Was zahlt die Haft­pflicht­ver­si­che­rung Was ist versichert

Henriette Neubert
Finanztip-Expertin für Ver­si­che­rungen

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Haft­pflicht­ver­si­che­rung zahlt für Schäden, die Du bei anderen verursachst. Sie gehört zu den wichtigsten Ver­si­che­rungen.
  • Je nachdem, in welchem Lebensbereich ein Schaden entsteht, sind verschiedene Haft­pflicht­ver­si­che­rungen zuständig, wie Privat-, Berufs- oder Hundehalterhaftpflicht.
  • Versichern kannst Du Dich mit verschiedenen Bausteinen gegen Kosten, die durch Personen-, Sach- und Vermögensschäden entstehen.

So gehst Du vor

  • Prüfe Deine Lebensbereiche und schließe alle Haft­pflicht­ver­si­che­rungen ab, die Du brauchst. 
  • Bei der Privathaftpflicht empfehlen wir die Tarife „Relax“ von Friday, „Einfach Besser“ der Haftpflichtkasse und „T23-Optimum“ der Degenia.
  • Wenn sich in Deinem Leben etwas ändert, passe Deinen Ver­si­che­rungs­schutz an.
  • Die wichtigsten Haft­pflicht­ver­si­che­rungen sind sogar Pflicht: die Kfz-Haftpflicht, eine Berufshaftpflicht für verschiedene Berufe und unter Umständen für Hundehalter.

Du beschädigst das Handy eines Freundes oder Dein Kind läuft unachtsam über die Straße und verursacht dadurch einen Auffahrunfall. Solche Schäden, die Du oder ein Familienmitglied bei anderen verursachen, sind ein Fall für die Haft­pflicht­ver­si­che­rung. Ein Freifahrtschein für den Elefanten im Porzellanladen ist sie aber nicht. Welche Kosten die Ver­si­che­rung jedoch wann übernimmt und was nicht, erfährst Du hier.

Was deckt eine Haft­pflicht­ver­si­che­rung ab?

Mit einer Haft­pflicht­ver­si­che­rung sicherst Du die Kosten durch Schäden ab, die Du oder Dein Eigentum bei jemand anderem verursachen – bis zu der im Ver­si­che­rungsvertrag vereinbarten Höchstsumme. Das ist die sogenannte Ver­si­che­rungs­sum­me. Je nachdem, in welchem Lebensbereich der Schaden verursacht wird oder wodurch der Schaden entsteht, sind verschiedene Haft­pflicht­ver­si­che­rungen zuständig. Welche verschiedenen Haft­pflicht­ver­si­che­rungen es gibt, erklären wir Dir im Ratgeber Haft­pflicht­ver­si­che­rung.

Was übernimmt die Haft­pflicht­ver­si­che­rung?

Deine Haft­pflicht­ver­si­che­rung zahlt für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Doch was zahlt die Ver­si­che­rung konkret im Schadensfall? Das kann von Tarif zu Tarif variieren, weshalb Du schon vor Vertragsabschluss die Leistungen prüfen solltest. Beschrieben sind sie stets in den Ver­si­che­rungs­be­din­gungen. Grundsätzlich gibt es aber einige Leistungen, die Du bei allen Tarifen findest.

Was zahlt die Haft­pflicht­ver­si­che­rung bei Personenschäden?

Verletzt Du eine Person versehentlich und fahrlässig, übernimmt Deine Haft­pflicht­ver­si­che­rung alle Kosten, die im Zusammenhang mit dem Personenschaden entstehen. Hierzu gehören:

Bergungs- und Transportkosten: Wenn die Person zum Beispiel von einem Krankenwagen ins Krankenhaus gebracht wird, sind die so entstehenden Kosten abgedeckt. 

Behandlungskosten: Sämtliche Kosten, die durch die medizinische Behandlung der Verletzung einhergehen, von Wundbehandlung bis hin zu kosmetischen Operationen gehören zu den Behandlungskosten. Zunächst kommt die Kran­ken­ver­si­che­rung der geschädigten Person dafür auf. Deine Haft­pflicht­ver­si­che­rung zahlt die Kosten dann an die Kran­ken­ver­si­che­rung zurück. Hinzu kommen Kosten für Medikamente und Heilbehandlungen, die die Kran­ken­ver­si­che­rung nicht oder nur teilweise übernimmt. 

Schmerzensgeld: Das muss in der Regel vor Gericht erstritten werden. Deine Haftpflicht übernimmt sowohl die Kosten eines Rechtsstreites, das nennt sich passiver Rechtsschutz, als auch das Schmerzensgeld, welches Du unter Umständen zahlen musst.

Pflegekosten: Ist die Person, die Du verletzt hast, dauerhaft geschädigt, musst Du sämtliche Kosten übernehmen, die dadurch entstehen. Angefangen von Prothesen, über Medikamente, bis hin zu Umbaumaßnahmen in der Wohnung und Geld für die Pflege.

Beisetzungskosten: Im allerschlimmsten Fall übernimmt Deine Haft­pflicht­ver­si­che­rung auch die Bestattungskosten.

Was übernimmt die Haft­pflicht­ver­si­che­rung bei Sachschäden? 

Zerstörst Du versehentlich das Eigentum einer anderen Person, musst Du den Schaden ersetzen – die Haft­pflicht­ver­si­che­rung übernimmt die Kosten dafür. Im Einzelnen können das Kosten sein für:

  • eine Reparatur oder
  • einen Neukauf, wenn die Reparatur nicht möglich oder teurer als ein neuer Kauf ist.

Hinzu kommen unter Umständen auch Kosten für einen Sachverständigen, der den Schaden begutachtet.

Bei Sachschäden ist es wichtig zu beachten, dass nicht jeder Tarife alle möglichen Sachschäden übernimmt. Mietsachen sind beispielsweise in vielen Tarifen nicht oder nur eingeschränkt abgesichert. Möchtest Du, dass Deine Ver­si­che­rung auch Schäden in einem gemieteten Ferienhaus oder auch Deiner Mietwohnung übernimmt, muss dies explizit im Vertrag mit eingeschlossen sein. Mehr dazu, was die Haft­pflicht­ver­si­che­rung nicht oder nur unter Umständen zahlt, erfährst Du weiter unten.

Was zahlt die Haftpflicht bei Vermögensschäden

Erleidet jemand durch Dich einen finanziellen Verlust, ist das ein Vermögensschaden. Diese können als Folge eines Sach- oder Personenschadens entstehen und werden dann auch als unechter Vermögensschaden oder Ver­mö­gens­folge­scha­den bezeichnet und sind in der Haft­pflicht­ver­si­che­rung als Folge eines anderen Schadens mit abgesichert. Verletzt Du beispielsweise eine Person so schwer, dass diese mehrere Wochen nicht arbeiten kann und einen Verdienstausfall erleidet, ist dieses geringere Einkommen der Vermögensschaden. 

Aber es gibt auch echte Vermögensschäden, die ausschließlich einen finanziellen Verlust bedeuten. Du parkst ein Auto so zu, dass der Fahrer nicht mehr aus seiner Parklücke kommt. Deswegen muss er ein Taxi nehmen, um einen wichtigen Termin nicht zu verpassen – die Taxikosten sind dann ein finanzieller Nachteil – ein Vermögensschaden, für den Du als Verursacher aufkommen musst. Echte Vermögensschäden treten vor allem in bestimmten Berufen auf und müssen dafür extra abgesichert werden. Mehr dazu erfährst Du in unserem Ratgeber zur Ver­mö­gens­scha­den­haft­pflicht.

Echte Vermögensschäden im Privatbereich sind nicht in jedem Tarif abgesichert, darauf musst Du bei Vertragsabschluss achten. Verbreitet sind auch Tarife, in denen echte Vermögensschäden bis zu einer geringeren Schadenssumme als der Gesamtversicherungssumme abgesichert sind. Liegt diese Summe bei mindestens 50.000 Euro für Vermögensschäden, reicht das im Privatbereich unserer Einschätzung nach generell aus.

Wann zahlt die Haft­pflicht­ver­si­che­rung für Schäden bei Dir?

Wenn Dich eine Person schädigt, muss sie dafür auch aufkommen. Hat sie weder eine Haft­pflicht­ver­si­che­rung noch genug Geld auf dem Konto, kann es passieren, dass Du leer ausgehst. Davor kann Dich die For­de­rungs­aus­fall­deck­ung schützen. Hast Du Forderungsausfall in Deiner Privathaftpflicht versichert, zahlt Dir Deine Ver­si­che­rung, wenn Du vom Schädiger kein Geld bekommst

Diesen Schutz musst Du aber extra einschließen, was Du auch tun solltest, da nicht jeder Mensch in Deutschland eine Haft­pflicht­ver­si­che­rung hat. Bei manchen Tarifen springt die Ver­si­che­rung erst ab einer bestimmten Schadenssumme ein. Das ist o.k., denn wichtig ist, dass Deine Ver­si­che­rung bei hohen Schäden zahlt, damit Du im Ernstfall nicht mit leeren Händen dastehst.

Was musst Du beachten, damit die Haft­pflicht­ver­si­che­rung zahlt?

Damit die Haft­pflicht­ver­si­che­rung den Schaden übernimmt, muss das Risiko zunächst versichert sein. Eine Berufshaftpflichtversicherung zahlt nicht bei Schäden, die Dir im privaten Bereich passieren. Verursacht Dein Hund einen Schaden, musst Du eine Hundehalterhaftpflichtversicherung abgeschlossen haben. 

Hast Du eine Pho­to­vol­ta­ik­an­la­ge auf dem Dach, kannst Du das Risiko, was von ihr ausgeht, mit Deiner Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung absichern. Das musst Du aber explizit mit angeben. Hast Du bereits eine Privathaftpflicht und lässt Dir später eine PV-Anlage montieren, musst Du Deiner Ver­si­che­rung das mitteilen, damit sie die Kosten für eventuelle Schäden übernimmt. Hier erklären wir Dir alles Wichtige zum Thema PV-Versicherung.

Dass Du neue Risiken Deiner Ver­si­che­rung melden musst, gilt auch für weitere Gefahrenquellen und ist eine wichtige Pflicht, die Du als Ver­si­che­rungsnehmer hast. Diese Pflichten werden auch Obliegenheiten genannt, Du findest sie in den Vertragsbedingungen Deiner Ver­si­che­rung. Wenn Du die Obliegenheiten verletzt, kannst Du Deinen Ver­si­che­rungs­schutz ganz oder teilweise verlieren.

Deine Haft­pflicht­ver­si­che­rung übernimmt nur Kosten bis zur vereinbarten Ver­si­che­rungs­sum­me. Daher sollte sie ausreichend hoch sein, wir empfehlen 50 Millionen Euro. Denn ist der Schaden höher als Deine Ver­si­che­rungs­sum­me, musst Du den Restbetrag aus Deiner Tasche zahlen. 

Hast Du eine Selbstbeteiligung vereinbart, musst Du diese Kosten ebenfalls selbst zahlen. Ist der Schaden niedriger als die Selbstbeteiligung, zahlst Du ihn komplett selbst. Dann musst Du Deine Ver­si­che­rung auch nicht über den Schaden informieren. Ist der Schaden höher als Deine Selbstbeteiligung, zieht die Ver­si­che­rung diese Summe ab von dem Betrag, den sie dem Geschädigten überweist.

Der Schaden, den Deine Ver­si­che­rung regulieren soll, muss tatsächlich in der angegebenen Höhe durch Dich oder eine mitversicherte Person entstanden sein. Das prüft die Ver­si­che­rung im Zweifelsfall auch nach. 

Was zahlt Deine Privathaftpflicht nicht?

Eine Haft­pflicht­ver­si­che­rung übernimmt nicht jeden Schaden, den Du verursachst. Zum einen gibt es grundsätzliche Ausschlüsse, zum anderen gibt es Leistungen, die von bestimmten Tarifen übernommen werden, von anderen aber nicht.

Schäden, die vom Ver­si­che­rungs­schutz ausgeschlossen sind

Anders als andere Ver­si­che­rungen, zahlt eine Haft­pflicht­ver­si­che­rung, wenn Du Dich grob fahrlässig verhältst – und das immer. Es ist sozusagen der Kern der Ver­si­che­rung. Verursachst Du allerdings einen Schaden vorsätzlich oder mutwillig, kannst Du kein Geld von der Ver­si­che­rung erwarten. Dazu gehören natürlich auch Schäden, die durch eine Straftat entstehen.

Ebenfalls nicht abgesichert sind Schäden, die Dir im beruflichen Kontext passieren. Ein Behandlungsfehler als Arzt, eine Falschberatung als Anwalt oder andere Haft­pflicht­schä­den bei der Berufsausübung musst Du mithilfe einer Berufshaftpflicht oder Ver­mögens­schaden­haft­pflicht­ver­si­che­rung absichern. Bist Du angestellt, bist Du in der Regel über Deinen Arbeitgeber abgesichert. Dieser sollte eine Be­triebs­haft­pflichtversicherung abgeschlossen haben. 

Deine Haft­pflicht­ver­si­che­rung zahlt auch nicht eigenverschuldete Schäden bei Dir selbst. Also machst Du versehentlich Deinen Fernseher kaputt, bekommst Du nichts von Deiner Ver­si­che­rung. Das gilt auch für ein Familienmitglied, das den Fernseher zerstört hat. Die Haftpflicht zahlt nicht, wenn Dein Partner in der gemeinsamen Wohnung etwas kaputt macht, denn es gehört euch gemeinsam und ist damit ein Schaden am eigenen Eigentum. Was Du zu Haftpflicht beim Partner wissen solltest, erfährst Du in unserem entsprechenden Ratgeber.

Eine Ausnahme bei der Ver­si­che­rung untereinander können gegenseitige Personenschäden sein. Die dadurch entstehenden Behandlungskosten, welche die Kran­ken­ver­si­che­rung vom Verursacher zurückverlangt, werden unter Umständen von Deiner Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung übernommen. Das hängt aber vom Tarif ab. Wie einige andere Leistungen auch.

Diese Leistungen übernehmen nicht alle Tarife

Welche Leistungen Deine Haft­pflicht­ver­si­che­rung konkret bietet, hängt vom Tarif ab. Nicht jede Ver­si­che­rung zahlt bei jedem Haftpflichtschaden. Dabei gibt es Leistungen, auf die Du nicht verzichten solltest. Hierzu zählt der bereits erwähnte Forderungsausfall

Die Haftpflicht zahlt bei Schäden zwischen zusammenlebenden Paaren und Familien in der Regel nicht. Verletzen sich zwei Familienmitglieder versehentlich, kann das jedoch Regressforderungen der Sozialversicherung nach sich ziehen. Die Behandlungskosten der Verletzung übernimmt zunächst die Kran­ken­ver­si­che­rung, die die Kosten jedoch vom Verursacher zurückverlangt. Diese Regressforderungen der Sozialversicherungsträger bei Schäden untereinander kannst Du mit der Wahl des richtigen Tarifs absichern.

Ebenfalls explizit mit absichern solltest Du Schäden durch deliktunfähige Personen. Grundsätzlich können Kinder unter sieben für Schäden nicht haftbar gemacht werden. Hast Du Deine Aufsichtspflicht nicht verletzt und es kommt zu einem Schaden durch Dein Kind, ist niemand dafür verantwortlich – nicht Du und auch nicht Deine Haft­pflicht­ver­si­che­rung. Um aber dadurch entstehenden Ärger aus dem Weg zu gehen, ist es sinnvoll, dass auch Schäden durch kleine Kinder mitversichert sind. Als deliktunfähige Personen gelten auch Menschen mit einer Behinderung oder einer Demenzerkrankung – unabhängig vom Alter. Auch diese sind dann mitversichert. Was Du noch beachten solltest, erfährst Du im Ratgeber zur Haft­pflicht­ver­si­che­rung für Familien.

Entstehen Schäden mit der Zeit, zum Beispiel in Deiner Mietwohnung, weil geringe Mengen Wasser über einen längeren Zeitraum den Fußboden zerstören, nennt man dies Allmählichkeitsschäden. Diese können bei Schäden am Eigentum Dritter, wie Deinem Vermieter, in der Haft­pflicht­ver­si­che­rung mit abgeschlossen werden und sollten das auch. Abzugrenzen sind hierzu allerdings Verschleiß und Abnutzung. Wenn der Fußbodenbelag mit der Zeit einfach durch normalen Gebrauch abgenutzt wird, ist dies kein Schaden und Du musst dafür nicht haften.

Grundsätzlich sind auch Gefälligkeitsschäden kein Haftpflichtfall. Hilfst Du jemandem unentgeltlich, zum Beispiel beim Umzug, und machst dabei etwas kaputt, kannst Du dafür nicht haftbar gemacht werden. Damit ist es eigentlich auch kein Fall für Deine Haft­pflicht­ver­si­che­rung. Allerdings hat der Bundesgerichtshof schon vor einigen Jahren entschieden, dass diese Schäden nicht von den Ver­si­che­rungen abgelehnt werden dürfen, da Versicherte davon ausgehen, dass sie mit einer Privathaftpflicht abgesichert sind. Mehr dazu findest Du in unserem Ratgeber zu Gefälligkeitsschäden.

Wenn Du im öffentlichen Dienst arbeitest, kann Dein Dienstherr Kosten für einen Schaden, den Du verursacht hast, zurückfordern. Zwar zahlt die Privathaftpflicht bei Schäden auf der Arbeit nicht. Du kannst aber Deine Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung um eine Dienstherrenhaftpflicht erweitern. Was Du dabei beachten solltest und was das kostet, erfährst Du im Ratgeber zur Dienstherrenhaftpflichtversicherung.