Was zahlt die Haftpflichtversicherung Was ist versichert
Finanztip-Expertin für Versicherungen
Das Wichtigste in Kürze
So gehst Du vor
Du beschädigst das Handy eines Freundes oder Dein Kind läuft unachtsam über die Straße und verursacht dadurch einen Auffahrunfall. Solche Schäden, die Du oder ein Familienmitglied bei anderen verursachen, sind ein Fall für die Haftpflichtversicherung. Ein Freifahrtschein für den Elefanten im Porzellanladen ist sie aber nicht. Welche Kosten die Versicherung jedoch wann übernimmt und was nicht, erfährst Du hier.
Mit einer Haftpflichtversicherung sicherst Du die Kosten durch Schäden ab, die Du oder Dein Eigentum bei jemand anderem verursachen – bis zu der im Versicherungsvertrag vereinbarten Höchstsumme. Das ist die sogenannte Versicherungssumme. Je nachdem, in welchem Lebensbereich der Schaden verursacht wird oder wodurch der Schaden entsteht, sind verschiedene Haftpflichtversicherungen zuständig. Welche verschiedenen Haftpflichtversicherungen es gibt, erklären wir Dir im Ratgeber Haftpflichtversicherung.
Deine Haftpflichtversicherung zahlt für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Doch was zahlt die Versicherung konkret im Schadensfall? Das kann von Tarif zu Tarif variieren, weshalb Du schon vor Vertragsabschluss die Leistungen prüfen solltest. Beschrieben sind sie stets in den Versicherungsbedingungen. Grundsätzlich gibt es aber einige Leistungen, die Du bei allen Tarifen findest.
Verletzt Du eine Person versehentlich und fahrlässig, übernimmt Deine Haftpflichtversicherung alle Kosten, die im Zusammenhang mit dem Personenschaden entstehen. Hierzu gehören:
Bergungs- und Transportkosten: Wenn die Person zum Beispiel von einem Krankenwagen ins Krankenhaus gebracht wird, sind die so entstehenden Kosten abgedeckt.
Behandlungskosten: Sämtliche Kosten, die durch die medizinische Behandlung der Verletzung einhergehen, von Wundbehandlung bis hin zu kosmetischen Operationen gehören zu den Behandlungskosten. Zunächst kommt die Krankenversicherung der geschädigten Person dafür auf. Deine Haftpflichtversicherung zahlt die Kosten dann an die Krankenversicherung zurück. Hinzu kommen Kosten für Medikamente und Heilbehandlungen, die die Krankenversicherung nicht oder nur teilweise übernimmt.
Schmerzensgeld: Das muss in der Regel vor Gericht erstritten werden. Deine Haftpflicht übernimmt sowohl die Kosten eines Rechtsstreites, das nennt sich passiver Rechtsschutz, als auch das Schmerzensgeld, welches Du unter Umständen zahlen musst.
Pflegekosten: Ist die Person, die Du verletzt hast, dauerhaft geschädigt, musst Du sämtliche Kosten übernehmen, die dadurch entstehen. Angefangen von Prothesen, über Medikamente, bis hin zu Umbaumaßnahmen in der Wohnung und Geld für die Pflege.
Beisetzungskosten: Im allerschlimmsten Fall übernimmt Deine Haftpflichtversicherung auch die Bestattungskosten.
Zerstörst Du versehentlich das Eigentum einer anderen Person, musst Du den Schaden ersetzen – die Haftpflichtversicherung übernimmt die Kosten dafür. Im Einzelnen können das Kosten sein für:
Hinzu kommen unter Umständen auch Kosten für einen Sachverständigen, der den Schaden begutachtet.
Bei Sachschäden ist es wichtig zu beachten, dass nicht jeder Tarife alle möglichen Sachschäden übernimmt. Mietsachen sind beispielsweise in vielen Tarifen nicht oder nur eingeschränkt abgesichert. Möchtest Du, dass Deine Versicherung auch Schäden in einem gemieteten Ferienhaus oder auch Deiner Mietwohnung übernimmt, muss dies explizit im Vertrag mit eingeschlossen sein. Mehr dazu, was die Haftpflichtversicherung nicht oder nur unter Umständen zahlt, erfährst Du weiter unten.
Erleidet jemand durch Dich einen finanziellen Verlust, ist das ein Vermögensschaden. Diese können als Folge eines Sach- oder Personenschadens entstehen und werden dann auch als unechter Vermögensschaden oder Vermögensfolgeschaden bezeichnet und sind in der Haftpflichtversicherung als Folge eines anderen Schadens mit abgesichert. Verletzt Du beispielsweise eine Person so schwer, dass diese mehrere Wochen nicht arbeiten kann und einen Verdienstausfall erleidet, ist dieses geringere Einkommen der Vermögensschaden.
Aber es gibt auch echte Vermögensschäden, die ausschließlich einen finanziellen Verlust bedeuten. Du parkst ein Auto so zu, dass der Fahrer nicht mehr aus seiner Parklücke kommt. Deswegen muss er ein Taxi nehmen, um einen wichtigen Termin nicht zu verpassen – die Taxikosten sind dann ein finanzieller Nachteil – ein Vermögensschaden, für den Du als Verursacher aufkommen musst. Echte Vermögensschäden treten vor allem in bestimmten Berufen auf und müssen dafür extra abgesichert werden. Mehr dazu erfährst Du in unserem Ratgeber zur Vermögensschadenhaftpflicht.
Echte Vermögensschäden im Privatbereich sind nicht in jedem Tarif abgesichert, darauf musst Du bei Vertragsabschluss achten. Verbreitet sind auch Tarife, in denen echte Vermögensschäden bis zu einer geringeren Schadenssumme als der Gesamtversicherungssumme abgesichert sind. Liegt diese Summe bei mindestens 50.000 Euro für Vermögensschäden, reicht das im Privatbereich unserer Einschätzung nach generell aus.
Wenn Dich eine Person schädigt, muss sie dafür auch aufkommen. Hat sie weder eine Haftpflichtversicherung noch genug Geld auf dem Konto, kann es passieren, dass Du leer ausgehst. Davor kann Dich die Forderungsausfalldeckung schützen. Hast Du Forderungsausfall in Deiner Privathaftpflicht versichert, zahlt Dir Deine Versicherung, wenn Du vom Schädiger kein Geld bekommst.
Diesen Schutz musst Du aber extra einschließen, was Du auch tun solltest, da nicht jeder Mensch in Deutschland eine Haftpflichtversicherung hat. Bei manchen Tarifen springt die Versicherung erst ab einer bestimmten Schadenssumme ein. Das ist o.k., denn wichtig ist, dass Deine Versicherung bei hohen Schäden zahlt, damit Du im Ernstfall nicht mit leeren Händen dastehst.
Damit die Haftpflichtversicherung den Schaden übernimmt, muss das Risiko zunächst versichert sein. Eine Berufshaftpflichtversicherung zahlt nicht bei Schäden, die Dir im privaten Bereich passieren. Verursacht Dein Hund einen Schaden, musst Du eine Hundehalterhaftpflichtversicherung abgeschlossen haben.
Hast Du eine Photovoltaikanlage auf dem Dach, kannst Du das Risiko, was von ihr ausgeht, mit Deiner Privathaftpflichtversicherung absichern. Das musst Du aber explizit mit angeben. Hast Du bereits eine Privathaftpflicht und lässt Dir später eine PV-Anlage montieren, musst Du Deiner Versicherung das mitteilen, damit sie die Kosten für eventuelle Schäden übernimmt. Hier erklären wir Dir alles Wichtige zum Thema PV-Versicherung.
Dass Du neue Risiken Deiner Versicherung melden musst, gilt auch für weitere Gefahrenquellen und ist eine wichtige Pflicht, die Du als Versicherungsnehmer hast. Diese Pflichten werden auch Obliegenheiten genannt, Du findest sie in den Vertragsbedingungen Deiner Versicherung. Wenn Du die Obliegenheiten verletzt, kannst Du Deinen Versicherungsschutz ganz oder teilweise verlieren.
Deine Haftpflichtversicherung übernimmt nur Kosten bis zur vereinbarten Versicherungssumme. Daher sollte sie ausreichend hoch sein, wir empfehlen 50 Millionen Euro. Denn ist der Schaden höher als Deine Versicherungssumme, musst Du den Restbetrag aus Deiner Tasche zahlen.
Hast Du eine Selbstbeteiligung vereinbart, musst Du diese Kosten ebenfalls selbst zahlen. Ist der Schaden niedriger als die Selbstbeteiligung, zahlst Du ihn komplett selbst. Dann musst Du Deine Versicherung auch nicht über den Schaden informieren. Ist der Schaden höher als Deine Selbstbeteiligung, zieht die Versicherung diese Summe ab von dem Betrag, den sie dem Geschädigten überweist.
Der Schaden, den Deine Versicherung regulieren soll, muss tatsächlich in der angegebenen Höhe durch Dich oder eine mitversicherte Person entstanden sein. Das prüft die Versicherung im Zweifelsfall auch nach.
Eine Haftpflichtversicherung übernimmt nicht jeden Schaden, den Du verursachst. Zum einen gibt es grundsätzliche Ausschlüsse, zum anderen gibt es Leistungen, die von bestimmten Tarifen übernommen werden, von anderen aber nicht.
Anders als andere Versicherungen, zahlt eine Haftpflichtversicherung, wenn Du Dich grob fahrlässig verhältst – und das immer. Es ist sozusagen der Kern der Versicherung. Verursachst Du allerdings einen Schaden vorsätzlich oder mutwillig, kannst Du kein Geld von der Versicherung erwarten. Dazu gehören natürlich auch Schäden, die durch eine Straftat entstehen.
Ebenfalls nicht abgesichert sind Schäden, die Dir im beruflichen Kontext passieren. Ein Behandlungsfehler als Arzt, eine Falschberatung als Anwalt oder andere Haftpflichtschäden bei der Berufsausübung musst Du mithilfe einer Berufshaftpflicht oder Vermögensschadenhaftpflichtversicherung absichern. Bist Du angestellt, bist Du in der Regel über Deinen Arbeitgeber abgesichert. Dieser sollte eine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen haben.
Deine Haftpflichtversicherung zahlt auch nicht eigenverschuldete Schäden bei Dir selbst. Also machst Du versehentlich Deinen Fernseher kaputt, bekommst Du nichts von Deiner Versicherung. Das gilt auch für ein Familienmitglied, das den Fernseher zerstört hat. Die Haftpflicht zahlt nicht, wenn Dein Partner in der gemeinsamen Wohnung etwas kaputt macht, denn es gehört euch gemeinsam und ist damit ein Schaden am eigenen Eigentum. Was Du zu Haftpflicht beim Partner wissen solltest, erfährst Du in unserem entsprechenden Ratgeber.
Eine Ausnahme bei der Versicherung untereinander können gegenseitige Personenschäden sein. Die dadurch entstehenden Behandlungskosten, welche die Krankenversicherung vom Verursacher zurückverlangt, werden unter Umständen von Deiner Privathaftpflichtversicherung übernommen. Das hängt aber vom Tarif ab. Wie einige andere Leistungen auch.
Welche Leistungen Deine Haftpflichtversicherung konkret bietet, hängt vom Tarif ab. Nicht jede Versicherung zahlt bei jedem Haftpflichtschaden. Dabei gibt es Leistungen, auf die Du nicht verzichten solltest. Hierzu zählt der bereits erwähnte Forderungsausfall.
Die Haftpflicht zahlt bei Schäden zwischen zusammenlebenden Paaren und Familien in der Regel nicht. Verletzen sich zwei Familienmitglieder versehentlich, kann das jedoch Regressforderungen der Sozialversicherung nach sich ziehen. Die Behandlungskosten der Verletzung übernimmt zunächst die Krankenversicherung, die die Kosten jedoch vom Verursacher zurückverlangt. Diese Regressforderungen der Sozialversicherungsträger bei Schäden untereinander kannst Du mit der Wahl des richtigen Tarifs absichern.
Ebenfalls explizit mit absichern solltest Du Schäden durch deliktunfähige Personen. Grundsätzlich können Kinder unter sieben für Schäden nicht haftbar gemacht werden. Hast Du Deine Aufsichtspflicht nicht verletzt und es kommt zu einem Schaden durch Dein Kind, ist niemand dafür verantwortlich – nicht Du und auch nicht Deine Haftpflichtversicherung. Um aber dadurch entstehenden Ärger aus dem Weg zu gehen, ist es sinnvoll, dass auch Schäden durch kleine Kinder mitversichert sind. Als deliktunfähige Personen gelten auch Menschen mit einer Behinderung oder einer Demenzerkrankung – unabhängig vom Alter. Auch diese sind dann mitversichert. Was Du noch beachten solltest, erfährst Du im Ratgeber zur Haftpflichtversicherung für Familien.
Entstehen Schäden mit der Zeit, zum Beispiel in Deiner Mietwohnung, weil geringe Mengen Wasser über einen längeren Zeitraum den Fußboden zerstören, nennt man dies Allmählichkeitsschäden. Diese können bei Schäden am Eigentum Dritter, wie Deinem Vermieter, in der Haftpflichtversicherung mit abgeschlossen werden und sollten das auch. Abzugrenzen sind hierzu allerdings Verschleiß und Abnutzung. Wenn der Fußbodenbelag mit der Zeit einfach durch normalen Gebrauch abgenutzt wird, ist dies kein Schaden und Du musst dafür nicht haften.
Grundsätzlich sind auch Gefälligkeitsschäden kein Haftpflichtfall. Hilfst Du jemandem unentgeltlich, zum Beispiel beim Umzug, und machst dabei etwas kaputt, kannst Du dafür nicht haftbar gemacht werden. Damit ist es eigentlich auch kein Fall für Deine Haftpflichtversicherung. Allerdings hat der Bundesgerichtshof schon vor einigen Jahren entschieden, dass diese Schäden nicht von den Versicherungen abgelehnt werden dürfen, da Versicherte davon ausgehen, dass sie mit einer Privathaftpflicht abgesichert sind. Mehr dazu findest Du in unserem Ratgeber zu Gefälligkeitsschäden.
Wenn Du im öffentlichen Dienst arbeitest, kann Dein Dienstherr Kosten für einen Schaden, den Du verursacht hast, zurückfordern. Zwar zahlt die Privathaftpflicht bei Schäden auf der Arbeit nicht. Du kannst aber Deine Privathaftpflichtversicherung um eine Dienstherrenhaftpflicht erweitern. Was Du dabei beachten solltest und was das kostet, erfährst Du im Ratgeber zur Dienstherrenhaftpflichtversicherung.
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