GRV ungleich Investment

  • Er funktioniert tatsächlich, aber Mischu wird mit dem "verhältnismäßig" wohl Recht haben (Satz 6 im Gesetz), daher ist die Auswirkung des Tricks nur marginal.

    "marginal"? Und wenn die Inflation mal anzieht und Gehälter und Renten nominell steigen? Dann macht sich ein Festnageln des "Rentenfreibetrags" doch stärker bemerkbar. Der relative Anteil der zu versteuernden Rente nimmt dann eventuell stark zu. Oder sehe ich das falsch?

  • Das heißt, wir müssten eine Neuberechnung der Rente provozieren, entweder durch zusätzliche Entgeltpunkte nach Rentenbeginn (Arbeit, Pflege, freiwillige Beiträge) oder durch einen Wechsel der Teilrente.

    Das kannte ich noch nicht, ich dachte der einmalig festgelegte Betrag ist für immer festgeschrieben.

    Die Neufeststellung des steuerfreien Teils erfolgt automatisch.

    Ist mir gerade erst beim Anschauen der Rentenbezugsbescheinigungen der DRV aufgefallen.
    Die DRV bestätigt da ja jedes Jahr die 3 Daten:
    "Rentenbeginn"
    "Rentenbetrag incl Einmalzahlung" im Bezugsjahr und
    "im Rentenbetrag enthaltener Rentenanpassungsbetrag"
    ==> Das Finanzamt errechnet daraus dann den Rentenfreibetrag.

    Das Finanzamt berechnet in diesem Fall nicht den gesamten Rentenfreibetrag für deine gesamte Rente neu. Stattdessen wird der Freibetrag nur verhältnismäßig angepasst"

    Die DRV passt verhältnismäßig an. Das FA verwendet die Daten der DRV.

  • Das heißt, wir müssten eine Neuberechnung der Rente provozieren, entweder durch zusätzliche Entgeltpunkte nach Rentenbeginn (Arbeit, Pflege, freiwillige Beiträge) oder durch einen Wechsel der Teilrente.

    Wenn man mit 99,75% Teilrente startet und jährlich 0,01% dazunimmt, dann würde man jährlich den steuerfreien Anteil der Rente angepasst bekommen und würde 25 Jahre Rentenbezug abgedeckt bekommen.

    Ich habe nachgerechnet.
    zusätzliche Rentenpunkte erhöhen auch den "fiktiven Rentenanfangsbetrag"*, aus dem der Freibetrag errechnet wird.
    In den Rentenanpassungsbetrag, der ja zur Freibetragsermittlung vom erhaltenen Rentenbetrag abgezogen wird, kommen nur die regulären prozentualen Erhöhungen, die durch die zusätzlichen Rentenpunkte in dem Jahr erzeugt wurden.

    Das mit der Teilrente geht nicht. Als ich auf 99,99% umgestellt habe ist der "fiktive Rentenanfangsbetrag", aus dem der Freibetrag errechnet wird, auch entsprechend runtergesetzt.

    *Erklärung "fiktiver Rentenanfangsbetrag":
    Erstes volles Rentenjahr ==> Rentenanfangsbetrag.
    Die DRV meldet den erhaltenen Rentenbetrag und Rentenanpassungsbetrag von 0€
    Hier raus, mit dem Prozentsatz errechnet das FA den Rentenfreibetrag.

    zweites Jahr:
    Die DRV meldet den erhaltenen Rentenbetrag und Rentenanpassungsbetrag von xxx€
    erhaltener Rentenbetrag - Rentenanpassungsbetrag = Rentenanfangsbetrag
    Hier raus, mit dem Prozentsatz errechnet das FA den Rentenfreibetrag. (Wenn sich nichts geändert hat, ist es derselbe wie im 1. Jahr)

    Kommen in dem 2. Jahr dann noch weitere Rentenpunkte dazu, dann meldet
    die DRV wieder den erhaltenen Rentenbetrag und Rentenanpassungsbetrag von yyy€.
    Dieser Rentenanpassungsbetrag ist aber nur ein fiktiver Wert. (es werden da nur die prozentualen Erhöhungen durch die zus. RP gezählt.)
    Darum nenne ich das jetzt:
    erhaltener Rentenbetrag - "fiktiver Rentenanpassungsbetrag" = "fiktiver Rentenanfangsbetrag" (und dieser liegt wegen der neuen RP höher)
    Und hier raus mit dem Prozentsatz errechnet das FA den Rentenfreibetrag.

    Also, bekommt man während der Rente weitere RP zugeschrieben, dann erhöht sich auch der Rentenfreibetrag beim Finanzamt.

    Ist die Richtung, wie sich die Teilrente entwickelt, hier relevant? Oder kann ich z.B. auch andauernd zwischen 99,75% und 99,76% wechseln?

    Klappt in Realität weder in die eine oder andere Richtung. Der Rentenfreibetrag wird immer entsprechend nachgesetzt.

  • "marginal"? Und wenn die Inflation mal anzieht und Gehälter und Renten nominell steigen? Dann macht sich ein Festnageln des "Rentenfreibetrags" doch stärker bemerkbar. Der relative Anteil der zu versteuernden Rente nimmt dann eventuell stark zu. Oder sehe ich das falsch?

    Und losgelöst von der Frage, ob eine Neufestsetzung des Rentenfreibetrags möglich ist: Wird der Rentenfreibetrag automatisch/regelmäßig an die Preiststeigerungsrate angepasst? Oder ist die "kalte Progression" etwas, dass man auch in der Rentenbezugsphase nicht los wird?

  • Die Rente muss (signifikant) steigen, sonst merkt man nichts. Man muss auch im höheren Bereich der Progression sein, sonst ändert sich die Steuerlast nur im niedrigen Euro-Bereich. Außerdem sollte die Rente möglichst früh begonnen haben, wenn ohnehin Richtung 90% der Rente steuerpflichtig sind, dann kann der Rest kaum noch einen Unterschied machen.

    Wer von 10% Teilrente auf Vollrente wechselt, der wird einen Unterschied merken, der Wechsel von 99,99% auf 100% wird wahrscheinlich gar nicht auffallen.

  • Und losgelöst von der Frage, ob eine Neufestsetzung des Rentenfreibetrags möglich ist: Wird der Rentenfreibetrag automatisch/regelmäßig an die Preiststeigerungsrate angepasst? Oder ist die "kalte Progression" etwas, dass man auch in der Rentenbezugsphase nicht los wird?

    Der steuerfreie Betrag bleibt (regelmäßig) gleich, der Grundfreibetrag wird angepasst und verschiebt die ganze Tabelle. Das soll die Inflation ausgleichen.

  • Ok, also zusammengefasst habe ich verstanden:

    • Bei einer nichtregelmäßigen Anpassung wird der Freibetrag für diese Anpassung prozentual angepasst. Aber leider nicht so, dass ich dann auch für vorherige regelmäßige Anpassungen nun einen Teilfreibetrag bekommen würde. Für regelmäßige Anpassungen kann ich auch mit Tricks keinen anteiligen Freibetrag bekommen.
    • Betriebswirtschaftlich ist es oft sinnvoll, eine (Teil-)Rente mit 63 zu beantragen, auch wenn bis 67 gearbeitet wird. Zumindest, wenn keine abschlagsfreie Rente erreicht werden kann.
    • Wer keine 99,99%-Teilrente will, kann auch eine 10%-Teilrente ab 63 beantragen und sich dadurch den Prozentsatz für den Freibetrag sichern.
  • Ok, also zusammengefasst habe ich verstanden:

    • Bei einer nichtregelmäßigen Anpassung wird der Freibetrag für diese Anpassung prozentual angepasst. Aber leider nicht so, dass ich dann auch für vorherige regelmäßige Anpassungen nun einen Teilfreibetrag bekommen würde. Für regelmäßige Anpassungen kann ich auch mit Tricks keinen anteiligen Freibetrag bekommen.
    • Betriebswirtschaftlich ist es oft sinnvoll, eine (Teil-)Rente mit 63 zu beantragen, auch wenn bis 67 gearbeitet wird. Zumindest, wenn keine abschlagsfreie Rente erreicht werden kann.
    • Wer keine 99,99%-Teilrente will, kann auch eine 10%-Teilrente ab 63 beantragen und sich dadurch den Prozentsatz für den Freibetrag sichern.

    Es geht nicht nur um Anpassungen des Freibetrags bei Teilrente und Minijobs mit Rentenbeiträgen, auch werden so fehlende Beitragszeiten erworben, da die Abzüge schon recht hoch sind Lebenslang, daher besser mit Minijobs fehlende Zeiten ausgleichen.

  • Ok, also zusammengefasst habe ich verstanden:

    • Bei einer nichtregelmäßigen Anpassung wird der Freibetrag für diese Anpassung prozentual angepasst. Aber leider nicht so, dass ich dann auch für vorherige regelmäßige Anpassungen nun einen Teilfreibetrag bekommen würde. Für regelmäßige Anpassungen kann ich auch mit Tricks keinen anteiligen Freibetrag bekommen.
    • Betriebswirtschaftlich ist es oft sinnvoll, eine (Teil-)Rente mit 63 zu beantragen, auch wenn bis 67 gearbeitet wird. Zumindest, wenn keine abschlagsfreie Rente erreicht werden kann.
    • Wer keine 99,99%-Teilrente will, kann auch eine 10%-Teilrente ab 63 beantragen und sich dadurch den Prozentsatz für den Freibetrag sichern.

    Der frühe Rentenbeginn fängt den Steuerfreibetrag.

    Ansonsten gilt: 0,856 × 48 ÷ 0,144 = 285 Kalendermonate ist die vorgezogene Rente günstiger als die Regelaltersrente (Brutto-Betrachtung)

  • PS: Ob ein Arzt perfekt deutsch spricht wäre mir egal, wenn er Sein Handwerk versteht.

    Eine störungsfreie Kommunikation zwischen Arzt und Patient, Pflegekräften und anderen Ärzten gehört unbedingt zu guter ärztlicher Tätigkeit ("Handwerk").

    Perfektion wird nicht verlangt. Es stört die Kommunikation noch nicht, wenn einer beispielsweise "wohlmöglich" für "womöglich" schreibt oder das Zahlwort "alle" irrig für ein Substantiv hält. Man kann sich aber nicht sicher sein, ab welcher Fehlerzahl eine Kommunikation zusammenbricht. Die Wissenschaft weiß nur, dass eine Kommunikation von sprachlichen Fehlern zunächst so gut wie nicht beeinträchtigt wird, mit dem einen letzten Fehler mehr dann aber plötzlich komplett unverständlich wird.

    Eigentlich möchte ich meine Gesundheit davon nicht abhängig machen. Ich
    möchte im eigenen Land keinen Arzt vor mir haben, der nicht versteht, was ich sage, und dessen Äußerungen ich nicht verstehen kann. Genau das kann mir aber heutzutage in deutschen Krankenhäusern sehr wohl passieren.

  • der nicht versteht, was ich sage, und dessen Äußerungen ich nicht verstehen kann

    ich glaube kaum, dass dieser konstruierte Fall eintreten wird. Ein solcher Arzt wird vom Krankenhaus nicht eingestellt, schon allein, weil das Risiko von Schadensersatzklagen in die Höhe schnellt.

    By the way: wenn ich bei einer ernsthaften Gesundheitsgefährdung wählen müsste zwischen: gar keine Behandlung (weil kein Arzt da ist) oder eine per Hand- und Fußkommunikation, wüsste ich auch welche Wahl ich treffen würde.

    Und nun wieder zurück zum Thema ...

  • Ich möchte im eigenen Land keinen Arzt vor mir haben, der nicht versteht, was ich sage, und dessen Äußerungen ich nicht verstehen kann. Genau das kann mir aber heutzutage in deutschen Krankenhäusern sehr wohl passieren.

    Diese von mir als typisch deutsch empfundene Eigenheit mag ein Grund dafür sein, dass es unser deutschsprachiges medizinisches Fachpersonal u.A. nach Skandinavien zieht. Dort hat man offenbar weit weniger ein Problem damit mit einem Arzt oder einer Schwester auch auf englisch zu kommunizieren und ist dankbar für die Unterstützung.

  • Diese von mir als typisch deutsch empfundene Eigenheit mag ein Grund dafür sein, dass es unser deutschsprachiges medizinisches Fachpersonal u.A. nach Skandinavien zieht. Dort hat man offenbar weit weniger ein Problem damit mit einem Arzt oder einer Schwester auch auf englisch zu kommunizieren und ist dankbar für die Unterstützung.

    Bewohner von Ländern mit vergleichsweise geringer Bevölkerung (z.B. Niederlande, Dänemark, Schweden, Norwegen, Baltikum) sind typischerweise wesentlich versierter im Englischen als die Deutschen, und zwar deswegen, weil dort das vornehmlich in englischer Sprache produzierte Medienangebot aus Kostengründen nicht synchronisiert, sondern in der Originalsprache gesendet wird. Schon vom Kindergartenalter an lernen die Kinder dort quasi automatisch Englisch.

    Ein wesentlicher Grund für deutsches Medizinpersonal, nach Schweden zu gehen, ist die dort entscheidend geringere Bürokratie, die das Personal in hiesigen Krankenhäusern geradezu erwürgt. Schwedisch lernen müssen sie trotzdem (und ihr Englisch verbessern).

    Ein wesentlicher Grund für deutsches Medizinpersonal, in die Schweiz zu gehen, ist die dort deutlich bessere Bezahlung. Ein Schulkamerad von mir hat seine gutgehende Praxis in Deutschland in seinen mittleren Jahren geschlossen und sich in der Schweiz als Krankenhausarzt anstellen lassen.

    Ein wesentlicher Grund für schwedische Patienten, zur Versorgung nach Deutschland zu kommen, liegt in der Tatsache, dass die Wartezeiten auf Operationen in deutschen Krankenhäusern deutlich geringer sind als in Schweden.

    In deutschen Krankenhäusern besteht Ärzte- und Pflegekräftemangel, die nehmen dort vielfach jeden, den sie bekommen können, und drücken bezüglich der Deutschkenntnis öfter mal beide Augen zu, was den oben beschriebenen Nachteil hat. Ein guter Freund - Krankenhausarzt - klagt häufig darüber, dass er die Kollegen aus aller Herren Länder oft nicht versteht und sie nicht ihn.

    Mit dem deutschen Rentensystem hat das allerdings nichts zu tun.

  • Diese von mir als typisch deutsch empfundene Eigenheit mag ein Grund dafür sein, dass es unser deutschsprachiges medizinisches Fachpersonal u.A. nach Skandinavien zieht. Dort hat man offenbar weit weniger ein Problem damit mit einem Arzt oder einer Schwester auch auf englisch zu kommunizieren und ist dankbar für die Unterstützung.

    Das ist für jeden anders. Ich habe damit Null Probleme, hatte auch auf Auslandsreisen nie Sprachprobleme, obwohl ich nur D und E spreche.

    Vielleicht wäre es sogar eine gute Idee, deutsche Krankenhäuser, die aufgegeben werden, in ukrainische Hand zu geben (Ärzte, Pflegepersonal und Verwaltung), ohne deutsche Qualifikationen zu erzwingen. Dort könnten unkrainische Kriegsverletzte in Sicherheit behandelt werden und ukrainische Geflüchtete, denen Behandlung in Muttersprache wichtig ist. Ich würde prinzipiell auch selbst in ein solches KH gehen, mache ich auf Reisen ja auch.

  • Ein wesentlicher Grund für deutsches Medizinpersonal, nach Schweden zu gehen, ist die dort entscheidend geringere Bürokratie, die das Personal in hiesigen Krankenhäusern geradezu erwürgt. Schwedisch lernen müssen sie trotzdem (und ihr Englisch verbessern).

    Ein wesentlicher Grund für deutsches Medizinpersonal, in die Schweiz zu gehen, ist die dort deutlich bessere Bezahlung. Ein Schulkamerad von mir hat seine gutgehende Praxis in Deutschland in seinen mittleren Jahren geschlossen und sich in der Schweiz als Krankenhausarzt anstellen lassen.

    Dann sollte man evtl. in Sachen deutsches Gesundheitssystem daran arbeiten, dass das deutschsprachige Personal nicht abwandert (aus welchen Gründen auch immer).
    Ich befürchte aber, dass es durch den weiter steigenden Kostendruck im Gesundheitssystem nicht besser wird.
    Also sollte man evtl. dafür sorgen, dass man sich auch in englisch unterhalten kann. Aber da wird uns ja die KI zukünftig helfen.

    Mit dem deutschen Rentensystem hat das allerdings nichts zu tun.

    Teil, teils. Möglicherweise führt die weiter zunehmende Krise im Gesundheits- und Pflegsystem dazu, dass die Lebenserwartung sinkt oder zumindest nicht weiter/langsamer steigt. Das hätte dann einen indirekten Einfluss auf das Rentensystem.
    Meine kürzlich gelesen zu haben, dass im Schweizer Grenzgebiet auf deutscher Seite die Sterblichkeit überproportional gegenüber anderen Regionen gestiegen wäre. Das wird auch auf die Personalnot in Krankenhäusern/Pflegeeinrichtungen zurück geführt.