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Dann ist ja gut.... ![]()
Wir haben ein Gemeinschaftskonto, Gemeinschaftsdepot und jeder noch ein TG… Ich halte noch ein Depot bei SC, aber alles sehr offen weil wir sehr viel darüber reden.
Wir hatten sehr ähnliche Vorstellungen vom Sparen und der Altersvorsorge. Da gab es kein Konfliktpotential. Ich habe mich für die Geldanlage interessiert und sie daher überwiegend gestaltet ihn aber auf dem laufenden gehalten und die Ziele abgestimmt.
Mehr oder weniger historisch gewachsen war es, dass wir zwei Gemeinschaftskonten hatten, wo je ein Gehalt einging. Vom "seinem" Einkommen haben wir die laufenden Kosten bezahlt und "mein" Einkommen wurde gespart. Das war aber nur eine grobe Einteilung, oft ging noch zusätzlich Geld in den Sparstrumpf und das hätte man auch besser strukturieren können. Entscheidend ist, dass beide das gleiche wollen. Wenn beide unterschiedlich ticken, würde ich auch zum Dreikontenmodell tendieren (gibt ja auch preiswerte Lösungen dafür).
mal angenommen, ich bin ganz stinknormal verheiratet in Zugewinngemeinschaft, und beide hatten bei Eheschliessung keine Kinder oder Vermögen oder Schulden aus vorherigen Beziehungen, welchen Grund hätte ich für separate Kontoführung?
...Hin und wieder überrasche ich meine Frau mit Geschenken (Reise, Schmuck, Auto...).... Ich fände es blöd, wenn sie davon vorher was erfahren würde.
Deswegen 3 Konten Modell....
BTW: Auch ich wurde schon überrascht ![]()
...Hin und wieder überrasche ich meine Frau mit Geschenken (Reise, Schmuck, Auto...).... Ich fände es blöd, wenn sie davon vorher was erfahren würde.
Deswegen 3 Konten Modell....
Es soll ja Männer geben, die gerne mehrere Frauen überraschen.
Auch dann ist so ein Mehrkontenmodell von Vorteil. ![]()
PS: Ich überrasche meine eine Frau auch gern mal aber mein Vater hat das auch mit einem Gemeinschaftskonto bei meiner Mutter geschafft. Waren aber auch andere Zeiten. Da hat man generell noch mehr mit Bargeld gemacht.
Entscheidend ist, dass beide das gleiche wollen.
100% Zustimmung.
Persönlich halte ich von Gemeinschaftskonten nicht viel, da ich häufig genug mitbekommen habe, welche Probleme da in einer Partnerschaft entstehen können.
Wenn die Partner ein sehr unterschiedliches Ausgabeverhalten haben, kann es schnell zu Problemen kommen. Ich glaube nicht, dass das vom Kontenmodell abhängt.
Der Rest war getrennt und mir war egal was sie mit ihrem Geld macht
Wirklich egal? Was ist, wenn einer für das Alter gut vorsorgt und der andere Partner dann nichts hat? Auch dann ist eine Ehe noch eine Bedarfsgemeinschaft.
Eigentlich könnten wir ein Konto eindampfen, weil eh alles beiden gehört.
Das sehen wir genau so. Beachte aber, dass die rechtliche Sicht anders sein kann:
Spannend werden solche Themen vor allem dann, wenn es zu einer Trennung kommt
Dabei ist zu beachten, dass es immer zu einer Trennung kommt! Spätestens, wenn der erste stirbt. Im Erbrecht ist plötzlich entscheidend, wem das Konto etc. gehört.
Ich habe mich kürzlich mit einem befreundetem Ehepaar ausgetauscht. Sie betrachten alles als gemeinsames Vermögen. Tatsächlich läuft von Konten bis Kfz-Brief fast alles auf seinen Namen. Die Tochter wird als gemeinsame Tochter betrachtet, tatsächlich ist er jedoch nicht der biologische Vater. Sie erbt also nichts, wenn ihm etwas passiert. Hingegen ist seine Mutter noch erbberechtigt, was ihnen nicht bewusst war. (Adoption soll jetzt angestoßen werden, Konten auch)
Da habe ich auch sehr viel Glück mit meiner Frau, dass sie sehr vernünftig ist.
Noch glücklicher wäre es, wenn sie auch ähnlich über Dich denkt. ![]()
Dabei ist zu beachten, dass es immer zu einer Trennung kommt! Spätestens, wenn der erste stirbt. Im Erbrecht ist plötzlich entscheidend, wem das Konto etc. gehört.
Wir werden demnächst ein Testament machen, in dem wir uns gegenseitig als Alleinerben einsetzen, dann ist es egal auf welchen Namen ein Konto läuft.
Pflichtteilsansprüche gibt es nicht? Ein gemeinsames Testament? Wer ist Schusserbe? Was, wenn eine Wiederheirat statt findet? ...
So ganz trivial sind Testamente oft auch nicht.
...Hin und wieder überrasche ich meine Frau mit Geschenken (Reise, Schmuck, Auto...).... Ich fände es blöd, wenn sie davon vorher was erfahren würde.
Deswegen 3 Konten Modell....
BTW: Auch ich wurde schon überrascht
Dafür haben wir unsere Kreditkarten. Brauchen die ja eh für den Urlaub.
Hallo Hornie,
ein nicht leibliches Stiefkind hat denselben Freibetrag im Erbfall wie ein leibliches Kind, also 400.000 €, allerdings ist es nicht automatisch erbberechtigt, es müsste durch Testament oder Erbvertrag als Erbe bestimmt werden. Somit hat es auch keinen Pflichtteilsanspruch, aber wenn man es beim Erbe berücksichtigen möchte, hat es dieselben Freibeträge wie ein leibliches Kind!
Hallo Hornie,
das heißt also, Adoption nicht unbedingt nötig, ein Testament reicht. Das muss dann allerdings auch vorliegen, bei Adoption greift das gesetzliche Erbrecht incl. Pflichtteilsanspruch, das gilt als Stiefkind nicht.
Pflichtteilsansprüche gibt es nicht? Ein gemeinsames Testament? Wer ist Schusserbe? Was, wenn eine Wiederheirat statt findet? ...
So ganz trivial sind Testamente oft auch nicht.
Nicht trivial, aber ich möchte es auch nicht mehr als notwendig aufladen.
Das Testament machen wir auch nur, damit nicht ein verbleibender sich dann mit den Geschwistern des anderen herumschlagen muss. Wir haben keine Kinder (also keine Pflichtansprüche) und die Schlusserben werden unsere Nichten und Neffen sein. Das soll aber erst relevant werden, wenn es uns beide nicht mehr geben wird und ob dann noch viel übrig ist, kann heute keiner sagen. Wiederheirat ist eigentlich kein realistisches Szenario.
Wenn die Partner ein sehr unterschiedliches Ausgabeverhalten haben, kann es schnell zu Problemen kommen. Ich glaube nicht, dass das vom Kontenmodell abhängt.
Das ist ganz genau richtig! Wenn beide sich bzgl Ausgabeverhalten nicht einig sind, dann helfen auch keine getrennten Konten. Ausser, die Partnerschaft ist noch jung ... dann wäre jetzt ggf noch ein günstiger Zeitpunkt für eine Trennung - und in diesem Falle machen es separate Konten einfacher, den Knoten zu lösen, bevor er zu verworren ist.
Realistischerweise kommt dieser Punkt aber erst nach mehreren Jahren: ein Partner macht nun Karriere und verdient plötzlich viel mehr Geld als bisher ..... wie ändert sich nun (wenn überhaupt) das Ausgabeverhalten von Partner 1 und 2? Oder bekommen sie nun Streit weil einer von beiden lieber auf grösserem Fuss als bisher leben möchte, während der andere zufrieden ist und lieber für die Rente spart?
in dem wir uns gegenseitig als Alleinerben einsetzen, dann ist es egal auf welchen Namen ein Konto läuft.
Fürs Erbe vermutlich ja, aber nicht für den zügigen Kontozugriff. Den bekommst du bei einer Bank üblicherweise nicht schon dafür, das du ein Testament vorweisen kannst. Falls also Bedarf besteht, zeitnah aufs das Konto des anderen zuzugreifen, dann sollte rechtzeitig eine Vollmacht bei der jeweiligen Bank angelegt werden (Generalvollmachten werden meist nicht akzeptiert).
Wir werden demnächst ein Testament machen, in dem wir uns gegenseitig als Alleinerben einsetzen, dann ist es egal auf welchen Namen ein Konto läuft.
Trotzdem solltest du darauf achten, dass ihr gegenseitige Vollmachten habt. Es muss nicht immer gleich jemand "tot umfallen" - ein Unfall oder eine Krankheit kann eintreten und der Partner kann nicht auf das Konto des anderen zugreifen. Das kann aber notwendig sein, um z.B. laufende Kosten zu begleichen.
Selbst eine notarielle Vollmacht hilft nicht (immer), denn die musst du für jedes Geschäft bei der (Filial-)Bank jedes Mal erneut im Original vorlegen. Einen onlineZugang gibt es mit so einer Vollmacht in keinem Fall.
Trotzdem solltest du darauf achten, dass ihr gegenseitige Vollmachten habt.
Ja für die Girokonten werden wir das jetzt einrichten.
Selbst eine notarielle Vollmacht hilft nicht (immer), denn die musst du für jedes Geschäft bei der (Filial-)Bank jedes Mal erneut im Original vorlegen. Einen onlineZugang gibt es mit so einer Vollmacht in keinem Fall.
Den Online-Zugriff gibt es aber auch nicht unbedingt mit einer Kontenvollmacht.![]()
Ich habe für das Konto meiner verstorbenen Mutter sowohl eine bankeninterne Vollmacht als auch eine notarielle Vollmacht über den Tod hinaus.
Da sich die Testamentsabwicklung, auf Grund der überlasteten Gerichte hier in die Länge zieht, habe ich einen Online-Zugriff für meinen Kontenzugang bei der Sparkasse beantragt.
Der Onlinezugang wurde mit der Begründung abgelehnt, dass ein solcher Zugriff auf ein Erbenkonto nicht möglich sei.
Zum Glück habe ich die Möglichkeit in ertragbarer Entfernung über eine andere Sparkasse zumindest Überweisungen und Kontoauszüge vom Konto zu ziehen.
Den Online-Zugriff gibt es aber auch nicht unbedingt mit einer Kontenvollmacht.
Ich habe für das Konto meiner verstorbenen Mutter sowohl eine bankeninterne Vollmacht als auch eine notarielle Vollmacht über den Tod hinaus.
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Genau so ist es. Den onlineZugang für einen Bevollmächtigten muss der Kontoinhaber separat bei seiner Bank beantragen. Da hilft weder die gegebene Kontovollmacht und auch nicht die notarielle Vollmacht.
Leider ist vielen Menschen nach wie vor nicht klar, welche Probleme bei Banken entstehen, wenn der Kontoinhaber (durch Krankheit oder Tod) nicht mehr handeln kann, aber es keinerlei Verfügungen gibt, wer sonst noch über das (die) Konto (Konten) verfügen darf.
Den onlineZugang für einen Bevollmächtigten muss der Kontoinhaber separat bei seiner Bank beantragen. Da hilft weder die gegebene Kontovollmacht und auch nicht die notarielle Vollmacht.
Das kann man so nicht pauschal sagen. Ich kenne Leute, die Kunden der Commerzbank sind und problemlos mit notarieller Generalvollmacht das Girokonto der greisen Eltern an ihr eigenes Online-Girokonto „anhängen“ konnten.
Solche Dinge sollte man vorher in Ruhe abklären.
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