Niederlande besteuern künftig auch unrealisierte Gewinne – Modell für Deutschland?

  • Es war noch jemand schneller ;)

    Einundzwanzig
    12. Februar 2026 um 20:40
  • Und? Haben wir doch schon mit der Vorabpauschale, ist ja eigentlich nichts anderes.

    Doch - es ist interessant, sich mal mit den niederländischen Steuermodellen zu befassen. Sowohl was geplant ist, als auch was bis dato gilt und was erst vor kurzem für 2026 beschlossen wurde.

    Aber ggf. kann man das verschieben in den gestrigen Thread von Einundzwanzig
    Wie stößt man sowas hier an?

  • Wenn dein ETF um 10% steigt, dann versteuerst du bei der Vorabpauschale 2-3% deines Kursgewinns. In den Niederlanden müsstest du die vollen 10% versteuern. Das ist ein enormer Unterschied.

    Ja genau, der Plan klingt deutlich schärfer. Und wenn das einfach so aufs Einkommen aufgeschlagen wird, rutscht man auch leicht in höhere Progression. 100k in einem ETF können in guten Jahren leicht über 20k Buchgewinn erzeugen. Im Vergleich zum normalen Arbeitseinkommen ist das ein erheblicher Betrag. Und 100k im Depot sind noch lange keine Altersvorsorge...für 1000€ Entnahme im Monat braucht es 300-350k. Da könnte in guten Jahren dann spontan ein Jahresgehalt mehr besteuert werden...

  • ja, in wie weit betrifft das ETF Sparer aus Deutschland, deren ETF als Domizil NL hat.

    wie ich schon weiter oben kurz anmerkte: gar nicht

    Es wir das Privatvermögen der Niederländer versteuert. Der ETF an sich ist kein Privatvermögen. Der zahlt diese Steuer nicht. Du wohnt in DE und bist dort steuerpflichtig, also fällst Du auch nicht unter das Gesetz.

  • gar nicht? Der deutsche Anleger versteuert seine ETF Gewinne auch heute schon nach deutschem Steuerrecht und nicht nach niederländischem.

    Aber NL ETFs unterliegen trotzdem auch dem niederländischem Steuerrecht, d.h. man muss unter Umständen auch als Nicht-Niederländer 15% niederländische Quellensteuer zahlen. Googelt mal bei Interesse nach ETF und Quellensteuer..... ich habe das nicht mehr ganz genau in Erinnerung.

  • Die KI sagt das hier:

    Auf Ausschüttungen von ETFs mit Domizil in den Niederlanden wird eine Quellensteuer von in der Regel 15 % erhoben. Für in Deutschland steuerpflichtige Anleger ist diese Steuer gemäß dem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit 15 % voll auf die deutsche Abgeltungsteuer anrechenbar. Bei Freistellungsauftrag kann dies jedoch steuerlich nachteilig sein, da die 15 % Quellensteuer trotzdem anfallen.

    • Quellensteuerhöhe: Die Niederlande ziehen 15 % Quellensteuer auf Dividenden ein.
    • Anrechnung in Deutschland: Aufgrund des DBA können die 15 % niederländische Quellensteuer komplett auf die deutsche Abgeltungsteuer (25 % + Soli + ggf. KiSt) angerechnet werden.
    • Verlustverrechnung: Die Anrechnung erfolgt in der Regel automatisch durch die depotführende Bank in Deutschland.
    • Problemzone Freibetrag: Liegen die Kapitalerträge unter dem Sparer-Pauschbetrag (Freistellungsauftrag), ist die niederländische Quellensteuer dennoch endgültig verloren, während bei irischen oder luxemburgischen Fonds oft keine oder geringere Quellensteuern auf Fondsebene anfallen.
    • ETF-Domizil: Entscheidend ist, dass der ETF seinen Sitz in den Niederlanden hat (häufig bei VanEck ETFs, erkennbar an der ISIN beginnend mit NL).

    Es kann daher steuerlich sinnvoller sein, niederländische ETFs erst zu nutzen, wenn der persönliche Freibetrag ausgeschöpft ist.

  • Mich würde ja mal interessieren, ob die Niederländer beim bisherigen System sich vermehrt Gold und sonstige Wertgegenstände in den Tresor gelegt haben.

    So wie ich das gelesen habe, ist Box 3 quasi ein Ersatz für die 2001 abgeschaffte Vermögenssteuer. Muss man dann jährlich eine ("Vermögens")Steuererklärung abgeben, in der die Immobilienwerte und alle sonstigen Vermögensgegenstände auf den Stand 01.01. bewertet werden? So irre waren ja nicht mal die Deutschen zu der Zeit, als es hier noch die Vermögenssteuer gab.

  • Kann die Besteuerung von nicht realisierten Gewinnen durch die Vorabpauschale in Deutschland oder dem "Box 3" Modell in den Niederlanden (heute pauschal, ab 2028 bezogen auf die tatsächliche Rendite) zu Marktbeeinflussungen führen?

    Wenn der Kapitalstock über die Jahre einen gewisse Grösse erreicht hat, dann kann auch ein kleiner Basiszins zu einem größeren Betrag für die Vorabpauschale führen. Falls der Zins der 15-jährigen Bundeswertpapiere (Basiszins) aus irgendeinem Grund nach oben geht, dann noch eher oder mehr. Entsteht dann ein Verkaufsdruck für die Wertpapiere (z.B. ETF Anteile), weil Anleger verkaufen müssen, um die Steuerschuld begleichen zu können?

    Bei dem neuen "Box 3" Modell können ein hoher Kapitalstock und/oder starke Kursanstiege (seien sie fundiert oder auf eine Blase zurückzuführen) auch eine hohe Steuerschuld ergeben, die dann ebenfalls zu verstärkten Wertpapierverkäufen führen kann.

    Beeinflusst das dann nicht die Kurse - wenn z.B. viele Leute im Dezember Wertpapiere verkaufen, damit sie im Januar das Geld für die Steuer auf dem Konto verfügbar haben?

  • Glaubt man unseren "Leistungsträgern" bedeutet jede ungünstige Gesetzesänderung umgehend, dass Vermögende ihre Koffer packen und Heimatland Freunde, Familie & Netzwerk den Rücken zukehren. Dann gibt es bald eine niederländische Gemeinde im sympathischen Dubai. Außerdem wird in den Niederlanden bald niemand mehr investieren weil "es sich nicht mehr lohnt"