ihrer Altersbezüge aus sonstigen Einkünften erzielen (z.B. Miet- und Pachteinnahmen, Kapitaleinkünfte).
    Ob man so etwas allerdings gezielt planen kann!? :/
    Gesetze können sich ändern.

    Wer lange alles verbeitragt hat (weil ewig freiwilliges Mitglied), kann sich später (im Rentenbezug) ggf. für einen schmalen Taler versichern.

  • Bin über die KSK versichert, nach Ausscheiden dann nur noch über die GKV freiwillig. Meine Frau ist (noch) kostenlos mitversichert. Ab 2028 soll die Familienversicherung 2,5% der Bruttoeinkünfte kosten. KVdR geht bei uns nicht auf, da wir erst vor 7 Jahren von der PKV in die GKV gewechselt sind.

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