Rente für besonders langjährig Versicherte ist aus meiner Sicht treffender...
So stehts ja auch im Gesetz.
Nebenbei:
Im Marketing für die "Rente mit 63" wurde oft auf den fleissigen Arbeiter Bezug genommen.
Den Terminus "Fleiss" wird man im SGB VI vergeblich suchen.
"Liebe" taucht im Grundgesetz wohl auch nur als Bestandteil von "Kriegshinterbliebene" auf. (Disclaimer: Ungeprüftes Hörensagen an dieser Stelle.)