Steuerreform 2027

  • Man stelle sich vor, in einer großen konzertierten Aktion sind sich alle Entscheider einig, das das Grundgesetz an dieser Stelle ab einem Stichtag für alle dann neu in Tätigkeit Gehende geändert wird!

    Und welchen Effekt hätte das? Keinen merkbaren. Dann müsste also der Staat für alle ab diesem Zeitpunkt neu eingestellten Beamten Rentenbeiträge zahlen. Das wären dann also vielleicht einige Tausend Neuzugänge pro Jahr, für die zusätzlich Geld in die Rentenkasse kommt. Für die Neuzugänge würde sich das Netto auf dem Gehaltszettel nicht von dem der Alt-Beamten unterscheiden. Der einzige Unterschied wäre, das sie bei Renteneintritt nur die mickrige GRV-Rente anstatt einer guten Pension bekämen.

    Oder bist du vielleicht der Meinung, dass du dann eine höhere Rente bekämst, wenn immer mehr Menschen in dieses dysfunktionale System gezwungen werden? Das Geld, was der Staat für Rentenbeiträge für Beamte aufwenden müsste, würde aus dem Haushalt bezahlt werden. Genau so wie aktuell der Rentenzuschuss von ca. 120 Mrd. jährlich. Das Ganze wäre ein Nullsummenspiel.

    Man hätte höchstens den Neidkomplex einiger bedient. Wenn mir es schlecht geht, dann soll es dem anderen auch nicht gut gehen.

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  • In der Berechnung fehlt die Einbeziehung der Pensionäre.

    Warum fehlen Pensionäre, wenn man die Behauptung "Rentner haben teilweise weniger Geld als Bürgergeldempfänger" vorrechnet? Das wäre komplett am Thema vorbei.

    Im Übrigen auf die Frage der Empfänger von Renten ist doch klar, das nur derjenige, der eine oder auch mehrere bezieht, auch dafür sein Arbeitsleben lang eingezahlt hat.

    Nicht ganz korrekt. Stichwort z.B. Spätaussiedler.

    Und mein Vorschlag, das grundsätzlich alle in das gesetzliche Rentensystem einzahlen sollen wird von einigen ja permanent mit dem Hinweis auf bestehende Regeln im GG beschossen.

    Er wird nicht beschossen, es wird lediglich auf die bestehende Rechtslage hingewiesen. Die mag manchem nicht gefallen, ist aber nunmal so.

    Man stelle sich vor, in einer großen konzertierten Aktion sind sich alle Entscheider einig, das das Grundgesetz an dieser Stelle ab einem Stichtag für alle dann neu in Tätigkeit Gehende geändert wird!

    Dann wäre das so. Die Aussichten dafür halte ich allerdings für sehr gering, weil es zunächst einmal deutlich höhere Kosten verursachen würde und die Bundesländer schon jetzt finanziell nah am Abgrund stehen.

    Taxation is not charity. It is not voluntary. As we shrink the state and make government smaller, we will find that more and more people are able to take care of themselves.

    Grover Norquist

  • Das Ganze wäre ein Nullsummenspiel.

    Es wäre nicht einmal ein Nullsummenspiel. Es gibt dann ja immer noch Bestandsbeamte, die nach dem alten System Pension bekommen, gleichzeitig muss man aber schon Beiträge für die Neuzugänge bezahlen. Sprich: Man zahlt eine sehr lange Zeit doppelt.

    Taxation is not charity. It is not voluntary. As we shrink the state and make government smaller, we will find that more and more people are able to take care of themselves.

    Grover Norquist

  • Hinsichtlich gerade zu Spätaussiedlern, Mütterrente etc., also allen nicht per Beitragsbeiträgen gezahlten Renten, hatte ich mich schon früher und klar geäußert. Diese Zahlungen sind durch den Steuerzahler und nicht durch die Beitragszahler der GRV zu finanzieren! Stattdessen werden diese Zahlungen eingeschränkt. Gleiches gilt im übrigen auch für Bürgergeldempfänger. Deren Beiträge zur GRV müssen ebenfalls von der Gesamtheit der Bürger via Steuern aufgebracht und der GRV zugeführt werden.

    Warum möchte man denn eigentlich die Pensionsempfänger aus der Diskussion, Abstand zu Bürgergeldempfängern, heraushalten? Ist dieser Personenkreis zu elitär, möchte man sich nicht mit Bürgergeldempfängern gleichsetzen (lassen)? Ich neide niemandem etwas, hinterfrage aber, und das auch gern immer wieder, warum es zu solchen, teils großen Summenunterschieden, kommen muss?

    Edit: Ja, in der Tat, es gäbe dann eine längere Zeit lang 2 Systeme in der Beamtenversorgung. Das ist aber nun mal so, wenn man einen Systemwechsel vollzieht.

  • Hinsichtlich gerade zu Spätaussiedlern, Mütterrente etc., also allen nicht per Beitragsbeiträgen gezahlten Renten, hatte ich mich schon früher und klar geäußert. Diese Zahlungen sind durch den Steuerzahler und nicht durch die Beitragszahler der GRV zu finanzieren!

    Werden sie doch? Zumindest ist das immer die Argumentation für den Bundeszuschuss.

    Gleiches gilt im übrigen auch für Bürgergeldempfänger. Deren Beiträge zur GRV müssen ebenfalls von der Gesamtheit der Bürger via Steuern aufgebracht und der GRV zugeführt werden.

    Ich kenne mich da nicht aus: Gibt es da Beiträge zur GRV?

    Warum möchte man denn eigentlich die Pensionsempfänger aus der Diskussion, Abstand zu Bürgergeldempfängern, heraushalten? Ist dieser Personenkreis zu elitär, möchte man sich nicht mit Bürgergeldempfängern gleichsetzen (lassen)?

    Schlicht und einfach, weil das nicht der Vergleich war, der durch die Rechnung bewiesen werden sollte.

    Ich neide niemandem etwas, hinterfrage aber, und das auch gern immer wieder, warum es zu solchen, teils großen Summenunterschieden, kommen muss?

    Wenn dich die Antwort wirklich interessiert und die Frage nicht nur polemisch gemeint ist:

    Beamte stehen in einem besonderen Dienst- und Treueverhältnis zum Staat. Man kann sich das etwa als einen besonderen Vertrag vorstellen, bei dem der Beamte sich dazu verpflichtet, unparteilich und uneigennützig das Funktionieren des Staates sicherzustellen (z.B. durch ein Streikverbot) und der Staat dafür den Beamten lebenslang finanziell angemessen alimentiert. Daher ist die Pension auch keine Rente in diesem Sinne, sondern eben die Alimentation für den Lebensteil, in dem man nicht mehr arbeitet. Durch eben dieses Prinzip ist sie höher als die Rente, da der Beamte eben lebenslang auskömmlich versorgt werden muss.

    Die GRV hingegen ist ein Umlagesystem, in dem man während des Arbeitslebens Rentenpunkte erwirbt und in dem am Ende jedem Rentenpunkt ein Betrag X gegenübersteht. Aufgrund des Verhältnisses Beitragszahler zu Beitragsempfänger kann X leider nicht so hoch sein, wie es sinnvoll wäre, da der Rentenbeitrag ansonsten unbezahlbar wäre.

    Taxation is not charity. It is not voluntary. As we shrink the state and make government smaller, we will find that more and more people are able to take care of themselves.

    Grover Norquist

  • Im Umkehrschluss heißt das, dass die gesetzliche Rente nicht auskömmlich ist. Denn sonst könnten die Beamten darüber versorgt werden.

    Wenn man sich die Zahlen anschaut, die ich oben gepostet habe (Durchschnittlich 1405 Euro bei Rentnern, 905 bei Rentnerinnen) muss man das klar bejahen.

    Taxation is not charity. It is not voluntary. As we shrink the state and make government smaller, we will find that more and more people are able to take care of themselves.

    Grover Norquist

  • JackDawson: Die auskömmliche Versorgung der Beamten kann, nach meinem Dafürhalten, ebenso in einer GRV-Umgebung stattfinden! Ferner sind natürlich der Personenkreis der "neuen" zu berufenen Beamten deutlich einzugrenzen. Aber diese Diskussion muss hier nicht neu geführt werden, haben wir an anderer Stelle ja schon bis zum Erbrechen durchexerziert. Deine Nullrundenforderung würde ich aber gerne noch mal auseinanderklamüsert haben. Warum denkst du, eingedenk deiner Summenvorträge, wäre dafür ein Spielraum vorhanden? Ich hatte an anderer Stelle bereits für die Zukunft einen Inflationsausgleich, statt einer Erhöhung im Rahmen von Lohnabschlüssen, ins Spiel gebracht, auch wenn ich das nicht zu entscheiden habe und der Status Quo natürlich erfreulicher wäre. Nicht zuletzt, weil ich davon ja selbst betroffen wäre.

  • Das würde alles sehr einfach gehen. Ab 1. Januar 2028 erfolgen alle Neueinstellungen nur noch rentenversicherungspflichtig.
    Dann gibt es eben zwei Besoldung Tabellen. Gleichzeitig findet das auch bei allen Landesbeamten statt.

  • ... und weil hier ja immer wieder auf den besonderen Status der Beamten hingewiesen wird, kann man das Beamtenwesen auslaufen lassen.

    Die Schweiz wird hier im Forum immer wieder als vorbildlich angeführt. Die haben schon lange keine Beamten mehr. Scheint deswegen nicht schlechter zu laufen...

  • Und welchen Effekt hätte das? Keinen merkbaren. Dann müsste also der Staat für alle ab diesem Zeitpunkt neu eingestellten Beamten Rentenbeiträge zahlen. Das wären dann also vielleicht einige Tausend Neuzugänge pro Jahr, für die zusätzlich Geld in die Rentenkasse kommt. Für die Neuzugänge würde sich das Netto auf dem Gehaltszettel nicht von dem der Alt-Beamten unterscheiden. Der einzige Unterschied wäre, das sie bei Renteneintritt nur die mickrige GRV-Rente anstatt einer guten Pension bekämen.

    eine "mickrige" GRV-Rente plus eine "großzügigere" bAV durch den Arbeitgeber, hier den Staat.
    Denn das mit der Alimentation der Beamten darf man nicht vergessen.

    Das würde alles sehr einfach gehen. Ab 1. Januar 2028 erfolgen alle Neueinstellungen nur noch rentenversicherungspflichtig.

    Genau und dazu eine gute bAV, die dann die "Ungerechtigkeiten" begradigt.

  • Das Brutto des rentenversicherungspflichtigen Beamten muss man nicht einmal erhöhen, man könnte den Beamten wie damals den Wehrdienstleistenden als sonstigen Versicherten unter §3 SGB VI erfassen.

    (Nicht dass ich das schon einmal erwähnt hätte...)

  • Einfach das Sytem komplett an die Beamten anpassen, jeder der sein leben lang gearbeitet hat bekommt prozentual das selbe wie der Beamte, also rund 70% der letzten Gehälter. Wir allementieren Rentner genauso wie Beamte. Um das zu finanzieren bezahlen wir ab sofort keine Abgaben mehr an die GRV und sind alle privat versichert. Warum Beamte runterziehen, Renter und Arbeiter gleichziehen. Rente und GKV nur noch für Menschen ohne eigenes Einkommen.

  • Und den Arbeitnehmerbeitrag?

    Das ist ja die Krux bei der Einbeziehung der Beamten. Es gibt laufend Rechtsprechung, dass die Alimentation in zig Fallbeispielen zu niedrig bemessen ist. Es ist daher völlig an den Haaren herbeigezogen, die Beamten einfach so in die Rentenbeiträge einzubeziehen, ohne dass deren Arbeitnehmerbeitrag vom "Arbeitgeber" draufgelegt werden müsste. Also nix 50/50, eher 100% Staat. Der Kniff des sonstigen Versicherten löst das Problem nicht.

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