Private Haftpflichtversicherung: Goldesel der Versicherungswirtschaft?

  • Meiner Frau passiert, allerdings als Geschädigte:

    Jugendlicher läuft meiner Frau unvermittelt vor das Auto. Meine Frau war vorschriftsmäßig unterwegs und er hatte wohl auf sein Smartphone geschaut. Verschulden also beim Fußgänger.

    Letztlich ist am Auto ein Schaden in Höhe von ca. 10.000 € entstanden. Wurde von der Familienhaftpflicht des Jugendlichen bezahlt.

  • Ein von mir erfolgter Anruf bei einer örtlichen Versicherungsagentur eines großen, namhaften Versicherers hat bestätigt, dass scheinbar elektronische Geräte bei einer PHV grundsätzlich nicht inkludiert sind, sondern hierfür eine Elektronikversicherung zuständig sei.

    Diese Aussage stimmt einfach nicht. Zumal einem Vertriebler (und so jemanden erwischt man in einer Agentur) im Zweifelsfall eine Aussage macht, die einen besseren Abschluss verspricht.

    Wohl wahr ist aber, dass in den GDV-Musterbedingungen geliehene, überlassene oder gemietete Gegenstände oder Gefälligkeitsschäden nicht gedeckt sind. Hier muss dann einen Baustein wählen, der auch so etwas umfasst.

  • Wegen 50 Euro im Jahr zu diskutieren, die gravierende Ereignisse wie oben beschrieben absichern, finde ich schräg. Wenn der TE es mag, kann er sich das Geld sparen und darf hoffen, dass er nie in Haftung genommen wird. Es sieht allerdings so aus, dass er noch nicht verstanden hat, wofür eine PHV da ist.

  • Hmm, welche Versicherung soll denn so einen Waschmaschinen Schaden bezahlen, unsere ist auch kaputt gegangen, also suche ich mir Frau Mustermann, diese hat ihre Schlüppis darin gewaschen und dabei ging diese kaputt. Das gute Stück ist 8 Jahre alt und hat hunderte Programme gewaschen, da soll dann eine Haftpflicht bezahlen? Schon merkwürdig, diese Einstellung.

  • Ein von mir erfolgter Anruf bei einer örtlichen Versicherungsagentur eines großen, namhaften Versicherers hat bestätigt, dass scheinbar elektronische Geräte bei einer PHV grundsätzlich

    Ja, weil in diesem Fall ja auch nicht ein Fehlverhalten der Versicherungsnehmerin stattfand. Die HAFTPFLICHTversicherung zahlt, wenn die Versicherungsnehmerin sonst in der PFLICHT wäre zu HAFTEN.

    Sie zahlt nicht, wenn etwas einfach kaputt geht, wenn sie zufällig in der Nähe ist!

    Eine "Elektronikversicherung" ist etwas ganz anderes, das ist eher ein ganz mieser Sparvertrag. Ich zahle lieber das doppelte über längere Zeit als einmal den Neupreis.

    Ich weiß, das Versicherungen in der Werbung oft als "ist jetzt jemand anderes Problem"-Lifestyleprodukte verkauft werden.

    Man sollte sich immer etwas mit solchen Themen beschäftigen.

  • Scheinbar hat die Sache mit der Waschmaschine Näheres Interesse geweckt, daher nun ausführlicher:

    Die in einer WG lebende Freundin hat die Waschmaschine ihres Mitbewohners genutzt. Nach der Nutzung war die Waschmaschine kaputt. Der Mitbewohner wollte, dass die Freundin eine neue Waschmaschine bezahlt. Dies wurde von der Freundin zunächst verneint, da sie die Waschmaschine ordnungsgemäß bedient habe.

    Im weiteren Verlauf hat man sich darauf geeinigt, dass die Freundin an ihre Versicherung herantritt. Sie ist ja schließlich privat haftpflichtversichert und hat aus Versehen die Waschmaschine kaputt gemacht. Dieser Auffassung ist die Versicherung nicht gefolgt, da es hieß, elektronische Geräte seien bei einer PHV grundsätzlich nicht inkludiert.

    Der Mitbewohner hat recherchiert und sich schließlich für eine Reparatur entschieden. Diese hat ca. 80 Euro gekostet. Freundin und Mitbewohner haben sich darauf geeinigt, die Kosten 50:50 zu teilen.

    Learning der Freundin: Wenn es in über 25 Jahren einmal drauf ankommt, wird nicht gezahlt.

    Die Freundin dürfte nichts kaputt gemacht haben sondern die Wama ist ohne Fremdeinwirkung kaputt gegangen. Das tun elektrische Geräte öfters.

    Man könnte da viele Versicherungen unzuständigkeitshalber durchprobieren.

    Learning: Wenn man die Brillenversicherung einmal braucht, zahlt sie nicht.

  • Wenn der TE es mag, kann er sich das Geld sparen und darf hoffen, dass er nie in Haftung genommen wird.

    Ich finde, dass die PHV zum Schutz der Geschädigten eine Pflichtversicherung sein sollte, so wie es bei der KFZ Haftpflich und (teilweise) Tierhalterhaftpflicht ist. Denn die stehen im Zweifel ziemlich dumm da, wenn der Schädiger nicht zahlen kann und keine PHV hat. Da kann das Leben des Geschädigten unverschuldet ruiniert sein. Und dass das durchaus passieren kann, sieht man am TE.

  • Ich finde, dass die PHV zum Schutz der Geschädigten eine Pflichtversicherung sein sollte, so wie es bei der KFZ Haftpflich und (teilweise) Tierhalterhaftpflicht ist. Denn die stehen im Zweifel ziemlich dumm da, wenn der Schädiger nicht zahlen kann und keine PHV hat. Da kann das Leben des Geschädigten unverschuldet ruiniert sein. Und dass das durchaus passieren kann, sieht man am TE.

    Für solche Fälle kann man in der eigenen PHV eine Forderungsausfalldeckung mitversichern. Kostet nur ein paar Euro mehr.

  • Sie ist ja schließlich privat haftpflichtversichert und hat aus Versehen die Waschmaschine kaputt gemacht. Dieser Auffassung ist die Versicherung nicht gefolgt, da es hieß, elektronische Geräte seien bei einer PHV grundsätzlich nicht inkludiert.

    Der Mitbewohner hat recherchiert und sich schließlich für eine Reparatur entschieden. Diese hat ca. 80 Euro gekostet. Freundin und Mitbewohner haben sich darauf geeinigt, die Kosten 50:50 zu teilen.

    Learning der Freundin:

    Den Mitbewohner aus dem Freundeskreis zu streichen.

  • Ich finde, dass die PHV zum Schutz der Geschädigten eine Pflichtversicherung sein sollte

    Ich auch. Aus genau dem Grund habe ich meine Bootshaftpflicht auch gewechselt, als ich einen Crash hatte und die nicht vernünftig zahlen wollte. War nämlich ausgerechnet ein Holzboot und die dachten, sie lassen das vom Plastikbootsbauer machen...beim Holzboot ist die Reparatur das kleinste Problem, dafür muss man drölfzig Mal lackieren und abschleifen, bis die Reparaturstelle nicht mehr offensichtlich ist.

  • Meiner Frau passiert, allerdings als Geschädigte:

    Jugendlicher läuft meiner Frau unvermittelt vor das Auto. Meine Frau war vorschriftsmäßig unterwegs und er hatte wohl auf sein Smartphone geschaut. Verschulden also beim Fußgänger.

    Letztlich ist am Auto ein Schaden in Höhe von ca. 10.000 € entstanden. Wurde von der Familienhaftpflicht des Jugendlichen bezahlt.


    Und jetzt kommt noch der Hauptpunkt:

    Ein guter Tarif mit Forderungsausfalldeckung zahlt auch wenn der Schädiger keine Privathaftpflicht hat, den Schaden aber auch nicht selber begleichen kann.

    Das kann z.B. ein Tourist sein, Privatinsolvenzler, Obdachloser oder Neueingereister, der vielleicht erst nach 1-2 Jahren in Deutschland auf die Idee kommt, eine Privathaftpflicht abzuschließen.

    => Es gibt viele mittellose die einen schädigen können, auch davor schützt eine (gute) PHV.

    Forderungsausfalldeckung hat aber nicht jeder Tarif.

  • Hallo leopard

    Die in einer WG lebende Freundin hat die Waschmaschine ihres Mitbewohners genutzt. Nach der Nutzung war die Waschmaschine kaputt. Der Mitbewohner wollte, dass die Freundin eine neue Waschmaschine bezahlt. Dies wurde von der Freundin zunächst verneint, da sie die Waschmaschine ordnungsgemäß bedient habe.

    Im weiteren Verlauf hat man sich darauf geeinigt, dass die Freundin an ihre Versicherung herantritt. Sie ist ja schließlich privat haftpflichtversichert und hat aus Versehen die Waschmaschine kaputt gemacht. Dieser Auffassung ist die Versicherung nicht gefolgt, da es hieß, elektronische Geräte seien bei einer PHV grundsätzlich nicht inkludiert.

    Unabhängig von der leihweisen Überlassung wurde nicht vorgetragen, dass die Freundin bei der Benutzung der Waschmaschine irgendetwas falsch gemacht hat, sondern nur, nach der Benutzung war die Elektronik der Waschmaschine kaputt. So einen inneren Betriebsschaden kann man wenn überhaupt nur mit einer Elektronikversicherung versichern.

    Ein Schadenersatzanspruch nach §823 BGB als zentrale Regelung der Haftung Dritten gegenüber setzt immer irgendeinen eigenen Fehler voraus.

    Gruß Pumphut

  • Hallo,

    noch eine Bemerkung zur PHV als Pflichtversicherung. Hört sich theoretisch erst einmal gut an, allerdings nutzt die beste Pflicht nichts, wenn sie nicht durchsetzbar ist. Das stelle ich mir bei einer PHV mehr als kompliziert vor. Selbst bei der Kfz- Haftpflichtversicherung wird ja behauptet, dass 1 Mio. Fahrzeuge ohne solche rumfahren. Die Zahl glaube ich auch in der Größenordnung, wenn ich die Berichte aus meinem Polizeiabschnitt hochrechne. Die ziehen mindestens einmal die Woche ein Fahrzeug ohne Versicherungsschutz raus.

    Gruß Pumphut

  • Hallo leopard

    Ein Schadenersatzanspruch nach §823 BGB als zentrale Regelung der Haftung Dritten gegenüber setzt immer irgendeinen eigenen Fehler voraus.

    Gruß Pumphut

    Völlig richtig!

    Zusätzlich zur Haftung für eigene Fehler (Fahrlässigkeit) gibt es auch noch die sog. Gefährdungshaftung, wenn man zB verantwortlich ist für alle Gefahren die etwa von einem eigenen Hund, einem Grundstück, einem Boot oder einem Kfz ausgehen.

  • Hört sich theoretisch erst einmal gut an, allerdings nutzt die beste Pflicht nichts, wenn sie nicht durchsetzbar ist. Das stelle ich mir bei einer PHV mehr als kompliziert vor.

    Warum? Jeder wird automatisch in einer staatlichen Pflichtversicherung Mitglied. Sinnigerweise natürlich gleich europaweit, wer als Tourist ein Visum beantragt, bekommt automatisch eine. Raus kommt man nur, wenn man eine PHV bei einer Versicherung abschließt und diese einen bei der staatlichen Haftpflicht abmeldet. Wird die PHV nicht nach einem Jahr erneut bestätigt, fällt man automatisch in die staatliche Haftpflicht zurück.

  • Hmm, welche Versicherung soll denn so einen Waschmaschinen Schaden bezahlen, unsere ist auch kaputt gegangen, also suche ich mir Frau Mustermann, diese hat ihre Schlüppis darin gewaschen und dabei ging diese kaputt. Das gute Stück ist 8 Jahre alt und hat hunderte Programme gewaschen, da soll dann eine Haftpflicht bezahlen? Schon merkwürdig, diese Einstellung.


    Nein, diese Einstellung ist nicht merkwürdig.

    Als Konsument:in geht es immer darum, die Konsumentenrente zu maximieren. Das ist VWL I.

  • Ich finde, dass die PHV zum Schutz der Geschädigten eine Pflichtversicherung sein sollte, so wie es bei der KFZ Haftpflich und (teilweise) Tierhalterhaftpflicht ist. Denn die stehen im Zweifel ziemlich dumm da, wenn der Schädiger nicht zahlen kann und keine PHV hat. Da kann das Leben des Geschädigten unverschuldet ruiniert sein. Und dass das durchaus passieren kann, sieht man am TE.


    In meinem konkreten Fall müsste ich wohl ein Leben lang an die geschädigte Person bezahlen...

    Derartige Fälle sind mir jedoch nicht bekannt. Vielleicht kennt ja jemand einen entsprechenden Fall, bei dem eine Person ohne PHV seit geraumer Zeit an die geschädigte Person zahlen muss?

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