GRV ungleich Investment

  • z.B. Polizeivollzug, Richter, Staatsanwaltschaft, Finanzamt.

    Ganz allgemeine Verwaltung: Genehmigungen erteilen, Entscheiden.

    Es geht um die grundsätzliche Unabhängig, Rechtssicherheit und Neutralität.

    Ich gehe ja mit, dass ein Lehrer nicht verbeamtet werden muss, gibt sicher noch mehr Beispiele. Wie wäre es mit etwas Differenzierung? Ich habe den Eindruck, dass manche da übers Ziel hinaus schießen und ein anderes Land wollen.

    Zur Einordnung, ich bin Angestellter in der Wirtschaft, mein Vater war Verwaltungsbeamter bei einer oberen Bundesbehörde, deshalb kenne ich das ein wenig. Achso, Weihnachtsgeld bekomme ich nur, wenn es meinem Arbeitgeber gut geht, sieht dieses Jahr mau aus.

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    • Offizieller Beitrag

    Ich bitte die Diskussionsteilnehmer den Begriff verfassungsfeindlich usw. nicht mehr zu verwenden.

    Es ist hier länglich dargelegt worden, dass auch das BVerfG einer Weiterentwicklung des Beamtenrechts nicht im Wege steht. Das steht übrigens auch so im GG https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_33.html

    Insofern ist die Gleichsetzung von Reformbestrebungen mit potenziellem Verfassungsbruch sachlich falsch.

    Auf der anderen Seite wird hier in der Diskussion genauso einseitig über eine privilegierte Ausgestaltung von Beschäftigungsbedingungen gesprochen. Dazu findet man sicherlich Beispiele, aber eben auch Gegenbeispiele z.B. bei Aufstiegsmöglichkeiten. Hier würde ich mir ebenfalls eine Versachlichung wünschen.

  • Die Probleme der DRV kann man besser lösen wenn alle ihren Teil dafür tun. Ich bringe wenigsten Ideen hier ein wie man was lösen kann, Beamte sind für einen Staat nicht notwendig, das hat nichts mit Bashing zu tun, ein Staat braucht Angestellte, wie jede Firma auch.

    Wir haben aber aktuell Beamte. Und selbst im Unwahrscheinlich Fall, dass wir ab Morgen keine neuen Menschen mehr 'verbeamten' würden hätten wir alle bisherigen Beamten weiter.
    Also die nächsten 80 Jahre wird es Beamte bzw. Pensionsansprüche dieser Beamten geben.

    Und mit Verlaub. Hier im Thread geht es um die GRV. Und selbst die absoluten Rentenexperten erwarten nicht, dass eine Einbeziehung von Beamten in die GRV die Probleme der GRV lösen würde. Es wäre sicherlich gerecht(er), wenn es nur ein einheitliches Altersvorsorgesystem für ALLE Menschen in D geben würde.
    Aber neben Beamten gibt es noch zig verkammerte Berufe mit eigenen AV-Systemen. Wollen wir die nicht auch noch mal nebenbei abschaffen und in die GRV überführen. :rolleyes:

  • Zurück zum eigentlichen Thema, Leute: die gesetzliche Rente ist Stand heute doch besser als ihr Ruf, was schon 2012 im Buch "Die Vorsorgelüge" dargelegt wurde. Mathematiker sollten es doch eigentlich wissen oder liege ich da falsch?

    Aus meiner Sicht stellt sich das etwas anders oder zumindest deutlich differenzierter dar.

    "In die gesetzliche Rente Beiträge zu zahlen ist ein lohnendes Investment" (Zitat aus Nr. 4.421)

    Die Frage ist nur wie lohnend sprich die nach der konkreten Rendite ... !? Über keinen Zeitraum der inzwischen mehr als fünf Jahrzehnte konnte die GRV mit meinem Anlagemix auch nur annähernd mithalten. Begleitend bin ich dem uralten Rat gefolgt (den Fokus hat offensichtlich auch dieser Strangtitel "GRV ungleich Investment" ...) den Assekuranz-Gedanken (PHV, BU - bei mit zu versorgenden Menschen RLV) separat abzubilden und von meinem Anlagen (Investments) strikt zu trennen.

    "Wer nicht deutlich vor Erreichen seiner Lebenserwartung stirbt, erreicht positive Renditen" (Zitat aus Nr. 4.421)

    Unabhängig von der schlichten Tatsache, daß - nach meiner Erinnerung - eine relevante Anzahl (zweistellige Prozentzahl (!?) - um die 14% oder jeder Siebte ... ?) der Menschen schon vor dem 65. Lebensjahr verstirbt ...

    bleibt auch hier die konkrete Rendite ungenannt ...


    Der aus meiner Sicht - in dem Kontext GRV - aber fast wichtigste Aspekt: Zum einen kann sowohl die Dosierung der Versicherungsseite als auch der Anlagemix individuell-adäquat eingestellt werden und zum anderen handelt es sich nicht um (ziemlich bis weitgehend) "verschlossenes" sprich meinem Zugriff "entzogenes" Vermögen. An dieses komme ich bei der GRV sozusagen nur noch in minimalen monatlichen Häppchen heran. Auf meine eigenen Mittel bezogen ist das völlig anders: Angefangen vom jederzeit vollumfänglichen Zugriff über den Verkauf bzw. Erlös bis hin zu Themen wie Erbe, Schenkung usw.


    Nur am Rande aber in dem Kontext:

    das will in diesen distopischen Zeiten doch keiner hören.

    (schon diese Schreibweise weckt bei mir gewisse Zweifel ... ?)

    Nach meiner Erinnerung ("dys" - griechisch für "schlecht" und "topos" - griechisch für "Ort/Stelle") beschreibt diese Begrifflichkeit "dystopisch" eine "düstere, bedrohliche und/oder von negativen Zukunftsvisionen geprägte Welt".

    Dabei wird es im Auge des Betrachters liegen, welche Entwicklung(en) den Weg in "dystopische Zeiten" befördern und/oder zumindest beschleunigen. Aus meiner Sicht und meinen langjährigen (auch internationalen) Erfahrungen, führt jedenfalls und insbesondere die jahrelange wirtschaftliche Stagnation oder gar der wirtschaftliche Niedergang (Stichwort: "Internationale Wettbewerbsfähigkeit") von Ländern oftmals bis meist in solche Zeiten ...

    Umgekehrt wird eher ein Schuh daraus: Der möglichst beste Schutz in solchen "dystopisch" anmutenden Zeiten auf globaler Ebene stellt die solide, robuste und resiliente Aufstellung des eigenen Landes mit einer Melange aus wirtschaftlicher Stärke einerseits und militärischer Power andererseits dar.

    Beides wurde hier lange versäumt. Noch viel längere Versäumnisse sind im Bereich der GRV evident.

    Wenn es der Koalition nicht gelingt, (endlich) das wirtschaftliche Wachstum wiederzubeleben und wieder auf beide Beine zu stellen (seit Jahren ist hierzulande nur noch signifikantes Wachstum im Staatskonsum zu verzeichnen) sieht es ohnehin für alle Bereiche mau aus. Insbesondere auch für die GRV.

  • Ich bitte die Diskussionsteilnehmer den Begriff verfassungsfeindlich usw. nicht mehr zu verwenden.

    Es ist hier länglich dargelegt worden, dass auch das BVerfG einer Weiterentwicklung des Beamtenrechts nicht im Wege steht. Das steht übrigens auch so im GG https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_33.html

    Insofern ist die Gleichsetzung von Reformbestrebungen mit potenziellem Verfassungsbruch sachlich falsch.

    Auf der anderen Seite wird hier in der Diskussion genauso einseitig über eine privilegierte Ausgestaltung von Beschäftigungsbedingungen gesprochen. Dazu findet man sicherlich Beispiele, aber eben auch Gegenbeispiele z.B. bei Aufstiegsmöglichkeiten. Hier würde ich mir ebenfalls eine Versachlichung wünschen.

    Vielen Dank, das war überfällig.

    Etliche Forenbeiträge dürften Anteil an diesem Schritt gehabt haben. Ich betrachte diese mal wohlwollend als eine Art Selbstheilungskraft.

    Sollte sich die Erfahrung durchsetzen, dass Regelüberschreitungen gebilligt werden, wenn man sie nur hartnäckig genug betreibt, dann wäre das keine gute Entwicklung.

  • Wer nicht über verfassungsrechtliches Spezialwissen verfügt, der möge sich fragen, ob es wahrscheinlich ist, dass eine von der Regierung beauftragte Kommission mit ihren Empfehlungen zum Rechtsbruch auffordert. Eher unwahrscheinlich, oder?

    Wer lesen vermag, würde feststellen, dass das die von der Regierung beauftragte Kommission mit ihren Empfehlungen ja auch gar nicht gemacht hat.

  • Versuch mal eine bAV zum nächsten Arbeitgeber mitzunehmen. Das ist in Deutschland schon heute nur mit Glück möglich. Im Ausland wirds dann noch spannender.

    Geht meistens nicht, ich musste meine beitragsfrei stellen und eine neue beginnen, natürlich erst nach sechs Monaten Probezeit. Deshalb hab ich jetzt nach 35 Jahren Berufsleben drei verschiedene.

  • Wer lesen vermag, würde feststellen, dass das die von der Regierung beauftragte Kommission mit ihren Empfehlungen ja auch gar nicht gemacht hat.

    Zunächst nicht, aber....

    Wozu zuvor die fragwürdige Auseinandersetzung? Das kann man ja nun nicht mehr ernst nehmen!

    Unter Hinweis auf # 4.442 werde ich mich dazu im Übrigen nicht weiter äußern.

  • Geht meistens nicht, ich musste meine beitragsfrei stellen und eine neue beginnen, natürlich erst nach sechs Monaten Probezeit. Deshalb hab ich jetzt nach 35 Jahren Berufsleben drei verschiedene.

    Same here… Ich bespare gerade Nummer 4 und 5.

    Das ist also kein exklusives Problem von wechselnden Beamten.

  • Geht meistens nicht, ich musste meine beitragsfrei stellen und eine neue beginnen, natürlich erst nach sechs Monaten Probezeit. Deshalb hab ich jetzt nach 35 Jahren Berufsleben drei verschiedene.

    Sieh es mal positiv. Du hast wenigstens eine bAV, wenn auch gestückelt. Viele Arbeitnehmer haben gar keine, weil ihr Arbeitgeber das nicht anbietet.

  • Das ist nicht vergleichbar. Wenn du deine alte bAV stilllegst, bekommst du trotzdem auf Basis der Einzahlungen bis dahin. Wenn du als Beamter kündigst, bekommst du weniger als du vorher Anspruch hattest.

    Nun meine beiden Betriebsrenten haben ihre Leistungen klar gekürzt. Die eine als ich eine Beitragsfreistellung veranlasst habe und die andere als ich bei meinem Arbeitgeber aufgehört habe. Hat vielleicht mit den immanenten Kosten zu tun - who knows. Transparent sieht anders aus. Komischerweise sind bei keiner der beiden ab dem jeweiligen Zeitpunkt noch Erträge aufgelaufen zum angesparten Kapital.

  • Das ist nicht vergleichbar. Wenn du deine alte bAV stilllegst, bekommst du trotzdem auf Basis der Einzahlungen bis dahin. Wenn du als Beamter kündigst, bekommst du weniger als du vorher Anspruch hattest.

    Ich kann nur das bestätigen, was 90 Prozent Aktien schrieb. Die Versicherungen ändern bei Stilllegung/Ausscheiden die Beträge.

    Bei einer meiner habe ich 1 oder 2 Jahre privat weitergezahlt. Der zu zahlende Betrag war weit höher und die zu erwartende Rente wurde auf einmal niedriger.

  • Nun meine beiden Betriebsrenten haben ihre Leistungen klar gekürzt. Die eine als ich eine Beitragsfreistellung veranlasst habe und die andere als ich bei meinem Arbeitgeber aufgehört habe. Hat vielleicht mit den immanenten Kosten zu tun - who knows.

    Ich würde eher davon ausgehen, dass das mit dem Unterschied zwischen Prognose und Garantie zu tun hat. Ich würde auch darauf tippen, dass wenn Du die alten Unterlagen genau prüfst, so etwas dabei herauskommen würde.
    I.d.R. weisen die Verträge ja immer mehrere Zahlen aus.
    - Garantiewert bei Beitragsfreistellung
    - Garantiewert bei weiterer Beitragszahlung bis zum Vertragsende
    - Prognostizierter Wert bei weiterer Beitragszahlung bis zum Vertragsende

    Und die prognostizierte Leistung wird ja gern besonders hervorgehoben, damit Sie eher ins Auge sticht wie die garantierte Leistung.

    Komischerweise sind bei keiner der beiden ab dem jeweiligen Zeitpunkt noch Erträge aufgelaufen zum angesparten Kapital.

    Ich gehe mal davon aus, dass es sich bei beiden Verträgen um Verträge mit einer Garantieverzinsung handelt?
    Meine stillgelegte bAV hat es seit 2013 nicht in einem Jahr geschafft eine Rendite oberhalb der Garantieverzinsung zu erzielen.
    Ehrlicherweise hat meine uralte KLV auch seit gefühlten Ewigkeiten keine Rendite oberhalb der Garantieverzinsung mehr erzielt.

    Wer aber 2022 einen Garantievertrag abgeschlossen hat, darf sich wohl seither in jedem Jahr über eine Rendite oberhalb des Garantiezinses freuen. 2022 galt nämlich ein Garantiezins von 0,25% auf den Sparanteil.:evil:

  • Ich würde eher davon ausgehen, dass das mit dem Unterschied zwischen Prognose und Garantie zu tun hat. Ich würde auch darauf tippen, dass wenn Du die alten Unterlagen genau prüfst, so etwas dabei herauskommen würde.

    Zumindest ich wollte nicht darauf raus, dass da irgendwas nachträglich gedreht wurde, was nicht vereinbart wurde.

    Die Diskussion ging ja darum, dass ein Jobwechsel mit Blick auf die (b)AV nicht nur für Beamte schwierig ist.

  • Dass die Umsetzung, das in fernerer Zukunft auch die Beamten in eine staatliche Rente einzahlen sollen, viele begleitende Aufträge und Gesetzesänderungen mit sich bringt, sollte unstrittig sein. Allein der Wille ist erkennbar und ich begrüße diesen. Die Ausgestaltung von bAV, z.B. die Abschaffung einer Unübertragbarkeit, wird dann hoffentlich gleich miterledigt. Ich hatte es auch schon weiter oben beschrieben. Es geht nicht darum, das die Beamten ab morgen keine Pension mehr erhalten! Das dies hier von einigen offensichtlich bewusst falsch gesehen und ständig wiederholt wird, ist leider so, ist aber zu vernachlässigen.

  • Allein der Wille ist erkennbar

    Ich erkenne ihn nicht. Die Kommission hat eine "Erwerbstätigenversicherung" als "Idealbild" bezeichnet - mehr nicht. In der Folge beschreibt sie selbst die Probleme und macht Vorschläge, die einen Fortbestand des Versorgungssystems quasi schon bedingen. Ein "Wille" ist da nirgendwo näher formuliert.

    Und die Stellen, die diesen Willen gesetzgeberisch noch dazu bringen könnten, sind die gleichen, die beim Thema "Verbeamtungen, die eigentlich nicht ganz so erforderlich sind" doch die größten Antreiber sind. Wer mit Bundes- oder Landesbehörden öfters mal zu tun hat, wird das unterschreiben können. Aus der Politik heraus wird dieser angebliche Wille also auch nicht kommen.

  • Zitat

    Empfehlung 23
    Die Kommission empfiehlt, Reformen, die in der GRV erfolgt sind oder noch vorgenommen werden, wirkungsgleich auf die Beamtenversorgung zu übertragen. Zudem sollte die Zahl der Verbeamtungen deutlich reduziert werden. Bund und Länder sollten sich verpflichten, ausreichende Rücklagen für die Pension zu
    schaffen, um die Entscheidung der Verbeamtung finanzneutral im Hinblick auf die
    Alterssicherungsaufwendungen zu gestalten.

    Das ist doch schonmal ein Anfang.

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