Vorschläge der Rentenkommission 2026: Endlich Reformen oder nur Verschiebung der Probleme?

KI-Zusammenfassung

: Sind die Vorschläge der Rentenkommission geeignet, die gesetzliche Rente langfristig zu stabilisieren, oder bedeuten Kapitalrente und späterer Renteneintritt vor allem neue Belastungen?

Sind die Vorschläge der Rentenkommission geeignet, die gesetzliche Rente langfristig zu stabilisieren, oder bedeuten Kapitalrente und späterer Renteneintritt vor allem neue Belastungen?

  • Mehrere Beiträge sehen eine zusätzliche Kapitaldeckung als überfällig, andere fürchten höhere Beiträge, jahrzehntelangen Aufbau und wenig Nutzen für heutige Beitragszahler.
  • Bei der längeren Lebensarbeitszeit halten einige die Kopplung an die Lebenserwartung für logisch, während andere Abschläge für Menschen erwarten, die nicht länger arbeiten können.
  • Zur Einbeziehung weiterer Gruppen nennt die Community Solidarität und einheitliche Regeln, sieht aber offene Fragen zu Verbeamteten, Selbstständigen, Übergangsfristen und konkreter Gesetzgebung.

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  • Unterschätzt mal nicht die Kanalarbeiterbrache, wer da anfängt und sich später in dieser Brache Selbstständig macht kann später mal sehr Vermögend sein, kenne da auch jemand aus unserem Ort, da bleibt Recht viel hängen. Wäre ich noch jünger und hätte vor Selbstständig zu werden, wäre diese Branche für mich ganz vorne mit dabei.

  • Wie schon mit Zahlen belegt, der bürgergeldbezieher der das System ausnutzt ist rein von der Finanzierung vollkommen irrelevant. Das wirkliche Problem ist eigentlich nur das es dafür zu Recht keine Akzeptanz gibt

    Wo sprach ich von den Leuten, die das Systme ausnutzen? Außer Du definierst jeden, das BG nicht nur als UNterstützung bezieht, als jemanden, der das System ausnutzt.

    Weiterbildung hat mit Sicherheit seine Berechtigung und schadet nicht. Daraus das typische Tellerwäscher-Millionärsszenario abzuleiten ist aber nicht korrekt, da es nicht funktioniert in der Masse.

    Auch davon sprach ich nicht. Warum muss jemand 45 Jahre Steine schleppen.

    Wenn wenig stimmt, muss das Schmerzensgeld natürlich angepasst werden.

    Für die Erhöhung darf man gerne auch selber sorgen, wenn einem der Job oder ds Gehalt nicht passt. Aber vermutlich ist die Entlohung nur im Technikbereich nicht bundesweit einheitlich, womit der Lockin an den Traumwohnort keinen Unterschied macht.

    Na, da bin ich gespannt, was KI dann da leisten wird.

    Ich finde die Fortschritt in Japan dazu schon sehr interessant. KI heißt nicht nur ChatGPT.

    Warum werden eigentlich keine Kanalarbeiterinnen gesucht?

    Die erste Ausschreibung, die ich dazu finde, sucht "Kanalreiniger (m/w/d)".

    Oder auch sowas "Ich suche einen LKW - Fahrer (m/w/d) für meinen Betrieb. Von Vorteil wären Kenntnisse in der Branche Kanal- und Rohrreinigung." um wieder in den Bereich der Fortbilung auf Eingenverantwortung zu kommen.

  • Werden eigentlich die Zuwanderer/Flüchtlinge/Asylsuchende, denen aus den unterschiedlichsten Gründen verweigert wird, hier zu arbeiten in der Arbeitslosenstatistik erfasst? Oder sind sie in den Zahlen von Duregar enthalten?

    Das werde ich mal recherchieren. Bisher dachte ich Bezieher ist Bezieher unabhängig von Herkunft, Geschlecht usw. oder Grund des Bezugs. Aber mit Sicherheit kann ich das nicht sagen.

  • Das werde ich mal recherchieren. Bisher dachte ich Bezieher ist Bezieher unabhängig von Herkunft, Geschlecht usw. oder Grund des Bezugs. Aber mit Sicherheit kann ich das nicht sagen.

    Die Zahlen sind extrem vielfältig mit einigen Überschneidungen.

    Flüchtlinge mit Aufenthaltstitel dürfen und sollen arbeiten. Sofern sie nicht arbeiten (oder als aufstocker arbeiten) fallen sie unter das Bürgergeld. Jedoch auch wenn sie in (zum teil verpflichtenden) Integrationskursen oder Sprachkursen gebunden sind um sich für die Arbeit hier zu befähigen. Im Jahr 2025 waren das über 300k, wobei das nicht alles Flüchtlinge mit Bürgergeldbezug sein müssen. Rund 30% ukrainische Flüchtlinge davon, welche aufgrund des Krieges grundsätzlich einen Aufenthaltstitel bekommen

    Nicht drin sind (wenn ich das richtig gelesen habe) Flüchtlinge ohne Aufenthaltstitel, da diese kein Bürgergeld beziehen sondern einen geringeren Satz als Beihilfe bekommen. Diese sind auch in den meisten Fällen nicht arbeitsberechtigt.

  • Nicht drin sind (wenn ich das richtig gelesen habe) Flüchtlinge ohne Aufenthaltstitel, da diese kein Bürgergeld beziehen sondern einen geringeren Satz als Beihilfe bekommen. Diese sind auch in den meisten Fällen nicht arbeitsberechtigt.

    Asylbewerberleistungsgesetz …

    Auch ein Thema für sich.

    Dann das komplexe Thema der etwa 140.000 „Geduldeten“, die im Falle von Hilfebedürftigkeit (sehr hoch in dieser Gruppierung) auch Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz haben.

  • Es soll ja immer noch viele Fälle geben, die mit einem Besuchervisum nach Deutschland kommen und dann hier "Asyl" verlangen. Einige von diesen gehören dem Personenkreis an, die hier händeringend als Facharbeiter gesucht werden. Die Gesetzeslage gestattet es aber nicht, den Aufenthaltstitel zu ändern bzw ändern zu lassen. Dies gehört abgeschafft. Im regionalen Fernsehen war eine Dame aus Afrika zu sehen, die schon länger einer karitativen Arbeit (Pflegerin in einem Heim für Demenzerkrankte) nachging, zusätzlich hatte sie eine Wohnung und sehr gute Sprachkenntnisse vorzuweisen. Der Arbeitgeber setzte sich für sie ein, da er dringend Demenz-Pflegekräfte benötigt. Trotzdem wollte das Landratsamt diese Person abschieben. Erst eine Petition und die Entscheidung des entsprechenden Landtags-Ausschusses beendete diese Farce. Hier muss Deutschland einfach "gescheiter" werden.

  • Bezieher von Bürgergeld waren gemeint.

    Boersenfeger:

    Hast vollkommen recht so ein Fall darf gar nicht vorkommen. Gibt auch noch genug Beispiele von vollständig integrierten und arbeitenden die abgeschoben werden (sollen). Nach 30 Jahren kommt raus das sie damals illegal eingewandert sind. Aber im Großen und Ganzen sind das vermutlich Einzelfälle. Zumindest hoffe ich das😅


    Denke aber wir können wieder zurück zur Rente nach dem Exkurs hier😉

  • Hat jemand Zahlen für den statistischen Vergleich von gesetzlichem Renteneintritsalter und dem tatsächlichen Renteneintrittsalter - für die in Rente gehenden Leute? Ich bin mir nicht sicher, aber ich vermute, dass bei einer blossen Erfassung der Verteilung des Renteneintrittsalters pro Jahr des Renteneintritts, Informationen verlorengehen. Ich würde gerne wissen, wieviele Renter erst mit ihrem gesetzliches Renteneintrittsalter in die Rente gegangen sind und wieviele Rentner es nicht bis zum gesetzlichen Renteneintrittsalter geschafft haben (aus verschiedenen Gründen - u.a. auch gesundheitlichen Gründen oder weil ihr Arbeitgeber ältere Arbeitnehmer eher abbauen wollte oder weil sie mit oder ohne Abschläge vorzeitig in Rente gegangen sind).

    Daraus müsste man doch ablesen können, ob eine Erhöhungs des Renteneintrittsalters wirklich ein Mittel ist, um z.B. dem Fachkräftemangel entgegenzuwirklen. Oder ob eine Erhöhung des Renteneintrittsalters am Ende vielleicht nur eine Rentenkürzungsmaßnahme ist.

  • Hat jemand Zahlen für den statistischen Vergleich von gesetzlichem Renteneintritsalter und dem tatsächlichen Renteneintrittsalter - für die in Rente gehenden Leute? Ich bin mir nicht sicher, aber ich vermute, dass bei einer blossen Erfassung der Verteilung des Renteneintrittsalters pro Jahr des Renteneintritts, Informationen verlorengehen. Ich würde gerne wissen, wieviele Renter erst mit ihrem gesetzliches Renteneintrittsalter in die Rente gegangen sind und wieviele Rentner es nicht bis zum gesetzlichen Renteneintrittsalter geschafft haben (aus verschiedenen Gründen - u.a. auch gesundheitlichen Gründen oder weil ihr Arbeitgeber ältere Arbeitnehmer eher abbauen wollte oder weil sie mit oder ohne Abschläge vorzeitig in Rente gegangen sind).

    Daraus müsste man doch ablesen können, ob eine Erhöhungs des Renteneintrittsalters wirklich ein Mittel ist, um z.B. dem Fachkräftemangel entgegenzuwirklen. Oder ob eine Erhöhung des Renteneintrittsalters am Ende vielleicht nur eine Rentenkürzungsmaßnahme ist.

    Die Begrifflichkeiten irritieren mich ein wenig.

    Sofern man direkt in Altersrente geht (und nicht aus der Erwerbsminderungsrente kommt), dann entspricht das tatsächliche Renteneintrittsalter dem gesetzlichen Renteneintrittsalter, zumindest wenn man die jeweilige Rente zum frühestmöglichen Zeitpunkt beansprucht.

    Für jemanden mit erfüllter 35-jähriger Wartezeit beträgt das gesetzliche Renteneintrittsalter 63 bzw. 62, sofern ein gültiger Schwerbehindertenausweis vorliegt.

    Die Regelaltersgrenze ist vom Jahrgang abhängig, aber deren Erreichen als gesetzliches Renteneintrittsalter anzusehen, verkennt dass es ja 4 (bzw. 5) Arten von Altersrenten gibt, die alle, genau wie die Regelaltersrente, gesetzlich geregelt sind.


    Nach Abschaffung der Hinzuverdienstgrenzen bei Altersrenten ist ein Rentenbezug kein Argument gegen eine Weiterbeschäftigung. Die Fachkraft steht so lange zur Verfügung, wie sie kann und will. Falls es dem Arbeitgeber nicht gelingt, den älteren Arbeitnehmer zu halten, nur weil dieser ein bedingtes Grundeinkommen erhält, dann sollte er den Fehler vielleicht zuerst bei sich im Betrieb suchen.

  • Irgendwo muss man ja anfangen:

    Wieviele nehmen denn eine Erwerbsminderungsrente in Anspruch? Nach Erreichen des Regelrenteneintrittsalters bekommen diese dann doch ihre "reguläre" Altersrente, jedoch mit geringerer Rentenhöhe, weil sie weniger lange einzahlen konnten - oder?

    Und wieviel gehen mit und ohne Abschläge vorzeitig in den Ruhestand? Darunter befinden sich vermutlich sowohl a) Leute, die es sich einfach leisten können und wollen, vorzeitig in Rente zu gehen, als auch b) Leute, die z.B. aus gesundheitlichen oder beruflichen Gründen nicht mehr weiterarbeiten können, für die aber (abschlagsfrei) vorzeitig in Rente zu gehen, die bessere oder einzige Möglichkeit ist - weil z.B. eine Erwerbsminderungsrente geringer ist oder abgelehnt wurde(?)

  • Irgendwo muss man ja anfangen:

    Wieviele nehmen denn eine Erwerbsminderungsrente in Anspruch? Nach Erreichen des Regelrenteneintrittsalters bekommen diese dann doch ihre "reguläre" Altersrente, jedoch mit geringerer Rentenhöhe, weil sie weniger lange einzahlen konnten - oder?

    Und wieviel gehen mit und ohne Abschläge vorzeitig in den Ruhestand? Darunter befinden sich vermutlich sowohl a) Leute, die es sich einfach leisten können und wollen, vorzeitig in Rente zu gehen, als auch b) Leute, die z.B. aus gesundheitlichen oder beruflichen Gründen nicht mehr weiterarbeiten können, für die aber (abschlagsfrei) vorzeitig in Rente zu gehen, die bessere oder einzige Möglichkeit ist - weil z.B. eine Erwerbsminderungsrente geringer ist oder abgelehnt wurde(?)


    Zahlen? Bitte:

    https://rvaktuell.de/02-2026/aktuelle-zahlen-6-2026/

    Aus der Erwerbsminderungsrente kann man auch in eine vorgezogene Altersrente wechseln. Außerdem wird für die Berechnung der Erwerbsminderung das Versicherungsleben fiktiv verlängert, daher ist sie eher höher als eine Altersrente.

  • Ich finde es eher interessant, dass sogar diese Sache von manchen wieder zu einem SPD-Bashing genutzt wird.

    ?

    Unabhängig von der schlichten Tatsache, daß es im Auge des jeweiligen Betrachters liegt, was unter "Bashing" - oder einem völlig unberechtigten oder völlig überzogenen Bashing - zu subsumieren ist ...

    In bestimmten politischen Kreisen sind ohnehin am Zustand hierzulande - hauptsächlich oder vollumfänglich - die sog. "Schlechtredner" schuld und verantwortlich. Und nicht etwa die von der Politik gesetzten Rahmenbedingungen ...

    Bei sachlich-nüchterner Betrachtung - sprich Realitätsbezug - wird eine solche Zuschreibung entscheidend vom Gebotenen abhängen. Und für das von ihr Gebotene kommt die SPD - hier in der Gesamtschau des Forums - doch ziemlich bis erstaunlich gut weg.

    Zudem dürfte es für eine politische Partei ziemlich bis nahezu irrelevant sein, welcher Tenor in irgendeinem Special-Interest-Forum ("Biotop") im Internet vorherrscht sprich der Mainstream ist. Deutlich interessanter für politische Parteien sind - nach meinen langjährigen Erfahrungen - andere Protagonisten. Beispielsweise die Wähler (und auch die "Wählerinnen").

    Da dokumentiert sich nämlich im Fall der SPD das "Bashing" direkt im Wahlverhalten und in weiterhin deprimierenden bis beängstigenden Umfragezahlen.

    Mir - ganz persönlich - tut das durchaus ein bißchen leid und auch etwas weh, war ich doch einstmals selbst überzeugter SPD-Wähler. Allerdings einer SPD unter Führung von Helmut Schmidt. Eine solche SPD würde ich ernsthaft prüfen wieder zu wählen oder sogar finanziell zu unterstützen. Ein Wiedergänger von Helmut Schmidt würde heute aber mit sehr hoher bis an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit, bereits im Vorfeld und an der unnachahmlichen Political Correctness zum Zerschellen gebracht. Zuvorderst vermutlich sogar von den eigenen Genossen (und auch von den eigenen "Genossinnen").


    Dir weiter ganz viel Glück mit Deinen privaten Finanzen ... !

  • Die Rente für besonders langjährig Versicherte (vulgo "Rente mit 63" obwohl es das schon lange nicht mehr ist), steht aufgrund der politischen Lage auf dem Tableau. Die Kommission wollte das ja ganz abschaffen, diverse Landtagswahlen haben das ordentlich durch geschüttelt, nachdem ja auch Landesfürsten verschiedenen Parteien sich gegen die Abschaffung positioniert hatten, lese ich heute morgen, dass ein Kompromiss verhandelt würde, die derzeit 45 Jahre Wartezeit zu verlängern auf 46 oder 47 Jahre.

    Würde mich tatsächlich persönlich treffen, denn ich erreiche voraussichtlich mit 66 Jahren, die 45 Jahre Wartezeit, würde also ein Jahr bringen.

    Edit: es soll auch auf bestimmte Berufsgruppen beschränkt werden (Dachdecker?) Na gut, dann bin ich sowieso raus.


    Das bestärkt mich in dem Vorhaben bereits mit 63 und Abschlägen zu gehen.

  • ..., lese ich heute morgen, dass ein Kompromiss verhandelt würde, die derzeit 45 Jahre Wartezeit zu verlängern auf 46 oder 47 Jahre.

    Würde mich tatsächlich persönlich treffen, denn ich erreiche voraussichtlich mit 66 Jahren, die 45 Jahre Wartezeit, würde also ein Jahr bringen.

    Das bestärkt mich in dem Vorhaben bereits mit 63 und Abschlägen zu gehen.

    Einfach mal abwarten, was es dann letztlich ins Gesetz schafft. Ich nehme es so wie es kommt, da ich es eh nicht ändern kann.
    Es soll ja auch entsprechende Übergangsfristen geben. Ich stelle mir gerade vor, dass jemand heute mit 55 einen Vertrag unterschreibt, der eine Altersteilzeitregelung ab 57 vorsieht. Weiterarbeit dann bis 60 und dann Freistellungsphase bis 63 und dann Rente mit Abschlägen.
    Das wären dann ja 7-8 Jahren Vorlaufzeit. Kann mir kaum vorstellen, dass denjenigen dann der Rentenbezug verweigert würde. :/
    Und wenn in ein paar Jahren die AfD die Regierung stellt, steigt das Rentenniveau ja eh auf 70% vom letzten Netto. :evil:

    PS: Auch die Rente mit 63 und Abschlägen soll ja nach den Plänen der Rentenkommission zu einer Rente mit 64 mit Abschlägen werden.
    Ich werde, wenn es sich dann noch realisieren lässt auch mit 63 gehen (oder dann 64). Oder ich werde mit 63 'krank', wenn die kommenden Regelungen mich bzw. meinen Jahrgang über Gebühr benachteiligen werden.:/

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