Bei der Frage, ab wann der Spitzensteuersatz gilt, geht es in meiner Argumentation darum, dass ich es als wenig motivierend ansehe, dass ein fleißiger Mensch mit bspw. 70.000 Euro Jahresbrutto weiß, dass ihm von jedem Euro, für den er sich nun extra anstrengt, im Höchststeuersatz 42 Cent abgezogen werden.
Ich fand es persönlich weniger motivierend im Einkommensbereich darunter, da dort die Grenzbelastung durch die Sozialabgaben noch höher ist. Hat das Einkommen erstmal die Beutragsbemessungsgrenzen überschritten sind die 42% vergleichsweise OK. Zudem hat man im Steuerrecht verschiedene Optionen zu gestalten, was bei Sozialabgaben ausgeschlossen ist.