GRV ungleich Investment

  • Ich sehe das ganze erst mal Emotionslos. Wenn Ehegattensplitting und Witwenrente wegfallen gibt es an und für sich gar keinen Grund zu heiraten, besser das gesparte Geld der Hochzeit und der Hochzeitsreise direkt in einen gemeinsamen MSCI World stecken und bis zur Rente hat der Überlebende aus der Partnerschaft dann genug im Alter plus seine eigenen Rentenansprüche.

    Übrigens lebe ich so schon seit 20 Jahren in einer "wilden Ehe", wir beide gehen arbeiten und haben unsere eigenen Rentenansprüche, sparen aber auch ordentlich. Einziger Hacken bei so einer Lebensweise ist das beim Erben diese Lebensgemeinschaft nicht einer Ehe gleichgestellt wird, d.h. alles über 20.000€ muss ordentlich versteuert werden, da muss dringend mal der Gesetzgeber nacharbeiten. Sachen wie Patientenverfügung und auch gemeinsame Kinder lässt sich ja schon heute recht problemlos lösen.

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  • Wenn Ehegattensplitting und Witwenrente wegfallen gibt es an und für sich gar keinen Grund zu heiraten

    Da gibt es durchaus noch andere Gründe, zum Beispiel Auskunftsrechte im Krankenhaus (gut, lässt sich auch per Verfügung ändern) oder eben - wenn man nur finanziell denkt - die Ehegattenschaukel.

    Eine Änderung wird da denke ich nicht kommen.

    Taxation is not charity. It is not voluntary. As we shrink the state and make government smaller, we will find that more and more people are able to take care of themselves.

    Grover Norquist

  • da muss dringend mal der Gesetzgeber nacharbeiten.

    Das Standesamt ist da bestimmt schneller. ;)

    Es wird ja oft erzählt das Erbschaftssteuer eine "Dummensteuer" sei.

    Musst du dir jetzt überlegen ob Heiraten (und 25fachen höheren Freibetrag) oder Erbschaftssteuer nicht so schlau ist.

    Von der Ersparnis der Erbschaftssteuer könnt ihr doch ein rauschendes Fest machen. Da freuen sich auch noch eure Freunde und die Familie und die ganze Party hat der Staat bezahlt. ;)

  • Ich sehe das ganze erst mal Emotionslos. Wenn Ehegattensplitting und Witwenrente wegfallen gibt es an und für sich gar keinen Grund zu heiraten, besser das gesparte Geld der Hochzeit und der Hochzeitsreise direkt in einen gemeinsamen MSCI World stecken und bis zur Rente hat der Überlebende aus der Partnerschaft dann genug im Alter plus seine eigenen Rentenansprüche.

    Übrigens lebe ich so schon seit 20 Jahren in einer "wilden Ehe", wir beide gehen arbeiten und haben unsere eigenen Rentenansprüche, sparen aber auch ordentlich. Einziger Hacken bei so einer Lebensweise ist das beim Erben diese Lebensgemeinschaft nicht einer Ehe gleichgestellt wird, d.h. alles über 20.000€ muss ordentlich versteuert werden, da muss dringend mal der Gesetzgeber nacharbeiten. Sachen wie Patientenverfügung und auch gemeinsame Kinder lässt sich ja schon heute recht problemlos lösen.

    Naja, wenn ihr beide ungefähr gleich verdient, gibt es ja sowieso finanziell auch mit Ehegattensplitting kaum einen Grund zu heiraten. (Außer Erbschaftssteuer/ Schenkungssteuer)

    Der Hauptgrund warum wir geheiratet haben, war die Absicherung desjenigen, der wegen der Kindererziehung beruflich zurücksteht. Also rechtlich gegenber dem Anderen. Rentensplitting ist für mich die logische Fortführung davon. Daher würde ich das begrüßen.

  • Naja, wenn ihr beide ungefähr gleich verdient, gibt es ja sowieso finanziell auch mit Ehegattensplitting kaum einen Grund zu heiraten. (Außer Erbschaftssteuer/ Schenkungssteuer)

    Der Hauptgrund warum wir geheiratet haben, war die Absicherung desjenigen, der wegen der Kindererziehung beruflich zurücksteht. Also rechtlich gegenber dem Anderen. Rentensplitting ist für mich die logische Fortführung davon. Daher würde ich das begrüßen.

    Grundsätzlich finde ich das Modell mit dem Rentensplitzing nicht verkehrt. Das einzige das mich stört ist das im Gegensatz zur Witwenrente nicht der Anspruch auf die Rente vor der Heirat, sondern nur in der Ehe besteht. Je nach Modell ist das durchaus angemessen, aber in viele Fällen auch nicht.

    An meinem Beispiel wäre es in meinen Augen unangemessen, das rückwirkend zu ändern. Bin mit meiner Frau seit fast 25 Jahren in einer (nicht eingetragenen) Lebensgemeinschaft aber erst seit 13 Jahren verheiratet. Jetzt würden im Falle meines vorzeitigen Ablebens meine Frau sehr viel Absicherung verlieren, nur aufgrund der Tatsache das wir erst spät geheiratet haben. Und mal ehrlich wer lässt sich ne Lebenspartnerschaft eintragen oder heiratet mit 20 nach nem x Jahren Beziehung obwohl es zu dem Zeitpunkt nur Nachteile hat.

    Das verhindert werden soll das man später nur heiratet um Rentenansprüche zum Teil zu übertragen, da gehe ich mit. Aber finde selbst in einem christlichen Land das Modell der Ehe in viele Fällen überholt und unnötig. Bin da schon zwiegespalten und würde es begrüßen wenn das nicht von Jetzt auf gleich und rückwirkend geändert würde sondern Schonfristen gezogen werden.

  • Sollte so was eingeführt werden, kann ich mir kaum vorstellen, dass eine solche Regelung auf bereits jetzt bestehende Ehen angewendet werden, sondern in die Zukunft gerichtet ist. Oder was meint ihr?

    Das geht ja nur mit Bestandsschutz. Man muss sich ja auf die geringere eigene Rente einstellen können und einen Zeitkorridor zum Vorsorgen bekommen. Zumindest als Hauptverdiener.

    Taxation is not charity. It is not voluntary. As we shrink the state and make government smaller, we will find that more and more people are able to take care of themselves.

    Grover Norquist

  • Die Rentenkommission ist mit ihren Beratungen durch und legt die 30 Punkte am Dienstag dem Bundeskanzler und der Sozialministerin vor. Am Montag findet nochmal ein Abschlusstreffen statt.

    https://www.zdfheute.de/politik/deutsc…hlaege-100.html

    Kurz:

    Ab 2032 steigt das Renteneintrittsalter stufenweise, Rente mit 69 ab 2071 denkbar

    Rente mit 63 wird abgeschafft

    Der Nachhaltigkeitsfaktor wird wieder eingeführt

    Eine grundsätzliche Änderung soll es aus Sicht der Kommission durch eine verpflichtende kapitalmarktgedeckte staatliche Altersversorgung geben.

    Verbeamtet werden soll in Zukunft nur noch für hoheitliche Aufgaben des Staats, was die Zahl beamteter Lehrkräfte an Schulen und Hochschulen reduzieren würde.

    Bund und Länder sollen dafür Rücklagen bilden

    Mütterrente und die Haltelinie bei 48% haben weiter Bestand.

  • Solange überall versicherungsfremde Leistungen untergebracht werden und es keinen vernünftigen Kassensturz gibt, könnte es auch heissen:

    Zitat

    Die Rentenkommission ist unten durch

    Denn dann handelt es sich letztendlich um Sozialkürzungen - egal, wie man es zu begründen versucht.

  • Was meinen die mit Rente mit 63 wird abgeschafft?

    Die Rente für besonders langjähriger Versicherte?

    Die Rente für langjährig Versicherte mit Abschlägen?

    Politisch wird meist die "Die Rente für besonders langjähriger Versicherte" als "Rente mit 63" benannt. Für mich sehr unlogisch, da es die 63 da schon lange nicht mehr gibt.

    Die Rente mit Abschlägen könnte es wohl weiterhin geben.
    Obwohl da ja auch schon mal über eine Erhöhung der 0,3%/Monat auf 0,4 oder 0,45 gesprochen wurde.

  • Politisch wird meist die "Die Rente für besonders langjähriger Versicherte" als "Rente mit 63" benannt. Für mich sehr unlogisch, da es die 63 da schon lange nicht mehr gibt.

    Die Rente mit Abschlägen könnte es wohl weiterhin geben.
    Obwohl da ja auch schon mal über eine Erhöhung der 0,3%/Monat auf 0,4 oder 0,45 gesprochen wurde.

    Mir ist schon klar, dass es sich hier ja nur um einen Vorschlag handelt, der ab sofort in der Öffentlichkeit diskutiert werden wird, trotzdem erwarte ich Klarheit, denn das betrifft meine persönliche Lebensplanung.

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