Finanzen in der Ehe / Familie

  • Hallo zusammen,

    wie geht ihr als Paar oder Familie mit Finanzen um? Was empfindet ihr als Fair?

    Unsere Situation:

    kurz vor Eheschließung, (bisher) keine Kinder. Einkommensunterschiede derzeit hoch, ca. 3500€ (Ich, seit mehreren Jahren im Berufleben) Netto gegen 1800€ Netto (Frau, noch ein halbes Jahr im Referendariat Lehramt). Danach gleichen sich die Gehälter ziemlich an.

    Einen Ehevertrag abzuschließen empfinde ich als nicht unbedingt nötig, da ich die Zugewinngemeinschaft in der Ehe als fair empfinde.

    Ich hätte folgendes vorgeschlagen:

    - Beide Einkommen gehen auf ein gemeinsames Konto, unabhängig der Höhe der Einkommen

    - Fixkosten werden aus gemeinsamen Einkommen bezahlt (Miete, Nebenkosten, Auto, Versicherungen etc.)

    - Sparplan wird ausgeführt (entweder auf ein gemeinsames Depot oder jeder den gleichen Betrag auf das jeweils eigene Depot)

    - Aufbau gemeinsamer Rücklagen für Urlaub, sonstige Anschaffungen

    - Zusätzlich jeder einen Betrag auf eigenes Girokonto um seine eigenen, persönlichen Ausgaben zu tätigen (Beispiel hier wären getrennte Urlaube, Ausflüge, Klamotten, sonstiger Freizeitkonsum)


    Als Verteilung bspw.:

    50% Fixkosten

    20% gemeinsames Investieren

    10% gemeinsame Rücklagen

    10% jeweils privates Budget

    Dies kann sich natürlich immer ändern, abhängig der Lebensumstände, Kinder oder ähnliches.

    In diesem Verfahren wäre jedoch niemand benachteiligt, wenn zum Beispiel einer mehr Care-Arbeit übernimmt. Das gemeinsam eingebrachte Einkommen teilt sich immer noch gleich auf.

    Auch Gehaltserhöhungen wären immer berücksichtigt und man muss nicht ständig prüfen, ob Gehaltsunterschiede und Verteilung noch auf Stand sind.


    Wie empfindet ihr die Lösung? Wie macht ihr es?

  • Das ist eine sehr individuelle Frage. Meine persönliche Meinung. Wir haben zwar organisatorisch getrennte Konten, aber da es rechtlich eh uns beiden gehört, hat auch keiner ein bestimmtes Budget. Jeder kann in gewissen Maßen alleine entscheiden, was er von dem gemeinsamen Geld ausgibt und ggf. wird mal nachgefragt oder auch nur informiert oder auch mal diskutiert. Das ist aber schwimmend und unterliegt keinen Regeln.

    Wenn ich mir beispielsweise ein Handy kaufe, mache ich das einfach. Würde ich mir eine 5k Uhr kaufen, würde ich das vorab wohl diskutieren.

    Ich würde eine Trennung der Gelder für schwierig halten. Da sich so ggf. ein großes Ungleichgewicht in der Sparleistung aufbaut und das dann in Krisensituationen oder bei Trennungen ein rechtlich nicht haltbares Mein/Dein Verständnis aufbaut.

    Ich finde es besser, das konstant zu nivellieren.

  • Bei uns hat jeder seins. Alle Ausgaben gehen vom Hauptverdiener, also meinem, Konto ab. Gleichzeitig bekommt meine Frau von mir die Anlage in einen ETF fürs Alter bezahlt. Geldanlage übernehmen wir beide, auch wenn da die "Alles aus einer Hand bei der Volksbank"-Mentalität meiner Frau auf meine "Ich mache Finanzen selbst"-Einstellung von mir trifft.

    Taxation is not charity. It is not voluntary. As we shrink the state and make government smaller, we will find that more and more people are able to take care of themselves.

    Grover Norquist

  • blayfex
    3. März 2026 um 15:19


    Hier kannst Du auch mal reinschauen.

    Es ist fast wie im richtigen Leben, deswegen heißt das hier auch Erde und nicht Paradies.

  • Nur zum Thema Ehevertrag:

    Die gesetzliche Zugewinngemeinschaft empfinde ich meist auch fair.

    Wo es (für mich) diskutabel wird ist die Wertsteigerung nach einer Schenkung/Erbschaft.

    Wenn Du z.B. das Ferienhaus deiner Eltern erbst für 200k und das bei der Scheidung, was natürlich nie passieren wird, 1 Mio wert ist, darfst Du auf die 800k Wertsteigerung 50% abgeben. Da ich sowas in meinem Umfeld selten als "Trennung auf Augenhöhe" kenne, sondern meist als Rosenkriege, bei denen sich so manche Menschen von einer ganz primitiven Seite zeigen, endet das dann in Zwangsversteigerungen. Selbiges gilt für Unternehmenswerte. Wenn Du Pech hast, waren zu diesem Zeitpunkt die letzten drei Geschäftsjahre super und dann wird's richtig teuer.

    Daher empfinde ich persönlich eine modifizierte Zugewinngemeinschaft als fair: Was man gemeinsam verdient, wird zu 50% geteilt und was man geerbt/geschenkt bekommt, gehört demjenigen zu 100%. Zur harmonischen Zeit profitiert der Partner von einem Ferienhaus auch.

    Das liegt aber auch daran, dass dies zu meiner Situation sehr gut passt. Frei übertragbar ist das sicherlich nicht.

    Denn natürlich gibt es auch hier Gegenargumente bzw. Szenarien, die zu einem fairen Ausgleich raten, da sie bei der modifizierten Zugewinngemeinschaft i.d.R. ausgenommen sind.
    Wenn z.B. das gemeinsame Einkommen in die Ferienwohnung gesteckt wird, wäre es unfair, wenn der Partner bei einer Trennung leer ausgeht. Oder wenn Du etwas sehr arbeitsintensives erbst/geschenkt bekommst, bei dem der Partner emotional/zeitlich stark eingebunden ist, fände ich persönlich einen Ausgleich auch als angemessen.

    Bei Unternehmen gilt für mich: Gerade wenn mehrere Geschwister/Familienmitglieder/Mitglieder an einem Unternehmen beteiligt sind, darf eine Ehe dieses nicht gefährden. Wenn Dir die Firma alleine gehört, dann kannst Du dieses Risiko gerne in Kauf nehmen, auch wen ich davon abraten würde, da die Bewertungssysteme (also die Frage, was ein Unternehmen steuerlich wert ist) absolut realitätsfremd sind.

    Ansonsten ist der von koho verlinkte Thread zu empfehlen, da gibt es viele interessante Einblicke.

  • Die gesetzliche Zugewinngemeinschaft empfinde ich meist auch fair.

    Wo es (für mich) diskutabel wird ist die Wertsteigerung nach einer Schenkung/Erbschaft.

    Wenn Du z.B. das Ferienhaus deiner Eltern erbst für 200k und das bei der Scheidung, was natürlich nie passieren wird, 1 Mio wert ist, darfst Du auf die 800k Wertsteigerung 50% abgeben.

    Nö, das ist nicht ganz so.
    Bei einer Zugewinngemeinschaft gehört die Erbschaft (und auch eine Schenkung) allein dem Ehegatten, der sie erhalten hat. Also, wenn du von deinen Eltern etwas erbst, dann gehört das ausschließlich dir und fließt nicht in den Zugewinn mit ein und muss daher auch nicht geteilt werden.

  • Einen Ehevertrag abzuschließen empfinde ich als nicht unbedingt nötig, da ich die Zugewinngemeinschaft in der Ehe als fair empfinde.

    Wir haben keinen Ehevertrag.

    Aus vielen Streitereien bei Trennungen bei uns im Familien-, Bekannten- und Freundesreis würde ich tatsächlich heute evtl. einen Vertrag erwägen.

    Denn wenn man sich nicht mehr verträgt, hat man einen Vetrag, der die Dinge klar regelt.

  • Nö, das ist nicht ganz so.
    Bei einer Zugewinngemeinschaft gehört die Erbschaft (und auch eine Schenkung) allein dem Ehegatten, der sie erhalten hat. Also, wenn du von deinen Eltern etwas erbst, dann gehört das ausschließlich dir und fließt nicht in den Zugewinn mit ein und muss daher auch nicht geteilt werden.

    Nein, Gewinne sind 50/50.


    Finanzdalles

    Wir haben lediglich ein Giro, ein TG, ein Depot. Dazu hat jeder seine KK. Fertig.

  • Nö, das ist nicht ganz so.
    Bei einer Zugewinngemeinschaft gehört die Erbschaft (und auch eine Schenkung) allein dem Ehegatten, der sie erhalten hat. Also, wenn du von deinen Eltern etwas erbst, dann gehört das ausschließlich dir und fließt nicht in den Zugewinn mit ein und muss daher auch nicht geteilt werden.

    Doch, es ist genau so, wie blayfex geschrieben hatte; es war falsch, dass Du meintest, etwas korrigieren zu müssen: Das eigentliche Erbe gehört dem Erbenden alleine, der Zugewinn wird geteilt. Von 800.000 Wertsteigerung müssten 400.000 abgegeben werden - der ursprünglich Erbende hätte also 600.000, der andere 400.000.

  • Nein, Gewinne sind 50/50.

    Um das zu klären, hilft der Blick in das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB § 1374, Abs. 2)
    Dort steht:

    Zitat

    Vermögen, das ein Ehegatte nach Eintritt des Güterstands von Todes wegen oder mit Rücksicht auf ein künftiges Erbrecht, durch Schenkung oder als Ausstattung erwirbt, wird nach Abzug der Verbindlichkeiten dem Anfangsvermögen hinzugerechnet, soweit es nicht den Umständen nach zu den Einkünften zu rechnen ist.

    Das bedeutet, dass es sich bei der Erbschaft oder bei einer Schenkungen um eine persönliche Zuwendung handelt. Diese wird dann nicht auf Grund der Ehe geleistet und wird daher dem Anfangsvermögen des Betroffenen zugerechnet. Letztendlich bedeutet das, dass eine solche Erbschaft nicht ausgleichspflichtig ist.

    Eine Schenkung zur Hochzeit ist selbstverständlich ausgleichspflichtig, eine Begünstigung z.B. aus einer Lebensversicherung ist nicht ausgleichspflichtig.

    Doch, es ist genau so, wie blayfex geschrieben hatte; es war falsch, dass Du meintest, etwas korrigieren zu müssen: Das eigentliche Erbe gehört dem Erbenden alleine, der Zugewinn wird geteilt. Von 800.000 Wertsteigerung müssten 400.000 abgegeben werden - der ursprünglich Erbende hätte also 600.000, der andere 400.000.

    Ja, der Zugewinn ist in der Tat ausgleichspflichtig. Mir ist klar, dass dieser Punkt immer Anlass zu Streitigkeiten zwischen den Parteien gibt.
    In dem Ursprungsbeitrag habe ich diesen Aspekt übersehen.

  • Es ist definitiv ein empfindliches Thema. Sich mit etwas auseinanderzusetzen, was keiner der beiden Partner zu dem Zeitpunkt möchte oder gar vorstellen kann. Das sollte man nicht zwischen Tür und Angel machen sondern mehrmals in ruhigen Momenten darüber nüchtern reden.

    Einfacher ist es natürlich für die Person, die "nichts zu verlieren hat". Umgekehrt kann es einen faden Beigeschmack haben, wenn der Partner mit viel (familiärem) Vermögen das Thema anschneidet und der Andere gar aus einfachstem Haushalt kommt. Deswegen: reden reden reden.

    Aber man muss sich darüber im Klaren sein, dass es besser ist, so etwas zu regeln, bevor es zu einem Streit kommt. Denn nicht wenige Menschen zeigen in so einem Fall ein ganz anderes Gesicht, denn beide befinden sich meist in ihrer persönlichen Opferrolle und wollen dann maximal entschädigt werden. So zumindest meine Erfahrung aus meinem Umfeld, wo ich teilweise echt ganz absurde Geschichten mitbekommen habe.

  • Es ist definitiv ein empfindliches Thema.

    100% Zustimmung

    [ ... ]

    Einfacher ist es natürlich für die Person, die "nichts zu verlieren hat". Umgekehrt kann es einen faden Beigeschmack haben, wenn der Partner mit viel (familiärem) Vermögen das Thema anschneidet und der Andere gar aus einfachstem Haushalt kommt. Deswegen: reden reden reden.

    Das Gespräch ist für beide Parteien sicherlich nicht einfach - weder für den finanziell stärker aufgestellten Partner, wie auch für den Schwächeren...
    Bei beiden kann das zu "Irritationen" führen - vor allem dann, wenn vielleicht beide nicht mehr so im "7. Himmel" schweben.

    Aber man muss sich darüber im Klaren sein, dass es besser ist, so etwas zu regeln, bevor es zu einem Streit kommt. Denn nicht wenige Menschen zeigen in so einem Fall ein ganz anderes Gesicht, denn beide befinden sich meist in ihrer persönlichen Opferrolle und wollen dann maximal entschädigt werden. So zumindest meine Erfahrung aus meinem Umfeld, wo ich teilweise echt ganz absurde Geschichten mitbekommen habe.

    Es ist wirklich erstaunlich, welche Ideen bei Streit und Trennungen "geboren" werden, nur um für sich selbst das Maximum zu erreichen. Häufig nicht mal von den (bisherigen) Partnern, sondern auch von den beauftragten Anwälten, die dann mit Maximalforderungen auftreten

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