Bitcoin wird "Status eines Gold-Ersatzes" erreichen

KI-Zusammenfassung

: Welche Rolle Bitcoin künftig im Finanzsystem spielen kann, fragt der Startbeitrag mit Blick auf Wertspeicher gegen Inflation und kleine Portfolio-Beimischung.

Welche Rolle Bitcoin künftig im Finanzsystem spielen kann, fragt der Startbeitrag mit Blick auf Wertspeicher gegen Inflation und kleine Portfolio-Beimischung.

  • Mehrere Beiträge sehen knappes digitales Geld mit Netzwerkeffekten und wachsender institutioneller Nachfrage, während Kritiker Bitcoin als spekulatives Gut ohne laufende Erträge oder inneren Wert einordnen.
  • Aus der Community kommen praktische Hinweise zu kleinen Positionen, starker Volatilität und sicherer Verwahrung über Seed-Phrasen oder Hardware-Wallets.
  • Viele Beiträge behandeln begrenzte Beimischung eher als spekulative Option denn als risikoarme Standardanlage oder Ersatz für Gold, Aktien oder ETFs.
  • Mal davon abgesehen, dass der internationale Goldhandel offenbar selbst eine gewaltige Papierblase darstellt (das von dir genannte Verhältnis von 1:100 zwischen physischem Gold und Papiergold scheint dich erstaunlicherweise nicht weiter zu beunruhigen). Ich wäre jedenfalls gespannt, was passiert, wenn im Ernstfall ein größerer Teil der Anleger gleichzeitig „sein Gold“ einfordert.

    Unabhängig davon ist für mich weiterhin nicht nachvollziehbar, wie du aus dem Marktwert von Xetra-Gold und EUWAX Gold II schließt, dass deutsche Privatanleger insgesamt 22–25 Milliarden Euro in Papiergold investiert haben. Daher noch einmal die Frage: Hast du dafür eine belastbare Quelle? Oder sind das einfach Vermutungen? Allein die Größe dieser beiden ETCs heranzuziehen, dürfte als empirischer Nachweis kaum ausreichen.

    Ich glaube, du den den Goldmarkt nicht verstanden. An der Comex gibt es keine Anleger, nur Händler. Was passiert da, wenn jeder für sein Papiergold die Ware einfordert? Als erstes würde wohl der Goldhandel an der Comex ausgesetzt und danach dürfte der Goldpreis stark steigen.

    Xetra Gold und Euwax 2 Gold müssen für jedes ausgegebene Zertifikat physisches Gold hinterlegen. Wenn ich also einen Anteil Xetra Gold kaufe, dann wird dafür eine Unze physisches Gold hinterlegt. Das Verhältnis von Papier zu Gold ist hier genau 1:1. Und da in diese ETCs praktisch nur Privatanleger investieren, darf man daraus schließen, dass die Größe dieser ETC ungefähr die Investition der Privatanleger in Papiergold ist.

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  • Wenn man Bitcoin besteuern möchte, dann muss man auch an Gold ran, da man sonst gegen den Allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) verstoßen würde

    Dieser Absatz lautet wörtlich: "Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich."

    BTC ist kein Mensch! (noch nicht, mal sehen, was die KI noch so macht ...)

    Darüber hinaus hat der Bundesfinanzhof ja erst 2023 geurteilt, dass Kryptowährungen aus diversen Gründen als „sonstige Wirtschaftsgüter“ zu bewerten sind. Ich halte es für unwahrscheinlich, dass sich die Situation nur drei Jahre später so signifikant geändert haben soll

    Die Gerichte urteilen auf Grundlage der geltenden Gesetze. So ist das mit der Gewaltenteilung. Wenn es neue Gesetze gibt, z.B. ein Kryptogesetz, ist das eine signifikante Änderung.

    Woran erkennt man an deinen Zahlen, wie viele Deutsche „Papiergold“ haben? Ich kenne nur folgende Zahlen:

    Das Papiergold-Verhältnis bezeichnet das rechnerische Verhältnis zwischen gehandelten Gold-Finanzderivaten (wie Futures, Zertifikaten oder ungedeckten ETFs) und dem tatsächlich physisch vorhandenen Gold. Schätzungen von Börsen und Marktbeobachtern zufolge liegt dieses Verhältnis oft bei 100:1 bis über 129:1.

    Du verwechselst Umsatz mit Beständen. Natürlich wird Papiergold viel schneller gehandelt, als physisches Gold. Das ist unter Beachtung der Transaktionskosten ja auch sinnvoll.

    Etwa 74 % bis 84 % des im Umlauf befindlichen Bitcoin-Angebots werden von langfristigen Anlegern (Hodlern) gehalten, die ihre Coins seit mehr als 155 Tagen nicht bewegt haben.

    Ok. Alles ab 156 Tagen ist also Altersvorsorge für Dich. Meine (Klein-)Bestände in BTC sind älter, betrachte ich aber definitiv nicht als Teil der Altersvorsorge!

  • Ich glaube, du den den Goldmarkt nicht verstanden. An der Comex gibt es keine Anleger, nur Händler. Was passiert da, wenn jeder für sein Papiergold die Ware einfordert? Als erstes würde wohl der Goldhandel an der Comex ausgesetzt und danach dürfte der Goldpreis stark steigen.

    Xetra Gold und Euwax 2 Gold müssen für jedes ausgegebene Zertifikat physisches Gold hinterlegen. Wenn ich also einen Anteil Xetra Gold kaufe, dann wird dafür eine Unze physisches Gold hinterlegt. Das Verhältnis von Papier zu Gold ist hier genau 1:1. Und da in diese ETCs praktisch nur Privatanleger investieren, darf man daraus schließen, dass die Größe dieser ETC ungefähr die Investition der Privatanleger in Papiergold ist.

    Und was ist mit den übrigen Goldderivaten (Zertifikate, Optionen, Futures und anderen nicht vollständig physisch hinterlegten Produkten)? Wenn wir über „Papiergold“ sprechen, kann man die Betrachtung nicht einfach auf zwei physisch besicherte ETCs beschränken.

    Aber selbst wenn wir deine Rechnung übernehmen und von rund 25 Milliarden Euro Papiergold deutscher Privatanleger ausgehen, das liegt in einer ähnlichen Größenordnung wie die verfügbaren Schätzungen zum deutschen Kryptovermögen. Damit wird dein ursprüngliches Argument wenig überzeugend, bei Gold lohne sich eine stärkere Besteuerung wegen des geringen Volumens beziehungsweise der erschwerten Erfassung nicht, während sie bei Krypto sinnvoll sei. Wenn Papiergold und Krypto ungefähr dieselbe Größenordnung haben, müsstest du erklären, weshalb steuerlich dennoch mit zweierlei Maß gemessen werden sollte. Genau das war schließlich der Ausgangspunkt der Diskussion.


    Dieser Absatz lautet wörtlich: "Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich."

    BTC ist kein Mensch! (noch nicht, mal sehen, was die KI noch so macht ...)

    Ich hoffe, dass du das nicht ernst meinst... ;(

    Natürlich schützt Art. 3 Abs. 1 GG nicht Bitcoin oder Gold als „Menschen“, sondern die Menschen, die durch ein Gesetz unterschiedlich belastet werden. Ob Bitcoin und Gold steuerrechtlich tatsächlich so vergleichbar sind, dass eine unterschiedliche Behandlung verfassungswidrig wäre, ist dann die eigentliche Diskussion. Aber daran scheitert es jedenfalls nicht, weil Bitcoin noch kein Mensch ist.

    Aber nice try... ;)


    Die Gerichte urteilen auf Grundlage der geltenden Gesetze. So ist das mit der Gewaltenteilung. Wenn es neue Gesetze gibt, z.B. ein Kryptogesetz, ist das eine signifikante Änderung.

    Es lässt sich allerdings nicht so einfach ändern, weil es dann gegen bestehende Gesetze verstoßen würde. Darum geht es doch die ganze Zeit. Die Argumentation der Bundesregierung wird ja nun mit Spannung erwartet, weil Juristen Zweifel haben, dass diese „wasserdicht“ ist. Die bisher geführten Argumente der „Gerechtigkeitslücke“ und „Steuereinnahmen“ sind zumindest nicht ausreichend.


    Dies für BTC und Gold heranzuziehen - Schwurbelei hoch 21.

    Siehe Art. 3 Abs. 1 GG. Du kannst das Grundgesetz aber gerne als Schwurbelei abtun.

    Das wertvollste Produkt, das man sich mit Geld kaufen kann, ist ein leerer Kalender.

  • Aber selbst wenn wir deine Rechnung übernehmen und von rund 25 Milliarden Euro Papiergold deutscher Privatanleger ausgehen, das liegt in einer ähnlichen Größenordnung wie die verfügbaren Schätzungen zum deutschen Kryptovermögen. Damit wird dein ursprüngliches Argument wenig überzeugend, bei Gold lohne sich eine stärkere Besteuerung wegen des geringen Volumens beziehungsweise der erschwerten Erfassung nicht, während sie bei Krypto sinnvoll sei. Wenn Papiergold und Krypto ungefähr dieselbe Größenordnung haben, müsstest du erklären, weshalb steuerlich dennoch mit zweierlei Maß gemessen werden sollte. Genau das war schließlich der Ausgangspunkt der Diskussion.

    So langsam habe ich das Gefühl, in der Bitcoin-Community bricht Panik aus. Was ist denn das für eine kindische Argumentation? "Wenn Bitcoin besteuert wird, dann aber auch Gold." Dann gleich mal schwere Geschütze auffahren: Grundgesetz. Geht es auch eine paar Nummern kleiner? Dazu noch diese lächerliche Petition. Als ob eine Petition schon einmal etwas bewirkt hätte.

    Auch ist dein verzweifelter Versuch, die Menge des Papiergoldes künstlich in die Höhe zu treiben, absurd. Alles, was es sonst noch an goldbezogenen, aber nicht physisch besicherten Wertpapieren gibt, unterliegt heute schon der Abgeltungssteuer. Papiere dieser Art dürften wohl nur in homöopathischen Mengen von Privatpersonen gehalten werden.

    Um das mit der Umsetzbarkeit noch einmal klarzumachen: mit einem einfachen Gesetz kann man 85-90% der Bitcoin-Transaktionen in Deutschland erfassen. Kaum Kosten für den Staat und es kommt Geld in die Kasse. Nennenswerter Widerstand ist nicht zu erwarten, da die Betroffenen weder organisiert sind noch irgendwelchen politischen Einfluss haben. Du behauptest, der Bitcoin-Bestand von Privatanlegern liege in einer ähnlichen Größenordnung wie Papiergold. Woher nimmst du diese Zahl? Es gibt hier keine exakten Werte. Lediglich auf Basis einiger Studien kann man einen Bestand zwischen 50 und 80 Mrd. EUR abschätzen.

    Und warum wird es keine Abschaffung der Haltefrist bei Gold geben? Weil sich die Regierung mit einem solchen Gesetz der Lächerlichkeit preisgeben würde. Welcher Politiker möchte schon gerne in der Presse lesen, dass er ein Gesetz plant, bei dem 85% des Volumens gar nicht erfasst werden können? Was würde denn passieren, wenn so ein Gesetz z.B. zum 01.01.2027 in Kraft treten würde? Ein großer Abverkauf bei den ETC vor dem Stichtag und ein Umschichten in physisches Gold. Damit würden sich die 85% wohl den 100% annähern.

  • Natürlich schützt Art. 3 Abs. 1 GG nicht Bitcoin oder Gold als „Menschen“, sondern die Menschen, die durch ein Gesetz unterschiedlich belastet werden.

    Na klar, bisher wurden alle, wirklich alle Menschen gleich belastet. Und jetzt soll diese BTC-Ungerechtigkeit eingeführt werden. Unglaublich.

  • Einundzwanzighat schon recht. Solange Kryptowährungen und Gold beide als „sonstige Wirtschaftsgüter“ nach § 23 EStG eingeordnet werden, dürfte eine unterschiedliche Besteuerung zumindest verfassungsrechtlich schwer zu begründen sein, weil dann Art. 3 Abs. 1 GG ins Spiel kommt.

    Beispiel:

    1. Melina besitzt 1 kg Gold und verkauft es nach Ablauf der Haltefrist mit 100 % Gewinn. Der Gewinn bleibt steuerfrei.
    2. Helena besitzt 1 Bitcoin und verkauft ihn ebenfalls nach Ablauf der Haltefrist mit 100 % Gewinn. Dieser Gewinn würde künftig besteuert.

    Dann würden Melina und Helena steuerlich unterschiedlich behandelt, obwohl beide private Wirtschaftsgüter mit Gewinn veräußern.

    Der Gesetzgeber müsste Kryptowährungen also zunächst aus der bisherigen Einordnung nach § 23 EStG herauslösen beziehungsweise steuerlich gesondert behandeln. Und genau sehe ich nicht. Wie will man sachlich begründen, warum Bitcoin anders behandelt werden soll als beispielsweise Gold? Bis auf die physische Komponente weisen beide sehr ähnliche Eigenschaften auf. Das Argument der „Gerechtigkeitslücke" im Vergleich zu anderen Assets wie Aktien dürfte dafür nicht ausreichen, weil dann immer Gold mit im Boot wäre.

    "If you don't believe it and you don't get it, I can't make you believe it."

    – Satoshi Nakamoto

  • Da zeigt sich doch die wahre Fratze der Bitcoinjünger, wenn es schon sonst keinerlei Vorteile des BTC gegenüber Gold gibt, muss wenigstens alles dafür getan werden das Gold besteuert wird. Dafür wird sogar mal das Grundgesetz mit abenteuerlichen Argumenten missbraucht. Es ist interessant zu beobachten wie aus anfangs angeblich weltoffenen und liberalen BTC Jüngern jetzt auf einmal Goldhater werden weil es beim BTC nicht wie erhofft läuft.

  • Da zeigt sich doch die wahre Fratze der Bitcoinjünger, wenn es schon sonst keinerlei Vorteile des BTC gegenüber Gold gibt, muss wenigstens alles dafür getan werden das Gold besteuert wird. Dafür wird sogar mal das Grundgesetz mit abenteuerlichen Argumenten missbraucht. Es ist interessant zu beobachten wie aus anfangs angeblich weltoffenen und liberalen BTC Jüngern jetzt auf einmal Goldhater werden weil es beim BTC nicht wie erhofft läuft.

    :/

    Vielleicht solltest du deinen Hass auf Bitcoin mal hinterfragen und nicht reflexartig alles als einen Angriff auf Gold interpretieren. Du möchtest was in meinen Beitrag hineinlesen, was dort überhaupt nicht steht. Ich fordere nicht, Gold zu besteuern. Im Gegenteil, ich möchte, dass die steuerliche Behandlung von Bitcoin und Gold so bleibt, wie sie heute ist.

    Der Verweis auf Gold dient lediglich dazu, die Begründung der Bundesregierung zu hinterfragen. Wenn zwei vergleichbare private Wirtschaftsgüter heute beide unter § 23 EStG fallen, dann muss man schon erklären können, warum eines künftig anders behandelt werden soll als das andere. Das siehst du hoffentlich genau so, ansonsten wäre es einfach reine Willkür.

    Ich halte Gold selbst für einen legitimen Vermögenswert. Die Frage ist nur, ob eine unterschiedliche steuerliche Behandlung sachlich sauber begründet werden kann. Und Art. 3 GG ins Spiel zu bringen ist genau die Art von Prüfung, die bei unterschiedlichen steuerlichen Belastungen regelmäßig relevant wird.

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    – Satoshi Nakamoto

  • Und, hast du dich schon damit befasst, wie Österreich seine Lösung 'hinbekommen' hat? Könnte ja zum Modellfall für D oder auch darüber hinaus werden.

    Österreich hat die unterschiedliche Behandlung nur knapp begründet. In den Gesetzesmaterialien heißt es im Wesentlichen, dass die Einordnung von Kryptowährungen als Kapitalvermögen den „wirtschaftlichen Gegebenheiten“ Rechnung trage, „verwaltungsökonomisch sinnvoll“ sei und künftig ein „Gleichklang mit der Besteuerung von Wertpapieren“ hergestellt werden solle.

    Ob diese Begründung hier vor dem Bundesverfassungsgericht ausreichen würde, insbesondere weil Bitcoin und Gold aktuell gemeinsam unter § 23 EStG fallen und der BFH Bitcoin erst 2023 ausdrücklich als „anderes Wirtschaftsgut“ eingeordnet hat, bleibt dann die eigentlich spannende Frage und ist daher meiner Meinung nach nicht 1 zu 1 auf Österreich übertragbar.

    "If you don't believe it and you don't get it, I can't make you believe it."

    – Satoshi Nakamoto

  • Manche Leute haben hier echt Schaum vorm Mund. Das kuriose ist: Bitcoinbefürwortern wird unterstellt, dass sie das einseitig betrachten, während die Bitcoinkritiker Schaum vorm Mund haben und ausgemachten Blödsinn verzapfen.

    Wenn wenig Ahnung auf viel (emotionsgeladene) Meinung trifft, ist das das Ergebnis. Mazen und Einundzwanzig warum tut ihr euch das an? Leute wie Mischu habe ich längst auf der Blockierliste. Wenn ich dann im Rahmen von Zitaten doch mal was mitbekomme, bestätigt mich das nur in meiner Meinung.

    Ich stelle mal 2 Thesen auf: Entweder es bleibt, wie es ist oder es wird wie Aktien behandelt und vor Gericht gekippt. Szenario 1 halte ich für realistischer, da es zunehmend schwierig wird, Merz als Kanzler zu halten. Da gibt es dann vordergründige Probleme, die es zu lösen gilt. Dass Gold ebenfalls steuerpflichtig wird, halte ich für abwegig, da hierfür eine enorme Lobby vorhanden ist und das dann zusätzlich noch mehr angreifbar wird, weil ja auch andere sonstige Wirtschaftsgüter unter §23 fallen. Da die letzte Einordnung von Krypto erst in 23 war, dürfte das argumentativ unmöglich sein hier Kryptowerte in 3 Jahren gänzlich anders zu beurteilen. Wie bereits an anderer Stelle erwähnt wurde von mir und anderen: Dass der Staat Geld braucht, ist kein Argument, was vor Gericht stand hält.

    Ich hab zwar die Petition mitgezeichnet, aber hätte jetzt z.b. nicht so super viele Bauchschmerzen damit, wenn Bitcoin zukünftig wie Aktien behandelt werden. Wenn ich es mir aussuchen könnte, würde ich natürlich gerne darauf verzichten. Als HODLer ist es mir derzeit aber recht egal. Und was in 20 Jahren ist? who knows.

  • Manche Leute haben hier echt Schaum vorm Mund. Das kuriose ist: Bitcoinbefürwortern wird unterstellt, dass sie das einseitig betrachten, während die Bitcoinkritiker Schaum vorm Mund haben und ausgemachten Blödsinn verzapfen.

    Wenn wenig Ahnung auf viel (emotionsgeladene) Meinung trifft, ist das das Ergebnis. Mazen und Einundzwanzig warum tut ihr euch das an? Leute wie Mischu habe ich längst auf der Blockierliste. Wenn ich dann im Rahmen von Zitaten doch mal was mitbekomme, bestätigt mich das nur in meiner Meinung.

    Ich stelle mal 2 Thesen auf: Entweder es bleibt, wie es ist oder es wird wie Aktien behandelt und vor Gericht gekippt. Szenario 1 halte ich für realistischer, da es zunehmend schwierig wird, Merz als Kanzler zu halten. Da gibt es dann vordergründige Probleme, die es zu lösen gilt. Dass Gold ebenfalls steuerpflichtig wird, halte ich für abwegig, da hierfür eine enorme Lobby vorhanden ist und das dann zusätzlich noch mehr angreifbar wird, weil ja auch andere sonstige Wirtschaftsgüter unter §23 fallen. Da die letzte Einordnung von Krypto erst in 23 war, dürfte das argumentativ unmöglich sein hier Kryptowerte in 3 Jahren gänzlich anders zu beurteilen. Wie bereits an anderer Stelle erwähnt wurde von mir und anderen: Dass der Staat Geld braucht, ist kein Argument, was vor Gericht stand hält.

    Ich hab zwar die Petition mitgezeichnet, aber hätte jetzt z.b. nicht so super viele Bauchschmerzen damit, wenn Bitcoin zukünftig wie Aktien behandelt werden. Wenn ich es mir aussuchen könnte, würde ich natürlich gerne darauf verzichten. Als HODLer ist es mir derzeit aber recht egal. Und was in 20 Jahren ist? who knows.

    Mit der Betrachtungsweise kann ich durchaus leben. Ich bin mir nicht sicher wie es rechtlich aussieht wenn man die Zuordnung ändert nach 3 Jahren. Ist gleichzeitig ne sehr kurze und ein lange Zeit. Das sich Bitcoin in der Zeit stark entwickelt hat, dürfte nicht von der Hand zu weisen sein und wird hier auch immer betont. So etwas kann die Betrachtung schon verändern.

  • Was man erstmal klarstellen muss: Solange es die entsprechenden Mehrheiten gibt, kann theoretisch "jedes" Gesetz verabschiedet werden. Da kann also auch hanebüchener Unsinn dabei entstehen, der dann halt schneller kassiert wird. Ich will nicht gänzlich ausschließen, dass man eine Kryptobesteuerung sauber hinbekommt, aber dafür müssten sich Steuerfachleute damit beschäftigen, die idealerweise auch Erfahrung im Kryptobusiness haben.

    Am belastbarsten wäre sicher eine separate Kryptobesteuerung mit festem Prozentsatz. Idealerweise ein "günstigerer" Steuersatz, als bei Aktien (z.b. 15%). Das würde aber Begehrlichkeiten für Aktienbesteuerung bzw. Besteuerung von Kapitalerträgen generell wecken.

    Bitcoin hat sich in 3 Jahren sicher entwickelt und ist "reifer" geworden, aber aus meiner Sicht nähert es sich diesbezüglich mehr Gold an. Insbesondere Bitcoin entwickelt eine zunehmend breitere Marktreife. Aus meiner Sicht ist es auch nicht fraglich, ob Bitcoin irgendwann ins Standarddepot gehört, sondern nur wann und mit welcher Allokation.

    Bin wirklich gespannt, wie es ausgeht. :)

  • Was man erstmal klarstellen muss: Solange es die entsprechenden Mehrheiten gibt, kann theoretisch "jedes" Gesetz verabschiedet werden.

    Oh nein. Gesetze müssen mit dem Grundgesetz Im Einklang sein. Zudem gibt es eine „Ewigkeitsklausel“ im GG. Des Weiteren sind Zuständigkeiten von Bund und Ländern zu beachten. Je nach Gesetz muss der Bundesrat zustimmen. Und dann kommt noch das Bundesverfassungsgericht.

    Also so pauschal kann nicht „jedes“ Gesetz mit entsprechenden Mehrheiten beschlossen werden.

  • Oh nein. Gesetze müssen mit dem Grundgesetz Im Einklang sein. Zudem gibt es eine „Ewigkeitsklausel“ im GG. Des Weiteren sind Zuständigkeiten von Bund und Ländern zu beachten. Je nach Gesetz muss der Bundesrat zustimmen. Und dann kommt noch das Bundesverfassungsgericht.

    Also so pauschal kann nicht „jedes“ Gesetz mit entsprechenden Mehrheiten beschlossen werden.

    Ein Gesetz wird aber erstmal nicht durch das BVG unterbunden, sondern später gekippt. Bis es gekippt wird, ist das Ding in der Welt. Mit "Mehrheiten" sind alle involvierten Entscheidungsträger gemeint (Bundestag und Bundesrat).

    edit: Das Heizungsgesetz von Reiche wurde ja auch verabschiedet ;)

  • Und warum wird es keine Abschaffung der Haltefrist bei Gold geben? Weil sich die Regierung mit einem solchen Gesetz der Lächerlichkeit preisgeben würde. Welcher Politiker möchte schon gerne in der Presse lesen, dass er ein Gesetz plant, bei dem 85% des Volumens gar nicht erfasst werden können? Was würde denn passieren, wenn so ein Gesetz z.B. zum 01.01.2027 in Kraft treten würde? Ein großer Abverkauf bei den ETC vor dem Stichtag und ein Umschichten in physisches Gold. Damit würden sich die 85% wohl den 100% annähern.

    Sollte nicht bei Gesetzen grundsätzlich der Gleichheitsgrundsatz gelten? Warum gibt es überhaupt unterschiedliche Besteuerungen von Vermögenswerten/Sachwerten?
    Mir ist klar, dass man den Handel (und damit die Besteuerung) von Aktien/Fonds ungleich leichter kontrollieren kann wie die physischen Handel von Gold, Uhren, Oldtimern, usw.
    Aber das darf ja kein Grund dafür sein, dass man es dann gleich mal ganz sein lässt. :rolleyes:
    Es muss einfach entsprechende harte (Haft)Strafen geben, wenn jemand seine Gewinne nicht versteuert. Und auch keinerlei Möglichkeiten sich davon freizukaufen wenn man erwischt wird.

    Dann kann sich jeder überlegen, ob er das Risiko eingeht und an der Steuer vorbei handelt.

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