Steuerreform 2027

  • Ich spekuliere noch drauf, dass die Ärztelobby gegen die Abschaffung der telefonischen Krankschreibung und die sofortige Pflicht zur Krankschreibung protestiert. Die Praxen haben nämlich auch nicht gerne kotzende Leute im Wartezimmer.

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    Steuern sparen bei der Geldanlage
    Recht & Steuern 10 Kapitel

    Steuern sparen bei der Geldanlage

    Recht & Steuern 10 Kapitel
  • Verehrte Bevölkerung! Wir entlasten euch irgendwann mit irgendwas, dafür wird irgendwer irgendwie etwas mehr belastet. Details folgen. Vielleicht. Irgendwann. ...

    Ich hatte auch anderes erwartet:

    Mehr Gehalt, mehr Rente, kürzere Arbeitszeiten mehr Urlaub und für jeden pauschal 20 Krankheitstage frei (um die Arztpraxen zu entlasten).

    Verstehe nicht, warum die das nicht machen?

  • Das ist geradezu absurd.

    Wer z.B. am Donnerstag mit Erkältung flachliegt, legt sich Stand heute zwei Tage mit Tee ins Bett und ist Montag wieder fit, wenn nicht geht es Montag zum Arzt...

    Schau mal, was im Gesetz steht.

    Gesetz über die Zahlung des Arbeitsentgelts an Feiertagen und im Krankheitsfall (Entgeltfortzahlungsgesetz)
    § 5 Anzeige- und Nachweispflichten

    (1) Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen. Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung früher zu verlangen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als in der Bescheinigung angegeben, ist der Arbeitnehmer verpflichtet, eine neue ärztliche Bescheinigung vorzulegen. Ist der Arbeitnehmer Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse, muß die ärztliche Bescheinigung einen Vermerk des behandelnden Arztes darüber enthalten, daß der Krankenkasse unverzüglich eine Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit mit Angaben über den Befund und die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit übersandt wird.

  • Schau mal, was im Gesetz steht.

    Gesetz über die Zahlung des Arbeitsentgelts an Feiertagen und im Krankheitsfall (Entgeltfortzahlungsgesetz)
    § 5 Anzeige- und Nachweispflichten

    (1) Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen. Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung früher zu verlangen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als in der Bescheinigung angegeben, ist der Arbeitnehmer verpflichtet, eine neue ärztliche Bescheinigung vorzulegen. Ist der Arbeitnehmer Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse, muß die ärztliche Bescheinigung einen Vermerk des behandelnden Arztes darüber enthalten, daß der Krankenkasse unverzüglich eine Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit mit Angaben über den Befund und die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit übersandt wird.

    Ja, natürlich.

    Aber es ist ein Unterschied, ob das Gesetzt vorsieht, dass der Arbeitgeber in Einzelfällen auch eine frühere ärztliche Bescheinigung zu verlangen.

    Oder ob das Gesetz vorsieht, dass grundsätzlich und immer eine ärztliche Bescheinigung schon am ersten Krankheitstag vorzulegen ist (das wäre dann nämlich eine Änderung des Satzes davor).

  • Das war im Beamtentum schon immer so. Trauen die den Beamten etwa nicht?:D

    Nein. Jedenfalls ist mir so eine Regelung bisher nicht bekannt, weder im Bundes- noch irgendeinem Länderbeamtenrecht.

    Das ist ja auch nicht verwunderlich, denn kaum jemanden dürfte das alles bekannt sein.

    Landesbeamtengesetz Schleswig-Holstein:

    Zitat

    § 67 Fernbleiben vom Dienst, Erkrankung

    (1)Die Beamtin oder der Beamte darf dem Dienst nicht ohne Genehmigung ihrer oder seiner Dienstvorgesetzten oder ihres oder seines Dienstvorgesetzten fernbleiben.

    (2)Eine Dienstunfähigkeit infolge Krankheit hat die Beamtin oder der Beamte unter Angabe ihrer voraussichtlichen Dauer unverzüglich anzuzeigen. Dauert die Dienstunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat sie oder er eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen; dies gilt auf Verlangen der oder des Dienstvorgesetzten auch bei kürzerer Dauer der Dienstunfähigkeit. Bei längerer Dauer kann die oder der Dienstvorgesetzte erneut die Vorlage von ärztlichen Bescheinigungen verlangen.

    (3)Die Beamtin oder der Beamte ist verpflichtet, sich nach Weisung der oder des Dienstvorgesetzten ärztlich untersuchen zu lassen; die Kosten dieser Untersuchung trägt der Dienstherr. § 44 gilt entsprechend.

  • Ja, natürlich.

    Aber es ist ein Unterschied, ob das Gesetzt vorsieht, dass der Arbeitgeber in Einzelfällen auch eine frühere ärztliche Bescheinigung zu verlangen.

    Oder ob das Gesetz vorsieht, dass grundsätzlich und immer eine ärztliche Bescheinigung schon am ersten Krankheitstag vorzulegen ist (das wäre dann nämlich eine Änderung des Satzes davor).

    Na, wenn die Unternehmen nicht feststellen, dass sie ein Problem mit blaumachenden Mitarbeitern haben und ihre interne Regelung ändern, weiß Merz es besser?

    In meinem Vertrag ist geregelt, wann ich die Krankmeldung bringen muss. Ich nehme an, dass das bei anderen auch so ist. Änderung des Arbeitsvertrags per Gesetzgeber?

  • Im Ernst: Merz und auch Bas präsentieren da einige Entscheidungen, bei denen mancher v.a. in der SPD auch erst wieder mit der Nase rümpfen wird.

    Ja, dass man es nicht jedem recht machen kann, gilt natürlich auch für Gremien und politische Vereinigungen. Aber von Mitgliedern einer demokratischen Partei würde ich erwarten, dass man das Konzept Koalition verstanden hat und auch schon mal was von Franktionsdisziplin gehört hat.

  • Als ich noch gearbeitet habe, wurden einigen Kollegen, die auffällig und öfter mal vor oder nach dem Wochenende "krank" waren, mitgeteilt, das sie a) unter Beobachtung stehen und b) in Zukunft ab dem 1. Tag einer Krankmeldung eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen hätten.

    Zu a) In einem Fall wurde eine außerordentliche arbeitsmedizinische Untersuchung auf Tauglichkeit im Rettungsdienst unter Beachtung der Wechsel- und Nachtdienstschichten angesetzt. Diese führte dazu, dass der Betreffende aus dem Rettungsdienst herausgelöst und nur noch im Krankentransport ohne Wochenende- und Nachtdienste eingesetzt wurde. Mit dem unschönen Ergebnis, das dies durch entgangene Schichtzulagen, Nachtdienst- und Wochenendzuschläge zu einem Einkommensverlust von ca. 25 % führte. Im Nachgang ging die Zahl von o.a. "Krankmeldungen" signifikant zurück.

    PS: Im Übrigen steht in den Unterlagen, das dies überall dort gilt, wo es bisher keine Regelung dazu in Tarif- oder Arbeitsverträgen gibt bzw. es keine internen Firmenregelungen gibt. Also nicht davon zu reden, dass der Gesetzgeber in die Tarifhoheit eingreift.

  • Ich hatte auch anderes erwartet:

    Mehr Gehalt, mehr Rente, kürzere Arbeitszeiten mehr Urlaub und für jeden pauschal 20 Krankheitstage frei (um die Arztpraxen zu entlasten).

    Verstehe nicht, warum die das nicht machen?

    Die Arztpraxen werden mit einer Attestpflicht ab dem ersten Tag aber (größtenteils sinnlos) belastet.

    Was soll das bringen? Das ist blinder Aktionismus. Wer bisher blaugemacht hat, macht das künftig mit ärztlichem Attest (bei vielen Hausärzten wird jetzt schon gefragt, "müssen Sie einen Arzt sehen oder brauchen Sie nur eine Krankmeldung?"). Und wer bisher ehrlich war, muss künftig sinnloserweise den ersten Krankheitstag im Wartezimmer verbringen statt mit Tee im Bett zum Auskurieren, und wird in vielen Fällen direkt für 3 Tage bis eine Woche krankgeschrieben werden. Denn niemand (weder Patienten noch Ärzten) haben Lust, am nächsten Tag direkt wieder eine neue Krankschreibung für einen weiteren Tag abzuholen.

    Wer früher mit Magen-Darm, Erkältung oder Migräne 1-2 Tage ausgefallen ist, zu Hause geblieben ist, keinen Arzt behelligt hat und dann wieder zur Arbeit gegangen ist, wird künftig vermutlich direkt länger krankgeschrieben. Und ja, wenn der erste Krankheitstag nicht zum Auskurieren genutzt werden kann, hilft das natürlich auch nicht beim schnellen Gesundwerden. In meiner Arztpraxis zum Beispiel gibt es eine Infektsprechstunde, die ist vormittags um 10, da steht man (zumindest in der Erkältungszeit) eine halbe Stunde bis Stunde vor der Praxis draußen im Regen und Schnee an. Dann bekommt man entweder eine Krankmeldung oder sitzt nochmal eine ganze Weile im Wartezimmer (wo man sich auch nochmal alle Keime abholt, die man bisher noch nicht hatte). Bis man da raus ist, ist der halbe Tag vorbei. Das kann man ja nicht jeden Krankheitstag neu machen. Also was wird passieren? Man wird standardmäßig vermutlich den Rest der Woche krankgeschrieben bzw. direkt in der kommenden Woche, wenn man Donnerstag oder Freitag kommt.

  • Als stünde die arbeitende Klasse grundsätzlich unter Verdacht.

    ?

    (General)Verdacht sowohl seitens der Obrigkeit "vor Ort" als auch seitens der "Zentrale Brüssel" gegenüber den Bürgern (um die Formulierung Untertanen zu vermeiden ...) gehören doch schon sehr lange zu den Usancen.

    Als (für den Staat hoch ergiebiger und das seit rund fünf Jahrzehnten) Netto-Zahler spüre ich diese staatliche Attitüde beispielsweise seitens der Finanzbehörden durchgängig und beispielsweise als Bürger, der bevorzugt Zentralbankgeld (Bargeld) im Alltag verwendet, seitens der EU und deren Regulatorik fast ebenso lange.

    Ähnliches bis Gleiches gilt für viele Selbständige, Einzelunternehmer und/oder Kleinunternehmer, Freiberufler, kleine und mittlere Firmen usw., die in weiten Teilen nahezu wie stranguliert, gelähmt oder fast totreguliert werden in der Melange aus deutscher Bürokratie plus EU-Regulatorik (samt EU-Planungsbürokratie).


    Ein Beispiel aus Hunderten:

    Ein Bekannter hatte hier mal in der regionalen Presse seinen Fall rund um den sog. "Leiterbeauftragten" geschildert - eine sog. "befähigte Person nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), der für die sicherheitstechnische Prüfung, Dokumentation und Verwaltung von Leitern im Betrieb verantwortlich" ist. Mit dem daran üblicherweise hängenden (kostenpflichtigen) weiteren Rattenschwanz (Stichwort: DEKRA-Akademie zu Vorgaben und Schulungsmöglichkeiten - um nur ein Stichwort zu nennen). Wie der zuständige Redakteur sagte, hätten nach dem Artikel mehrere Dutzend Leserbriefe von anderen Betroffenen und auch aus anderen Bereichen die Redaktion erreicht ...

    Gewisse Regeln müssen so gut wie überall sein. Dabei gilt aber wie so oft:

    Die Dosis macht das Gift


    Dir weiter ganz viel Glück mit Deinen privaten Finanzen ... !

  • Ich verstehe es auch nicht... Gehen die davon aus, dass alle nur bescheißen?

    Was hat die Krankschreibung mit tatsächlicher Krankheit zu tun? Nun schleppt man sich dann extra zum Arzt um den ganzen Tag zu warten und sich hinterher noch schlechter zu fühlen als vorher.

    Würde mich dann im Zweifel auch länger krankschreiben lassen um den Tag wieder raus zu holen. Mehr Gängelung geht nicht. Ich bin fast nie krank zum Glück. Trotzdem finde ich das wieder komplett am Problem vorbei gedacht.

    Und es wird wieder brechend voll beim Hausarzt...

    Ich arbeite mein ganzes Berufsleben in Arbeitsverhältnissen, bei denen ab dem 1. Tag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung verlangt wurde. Und nie, wirklich niemals habe ich Probleme gehabt, am ersten Tag eine AU zu bekommen. Wobei ich dazu sagen muss, dass ich - wenn ich denn mal eine AU brauchte - auch noch nie nur 1 Tag krank war. Und wenn es dann doch mal so war (ich hatte früher selten mal Migräneanfälle), dann hab ich kurz mit dem Chef telefoniert, konnte bezahlt zu Hause bleiben (ohne AU) und fertig. Und ansonsten ruft man seinen Arzt an, schildert die Sache und geht im Zweifel am nächsten Tag dahin um sich seine AU abzuholen.

    Meiner Erfahrung nach sind die, die sich ob dieser Regelung am meisten aufregen, genau jene, die die bisherige Regelung zu ihrem Vorteil ausgenutzt haben. Auch wenn sich jetzt viele aufregen, aber nach über 25 Jahren Berufserfahrung im Personalbereich sind mir da sämtliche Illusionen genommen worden. Mein liebstes Zitat: "ich hab 42 Tage frei im Jahr: 30 Tage Urlaub und alle 2 Monate bleib ich 2 Tage krank zu Hause".

    Ich finds jetzt auch bezeichnend, dass sich die Mehrheit ausgerechnet an dieser Kleinigkeit abarbeitet, anstatt an den anderen Punkten dieses Beschlusses....

  • In einem guten Betrieb lässt sich das wie schon geschrieben mit Vorgesetzten regeln. Das Glück haben leider nicht alle. Dazu kommt, dass real Alleinerziehende so eine zusätzliche Last durch überflüssige Wege nicht brauchen können und auch nicht Ansteckung im übervollen Wartezimmer.

  • Mein Gott, letztlich ist es doch nur eine Umkehr von Grundsatz und Ausnahme. Zukünftig ist es eben der Grundsatz, dass die AU bereits ab dem 1. Tag vorgelegt werden muss. Aber welches Interesse sollte der Arbeitgeber haben, dass für alle Arbeitnehmer anzuwenden?

    Es wird eben leichter, die entsprechenden Leute zu gängeln, wenn man es will.

  • Man will den Krankenstand bekämpfen und ist nicht bereit kombinierte Kranken-/Urlaubstage einzuführen.

    So kommt nichts dabei raus.

    Urlaubskürzungen sind weit wirkungsvoller.

    Eine Santander, Deutsche Bank, Postbank, Noris Bank oder Klarna möchte ich nicht als Vertragspartner.

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