Neue Pläne fürs Heizungsgesetz ++ Wann Du Festgeld vorzeitig kündigen kannst ++ 1.500€ für die Pflege sichern
  16.06.2023
FINANZTIP
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Wann die Wärmepumpe sinnvoll ist – und wann nicht
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Wann die Wärmepumpe sinnvoll ist – und wann nicht

von Emil Nefzger und Sandra Duy

Wärmepumpen sorgen derzeit für hitzige Diskussionen: Bei Neubauten sind sie schon heute ziemlich beliebt – 57% der 2022 gebauten Wohngebäude heizen mit Wärmepumpen. Aber was ist, wenn Du nicht in einem Neubau lebst? Und Du momentan kein Budget hast, zusätzlich zur Wärmepumpe Dein Haus auch noch zu sanieren?

Ob die Wärmepumpe – die übrigens auch ohne Fußbodenheizung funktioniert – für Dich trotzdem eine Option ist, kannst Du in drei Schritten herausfinden:

1. Wirf einen Blick auf die Heizkörper

Find heraus, ob Du mit einem Einrohrsystem oder einem Zweirohrsystem heizt. Das kann simpel sein: Manchmal verläuft unter Deinen Heizkörpern je ein Rohr für das heiße Wasser, aus dem die Heizkörper versorgt werden und eins für das verbrauchte, abgekühlte Wasser, das es zu Deiner Heizungsanlage zurückführt. Dann ist es ein Zweirohrsystem. Damit ist die erste Voraussetzung für eine Wärmepumpe erfüllt. Ein Einrohrsystem ist für eine Wärmepumpe in der Regel ungeeignet, weil es sehr ineffizient ist.

Wichtig: Heizungsrohre verlaufen oft hinter Wänden. Haben Deine Heizkörper nur ein Rohr, heißt das nicht zwingend, dass Du auch ein Einrohrsystem hast. Manchmal kannst Du ein Einrohrsystem auch an speziellen Ventilen am Heizkörper erkennen, in denen Vor- und Rücklauf zusammengeführt werden. Für Laien ist das aber oft schwer zu sehen. Frag also im Zweifel bei einem Heizungstechniker nach.

2. Check den Heizenergiebedarf

Dann solltest Du den Heizenergiebedarf in Deinem Haus herausfinden. Also wie viele Kilowattstunden (kWh) Energie Du pro qm im Jahr für Heizung und Warmwasser verbrauchst.

Der Richtwert liegt bei 100 kWh Heizenergie pro qm. Heißt: Bei 150 qm Heizfläche darf der Verbrauch nicht über 15.000 kWh im Jahr liegen. Ansonsten kann es sein, dass die Wärmepumpe unwirtschaftlich ist. Dann ist sie ohne Sanierung keine gute Wahl. Wie Du den Heizenergiebedarf ausrechnen kannst, erfährst Du in unserem Ratgeber.

3. So hoch sollte die Vorlauftemperatur sein

Du hast ein Zweirohrsystem und der Heizenergiebedarf passt? Dann musst Du noch die Vorlauftemperatur prüfen. Die kannst Du meistens am Temperaturmesser am Vorlauf des Heizkessels ablesen. Sie sollte am besten bei 35 Grad, maximal bei 55 Grad liegen. Bei 35 Grad läuft eine Wärmepumpe optimal. Bis 55 Grad sinkt zwar ihre Effizienz – aber nur um 14%.

Bei höheren Temperaturen wird sie aber ineffizient. Wenn die Vorlauftemperatur bei Dir über 55 Grad liegt, ist das aber noch kein K. o. für die Wärmepumpe. Denn die Vorlauftemperatur ist oft zu hoch eingestellt. Teste erstmal, ob Dein Haus nicht auch mit einer niedrigeren Vorlauftemperatur warm wird. Das geht leider erst im Winter. Regle dann die Vorlauftemperatur auf 50 bis 55 Grad herunter und dreh die Thermostate Deiner Heizkörper auf Stufe 3 bis 5. Wenn es weiterhin warm wird, sollte die Wärmepumpe bei Dir gut funktionieren.

Es kann auch helfen, größere Heizkörper einzubauen und die Vorlauftemperatur so zu senken. Frag dazu bei einer Heizungsfirma nach.

Die nächsten Schritte planen

Bei Dir haben alle drei Dinge gepasst? Dann raten wir Dir trotzdem, noch abzuwarten. Momentan sind Wärmepumpen knapp und teuer, das dürfte sich mittelfristig ändern. Außerdem sind Energieberater und spezialisierte Handwerkerinnen und Handwerker schwer zu bekommen. Wenn Du noch wartest, sparst Du Geld.

Bei Dir hat keine der drei Sachen gepasst? Dann schau mal, ob Fernwärme eine Option für Dein Haus ist. Das erfährst Du bei den örtlichen Stadtwerken oder Deiner Kommune. Denn auch Fernwärme soll massiv ausgebaut werden. Und in einem unsanierten Altbau kann eine Wärmepumpen-Gas-Hybridheizung eine gute Lösung sein.

Zwei Heizungen in einer

Damit nutzt Du die Effizienz einer Wärmepumpe für den größten Teil Deiner benötigten Heizenergie. Erst, wenn es draußen zu kalt wird, schaltet sich die Gasheizung dazu, um die Wärmepumpe zu unterstützen. So heizt Du auch im unsanierten Altbau sehr wirtschaftlich und schon deutlich klimafreundlicher.

Dafür kannst Du entweder eine Wärmepumpe zu Deiner bestehenden Heizung dazubauen, solche Hybridheizungen gibt es aber auch als einzelnen Block, in dem beides vereint ist. Frag im Zweifelsfall bei einem spezialisierten Handwerksbetrieb nach. Eine Liste gibt es z. B. beim Bundesverband Wärmepumpe.

Alle Infos zur Wärmepumpe im Altbau findest Du in unserem neuen Ratgeber.

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Neue Pläne fürs Heizungsgesetz: Das musst Du wissen

von Jonas Fehling und Sandra Duy

Hast Du bald endlich Klarheit, welche Heizung Du ab 2024 noch einbauen darfst? Die Chancen dafür sind jetzt etwas besser geworden. Denn die Bundesregierung hat sich in ihrem Streit um das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) kurzfristig auf neue Leitplanken geeinigt. Damit soll das geplante Gesetz noch vor dem Sommer geändert und beschlossen werden.

Was ändert sich?

Geplant ist immer noch, dass das Gesetz ab 1.1.2024 gelten soll. Aber Du musst dann nicht mehr zwingend sofort eine klimafreundliche Heizung (mind. 65% erneuerbare Energien) einbauen, wenn Deine alte irreparabel kaputt geht. Denn die Regierung will das GEG jetzt an ein Gesetz zur Wärmeplanung der Kommunen koppeln, das ebenfalls 2024 startet. Und das sorgt dafür, dass Du in der Regel länger Zeit hast, bis die GEG-Regeln wirklich für Dich gelten.

Der Grund: Erst wenn Deine Kommune Pläne vorgelegt hat, wie sie die Wärmeversorgung in Deiner Region klimafreundlich umbauen will (z. B. mit Fernwärme), gelten die neuen Regeln beim Heizungstausch für Dich. Für diese Planung sollen die Kommunen aber bis 2028 Zeit haben.

Gibt’s in Deiner Region noch keine Wärmeplanung, sollst Du also auch ab 2024 noch eine neue Gasheizung einbauen dürfen. Du musst beim Kauf aber drauf achten, dass sie Wasserstoff-ready ist. Das alles gilt auch für einzelne Neubauten. Nur in Neubaugebieten gelten die GEG-Regeln direkt ab 2024.

Frag bei der Kommune nach

Wenn Deine Heizung kaputt geht, solltest Du also zuerst bei der Kommune nachfragen, wie es mit ihrer Wärmeplanung aussieht. Wenn sie vorliegt und ein klimaneutrales Gasnetz vorsieht, dürfen auf Wasserstoff umrüstbare Gasheizungen weiter eingebaut werden.

Ist das nicht der Fall, muss eine neue Gasheizung zu 65% mit Öko-Energie laufen. Biogas ist bisher aber sehr teuer und Geräte, die Wasserstoff-ready sind, haben einen Nachteil: Bisher funktioniert das nur mit einem Anteil von max. 30% – Du könntest die 65%-Forderung also gar nicht erfüllen.

Lass Dich beraten

Auch deshalb muss es beim Verkauf ab 2024 eine Beratung geben, die Dich über mögliche Auswirkungen der lokalen Wärmeplanung und Unwirtschaftlichkeit hinweist. Auch ohne diese Pflicht raten wir Dir, beim Thema Heizungswechsel nichts zu überstürzen und Dich von Expertinnen und Experten für Energieeffizienz beraten zu lassen. Worauf Du dabei achten solltest, erfährst Du in unserer Checkliste (PDF).

Und generell: Warte jetzt erstmal ab, was am Ende wirklich im Gesetz steht. Denn die neuen Leitplanken lassen noch viele Fragen offen. Zum Beispiel sollen das geplante Förderungsmodell und Ausnahmeregelungen wie die Altersgrenze von 80 Jahren überarbeitet werden und alle Möglichkeiten, wie Du die neuen Heizungsregeln erfüllen kannst, gleich behandelt werden (z. B. keine Einschränkungen mehr für Holz- und Pelletheizungen).

Sobald alles feststeht, bekommst Du natürlich alle Infos von uns. Aber dafür muss der Gesetzesentwurf jetzt erstmal überarbeitet und dann vom Bundestag beschlossen werden – hoffentlich vor der Sommerpause ab Juli.

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KI-Fieber am Aktienmarkt: Jetzt in Tech-ETFs investieren?

von Veronika Schmalzried und Hendrik Buhrs

An der Börse geht’s wieder aufwärts. Zu verdanken ist das vor allem einigen wenigen Technologiekonzernen, die sich mit künstlicher Intelligenz (KI) beschäftigen, wie zum Beispiel Microsoft oder Nvidia. Deren Aktienkurse sind in den letzten Wochen ziemlich in die Höhe geschossen. Zurecht fragst Du Dich vielleicht: Kannst Du Dich am Gewinn beteiligen, z. B. indem Du jetzt in einen speziellen Tech-ETF investierst?

Schauen wir uns das mal anhand eines Beispiels an:

Der ETF mit dem schlanken Namen „SPDR S&P US Technology Select Sector UCITS ETF“ bildet den Technologie- und Telekommunikationssektor der USA ab. In ihm sind die zurzeit gehypten Aktien von Microsoft und Nvidia groß vertreten. Nvidia macht einen Anteil von 4,6% des Gesamtvolumens aus, Microsoft sogar ganze 19,9%. Dazu kommt noch Apple mit 23,6%. Zusammengenommen machen diese Firmen also fast die Hälfte des Gesamtvolumens aus. Als Ergänzung zu Deinem Welt-ETF kann so ein Tech-ETF in gewissem Maß sinnvoll sein – solange Du Dir bewusst bist, dass Dein Geld dann zu einem großen Teil an diesen drei Firmen hängt – also auch, falls deren Kurse wieder sinken.

Denn auch in Deinem Welt-ETF stecken sie drin:

Hast Du zum Beispiel einen ETF auf den MSCI World laufen, wirst Du aktuell ganz automatisch an den Gewinnen der Tech-Firmen beteiligt. Denn auch hier stecken sie zu großen Anteilen drin. Im von uns empfohlenen Xtrackers MSCI World UCITS ETF 1C* zum Beispiel hat Nvidia aktuell einen Anteil von 1,4%, Microsoft einen Anteil von 4,1% und Apple 5,1%. Auch etwas kleinere Tech-Aktien sind im allgemeinen Welt-ETF drin. Holst Du Dir jetzt zusätzlich den oben genannten Tech-ETF, gewichtest Du die Firmen also überproportional stark.

Das kann, wenn man sich die aktuelle Kurs-Rally ansieht, klug sein – muss es aber nicht. Die Tech-Branche sieht sich aktuell im Aufwind, vor allem angefeuert durch ständig neue Erfolge im Bereich KI, z. B. bei Microsofts „ChatGPT“ oder Googles „Bard“. Andererseits sind Investoren dafür bekannt, sich bei neuen Technologien schnell vom Hype mitreißen zu lassen. Ob der gerechtfertigt ist oder es sich bei KI schon um eine kleine Blase handelt, kann Dir auch unsere Glaskugel nicht sagen.

Wir empfehlen Dir: Mit einem Welt-ETF bist Du bei der aktuellen Kurs-Rally sowieso mit dabei und gleichzeitig ist Dein Geld noch gut diversifiziert angelegt. Wenn Du darüber hinaus noch etwas beimischen willst, schau Dir die Zusammensetzung Deiner ETFs und anderer Investments genau an, damit Du weißt, wo Du ggf. noch stärker gewichten kannst, ohne ein Klumpenrisiko einzugehen.

Welche Welt-ETFs wir Dir empfehlen, liest Du in unserem Ratgeber.

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4
Festgeld vorzeitig kündigen? Wann das doch geht

von Jonas Fehling und Hendrik Buhrs

Festgeld hat zwei große Vorteile gegenüber Tagesgeld: Du bekommst etwas höhere Zinsen und die Bank kann diesen Zinssatz für einen fest vereinbarten Zeitraum nicht senken. Dafür bist Du nicht so flexibel und kommst bis zum Ende der Laufzeit nicht an Dein Geld: Vorzeitig kündigen kannst Du Festgeld in der Regel nicht.

Wann es doch geht

Als Notgroschen, zum Beispiel für eine größere Autoreparatur, eignet sich Festgeld also schlecht. Doch eine Möglichkeit gibt es, vorzeitig an Deine Ersparnisse zu kommen: Aus “wichtigem Grund” darfst Du Verträge auch kündigen, ohne eine Kündigungsfrist einzuhalten. Das steht im Bürgerlichen Gesetzbuch (§314).

Was ist ein wichtiger Grund?

Ein kaputter Kühlschrank oder Fernseher nicht. Es muss sich schon um wirkliche Notlagen oder besondere Situationen handeln. Dabei geht es immer um den konkreten Einzelfall. In diesen Fällen ist eine Kündigung aber in der Regel möglich:

  • Tod der Kontoinhaberin bzw. des Kontoinhabers
  • Abrutschen ins Bürgergeld (ALG II)
  • Scheidung
  • Drohende Insolvenz der Bank
  • Persönliche Notsituation (z. B. Privatinsolvenz, Umsatzrückgang bei Selbstständigen)

Bei weniger dramatischen Krisen muss die Bank die Kündigung nicht akzeptieren, kann es aber aus Kulanz natürlich trotzdem tun. Fragen kostet nichts.

Kündigung kostet Rendite

Die Kündigung selbst kostet aber sehr wohl etwas – auch wenn Du aus wichtigem Grund gekündigt hast. Erstens bekommst Du bei einer Kündigung in aller Regel kaum oder sogar keine Zinsen, sondern nur das eingezahlte Geld zurück. Zweitens darf die Bank Straf- bzw. Stornogebühren verlangen. Denn sie muss ja Deine Kündigung bearbeiten und kann nicht mehr mit Deinem Geld arbeiten.

Park deshalb nur solches Geld auf einem Festgeldkonto, das Du selbst in einer größeren Krise nicht brauchen würdest. Zum Beispiel dann, wenn Dein Notgroschen auf Deinem immer verfügbaren Tagesgeldkonto schon gut gefüllt ist – im besten Fall mit sechs Monatsgehältern.

Noch ein Tipp: Einige Festgelder musst Du sogar kündigen – zum Ende der geplanten Laufzeit. Sonst verlängern sie sich automatisch. Manchmal um ein weiteres Jahr, manchmal um denselben Zeitraum – zum dann gültigen Zinssatz, der viel kleiner sein kann. Achte also beim Antrag darauf und kündige am besten direkt nach Abschluss wieder, wenn nötig. So vergisst Du es später nicht. Oder Du notierst Dir zumindest den Kündigungstermin im Kalender. Manchmal kannst Du eine automatische Verlängerung (“Prolongation”) auch von vornherein ausschließen.

Übrigens: Leichter kündigen als ein Festgeld und höhere Zinsen als beim Tagesgeld kannst Du mit Flexgeld bekommen. Warum wir davon trotzdem eher abraten, liest Du in der Finanztip App.

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5
FinanzFact: Bis Ende Juni 1.500€ für die Pflege sichern

Du hast einen Pflegegrad oder kennst pflegebedürftige Menschen? Dann rechne mal nach, ob der Entlastungsbetrag für 2022 schon ausgeschöpft ist. Denn pro Monat stehen Menschen mit egal welchem Pflegegrad 125€ zur Verfügung – macht 1.500€ im Jahr. Was Du 2022 noch nicht verbraucht hast, kannst Du noch bis Ende Juni verwenden, z. B. für Hilfe im Haushalt. Lass Dir das Geld also nicht entgehen. Wie Du Dir den Entlastungsbetrag sicherst, erfährst Du in unserem Ratgeber.

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6
Auch noch wichtig diese Woche

Wie lange steigen die Zinsen noch?

Die Europäische Zentralbank (EZB) hat die Leitzinsen erneut angehoben, aber wie schon im Mai nur noch um 0,25 Prozentpunkte. Wenn Banken Geld bei der EZB parken, bekommen sie damit ab sofort 3,5% Zinsen. Die US-Notenbank hat die Zinsen nach zehn Erhöhungen in Folge dieses Mal sogar gar nicht angepasst. Was dieser Trend für Dich bedeutet, erklärt Dir unser Co-Gründer und Kapitalmarktexperte Robert Haselsteiner in seinem neuen Kommentar zur Zinsentwicklung (PDF).

Vermeide diesen Fehler beim Fahrrad-Kauf

Viele kaufen sich jetzt zur Fahrradsaison ein neues Rad – und bekommen bei einigen Händlern gleich noch eine Fahrradversicherung dazu aufgedrückt. Die brauchst Du aber nicht immer: Falls Du eine Hausratversicherung hast, solltest Du erstmal im Vertrag nachschauen, ob Dein Rad dort mit abgesichert ist. Ansonsten brauchst Du sie eher nur bei teuren Fahrrädern wie z. B. E-Bikes.

Schließ sie trotzdem nicht beim Fahrradhändler ab, sondern vergleich vorher in Ruhe die Preise und Leistungen. Oder Du vertraust einfach auf eine unserer aktuellen Empfehlungen MVK Klassik*, Ammerländer Classic* und Häger*. Mehr Infos liest Du in unserem Ratgeber.

Krankenversicherung soll teurer werden

Die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) dürfte 2024 teurer werden. Denn laut dem GKV-Spitzenverband muss der Zusatzbeitrag nochmal um 0,2 bis 0,4 Prozentpunkte steigen, wenn der Staat nicht gegensteuert. Aktuell liegt er bei ø1,6%. Sagen wir mal, er steigt bei Dir von 1,6% auf 1,9%: Dann würde Dich die Krankenkasse bei einem Bruttogehalt von 44.000€ im Jahr 66€ mehr kosten. Mehr Rechenbespiele findest Du in der Finanztip App. Wie Du die beste Krankenkasse für Dich findest und wechselst, liest Du in unserem Ratgeber.

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Das passiert bei Finanztip

Für mehr Finanzbildung: Werde Finanztip Unterstützer!

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In den folgenden Tabellen haben wir für Dich unsere aktuellen Empfehlungen zusammengestellt. Diese enthalten Werbelinks, über die Du direkt zur Empfehlung gelangst – und für die Finanztip in manchen Fällen eine Vergütung erhält. Unsere Auswahl erfolgt rein redaktionell und zu 100% unabhängig.
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Leaseplan Bank* 2,60% p. a.
Ikano Bank 2,51% p. a.
Resurs Bank über WeltSparen* 2,41% p. a.
Nordax Bank über WeltSparen* 2,39% p. a.
Dauerhaft gute Angebote (seit mind. 12 Monaten gute Zinsen)
Leaseplan Bank* 2,60% p. a.
Nordax Bank über WeltSparen* 2,39% p. a.
TF Bank* 1,30% p. a. (Neukund:innen: 3,35% p. a. für 4 Monate)
Festgeld
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CA Consumer Finance* 3,65% p. a.
My Money Bank über WeltSparen* 3,65% p. a.
Klarna Festgeld+ (App)* 3,56% p. a.
Klarna* 3,48% p. a.
Bis 36 Monate
PEAC Bank über WeltSparen* 3,95% p. a.
CA Consumer Finance* 3,75% p. a.
My Money Bank über WeltSparen* 3,70% p. a.
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Bank11* 3,50% p. a.
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