Abgesehen von dem Fall, dass man nur um ein paar Euro über der Schwelle für "Bildung und Teilhabe" liegt, stellt man sich mit Vorsorge nicht schlechter als ohne.
Auch die Zeit bis zur Rente eingerechnet, in denen beispielsweise der Urlaub kleiner einfällt oder es nicht täglich den Coffee to go gibt, weil man das Geld lieber für die Rente anspart?
Hast Du nicht irgendwann einmal geschrieben, dass Du in einer Bundesbehörde arbeitest? Dementsprechend solltest Du doch in der Lage sein, mit Gesetzestexten und sonstigen Verordnungen umzugehen...
Jetzt sind wir wieder bei ad hominem angekommen...
Aber ich spiele den Ball gerne mal zurück an jemanden, der bei der DRV arbeitet. Von dir habe ich auch seltenst Gesetzesverweise gesehen.
Das wird das Bundesverfassungsgericht dir dann erklären, warum das nicht geht
Falls überhaupt, erst nach ein paar Jahren. Bis dahin läuft das System.
Zudem hat das BVerfG eigentlich die Spielräume des Gesetzgebers immer betont. Selbst Totalsanktionen sind zulässig.